Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

Ich würde mich freuen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Berlin diesen Baustein für das Gesamtkonzept berücksichtigen würden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Fraktion des SSW hat nun der Herr Abgeordnete Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der letzten Landtagstagung haben wir uns bereits mit den Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar beschäftigt. Zwar ist seitdem - und seit der mitunter sehr emotional und sicher nicht ohne Polemik geführten Debatte über unseren Sozialstaat - einige Zeit vergangen, aber über die Konsequenzen des Urteils kann es meiner Meinung nach trotzdem nicht den geringsten Zweifel geben: Die Regelleistungen für bedürftige Erwachsene und Kinder müssen auf der Basis einer bedarfsorientierten Neuberechnung angehoben werden. Wenn Untersuchungen nun einmal zeigen, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien aufgrund der geringen Tagessätze nicht einmal die Chance auf eine ausgewogene Ernährung haben, dann verbietet sich eine ergebnisoffene Diskussion über finanzielle Konsequenzen aus dem Urteil.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Fakt ist, dass das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung neu geordnet werden muss. Als Grundlage dieser Berechnung müssen wir - geboten durch das Sozialstaatsprinzip - neben dem physischen Existenzminimum auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe beachten. Dies gilt für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche genauso. Schaut man auf die bisherige Handhabung und Ermittlung der Regelsätze für Kinder, so wird die stümperhafte Berechnung der Leistungen leider besonders deutlich. Die unterschiedlichen Entwicklungsphasen und besonderen Bedarfe, zum Beispiel im Bereich der Schulbildung oder der Betreuung, finden bisher keine besondere Berücksichtigung.

Der ungenaue und überhastet erarbeitete Erlass zur Härtefallregelung aus dem Berliner Ministerium macht das Dilemma der Flickschusterei und der Reförmchen ohne Weitsicht wieder einmal deutlich. Vertauschte Verben und andere Formfehler machten das Lesen und das Verstehen fast unmöglich. Die Umsetzung des Erlasses und die Anwendung der Härtefallregelung laufen bisher alles andere als reibungslos. Im Ergebnis müssen nun Menschen mit berechtigtem Anspruch auf solche Leistungen zur Deckung ihrer atypischen Bedarfe auf ihr sowieso viel zu geringes Budget zurückgreifen - existenzielle Bedeutung der beantragten Leistungen hin oder her.

Der SSW sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in seinen Forderungen nach einer stärkeren Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen bestätigt. Die Erhöhung der Leistungen als Folge des Urteils ist die einzig mögliche Konsequenz und bedeutet für die nahe Zukunft eine zumindest etwas gerechtere Sozialpolitik, auch wenn vielen Arbeitsuchenden die verlorene Würde hierdurch nicht zurückgegeben werden kann. Eine wirklich gerechte und nach meiner Meinung dringend nötige Forderung aus dem Verfassungsgerichtsurteil sind ein Mindestlohn und eine konsequente Entlastung unterer und mittlerer Einkommen von Steuern und Abgaben.

(Beifall bei SSW und vereinzelt bei BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Urteil aus Karlsruhe muss schon zu Beginn des kommenden Jahres zu konkreten Änderungen führen, so viel ist klar. Doch auch eine wirklich bedarfsorientierte Neuberechnung und die daraus resultierende Erhöhung der Regelsätze wird das tiefer liegende Problem nicht lösen. Leider werden auch diese Änderungen im Rahmen von Hartz IV nicht mehr sein als eine weitere Reaktion auf steigende Armutszahlen, auf prekäre Lebensverhältnisse und zunehmende soziale Ausgrenzung. Bloße Justierungen an einem offensichtlich kranken System Hartz IV und immer neue Schnellschüsse aus der Defensive heraus genügen aber schon heute nicht mehr. Vor allem die Kinder sind die Leidtragenden dieser verfehlten Politik. Jedes fünfte Kind ist von einem konkreten Armutsrisiko bedroht. Die mangelnde Differenzierung zwischen verschiedenen Altersgruppen und den entsprechenden entwicklungsbedingten Bedürfnissen ist ein wichtiger Punkt. Dass aber in viel zu vielen Fällen selbst die Absicherung des körperlichen Existenzminimums nicht gewährleistet ist, muss uns allen zu denken geben. Hier muss sich sehr schnell etwas ändern.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion erhält nun Herr Abgeordneter Kalinka das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Dr. Bohn hat zutreffend darauf aufmerksam gemacht, dass wir im Februar eigentlich die politische Grunddebatte hierzu geführt haben.

Man mag sich schon die Frage stellen, warum sie jetzt noch einmal geführt werden soll. Es ist daher angezeigt, eine Bestandsaufnahme zu machen. Wir haben vom Kollegen Baasch gehört, dass CDU und FDP nichts gelernt hätten und dass wir einen Stillstand in der Diskussion hätten. Herr Kollege Baasch, mein Eindruck ist der: Sie haben vor einigen Tagen von der SPD-Bundesebene Anweisung erhalten, wie die Diskussion weiterzugehen hat. Sie haben uns deshalb in diese Diskussion hineingebeten.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Quatsch!)

