Interessant ist auch, dass diejenigen, die die Forderung nach einem Mindestlohn erheben, gleichzeitig für den Erhalt der Tarifautonomie stehen. Diese besagt, dass der Staat sich bei Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbänden heraushält. Das sollte auch im Fall der Mindestlöhne so sein. Wir stehen zur Tarifautonomie. Staatliche Lohnpolitik entspricht planwirtschaftlichem Denken und hat sich in der Vergangenheit noch nie bewährt. Das aktuellste Beispiel ist Frankreich, wo durch die Erhöhung des Mindestlohns eine halbe Million Arbeitsplätze vernichtet wurden.
Schlussendlich kommt die Studie zu dem Ergebnis - das sehen wir genauso -, dass Mindestlöhne das völlig falsche arbeitsmarktpolitische Instrument sind. Nur die Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ist der richtige Weg, so wie sie von der bürgerlichen Regierung in Berlin geplant ist. Wir wollen mit unserer Politik Menschen nicht dauerhaft zu Transferempfängern machen. Wir wollen Menschen in Lohn und Brot bringen. Das ist soziale Politik. Daher wird die FDP der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE will es nicht nur anders machen, sie will es besser machen. Wir wollen als einzige Fraktion, dass Hartz IV abgeschafft wird.
Mit den Stimmen der Koalition und gegen die Opposition empfiehlt der Sozialausschuss die Ablehnung des vorliegenden Antrags. Bei genauer Betrachtung ist das ein Skandal, und dies gleich in mehrfacher Hinsicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze nicht der Verfassung entspricht. Das höchste Gericht hat damit nicht etwa ein unverbindliches Statement abgegeben oder einen Diskussionsbeitrag in die Runde geworfen. Das wäre auch nicht seine Aufgabe. Es hat getan, was es zu tun hat. Es hat ein Urteil gesprochen, eines, das eindeutig, rechtskräftig und absolut verbindlich ist.
Der vorliegende Antrag will nichts anderes, als die sich daraus ergebenden Rechte der Hartz-IV-Empfänger, also der Ärmsten der Armen im Land, sofort zu wahren. Der Antrag will eine Selbstverständlichkeit gewahrt wissen und den Spruch aus Karlsruhe unmittelbar umsetzen.
Dies soll übrigens ganz so sein, wie es kurz darauf nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auch geschehen ist. Da meldeten die Telekommunikationsunternehmen schon einen Tag nach der Urteilsverkündung, dass sie bereits mit der Löschung der rechtswidrig gesammelten Daten begonnen hätten. Sie haben das Urteil also sofort umgesetzt, ganz so, wie es sich für jeden gehört.
CDU und FDP wollen das in dem hier vorliegenden Fall nicht. Mit der Ablehnung des Antrags stellen sie sich letztlich gegen das Verfassungsgericht und damit gegen das Grundgesetz.
Sie greifen selbst zum Verfassungsbruch, um die Hartz-IV-Empfänger weiter zu drangsalieren. Sie bestätigen damit vollinhaltlich die Linie des Guido Westerwelle. Ihn muss ich heute auch benennen, weil er derjenige ist, der die Debatte gerade auf Bundesebene verschärft hat. Denn seit das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet hat, macht Westerwelle genau das Gegenteil dessen, was das Gericht eigentlich wollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer noch nie dagewesenen Deutlichkeit das Sozialstaatsgebot verteidigt. Westerwelle agiert mit einmaliger Deutlichkeit gegen die Ärmsten im Land und insze
niert so den Klassenkampf von oben. Er tut das so sehr, dass selbst Herr Garg und auch unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel, sich davon distanzieren. Besser gesagt, Frau Merkel tut so und ließ ausrichten, Westerwelles Wortwahl entspreche nicht ihrem Duktus.
