Ich schlage zunächst vor, abweichend von der Geschäftsordnung alle Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann wird so verfahren.
Da wir inzwischen über drei Anträge alternativ abstimmen, weise ich darauf hin, dass ein Antrag nur dann angenommen ist, wenn er nicht nur die meisten Stimmen, sondern gleichzeitig auch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Das heißt, ein Antrag ist nur dann angenommen, wenn auf ihn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt. Ist das nicht der Fall, sind alle Anträge abgelehnt, weil keiner die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Ich komme jetzt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/416 (neu), seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/414, seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen.
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/343, seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen.
Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/416 (neu) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen ist. Ich stelle weiter fest, dass damit die Anträge Drucksachen 17/414 und 17/343 abgelehnt sind.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/257 (neu) - 2. Fassung - Nr. 2
Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Frau Präsidentin! Der Ausschuss hat den Antrag unter Nummer 2 der Drucksache 17/257 - neu, 2. Fassung -, der ihm durch Plenarbeschluss vom 24. Februar 2010 überwiesen wurde, in seiner Sitzung am 4. März 2010 beraten. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Ablehnung des Antrags.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Baasch von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelsätze gibt einen klaren Auftrag vor, der lautet: Die Ursachen von Armut sind zu bekämpfen. Umso überraschter muss die schleswigholsteinische Öffentlichkeit sein, wenn die Fraktionen von CDU und FDP im Sozialausschuss ohne jegliche Alternative den Antrag „Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder“ ablehnen.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf der Basis einer bedarfsorientierten Neuberechnung erhöht werden, dass das Arbeitslosengeld II eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientiert. Dazu gehört vor allem auch ein eigenständiger Kinderregelsatz, der die Deckung des Betreuungs- und Bildungsbedarfs von Kindern sicherstellt.
Diese Aufforderung zum Handeln der Landesregierung wird von den Koalitionspartnern nicht geteilt und auch durch keine Alternative ersetzt. Aber auch die Formulierung, die effektivste Prävention gegen Kinderarmut ist eine gute Arbeit für die Eltern, von der sie und ihre Kinder gut leben können, also ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig, damit Eltern, die den ganzen Tag hart arbeiten, ihren Lohn nicht mit ALG II aufstocken müssen, auch dieser Ansatz wurde ohne Alternative von der Regierungskoalition abgelehnt.
Hier kann man nur feststellen, CDU und FDP haben in Sachen Regelsatzurteil bis jetzt keine Vorstellungen und nichts gelernt.
Aber vielleicht verstecken sich unsere Koalitionspartner im Lande auch nur hinter der Regierungskoalition in Berlin. Dort plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offenbar nur eine äußerst engherzige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher. So wird in einigen wenigen Fällen, in denen Härtefallleistungen eventuell möglich sein sollen, eine ganze Latte von Lebenssituationen gegenübergestellt, wo diese Härtefallleistungen gleich wieder ausgeschlossen werden. Hier wird ganz offensichtlich Sozialpolitik nach Kassenlage vorbereitet. Kein Wunder: Wer die Steuern für Hotelübernachtungen in Milliardenhöhe senkt, der hat eben nicht mehr das Geld, Arbeitsuchende in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Es geht ja noch weiter. Äußerungen von Vertretern der Regierungsfraktionen lassen gar Kürzungen für Arbeitslose erwarten. Die Reden des Bundesaußenministers vom „anstrengungslosen Wohlstand“ zeigen, dass er keine Vorstellungen hat von der Lebenswirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfänger in der Bundesrepublik.
Das ALG II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern sichert das Existenzminimum. Hier hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach einem eigenständigen Verfahren zu bestimmen, und den Gesetzgeber aufgefordert, insgesamt für mehr Klarheit und Transparenz bei der Bemessung der Regelsätze zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind das unterste soziale Netz. Sie eignen sich nicht für Sozialkürzungen, sie eignen sich aber auch nicht für politischen Populismus.
Und wer von „anstrengungslosem Wohlstand“ spricht, hat keine Vorstellung von der Lebenswirklichkeit. Die Arroganz dieser Denkweise ist unerträglich, aber leider in den Regierungskoalitionen in Berlin und auch hier im Hause verbreitet. War es doch der Ministerpräsident, der in seiner Regierungserklärung von Wohlfahrt sprach, die auch erdrücken könne.