In Wirklichkeit verabschiedet sich die SPD politisch von der Schröder-Agenda und sucht jetzt einen Weg, um dies auf die Landesebene zu tragen. Das ist die politische Wirklichkeit, über die wir in den Zeitungen lesen können. Herr Kollege Baasch, deshalb sollten Sie als SPD erst einmal mit sich selbst ins Reine kommen und danach weitere Vorwürfe erheben.

(Beifall bei der FDP)

Halten wir uns die Diskussion vor Augen: DIE LINKE hat eine Erhöhung des Satzes auf 500 € vorgeschlagen. Bei den Grünen scheint mir dies immer noch differenziert. Sie selbst wollen die Fehlentwicklungen beim Arbeitslosengeld I und II korrigieren. Was Sie genau wollen, sagen Sie auch hier nicht. Ich glaube, es geht Ihnen mehr darum, peu à peu von einer alten Agenda Abstand zu nehmen.

Was sind nun die Situationen, die wir zu bewerten haben? - Bedarfsgerechte Leistungen werden in Härtefällen gewährt. Minister Garg hat uns dies im Februar vorgetragen. Wir haben gehört, dass die Probleme bekannt sind und dass es keine Beanstandung gibt. Ich habe auch in der Fragestunde heute Morgen nichts gehört, was einen neuen Sachstand in dieser Frage ergeben könnte. In Schleswig-Holstein tut man, was zu tun ist.

Die zweite Maßnahme: Wir haben als Parlament die Landesregierung dahin gehend unterstützt, eine verfassungsmäßige Lösung der Hartz-IV- und der Jobcenterkonstruktionen in Angriff zu nehmen. Nach meinem Kenntnisstand ist man hier auf Bundesebene in der Diskussion. Die Zeit drängt, und ich glaube, die Mitarbeiter in den ARGEn sehnen sich vor allem danach, bald Klarheit zu haben. Herr Minister, ich wüsste nicht, was wir als Parlament in diesen Tagen weiter dazu tun könnten.

Ein dritter Punkt ist die Diskussion um Westerwelle-Äußerungen: Mir scheint, dass wir die Wahlen in

Nordrhein-Westfalen abwarten müssen. Danach wird sich manches justieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, ich glaube, so ist die Situation. Mal ist es bei Westerwelle das eine Thema, mal ist es das andere Thema. Ich finde, es ist entscheidend, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, dass die FDP jetzt eine Bürgergeldinitiative angekündigt hat. Es ist die Frage, ob es tatsächlich Vereinfachungen in der Frage gibt, wie man Leistungen aus einer Hand und unbürokratischer vergeben kann. Ich finde, es lohnt sich, intensiver darüber zu diskutieren. Bar jeder Diskussion über einzelne Nuancen von irgendwelchen Erklärungen: Westerwelle polarisiert, aber er hat auch Dinge gesagt, die nicht bei allen Menschen auf Ablehnung stoßen. Auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Arbeit muss sich wieder mehr lohnen. Auch hier glaube ich, dass unsere Position unverändert bleibt. Was sagt eigentlich der Geringverdiener, wenn er hört, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation keine Lohnerhöhung erhalten kann, Sie aber gleichwohl die Regelsätze für denjenigen erhöhen wollen, der überhaupt nichts leisten muss, jedenfalls nichts an Arbeit?

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Spielen Sie nicht immer die Schwa- chen gegen die Schwächsten aus!)

Das ist eine Diskussion, der Sie sich stellen müssen. Daran brauchen Sie gar nicht vorbeizugehen. Gestern gab es eine Meldung, die die ganze Problematik noch viel schärfer macht. Danach werden derzeit 50 % aller Arbeitsverträge auf Zeit abgeschlossen. Was meinen Sie eigentlich, was in den Köpfen der Menschen vorgeht, die unter dieser zusätzlichen Belastung stehen? - Ich glaube, wir dürfen uns das nicht zu einfach machen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Thematisieren Sie die Steuersünder!)

Der nächste Punkt ist die Frage der Leistungen für Kinder. Ich finde, wir haben eine erfreulich sachliche Diskussion, die sagt: Dort, wo für Kinder mehr nötig ist, soll dies auch gegeben werden. Mir scheint, das ist ein Konsens aller.

Mir scheint sich eine Meinung festzulegen, die besagt, im Zweifel geben wir das in Sachleistungen, als dies in Geld auszuzahlen, wenn es den Kindern nicht zugute käme.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

(Werner Kalinka)

