Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

Meine Damen und Herren, zur Kostenersparnis und um Nachwuchsprobleme wirken zu können, wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie Bundestagsabgeordneten der CDU/FDPRegierungskoalition und Mitgliedern des Europäischen Parlaments Erleichterungen im Fahrer

laubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert. Die Bundesregierung hat dieses Engagement von Beginn an unterstützt.

Meine Damen und Herren, wir sollten als Angehörige des Schleswig-Holsteinischen Landtags auch für ein Zeichen sorgen, dass wir ebenso unsere Freiwilligen Feuerwehren in ihrer Einsatzbereitschaft stärken wollen, damit dem Feuerwehrnachwuchs ein leichterer Zugang zu diesem wichtigen Ehrenamt ermöglicht wird.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Diskussion auf Bundesebene läuft bereits seit einiger Zeit. Nun ist es an der Zeit, dass auch Tatsachen folgen und eine konsequente Umsetzung erfolgt. Deshalb bitten die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion nun in ihrem Antrag die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die einfachere Vergabe des sogenannten Feuerwehrführerscheins auch für das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 bis 7,5 Tonnen einzusetzen.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Machen Sie sich darüber keine Sorgen, Frau Heinold, wir haben das im Griff.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, dazu ist allerdings eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erforderlich, für die der Bund zuständig ist. Das haben meine Vorredner ja auch schon gesagt. Die Bundesregierung hat das Problem im Blick. Der Bundesverkehrsminister hat seit häufiger Zeit betont, dass er eine entsprechende Änderung der Bundesnormen will. Auch in Berlin ist man sich im Ziel letztlich einig. Allerdings waren einige Klippen hinsichtlich EU-rechtlicher Vorgaben zu umschiffen. Hieran darf letztlich aber unser Ziel nicht scheitern.

Meine Damen und Herren, die Schaffung klarer Rechtsverhältnisse ist ein wichtiger Schritt, um den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren attraktiver zu machen und auch jüngeren Mitgliedern eine aktive Beteiligung an der Brandbekämpfung zu ermöglichen. Zudem sind die Freiwilligen Feuerwehren in der Lage, die neuen Fahrer auch dahin gehend auszubilden, dass sie erhöhten Fahranforderungen, wie Einsatzfahrten, gewachsen sind.

Auch wenn Bundesverkehrsminister Ramsauer in einer Stellungnahme sagt, er wolle das Engagement der Feuerwehren für unsere Gesellschaft unterstützen und beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins

bürokratische Hindernisse ausräumen, so sollte er doch Taten folgen lassen und unverzüglich rechtliche Klarheit schaffen. Das ist bisher allerdings noch nicht geschehen. Deshalb muss die Landesregierung alles daransetzen, dass es in SchleswigHolstein zu einer adäquaten Lösung für die Feuerwehren kommt. Das haben sie verdient. Deshalb hoffe ich, dass der gemeinsame Antrag von CDU und FDP die Zustimmung des ganzen Hauses findet.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja häufig so, dass Reden schriftlich toll vorbereitet und dann von der Pressestelle versandt werden. Ich werde jetzt ein bisschen vom Redemanuskript abweichen, weil sich hier zum wiederholten Male -wie jetzt auch in Ihrer Rede, Herr Dankert - gezeigt hat, dass ein unangemessener neuer Ton von der FDP in die Debatte gebracht wird. Dem Kollegen von der SPD, der hier eine sehr abgewogene Rede gehalten hat, wird gesagt, er hätte respektlos gegenüber der Feuerwehr agiert. Dann kommt Herr Kubicki und sagt, es sei eine Entgleisung des Kollegen Dolgner. Ich meine, wir sollten hier und heute mit diesem Ton Schluss machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU und der FDP)

Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir alle daran mitwirken würden.

Es ist so, dass wir dem Antrag natürlich positiv gegenüberstehen; das ist völlig klar. Ich bin ja Parlamentsneuling. Ich habe mir sagen lassen, dass es nicht unüblich ist, dass man bei Feuerwehrthemen als Landtag gemeinsam in solche Debatten geht und solche Dinge gemeinsam voranbringt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Weg ist hier nicht gewählt worden. Deswegen verstehe ich auch, dass ein erfahrener SPD-Politiker dann sagt, das riecht ein bisschen nach parteipolitischer Profilierung. Ich glaube, das ist es auch.

Trotzdem ist der Antrag in der Sache nicht verkehrt. Deswegen werden wir uns dem auch nicht verweigern.

Es ist allerdings so - diese Bemerkung möchte ich als Jurist noch hinzufügen, weil es jetzt das zweite Mal ist -: Sie wissen ganz genau - Herr Kubicki, Sie als Jurist könnten das wissen, wenn Sie sich ein bisschen an Ihr Studium zurückerinnern -,

(Zurufe)

dass die Landesregierung über den Bundesrat an der Gesetzgebung mitwirkt. Das ist der Punkt, wo ein Landtag beschließen kann, die Landesregierung zu einem bestimmten Verhalten aufzufordern, im Bundesrat aktiv zu werden. Es ist jetzt das zweite Mal, dass wir hier im Landtag einen solchen Antrag beschließen sollen, wenn das Thema im Bundesrat schon durch ist. Das ist juristisch niveaulos; tut mir leid, Herr Kubicki, ich hoffe, Sie sehen das ähnlich. Man kann einen solchen Antrag auch mal zurückziehen und sagen, er hat sich erledigt. Die Landesregierung ist tätig geworden, und damit ist der Appell an die Landesregierung ja eigentlich nicht viel anderes als Show.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Wir werden ihm trotzdem zustimmen, weil wir es natürlich für richtig halten, dass dieses Signal für unsere Feuerwehren gesetzt wird und weil wir die Feuerwehr für wichtig halten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Offensichtlich wird keine Zwischenfrage zugelassen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann melde ich mich zu einem Dreiminutenbeitrag! - Zuruf: Keine Drohung! - Heiterkeit)

Wir fahren in der Reihenfolge der Redner fort. Das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski. - Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, ihm zuzuhören.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zuerst überlegt: Kannst du da überhaupt reden als Nichtfeuerwehrmann? Meine Befürchtung hat sich fast ja fast bewahrheitet. Aber ich habe ein

(Jens-Uwe Dankert)

gutes Argument, weil wir die wahren Freunde der Feuerwehr sind.

