Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

rung des Heilberufekammergesetzes ist diese Anhörung nicht erforderlich. Aber für uns alle, auch für mich, sind die Zusammensetzung und die Arbeit der Ethikkommission von hohem Interesse. Deswegen schlage ich vor, dass wir jetzt das Heilberufekammergesetz verabschieden und uns davon losgelöst einmal grundsätzlich mit dem Thema Ethikkommissionen beschäftigen und dazu eine Anhörung mit Vertretern der Ethikkommission der Ärztekammer durchführen. Wir werden Ethikkommissionen weiterhin brauchen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Dieses Thema wird mit der Gesundheitsreform und allem, was daran hängt, immer wichtiger. Wir sollten dieses Thema daher nicht an einer Formalie, um die es hier geht, aufhängen, sondern uns separat damit beschäftigen. Das wäre mein Vorschlag.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Herrn Abgeordneten Heinemann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es kommt hier tatsächlich zu einer Annäherung, denn ich höre aus den Wortbeiträgen heraus, dass die Bedeutung der Ethikkommission durchaus erkannt wird. Ich gehe davon aus, dass im weiteren Verfahren zur Änderung des Heilberufekammergesetzes, die noch aussteht, eine andere Form der Beteiligung des Parlaments um sich greift, nämlich dass wir im Sozialausschuss frühzeitig und intensiv in die weitere Gestaltung dieses Gesetzes eingreifen und dass wir uns auch über die Zusammensetzung der Ethikkommission im Rahmen des weiteren Verfahrens einig werden. Wir machen im Grunde genommen unser Votum für übermorgen, für die zweite Lesung, davon abhängig, ob es tatsächlich zu diesem Anhörungsverfahren kommt. Das wird morgen im Sozialausschuss entschieden werden. Wenn es dazu kommt, ist, denke ich, dem Einvernehmen, das sich in den Worten meiner Kollegin Sassen und meiner Kollegin Bohn ausgedrückt hat, Genüge getan, und wir können zu einem Ergebnis kommen. Ich hoffe aber, dass sich die Situation, die wir jetzt haben, in Zukunft nicht wiederholt. Ich möchte wie Sie alle als Parlamentarier ernst genommen werden und nicht in zwei Minuten eine Entscheidung treffen müssen.

(Flemming Meyer)

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und LINKEN)

Für einen weiteren Beitrag hat sich Minister Dr. Garg gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ganz bewusst klargemacht, dass ich aufgrund meiner langjährigen parlamentarischen Erfahrungen vollkommen Verständnis für die Reaktionen insbesondere aufseiten der Opposition, aber natürlich auch aufseiten der Regierungsfraktionen habe. Ich sage ganz deutlich, dass es sich um ein herausgelöstes Verfahren handelt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, über all die Fragen, die die Kollegin Bohn, die Kollegin Sassen, die Kollegin Klahn und der Kollege Heinemann hier zur Ethikkommission, zur Zusammensetzung, zu der Frage Stimmrecht des Patientenvertreters, ja oder nein, gestellt haben, intensiv zu beraten, weil wir noch eine anstehende grundlegende Novellierung des Heilberufekammergesetzes haben werden. Die Frage ist nur, ob Sie jetzt das vorgezogene Verfahren zum Anlass nehmen, die Übertragung, die Haftung, entsprechend regeln zu wollen. Das können Sie natürlich als Opposition. Das ist Ihr gutes Recht. Die Frage ist, ob das wirklich ein konstruktiver Umgang mit der Thematik ist. All diejenigen, die hier schon länger im Parlament sitzen, in unterschiedlichen Rollen, mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE, wissen aber, dass es manchmal zu Situationen kommt, in denen ein solches Verfahren es ist ja heute nicht das erste Mal - notwendig werden kann. Ich entschuldige mich noch einmal ausdrücklich dafür, dass das so sein muss.

Es ist aber überhaupt nicht ausgeschlossen, über die Fragen, die hier zu Recht gestellt wurden, im Rahmen einer grundlegenden Novellierung des Heilberufekammergesetzes in aller Ausführlichkeit und in aller Gründlichkeit zu beraten. Es ist mir auch als langjährigem Parlamentarier wichtig, das noch einmal klarzustellen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Gibt es weitere Wortbeiträge? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/356 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustim

men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der fortgeschrittenen Zeit werden wir die Beratung des Tagesordnungspunkts 52, Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder, auf den Nachmittag verlegen. Er wird nach dem Tagesordnungspunkt 23, der für 15 Uhr gesetzt ist, und vor dem Bericht zur Situation der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel aufgerufen werden.

Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich daran erinnern, dass sich die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses um 14:50 Uhr zu einem Fototermin vor dem Plenarsaal treffen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause. Um 15 Uhr werden die Beratungen fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:03 bis 15:02 Uhr)

Sehr geehrte Kolleginnen, ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können. Die Sitzung ist hiermit wieder eröffnet.

