Die Verordnung sollte uneingeschränkt auch für geduldete Migrantinnen und Migranten gelten. Wir sprechen hier über Bundesgesetze, nämlich das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz. Die Landesregierung sollte sich meiner Meinung
nach auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 58 Asylgesetz geändert werden. Dann dürften sich Flüchtlinge nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Deutschland frei bewegen.
Bis dahin wäre es schön, wenn wir zumindest eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hinkriegen würden, damit Flüchtlinge aus den jeweiligen Grenzgebieten, also aus den Randregionen, zum Beispiel Beratungs- und Arbeitsangebote nutzen können.
Ich bedanke mich sehr herzlich, gerade auch für Ihr Engagement, was Flensburg angeht. Es ist schon sehr, sehr schwierig, wenn Flüchtlinge, die nicht über sehr viel Geld verfügen, noch durch diese Gebühr von 10 € für Verlassenserlaubnisse bedrängt werden. Ich hoffe, dass es eine endgültige Lösung, die diesen Zustand für immer und ewig beerdigt, geben wird. Denn es ist - da sind wir uns, glaube ich, fast alle einig - ein Skandal, dass Menschen eine Gebühr abgeknüpft wird, wenn sie ihre Familie oder Freunde besuchen wollen.
Darüber hinaus hat auch das Verwaltungsgericht Halle - vielleicht unterstützt Sie das in der Argumentation - ja auch schon geurteilt, dass diese Praxis unrechtmäßig ist. Die Residenzpflicht an sich verletzt - wie wir meinen - nicht nur die Würde der Menschen und ihr Menschenrecht auf Freizügigkeit, sie ist auch für die entsprechenden Auswirkungen in den Kriminalstatistiken verantwortlich. Viele werden einfach dadurch zu „Kriminellen“, weil sie nicht die gleichen Rechte haben wie wir. Massive Geld- oder auch Haftstrafen gehen auf das Konto von sogenannten Residenzpflichtverletzungen. Dazu stehen die Integrationsbemühungen im Weg, indem sie zum Beispiel die Teilnahme an Deutschkursen oder auch die Arbeitsaufnahme erschweren. Residenzpflicht ist eine Schikane, mit der Flüchtlingen das Leben schwer gemacht werden soll.
Sie ist nicht die einzige Härte, mit der die Flüchtlinge zu kämpfen haben. Das Asylverfahrensgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz halten leider immer noch eine Vielzahl solcher Abschreckungsmaßnahmen bereit.
Ich möchte Sie alle bitten - es ist ja auch schon spät -, ein wenig in sich zu gehen und vielleicht an diesem Abend hier auch einmal über Ihren Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen. Wir brauchen zu so später Stunde hier nicht mehr die
parteipolitischen Gräben, sondern vielleicht ein Stück Herzlichkeit. Schalten Sie Herz und Verstand ein, und stimmen Sie auch den anderen Teilen unseres Antrags zu!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg an die Fraktion DIE LINKE ein Hinweis. Ich glaube, Sie sollten sich bei diesem Thema einfach einmal mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzen. Für Flüchtlinge gilt die Residenzpflicht nicht. Das sage ich einfach einmal deshalb, damit wir alle in der Diskussion auf dem gleichen Stand sind.
Insgesamt werde ich versuchen, meinen Redebeitrag sehr kurz zu halten. Wir haben in der Dezember-Tagung auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag diskutiert. Wir haben diesen Antrag mit großer Einmütigkeit zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen. Dort haben wir uns darauf geeinigt, zunächst zu diesem Thema - weil wir den großen Diskussionsbedarf sahen - eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Wir haben uns eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes geben lassen. Wir haben am 25. August 2010 eine sehr ausführliche mündliche Anhörung durchgeführt. Wir haben dazu auch den Minister gehört, der uns am Tag zuvor per Pressemitteilung darüber informiert hat, dass sein Ministerium ebenfalls an diesem Thema arbeitet.