Zu den Inhalten verlieren die Union und auch die schleswig-holsteinische FDP aber lieber kein Wort, denn da stehen sie fest zu Westerwelle. Das haben wir heute in den Redebeiträgen deutlich gemerkt. Die Ablehnung des vorliegenden Antrags durch die Koalitionsfraktionen ist dafür ein deutlicher Beleg. Sie sind sich einig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten zu wollen. Wie hier auch schon genannt, nach der Wahl in NRW werden sie die Katze wohl endgültig aus dem Sack lassen. Die Hartz-IV-Leistungen sollen dann - Sie haben recht - massiv gekürzt werden, die Menschen mit Sachund Lebensmittelgutscheinen und so wenig Bargeld wie nur möglich abgespeist werden.
Das ist eine Politik, die nur die Förderung der sowieso schon privilegierten Klientel im Sinn hat; und das ist eine Politik, die sich schamlos gegen das Verfassungsgericht, gegen die Interessen von Millionen von Menschen und letztlich gegen die gesamte Gesellschaft richtet. Wer das in diesem Haus nicht möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als dem Antrag von SPD, Grünen und SSW zuzustimmen. Wir fordern dazu auf, weil wir der Meinung sind, diese Debatte, die heute über die Ärmsten der Armen der Gesellschaft hier geführt wird, müsste eigentlich in jeder Landtagstagung geführt werden, bis wir das Dilemma beseitigt haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nach dem letzten Beitrag fällt es ein wenig schwer, ernst zu bleiben, insbesondere deswegen, weil ja den Regierungsfraktionen sowohl in Kiel als auch in Berlin Verfassungsbruch vorgeworfen wird. Sehr verehrte Frau Kollegin Jansen, ich möchte Sie beruhigen: Erstens hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die bisherige Ermittlung der Regelsätze nicht konform mit dem Grundgesetz ist, weil sie nicht transparent, nachvollziehbar
ist. Das gilt insbesondere für den Regelsatz für Kinder. Es hat - zweitens - dem Gesetzgeber eine Frist eingeräumt, dies bis zum Ende des Jahres abzustellen. Erst dann können Sie sich hier hinstellen und behaupten, die Regierung, welche Regierung auch immer, verstoße gegen die Verfassung. Das darf man dann an der Stelle auch einmal sagen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Bohn, ich weiß nicht, wer Ihnen Ihren Eindruck vermittelt hat. Ich habe in den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate wahrgenommen, dass weder der Kollege Vogt noch der Kollege Kalinka - auch ich habe das nicht getan - irgendjemanden von der Opposition an den Pranger hat stellen wollen oder die Opposition als „lästige Opposition“ abgehakt hat. Wenn ich mich an die vergangenen Debatten richtig erinnere sie sind sehr lebhaft gewesen, aber das sollen politische Debatten auch sein -, ist die Opposition sehr wohl ernst genommen worden. Frau Bohn, insofern habe ich den Einwand nicht ganz verstanden.
Worüber wir diskutieren müssen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, sondern auch im Zusammenhang mit den Problemen, die wir aufgrund der demografischen Entwicklung, aufgrund einer völlig neuen Art und Weise der Erwerbsbiografien der Menschen haben, aufgrund der Tatsache, was medizinisch-technischer Fortschritt uns bietet, und aufgrund der Tatsache, dass es völlig neue Formen des gesellschaftlichen Miteinanders und auch des Zusammenlebens von Menschen gibt, ist doch, wie sich diese Gesellschaft insgesamt in diesem Sozialstaat neu aufstellt. Wir müssen die Frage nach der Zielgenauigkeit von sozialen Leistungen und - um an dem Beispiel des Antrags zu bleiben - natürlich auch nach der Zielgenauigkeit von familienpolitischen Leistungen diskutieren. Bei dieser Frage müssen wir auch völlig offen diskutieren, was richtig ist, als Geldleistung zu gewähren, aber auch wo Investitionen in Bildungsinfrastrukturen und Betreuungsstrukturen im Zweifel intelligenter sind als das bloße Rufen nach dem Geld - wofür auch immer.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang gern fragen, weil ich Ihren Ansatz zur Diskussion richtig finde, ob Sie es dann auch für richtig halten, dass die Regierungsfraktionen im Sozialausschuss den Antrag ohne Alternative abgelehnt haben und damit genau die Punkte, die Sie eben als diskussionswert bezeichnet haben, überhaupt nicht in unsere Diskussion eingebracht haben. Halten Sie dieses Verfahren für richtig, und bleiben Sie vor dem Hintergrund des Ablaufs der Beratung im Sozialausschuss bei Ihrer Haltung, dass man das alles sehr schön diskutieren kann?