Begrüßen Sie mit mir gemeinsam die Schülerinnen und Schüler des Fachlehrgangs für Justizsekretärsanwärterinnen und -anwärter beim Landgericht Lübeck und Schülerinnen und Schüler der Regionalschule Plön. - Wir heißen euch herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Entschließung gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/343

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/414

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/416 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das

(Bernd Heinemann)

Wort hat Herr Abgeordneter Baasch von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Sozialdemokraten gilt: Gleiche Arbeit, gleiche Rechte. Wir wollen den Missbrauch von Leiharbeitsverhältnissen und die Unterwanderung von geltenden Tarifverträgen unterbinden. Die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt, dass gerade die Beschäftigten in der Leih- und Zeitarbeitsbranche zu den Verlierern gehören. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes durch die Große Koalition in Berlin, federführend unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, hat ein stärkeres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen verhindert.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Ganz anders sieht das allerdings in den Betrieben aus, die mit einem hohen Anteil von Leiharbeitskräften gearbeitet haben. Dort wurden Zeitarbeitskräfte von einem auf den anderen Tag in die Arbeitslosigkeit entlassen. In den vergangenen Wochen und Monaten gingen aber auch wiederholt Meldungen durch die Medien, dass Unternehmen das Instrument der Leiharbeit missbrauchen, um Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und flächendeckend Dumpinglöhne zu etablieren. Prominentestes Beispiel ist der Schlecker-Konzern, der eigene kleinere Filialen geschlossen und den Mitarbeiterinnen betriebsbedingt gekündigt hat, nur um ihnen anschließend über eine Zeitarbeitsfirma in neuen Filialen neue Jobs anzubieten. Die Stammbelegschaft wurde so zu einem großen Teil durch Leiharbeiter ersetzt. Schlecker ist kein Einzelfall. Wir erleben zurzeit den Missbrauch von Leiharbeit in vielen Unternehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leiharbeit ist heute weniger ein Instrument der Flexibilität am Arbeitsmarkt als ein Instrument der Lohndrückerei. Deshalb ist es vernünftig, die Leiharbeit wieder auf ihre historische Funktion, nämlich zum Abfangen von Auftragsspitzen, zu beschränken.

(Beifall bei der SPD)

Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahme gelten. Die Realität heute sieht aber so aus: Alle tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit liegen derzeit im Niedriglohnbereich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ermittelt, dass aus Steuereinnahmen Aufstockerleis

tungen ausschließlich an Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter im Zeitraum von Mai 2008 bis Mai 2009 in Höhe von sage und schreibe 531 Millionen € gezahlt worden sind. 531 Millionen € wurden in einem Jahr nur für Zeitarbeiter ausgegeben, die Aufstockerleistungen nach dem SGB II bekommen müssen, weil sie von ihrem Geld allein nicht leben können, oder noch deutlicher ausgedrückt, weil sie von ihrer Arbeit ihre Familien nicht ernähren können. Das ist Subventionierung von Billiglöhnen zugunsten der Unternehmen. Das muss endlich ein Ende haben.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen auch die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen begrenzen, und wir wollen die Betriebsräte in den Entleihbetrieben stärken, damit sie wirksam den ordnungsgemäßen Einsatz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer kontrollieren können. Die Betriebsräte brauchen Mitbestimmungsrechte, damit sie über Umfang und Dauer der Leiharbeit entscheiden können. Natürlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht Mitarbeiter zweiter Klasse. Das heißt, auch für sie müssen die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten.

Zusammengefasst wollen wir mit unserem Entschließungsantrag erreichen, dass das Instrument der Leiharbeit wieder ausschließlich dazu dient, kurzfristige Auftragsspitzen in Unternehmen zu bewältigen oder Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, und nicht als Mittel zur Durchsetzung von Dumpinglöhnen missbraucht wird.

Zweitens. Wir wollen einen verbindlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Nach kurzer Einarbeitungszeit muss ohne Ausnahme gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Wir wollen die konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen begrenzen. Dabei muss wieder der Grundsatz gelten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, unbefristet bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt sind.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall bei der SPD)

(Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich nun Herrn Abgeordneten Björn Thoroe das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit einigen Jahren erodiert in Deutschland das Normalarbeitsverhältnis. Immer weniger Menschen haben gute Arbeitsbedingungen und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Immer mehr Unternehmen lagern Arbeitsbereiche aus und kaufen deren Leistungen bei sogenannten Personaldienstleistern zu. Personaldienstleister haben sich seit der Liberalisierung der Leiharbeit durch die erste rot-grüne Bundesregierung ausgebreitet wie eine Grippewelle. Der Druck durch die Hartz-Gesetze, so gut wie jeden Arbeitsplatz annehmen zu müssen, hat Leiharbeit gefördert.

(Beifall bei der LINKEN)

Erst die Agenda 2010 hat prekäre Arbeit im heutigen Maß möglich gemacht. Dass die SPD nun hier ihren Antrag stellt, zeugt von einem schlechten Gewissen. Wir erkennen den guten Willen an. Ich hoffe auch, wenn die SPD in ferner Zukunft mal wieder an die Regierung kommen sollte, dass sie sich an ihren Antrag erinnern wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Leiharbeit war in den vergangenen Jahren eine Wachstumsbranche auf dem Arbeitsmarkt. Wachstum ist jedoch kein Selbstzweck, und auch Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck. Ein Arbeitsplatz, an dem Menschen schikaniert werden, ein Arbeitsplatz, an dem Menschen so schlecht bezahlt werden, dass sie von ihrem Einkommen nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ein Arbeitsplatz, an dem Menschen bis zu 60 Stunden pro Woche im Schichtdienst arbeiten müssen, Arbeitsplätze, an denen Betriebsratswahlen verhindert werden - solche Arbeitsplätze brauchen wir nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Auftragsspitzen können ebenso gut mit Arbeitszeitkonten aufgefangen werden, die in schlechteren wirtschaftlichen Zeiten wieder abgebaut werden. DIE LINKE will guten Lohn für gute Arbeit. DIE LINKE will existenzsichernde Arbeitsplätze, von denen man leben kann.