Das ist ein Wert in der politischen Diskussion, den wir auf Bundesebene nicht unterschätzen sollten. Kollegin Bohn hat erwähnt, wir hätten beim letzten Mal vom Korridor der Vernunft in der Sozialpolitik gesprochen. Dabei bleibt es. Wir haben Vorschläge für die Diskussion gemacht, Frau Kollegin. Ich glaube nicht, dass sie von einigen aufgenommen worden sind. Wir werden unsere Vorschläge im Rahmen der sozialpolitischen Diskussion im Korridor der Vernunft weiter auf der Tagesordnung haben. Wir werden uns dieser notwendigen Diskussion stellen, weil wir Solidarität als einen unverzichtbaren Grundsatz einer Gesellschaft ansehen. Ich hoffe sehr, dass Sie von den Sozialdemokraten sich mit konkreten Formulierungen an dieser Diskussion beteiligen, anstatt nur dem hinterherzureden, was vonseiten eines Bundespräsidiums als Kurswende der SPD-Politik gewollt ist. Das tut den Betroffenen weniger gut, als sich konkret zu positionieren.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Anita Klahn das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte SPD, mit Interesse habe ich aufgenommen, dass eine erneute Aussprache zu diesem Punkt vonseiten der Opposition gewünscht ist. Dies habe ich umso mehr mit Interesse aufgenommen, da im Ausschuss selbst offensichtlich überhaupt kein Diskussionsbedarf von Ihrer Seite bestand und sodann auch keine Diskussion stattfand. Dies ist umso interessanter, da Ihnen in der letzten Plenartagung extra angeboten wurde, darüber im Ausschuss zu diskutieren, um möglicherweise gemeinsame Formulierungen zu finden. In meiner Wahrnehmung hatte zumindest die Kollegin Bohn das in der letzten Debatte begrüßt. Aber möglicherweise haben Sie ja gar kein Interesse an ernsthaften Diskussionen, sondern wollen das Thema nur weiter dafür nutzen, Ihre populistischen Forderungen unter die Leute zu bringen. Sie wollen weiter behaupten, dass das bürgerliche Lager vorhätte, Regelsätze zu kürzen oder sogar, wie es Kollegin Jansen sagte, massiv zu kürzen. Sie können dann weiter von Ihren Wohltaten schwärmen und Erhöhungen auf 420 € oder 500 € versprechen. Ich sehe das als reinen Populismus an. Das kann eigentlich keiner ernst nehmen.

Karlsruhe hat dem Gesetzgeber weder aufgegeben, in Zukunft höhere Regelsätze festzulegen, noch diese Sätze zu kürzen. Es geht um einen transparenten, nachvollziehbaren und bedarfsgerechten Bemessungsmaßstab, nicht mehr und nicht weniger.

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Frau Abgeordnete Klahn, -

Nein, das möchte ich jetzt nicht.

Es wird keine Zwischenfrage zugelassen.

Die erneute Debatte gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf Ihren Antrag einzugehen und zu erläutern, warum wir ihn ablehnen. Sie haben momentan die Eigenart, jede arbeitsmarktpolitische Debatte mit dem Thema Mindestlohn zu verknüpfen und diesen quasi als Allheilmittel darzustellen. Das tragen wir selbstverständlich nicht mit.

(Beifall bei der FDP)

Weil die Grünen immer gern auf wissenschaftliche Studien verweisen, möchte ich Ihnen eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft zur Lektüre nahelegen, die auch klare Aussagen zum Thema Mindestlohn trifft. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich. Es heißt dort:

„Eine Erhöhung der Lohnabstände durch staatliche Mindestlöhne löst keine Arbeitsmarktprobleme. Zwar könnten die Arbeitsanreize insbesondere für Geringqualifizierte auf das notwendige Maß steigen, wenn ausreichend hohe Mindestlöhne vorgegeben würden. Doch würde zu diesen Mindestlöhnen weniger Arbeit nachgefragt. Mindestlöhne erhöhen das Risiko, arbeitslos zu werden.“

Weiter wird ausgeführt:

„Rationalisierung, Verlagerung oder Produktionsaufgabe wären mögliche Reaktionen, die zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte führte. In vielen Dienstleistungsbereichen würde die Mindestlohnarbeitslosigkeit zudem der Schwarzarbeit zu größeren Wachstumsraten verhelfen.

(Werner Kalinka)

Und es ist zu bedenken: Durch den Anspruch auf das ALG II und andere Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende existiert de facto eine staatliche Lohnuntergrenze für Bedürftige.“

Also, was bedeuten Mindestlöhne? - Mindestlöhne führen zu einer hohen Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten. Mindestlöhne verteuern die Arbeitskosten. Arbeitsplätze werden ins kostengünstigere Ausland verlagert oder wandern in die Schwarzarbeit ab. Mindestlöhne sind Preistreiber. Die Einführung eines Mindestlohns würde erheblichen Druck auf die Preise ausüben, die dann umgehend auf die Verbraucher überwälzt werden.

Interessant ist auch, dass diejenigen, die die Forderung nach einem Mindestlohn erheben, gleichzeitig für den Erhalt der Tarifautonomie stehen. Diese besagt, dass der Staat sich bei Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbänden heraushält. Das sollte auch im Fall der Mindestlöhne so sein. Wir stehen zur Tarifautonomie. Staatliche Lohnpolitik entspricht planwirtschaftlichem Denken und hat sich in der Vergangenheit noch nie bewährt. Das aktuellste Beispiel ist Frankreich, wo durch die Erhöhung des Mindestlohns eine halbe Million Arbeitsplätze vernichtet wurden.