Für uns Sozialdemokraten ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eindeutig. Wir brauchen höhere Arbeitslosengeld-II-Beträge, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Dies gilt ganz besonders für einen eigenständigen bedarfsgerechten Kinderregelsatz, der die Betreuungs- und Bildungsbedarfe von Kindern berücksichtigt. Höhere Regelsätze erfordern aber auch einen gesetzlichen Mindestlohn, da ansonsten der Sozialstaat in seiner Finanzierbarkeit und seiner Akzeptanz geschwächt würde. Wir brauchen ein Lohnabstandsgebot von oben, das heißt die Löhne müssen höher sein als die Sozialleistungen.
Dieser Diskussion müssen sich auch die Regierungsfraktionen hier im Hause stellen. Darum stellen wir den Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW mit dem Titel „Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder“ hier erneut zur Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss empfiehlt, den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und SSW abzulehnen. Stimmung und Debatte im Sozialausschuss waren nicht anders als in der Plenardebatte im Februar. Aus grüner Sicht hätten wir deshalb heute auf eine erneute Diskussion verzichten können. Der Bericht ist gegeben. Die politischen Fronten sind klar. Die Entscheidungshoheit liegt in Berlin. Aber nun zur Sache.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der Regelsätze im SGB II wird unterschiedlich interpretiert - je nach Parteifarbe. CDU und FDP stellen Rot-Grün an den Pranger. DIE LINKE will sowieso alles ganz anders machen.
Die restliche Opposition sieht den Handlungsauftrag zur bedarfsgerechten Ermittlung der Regelsätze als Hinweis auf eine Erhöhung der Pauschalen. Zueinander kommen werden die unterschiedlichen Positionen auch heute nicht.
Der Kollege Kalinka sprach im Februar von einem „Korridor der Vernunft“. Diese Vernunft ist jetzt wirklich gefordert. Da gebe ich dem Kollegen recht. Vernünftig wäre es aus meiner Sicht, dass der Bundesgesetzgeber jetzt seine Arbeit macht. Bis zum 31. Dezember 2010 muss eine Lösung vorliegen - eine Lösung, von der sich meine Fraktion verspricht, dass sich besonders die Lage der Kinder im SGB-II-Bezug verbessert. Deshalb müssen sich CDU und FDP gemeinsam mit der Bundesarbeitsministerin darüber einigen, wie denn eine bedarfsgerechte und realistische Ermittlung der Regelsätze gewährleistet werden kann.
Eines sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Wir Grüne fordern eine gerechte Förderung ohne Stigmatisierung.
Ausgaben für die Bildung müssen zukünftig berücksichtigt werden. 100 € für ein Schulstarterpaket sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen in die Bildung der Kinder investieren. Sie haben ein Recht auf die gleichen Chancen wie alle anderen Kinder.
gebraucht. Je besser ihre Bildungschancen, desto besser geht es ihnen selbst, und umso besser sieht die Zukunft unserer Gesellschaft aus.
Es ist falsch, jetzt die Parole auszugeben, die Korrektur der Regelsätze müsse kostenneutral bleiben. Es ist falsch, die Pauschalen senken zu wollen, weil ja die atypischen Bedarfe dazukommen. Nicht jedes Kind und jede Familie kann - oder besser gesagt: muss - einen solchen Bedarf geltend machen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist falsch, die Debatte über die Regelsätze isoliert zu führen.
Wenn wir unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig machen wollen, dann brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Eine isolierte Korrektur einzelner Leistungen bringt uns nicht weiter. Mit anderen Worten: Zu einer Debatte über die SGB-II-Regelsätze gehört eine Debatte über das Ehegattensplitting, über die Steuerfreibeträge und über den Mindestlohn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen auch, dass mir etwas Positives auffällt: Alle Fraktionen haben mehr oder minder deutlich gesagt, dass das aktuelle System der Familienförderung in Deutschland auf den Prüfstand gehört, dass es zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut notwendig ist, die Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und damit der Gesellschaft zielgenauer zu setzen, dass die Kinder von den Geldern profitieren sollen, niemand sonst. Also sollten wir Nägel mit Köpfen machen.
Auch das können wir hier in Schleswig-Holstein nicht allein entscheiden. Das geschieht auf Bundesebene. Und da haben wir Grünen schon vor Jahren ein Konzept zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Das Konzept ist schneller, einfacher und gerechter.
Ich würde mich freuen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Berlin diesen Baustein für das Gesamtkonzept berücksichtigen würden.