Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Bekannt kommt uns auch die „Informationspolitik“ des Bildungsministeriums in dieser Sache vor. Ähnlich wie bei der Umsetzung des Schulgesetzes zeigt das Ministerium auch hier wieder, wie wenig Wert man auf die Einbeziehung der Betroffenen legt.

(Beifall bei der LINKEN)

DIE LINKE fordert eine umfassende Förderung aller Kinder. Natürlich müssen Mittel für die Sprachförderung bereitgestellt werden. Das ist selbstverständlich. Sprache ist die Grundlage für Bildung. Die Aufstockung der Kita-Mittel sollte nach unserer Auffassung jedoch zur direkten Qualitätssteigerung eingesetzt werden. Genau aus diesem Grund kritisieren wir den Erlassentwurf. Denn er sieht nur für die Sprachförderung von Kindern aus Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, und für die Erhöhung der Betreuungszeiten einen Zuschlag vor. Das geht uns nicht weit genug.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Probleme, die die Kitas immer wieder beklagen, sind weitreichender. Dabei geht es um überfüllte Gruppen, um die Überforderung der Erzieherinnen und um Krankenhöchststände. Hier wird

dringend mehr Geld gebraucht, um die Qualität der Einrichtungen abzusichern.

(Beifall bei der LINKEN)

10 Millionen € sind nicht genug, um Qualitätsstandards wirklich zu erhöhen. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der Kitas, um Standards und Arbeitsbedingungen zu verbessern, um Familien zu entlasten und allen Kindern die Teilhabe an einer guten frühkindlichen Bildung zu ermöglichen.

Den vorliegenden Antrag der Grünen unterstützen wird, auch wenn er viel zu kurz greift. Aber die vorgesehenen Mittel sollten zumindest zügig in den Einrichtungen ankommen.

(Beifall bei der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als kleine Entschädigung für die Abschaffung des beitragsfreien dritten Kita-Jahres nach nicht einmal einjähriger Laufzeit wurde den Betroffenen die Aufstockung der Mittel für die Kita-Betriebskosten geboten. Die Erhöhung dieser Summe von 60 Millionen € auf 70 Millionen € sollte dabei ausschließlich der Sicherung oder sogar der Verbesserung der Bildungsqualität in den Kindertagesstätten zugutekommen.

Daran, dass hier Fortschritte dringend nötig sind, kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die KitaGruppen sind oftmals überfüllt, die Leitungsebene ist nicht selten überfordert, und der Krankenstand sowie die Fluktuation der Fachkräfte sind enorm hoch.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW grundsätzlich die Absicht, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel eine Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung zu erreichen. Auch wenn diese Erhöhung aus unserer Sicht kaum ausreichen wird, um den aktuellen Standard zu halten, muss natürlich sichergestellt werden, dass diese Gelder in den Einrichtungen auch ankommen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

(Ellen Streitbörger)

Der Forderung der Grünen, der zufolge die Landesregierung hierfür Sorge tragen muss, schließt sich der SSW an.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Grundsätzlich halten wir es allerdings für beschämend, dass Schleswig-Holstein eines der Länder mit den geringsten Ausgaben für die frühkindliche Bildung ist. Allen sollte doch klar sein, wie absolut lohnenswert Investitionen in diesem Bereich sind und welchen wichtigen Beitrag wir damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten können.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD] und Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Doch vor dem Hintergrund der Streichung des beitragsfreien Kita-Jahres, die ja nichts anderes als eine Kürzung um rund 35 Millionen € bedeutete, wird der geringe Stellenwert dieses Themas für die Landesregierung deutlich. Auch die zusätzlichen Mittel ändern daran so gut wie nichts.

Natürlich sind die Zuweisungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach § 25 e des Finanzausgleichsgesetzes zweckgebunden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist zu Recht darauf hin, dass diese auch vollumfänglich dem Zweck der Kindertagesbetreuung zugutekommen. Doch wir alle wissen, dass diese Gelder von der kommunalen Ebene mitunter indirekt dazu genutzt werden, um den eigenen Haushalt zu sanieren. Denn die Aufstockung des Landesanteils wird von einigen Kreisen und kreisfreien Städten zum Anlass genommen, den eigenen Anteil an der Finanzierung zu kürzen. Ein konkretes Beispiel haben wir ja gehört.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Da sie als Zuschussempfänger selbstständig für die weitere Verteilung dieser Mittel sorgen und sich dabei nicht selten in einer sehr schwierigen finanziellen Situation befinden, war diese Entwicklung eigentlich absehbar. Die dringend notwendige Verbesserung der Bildungsqualität in den Einrichtungen wird so leider nicht erreicht.