(Heiterkeit)

Wir haben sogar die Farbe unseres Logos nach den Feuerwehrautos gewählt.

(Heiterkeit)

Ich gestehe, ich hatte kurz die Hoffnung, wir könnten ganz groß und weiß „DIE LINKE“ darauf sprühen. Aber da haben die uns gesagt: Das geht nicht. Das haben wir auch sofort akzeptiert.

Ich will mich ganz kurz fassen. Die EU-Regelungen, die das im Antrag angesprochene Problem, das der Kollege Matthießen dankenswerterweise sehr verständlich erklärt hat, verursacht haben, traten bereits im letzten Jahrtausend in Kraft. Die Probleme sind also seit mehr als 10 Jahren bekannt. Eine erste Änderung, die immerhin einen Teil dieses Problems beseitigte, wurde im vergangenen Jahr vom Bundeskabinett beschlossen; immerhin zehn Jahre, nachdem jeder davon wusste. Das ist die Eile und die Wichtigkeit, die die Feuerwehr offensichtlich in den letzten 10 Jahren gehabt hat.

Über eines sind wir uns sicherlich alle einig: Kein junger Mensch darf ein Feuerwehrfahrzeug lenken, ohne dafür eine ordnungsgemäße Ausbildung bekommen zu haben. Das wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Die Ausbildung der Nachwuchsfeuerwehrleute an Fahrschulen wäre aber zu aufwendig und zu teuer, also muss die Feuerwehr diese Aufgabe selbst erledigen. Niemand bezweifelt, dass sie dazu sehr gut in der Lage ist. Das scheint auch in Berlin so gesehen zu werden, denn inhaltliche Argumente gegen eine Lösung habe ich aus dem Bundesverkehrsministerium weder in der momentanen Debatte noch in den letzten zehn Jahren gehört. Es waren immer formale Argumente. Vermutlich - das ist meine ganz subjektive Vermutung - scheitert die Lösung daran, dass im Ministerium gar kein Sachbearbeiter mehr frei ist, weil sich alle mit der Planung und der Umsetzung von Verkehrsgroßprojekten wie der überflüssigen Fehmarnbelt-Querung oder Stuttgart 21 beschäftigen müssen.

Meine Fraktion jedenfalls wird diesem Antrag zustimmen. Wir hoffen, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein zumindest in diesem Bereich in Berlin noch halbwegs ernst genommen wird, sodass wir bald eine Regelung bekommen werden, die es der Feuerwehr und den Rettungsdiensten auch in Zukunft erlauben wird, ihre Aufgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch in Dänemark gibt es Freiwillige Feuerwehren. Diese Frage wurde schon gestellt. Ich gehöre nicht der Freiwilligen Feuerwehr an. Ich hätte es früher gern gemacht, aber zu der Zeit, als ich so jung war und in der Jugendfeuerwehr hätte mitmachen können, war es nicht üblich, dass Mädchen daran teilnehmen durften. Das hat sich Gott sei Dank geändert.

(Beifall bei SSW, der LINKEN und verein- zelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten gute Arbeit. Sie retten Menschenleben und sichern in jedem Jahr Millionenwerte. Sie haben in der Vergangenheit Flexibilität und Einsatzbereitschaft gezeigt. Feuerwehren sind bei Unfällen im Straßenverkehr oftmals als Erste an der Unfallstelle. Auch Unfälle mit Gefahrgut bewältigen die Feuerwehrleute absolut professionell.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen sie gut ausgebildet sein. Das kostet Geld. Sie benötigen moderne Fahrzeuge, eine gute Ausrüstung und Digitalfunk. Auch das kostet Geld. Und: Einsatzfahrzeuge fahren nicht von allein. Der notwendige Führerschein, der eine Feuerwehrfrau oder einen Feuerwehrmann befähigt, die großen Einsatzfahrzeuge zu führen, ist der Führerschein C. Der kostet ungefähr zwischen 1.400 € und 2.700 €. Liegt die entsprechende Fahrerlaubnis nicht vor, wird es also für die Wehren teuer, weil die Einsatzfahrzeuge der meisten Wehren nicht mit einem normalen PkwFührerschein zu fahren sind.

Darum wurde bereits eine Ausnahme für Fahrzeuge bis zu 4,75 t geschaffen. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, gibt es eine Abkürzung, den sogenannten Feuerwehrführerschein, der den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden das Führen dieses Fahrzeuges bis zu 4,75 t für die Einsatzfahrten gestattet. Das ist eine unbürokratische Lösung.

Nunmehr sind einige auf den Geschmack gekommen. Deshalb steht die Ausweitung des Feuerwehrführerscheins an.

Eine Verkehrsunfallanalyse der Berufsgenossenschaften aus dem Jahr 2007 hat gezeigt, dass es zwar nur wenige Unfälle von Einsatzfahrzeugen

(Heinz-Werner Jezewski)

gibt, aber das individuelle Risiko durchaus erhöht ist. Dabei wurden nur die Profis, also die Berufsfeuerwehrleute, befragt. In dem vorliegenden Antrag geht es um Freiwillige, die ein Einsatzfahrzeug nur wenige Tage im Jahr fahren.