Ich komme jetzt zum letzten Satz - ich könnte noch mehr dazu sagen -: Dies bedeutet, dass Sie keinerlei Regelungen getroffen haben, die von der Pro-KopfRegelung, die Sie anstreben, abgehen, und dass Sie nicht die Verbesserung der pädagogischen Tätigkeit der Kitas in Zukunft fördern werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal muss an dieser Stelle deutlich hervorgehoben werden, dass die Landesregierung mit der Aufstockung der Kita-Finanzierung von
60 Millionen € auf 70 Millionen € einen erheblichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung vor Ort leistet.
Vielleicht sollte ich Sie hier noch einmal daran erinnern, dass es im Jahr 2004 die rot-grüne Landesregierung war, die die Mittel für die Kita-Finanzierung auf 60 Millionen € gedeckelt hat. Dies hat die damalige Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave auch noch Jahre später als großen Erfolg verkauft.
Solch eine schiefe Sichtweise ist schlicht entlarvend, denn die Deckelung hatte zur Folge, dass der Landesanteil an der Kita-Grundfinanzierung jährlich mehr und mehr sank und den Kommunen zwangsläufig immer mehr finanzielle Lasten aufgebürdet wurden.
Ich stelle fest: Die Ansprüche von SPD und Grünen, Politik für die Jüngsten in unserer Gesellschaft zu machen, lösen sich dann in Luft auf, wenn es gilt, sie tatkräftig umzusetzen.
Ich stelle weiterhin fest: CDU und FDP haben agiert und jetzt den Landesanteil an der Kita-Finanzierung trotz verschärften Konsolidierungsdrucks deutlich erhöht, nämlich um 10 Millionen €.
Wir nehmen den bildungspolitischen Auftrag ernst. Wir fördern Kinder frühstmöglich, weil wir der Ansicht sind, dass damit die sozialen und migrationsbedingten Unterschiede deutlich reduziert werden können.
Damit dieses Geld noch effizienter bei den Kindern vor Ort ankommt, ist diese Aufstockung der Landesmittel an Verteilungskriterien geknüpft und darf darüber hinaus nur zweckgebunden Verwendung finden.
Meine Damen und Herren, die vom MBK festgelegten Kriterien sorgen für ein Verteilungssystem, das in seiner Transparenz vorbildlich ist und die richtigen Anreize setzt. Neben einer Basisförde
rung aller betreuten Kinder sind neue Kriterien in das Blickfeld gerückt. Die Länge der Betreuungszeit, aber auch Aspekte wie der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund fließen in den Verteilerschlüssel ein. Und eines ist sicher: Alle Beteiligten bekommen mehr Mittel, damit die Qualität der Kindertagesstätten in unserem Land zielorientiert verbessert werden kann.
Zum Vorwurf, die zusätzlichen Landesmittel kämen bei den Kommunen nicht an, ist Folgendes anzumerken: Der Landeshaushalt wurde erst im Dezember verabschiedet. Der Erlassentwurf befindet sich noch in der Anhörung. Die Landesmittel werden dann in zwei Raten im März und im August aufgeteilt.
Da die Kita-Finanzierung laut Kindertagesstättengesetz eine Gemeinschaftsaufgabe ist, kann nicht das Land dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich eventuell andere aus ihrer Verantwortung stehlen. Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Allerdings: Wer vor diesem Hintergrund jetzt per Generalverdacht behauptet, die Kommunen würden entsprechende Mittel im allgemeinen Haushalt versickern lassen, der hat die Realität in unserem Land aus den Augen verloren.
Denn die kommunalen Landesverbände haben sich zu diesem Thema eindeutig bekannt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin aus dem Protokoll der Sitzung der Lenkungsgruppe, in der die Kommunen sicherstellen, „dass sie die Erhöhung des Betriebskostenanteils in Höhe von 10 Millionen € ausschließlich für die Qualitätsverwendung der Kindertagesbetreuung nutzen wollen“.
Vor diesem Hintergrund schon im Vorwege und generell unseren Kommunen im Lande zu misstrauen, halte ich, gelinde gesagt, für unangemessen und nicht angebracht. Die Versprechen sind gegeben, und wir haben keinen Anlass, daran zu zweifeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde am 19. Mai des letzten Jahres erklärte uns der Herr Bildungsminister, dass die frühkindliche Bildung trotz schwieriger Haushaltslage ein Schwerpunktthema der Landesregierung sei.
Das war für uns Oppositionsparteien nicht erkennbar, denn wie verträgt sich dieses Bekenntnis mit der gleichzeitigen Streichung des beitragsfreien Kita-Jahres?
Als Trost für diese Streichung sollten die Landesmittel für die Kitas um 10 Millionen € erhöht werden. Auf diese Weise sollte die Qualität der Kindertageseinrichtungen gesichert werden. Bei den Betroffenen kam dieser Trost nicht wirklich an, denn allen war klar, dass diese Summe kaum die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auffangen würde.
Trotzdem haben nun die Kitas im Lande auf die 60 Millionen € zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung gewartet. Die spannende Frage war: Wo bleiben die Millionen? Obwohl die Pläne seit einem Dreivierteljahr öffentlich sind, gibt es noch keinen Erlass, der die Verteilung der Mittel regelt.
Zeitmanagement scheint mir ein zentrales Problem im Bildungsministerium zu sein. Mir stellt sich die Frage nach den Gründen: Überforderung oder Arbeitsverweigerung des Bildungsministers?
Ein nachfrage- und qualitätsorientiertes Finanzierungssystem sollte entstehen, das den Verwaltungsaufwand gering hält und Transparenz schafft.
Dieses Vorhaben klingt zunächst vernünftig. Schaut man genauer hin, offenbart sich ein gewohntes Bild: Es ist schon erstaunlich, mit welcher Präzision unsere Landesregierung ihre Fehler wiederholt. Mit Verlässlichkeit im üblichen Sinne hat das Handeln des Ministers nicht viel zu tun.
Ob zu kurzfristig eingeforderte Beschlussfassungen an den Schulen - diese Liste will ich jetzt gar nicht erweitern - oder vergebliches Warten auf Mittelzuweisung für Maßnahmen in den Kitas, klar ist: Wenn es um die Umsetzung schwarz-gelber Bildungsvorhaben geht, kann man ziemlich sicher sein, dass etwas schiefgeht. Diese Art von Verlässlichkeit brauchen wir in der Bildungspolitik nicht.
Abgesehen davon, dass im Entlassentwurf nicht mehr die Rede von Verbesserung der Kita-Standards ist, verzichtet das Ministerium auch noch auf einen Verwendungsnachweis für die Mittelvergabe.
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Mittel auch in den Kitas ankommen und die in Not geratenen Kommunen nicht in Versuchung kommen, Haushaltslöcher damit zu stopfen.
Bekannt kommt uns auch die „Informationspolitik“ des Bildungsministeriums in dieser Sache vor. Ähnlich wie bei der Umsetzung des Schulgesetzes zeigt das Ministerium auch hier wieder, wie wenig Wert man auf die Einbeziehung der Betroffenen legt.