Insgesamt haben wir uns in aller Ernsthaftigkeit mit diesem Thema auseinandergesetzt, und das - wie ich finde - bisher und wahrscheinlich auch in Zukunft ausgesprochen konstruktiv über alle Parteigrenzen hinweg.
Das verstehe ich darunter, Herr Schippels, dass man nicht immer nur Parteitaktik macht und in den Gräben sitzt und aufeinander einschlägt. Was allerdings völlig ungewöhnlich ist - deshalb kann ich Ihnen das hier nicht ersparen -, ist, dass man in einem laufenden Verfahren mit einem eigenen Antrag zu einem Thema kommt, das insgesamt gerade behandelt wird, bei dem der Grundantrag von einer ande
ren Fraktion gestellt worden ist. Ich persönlich habe nicht die ganz große Landtagserfahrung. Aber ich halte das nicht für besonders kollegial.
Wir sind auch noch nicht so lange im Landtag, Frau Kollegin. - Können Sie sich daran erinnern, dass wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der die Beitragsfreiheit für die Kita-Jahre erhöhen wollte, und das dann, obwohl dieser Gesetzentwurf noch im Verfahren war, von den regierungstragenden Fraktionen ein Gesetzentwurf eingebracht worden ist, der dazu geführt hat, dass die Beitragsfreiheit gänzlich abgeschafft worden ist, und das, obwohl es einen anderen Gesetzentwurf im Verfahren gab?
- Herr Schippels, es ist jetzt abends zehn nach neun. Wir können uns gern noch darüber unterhalten. Hier werden aber zwei völlig unterschiedliche Verfahren gerade verglichen.
Wir haben Ihren Antrag sehr gründlich gelesen. Er greift sicherlich auch Punkte auf, die wir in der normalen Ausschussdebatte noch diskutiert und thematisiert hätten - ich betone: in der Ausschussdebatte. Die Absicht, die wir hatten und die wahrscheinlich auch alle anderen Fraktionen hatten, war, uns in die Arbeit des Ministeriums mit unseren eigenen Vorschlägen konstruktiv einzubringen. Jetzt machen wir eine Extraschleife über den Landtag. Das hilft den Betroffenen in keiner Weise. Das verzögert nur. Wir werden das deshalb hier im Landtag in der Oktober-Tagung nicht zum Abschluss bringen können. Aufgrund der Zeitabläufe wird das erst in der November-Tagung möglich sein.
Weil auch wir noch Fragen hatten, haben wir einen schriftlichen Bericht des Ministers angefordert. Wir haben das nicht getan, weil wir meinen, wir müssten alles schriftlich haben, sondern weil wir auch den Kollegen aus den anderen Fraktionen frühzeitig vor der entsprechenden Ausschussberatung die Informationen des Ministeriums entsprechend kom
primiert zur Verfügung stellen wollten, sodass wir alle sachbezogen weiterdiskutieren können, um in der 12. Tagung abschließend zu einem Beschluss zu kommen.
Ich denke, das ist der normale Weg. So ist er üblich. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir uns daran in Zukunft vielleicht noch etwas stärker halten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Dezember lag uns ein Antrag der Grünen vor, in Schleswig-Holstein die Residenzpflicht für Flüchtlinge aufzuheben. Auch hat bereits eine Anhörung im Ausschuss stattgefunden. Minister Schmalfuß hat auch vorher in einer Pressemitteilung dazu Stellung genommen und zur großen Freude meiner Fraktion auch hier angekündigt, eine Landesverordnung auf den Weg zu bringen.