Herr Kollege Baasch, allein zu den Punkten, die ich genannt habe: Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass Sie mit diesen drei Zeilen, die Sie dazu unter Nummer 2 Ihres Antrags formuliert haben, diese Probleme gelöst haben, nämlich indem Sie hier ständig wiederholen, Sie wollten höhere Regelsätze für Erwachsene und Kinder, und Sie wollten den Mindestlohn einführen! So lösen wir doch nicht die Probleme, die wir in unserem Sozialstaat haben. Wenn Sie weitermachen, indem Sie Kombilohnmodelle stigmatisieren und verteufeln, werden Sie die Probleme des Arbeitsmarkts mit Sicherheit nicht lösen. Wenn Sie damit weitermachen, lediglich nach höheren Regelleistungen im Bereich des SGB II zu rufen, werden Sie doch die Probleme, die wir haben und lösen müssen, nämlich den Zugang zur Bildung zu sichern, den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu sichern und den Zugang zu Kultur- und Sportleistungen für Kinder zu schaffen, also Teilhabechancen für Kinder zu sichern, nicht erreichen. Ihre Partei hat in diesem Land mehr als 20 Jahre lang regiert. Sie wollen uns doch nicht ernsthaft glauben machen, dass Sie mit drei Zeilen all diese Probleme, die ich gerade kurz skizziert habe, lösen wollen.
Ich finde es vor diesem Hintergrund natürlich richtig, dass man mitgestaltet, was auf Bundesebene ge
rade läuft. Dazu gehört eben mehr als in drei Zeilen gegossene Appelle zum Mindestlohn und zu höheren Regelsätzen.
Wir sind auch hier, weil Arbeit Spaß bringen soll. Insofern versuche ich einmal, Ihnen diesen Spaß zu bereiten. Die Frage ist nur: Alles das, was Sie hier eben so wunderbar und vehement ausgeführt haben, werden wir das irgendwann von Ihnen auch einmal als schriftlichen Antrag bekommen?
Herr Kollege Baasch, ich bin davon überzeugt, dass Sie ein überzeugendes Konzept der regierungstragenden Fraktionen dazu bekommen werden. Von mir selber nicht. Ich stelle hier sicherlich keinen Antrag, sondern ich werde meinen Teil dazu beitragen, dass die von mir angerissenen Probleme - das größte Problem ist aus meiner Sicht die Sicherung von Teilhabechancen für Kinder - auch tatsächlich gelöst werden, und zwar anders als über die sehr wohlfeile - ich vermeide jetzt das Wort „populistisch“, weil ich den Ausdruck auch für ziemlich abgegriffen halte - Forderung - ich finde sie langsam auch ein bisschen stereotyp - nach höheren Regelsätzen. Kein Mensch hat übrigens gesagt, dass es niedrigere Regelsätze geben wird. Ich glaube aber auch nicht, dass wir die Probleme, die ich geschildert habe, lediglich durch höhere Geldleistungen lösen werden.
Wir werden diese Probleme, die wir haben, die wir unabweislich haben, nur dann lösen, wenn wir die Antwort auf eine zentrale Frage finden, nämlich:
Wie kommen Leistungen bei denen an, für die sie gedacht sind? Im konkreten Fall: Wie stellen wir sicher, dass Leistungen, die für Kinder gedacht sind, auch tatsächlich bei Kindern ankommen? Ich finde, an der Stelle darf es keine Denkverbote geben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Der Sozialausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag Drucksache 17/257 (neu) - 2. Fassung - Nr. 2 abzulehnen. - Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW abgelehnt worden.