Die Tatsache, dass sich die Regierung nun zurücklehnt und die Verantwortung einfach auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe abwälzt, halten wir für sehr bedenklich. Den unbedingten Willen, etwas für die Kita-Qualität zu tun und damit die frühkindliche Bildung zu stärken, kann ich jedenfalls hieran kaum erkennen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Nun bleibt uns nur, an die Städte und Gemeinden zu appellieren, damit sie auch weiterhin ihren Teil zur Qualitätssicherung und -verbesserung in den Einrichtungen beitragen. Denn nur auf diesem Weg können wir wichtige Ziele wie die Verbesserung des Fachkraft/Kind-Schlüssels oder auch bessere Arbeitsbedingungen und Fortbildungsmöglichkeiten erreichen.

Aus Sicht des SSW wird in dieser Situation vor allem eines deutlich: Die bestehenden Regelungen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend unüberschaubar und letztlich mangelhaft. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, die Finanzierung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen klarer zu regeln. Hier sehen wir die Landesregierung eindeutig in der Pflicht, über das Landesrecht für einen verlässlichen Rahmen und für mehr Transparenz zu sorgen. Die bloße Umstellung auf die Subjektförderung reicht hier nicht aus.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Im Sinne der Eltern und Kinder müssen dann auch Themen wie die landesweite Bedarfsermittlung und eine landeseinheitliche Sozialstaffel offen diskutiert werden. Es versteht sich von selbst, dass hier alle Beteiligten einbezogen werden müssen.

(Beifall bei SSW und der LINKEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Anke Erdmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, es tut mir leid, dass ich zu dieser Stunde noch ans Rednerpult gehen muss. Aber Zwischenfragen werden ja abgeblockt.

Ich möchte nur fürs Protokoll Folgendes klarstellen: Der von Frau Herdan und Frau Conrad viel gescholtene Satz - ich zitiere -:

„Die zusätzlichen Mittel des Landes dürfen nicht zum Defizitausgleich genutzt werden“,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ja!)

(Flemming Meyer)

der sich auf die Kommunen bezieht, stammt aus einer FDP-Pressemeldung vom 3. Februar 2011.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich nehme an, dass die FDP diesen Satz so interpretiert, wie wir das auch tun, nämlich nicht als Misstrauensantrag gegenüber den kommunalen Landesverbänden - also anders, als es Frau Herdan in der Bildungsausschusssitzung getan hat; dort hat sie eine Breitseite gegen die kommunalen Landesverbände im Bereich der Konnexität losgetreten -, sondern dass sie das auf das Abstimmungsverhalten der CDU vor Ort bezogen hat, so wie ich es auch beispielsweise für den Kreis Schleswig-Flensburg deutlich gemacht habe.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD] - Christopher Vogt [FDP]: Dass die Grünen aber auch immer alles abschreiben müssen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist ja zurzeit „in“!)

Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sprecher der Opposition - das richtet sich insbesondere an jene, die 2004 im Land regiert haben, also an SPD und Grüne - unterliegen offensichtlich einem kompletten Gedächtnisverlust. Es waren doch Sie oder Ihre politischen Freunde, die damals in der Verantwortung gewesen sind, die den Landeszuschuss für die Kitas bei der Summe von 60 Millionen € eingefroren haben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir haben diesen Fehler korrigiert. Mit diesem Haushalt ist das anders geworden.

Das wird Sie jetzt vielleicht überraschen: Es ist vollkommen richtig, dass bisher keine zusätzlichen Mittel angekommen sind. Das konnten sie auch nicht, denn diese Landesmittel werden - das ist seit Jahren so, und eigentlich wissen das die Fachleute auch - in zwei Tranchen, nämlich eine im März und eine im August, an die kommunalen Gebietskörperschaften ausgezahlt. Das ist alles auch nichts sensationell Neues. Wir stocken die Landesmittel nach dem Beschluss des Landtages vom Dezember 2010 um 10 Millionen € auf.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Was wir nun tun wollen, ist Folgendes: Wir verteilen die Landesmittel in Höhe von 60 Millionen € nach einheitlichen und transparenten Kriterien an die Kreise und kreisfreien Städte. Dies soll sich nach der Zahl der betreuten Kinder richten. Es ist also tatsächlich - das ist auch schon erwähnt worden - ein Einstieg in Richtung auf die Subjektförderung, zunächst aber Verteilungskriterium für die Übertragung der Mittel vom Land auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Spoorendonk?

Ja, gern.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich glaube, die sind hinlänglich bekannt. Darum habe ich noch eine Frage: Wie werden Sie vor diesem Hintergrund sicherstellen, dass die Qualitätssicherung, die die Landesregierung mit diesen zusätzlichen 10 Millionen € bezweckt, nicht konterkariert wird, weil die Träger der Jugendhilfe das Geld zum Defizitausgleich benutzen?