Also warum jetzt dieser Antrag der LINKEN? Das einzige, was neu an diesem Antrag ist, ist, die Bewegungsfreiheit auf Hamburg auszuweiten. Die Landesregierung soll prüfen, ob eine länderübergreifende Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg möglich ist. Auf die im Antrag gestellten Fragen gehe ich nicht weiter ein, denn viele der Fragen wurden bereits im Ausschuss gestellt und wurden nach meiner Meinung auch weitgehend beantwortet. Waren Ihnen die Antworten nicht genug, dann hätten Sie auch eine Kleine Anfrage stellen können. Es wäre schön gewesen, das laufende Verfahren abzuwarten und einen Schritt nach dem nächsten zu gehen, um alle, gemeint ist auch die Mehrheitsgesellschaft, in diesem Prozess mitzunehmen.
Leider zeigt die aktuelle Diskussion über Integration, welch große Unsicherheit, aber auch Unwissenheit in der Gesamtgesellschaft herrscht. Dass gerade in der Bevölkerung noch Nachholbedarf ist, wissen wir. Aber eine Diskussion über den Erfolg von Integrationspolitik ist genauso wichtig wie die Frage nach der Integrationsbereitschaft und -fähigkeit von bestimmten Gruppen der Migrantinnen und
Migranten. Aber dass jetzt auch gestandene Politiker dabei bestenfalls noch auf Stammtischniveau absinken, wenn sie sich nicht sogar in pseudowissenschaftliche Abenteuer verstricken, verstehe ich nicht.
Der Ruf nach Strafen in diesem Zusammenhang ist populistisch und führt uns nicht weiter. Denn bereits jetzt werden bei Nichtteilnahmen an Integrations- und Sprachkursen der Hartz-IV-Satz gekürzt, Gleiches gilt auch für die Eingliederungsmaßnahmen.
Wir können dem Antrag der CDU zustimmen, natürlich bis auf den ersten Punkt, denn wir werden hier mit Sicherheit nicht mit unseren Stimmen Koalitionsverträgen zwischen CDU und FDP zustimmen. Das, denke ich, können Sie auch verstehen. Vielleicht ist Ihnen in der Formulierung auch ein kleiner Fehler unterlaufen. Es mag sein.
Ich möchte mich hier recht herzlich für die gute Zusammenarbeit und die Stellungnahme von Herrn Minister Schmalfuß bedanken. Das entwickelt sich hier langsam für alle Fraktionen zum Pflichtprogramm.
Ich möchte noch einen Satz sagen. Nicht die Quantität der Anträge, sondern die Qualität der Anträge sollte hier unsere Diskussionsbeiträge bestimmen.
Ich weiß, dass es viele Flüchtlingsorganisationen in der Vergangenheit bedauert haben, dass Flüchtlingsthemen selten auf die Agenda hier im Landeshaus kommen. Es trifft aber nicht zu, dass dies so ist. Deswegen verstehe ich, wie gesagt, den hier gestellten Antrag nicht. Wir haben, wie gesagt, den Antrag der Grünen im laufenden Verfahren. Ich muss wie Frau Damerow in die gleiche Kerbe schlagen: Schritt für Schritt hätten wir das alle gemeinsam geschafft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner hat auch mich der Antrag der Fraktion der LINKEN sehr verwundert. Auch ich habe mich natürlich gefragt: Wurde das Instrument der Kleinen Anfrage inzwischen eigentlich abgeschafft?
Bei allem Respekt vor dem von der Fraktion DIE LINKE verfolgten Anliegen: Warum konnten eigentlich die 12 Fragen, die Sie unter Nummer 5 formuliert haben, nicht direkt an die Landesregierung gerichtet werden? Sollen wir hier wirklich allen Ernstes darüber debattieren, ob nun Flensburg Gebühren für Verlassenserlaubnisse verlangt oder nicht und ob das zu Recht geschieht oder nicht?
Um es klarzustellen: Für mich war und ist eine solche Verwaltungspraxis, von der uns der Flüchtlingsbeauftragte bereits berichtet hat, weder rechtlich noch menschlich vertretbar. Glücklicherweise war sie die Ausnahme und ist mittlerweile beendet worden.