Ein eigenes Budget für jede Schule, wie es die Elternvertretungen einiger Flensburger Schulen fordern, könnte Entlastungen bringen. Doch das Ministerium wird wohl kaum freiwillig Entscheidungskompetenzen aus der Hand geben. Gleichwohl sollten wir gerade solche Ansätze im Ausschuss ausloten, und wir sollten wirklich einmal überlegen, ob wir nicht in Zukunft mit realistischen Zahlen arbeiten, also mit den Zahlen, die darüber vorliegen, wann kein normaler Unterricht stattgefunden hat. Ich denke, erst dann hätten wir eine Grundlage, auf der wir wirklich nach dauerhaften Lösungen suchen könnten. Dann würden sich die Rückmeldungen aus
Es geht also nicht darum, sich Zahlen um die Ohren zu hauen, sondern darum, konkrete Probleme zu lösen. Deswegen brauchen wir eine realistische Statistik, und wir brauchen einen intensiven Dialog mit den Eltern, Lehrern und Schülern über diese Frage. Deswegen sollten wir das Angebot der Elternschaft, hierüber zu diskutieren und Hilfestellung zu leisten, auch wirklich annehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 17/1842 dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Astrid Damerow, das Wort.
Ich danke der Frau Berichterstatterin für den Bericht. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Frau Abgeordneten Astrid Damerow das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der August-Plenartagung haben wir deutlich gemacht, dass wir es für notwendig halten, in der Frage des Bleiberechts bei Kettenduldungen Änderungen im Aufenthaltsgesetz vorzuschlagen. Wir haben in den letzten Wochen Kriterien für eine entsprechende Bundesratsinitiative erarbeitet, von denen wir meinen, dass sie für die Betroffenen von Vorteil sein werden. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Justizminister und seinen Mitarbeitern für die konstruktive Begleitung bei dieser Diskussion bedanken. Die eine oder andere Frage konnte so vonseiten des Ministeriums sehr gut beantwortet werden. - Herzlichen Dank.
Bei der Diskussion dieser Kriterien hatten wir aber auch im Blick, dass die Bürger in unserem Land an die Menschen, die hierherkommen, auch Erwartungen haben. Ich betone dies, weil die Frage, ob langjährig Geduldete in Deutschland nach einer gewissen Zeit ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht erhalten, im Kern immer auch eine integrationspolitische Frage sein muss. Wenn wir nicht möchten, dass Integrationsdiskussionen immer wieder aus dem Ruder laufen, und wenn wir Populisten und Demagogen nicht das Feld überlassen wollen, müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass es auch bei der Frage des Bleiberechts eine breite Mehrheit der Bevölkerung gibt, die Integration nicht nur als staatliche Förderung und Angebote sehen will, sondern die auch die Einhaltung klarer Integrationskriterien wünscht.
Wir erwarten in Fällen unverschuldeter Kettenduldung von denen, die ein dauerhaftes Bleiberecht wünschen, die ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten am aufenthaltsrechtli
chen Verfahren. Es ist nicht zu viel verlangt, dass uns derjenige, der ein Aufenthaltsrecht möchte, zeigt, dass er in seinem Verfahren wahrheits- und ordnungsgemäß mitarbeitet.
Auch hinreichende deutsche Sprachkenntnisse sind eine Selbstverständlichkeit. In der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses wurde kritisiert, dass die von uns vorgeschlagene Stufe A 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen eine Überforderung sei. Das sehen wir nicht so. Die Stufe A 2 verlangt, dass Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstanden werden, und dass eine Verständigung in einfachen routinemäßigen Situationen möglich ist. Wenn wir uns darauf einigen, dass erfolgreiche Integration auch Kommunikation bedeutet, können wir erwarten, dass die Betroffenen nach acht beziehungsweise sechs Jahren rudimentäre Sprachkenntnisse erlernt und dadurch auch ihren Willen zur Integration gezeigt haben.
Auch die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit ist eine notwendige Voraussetzung. Wir möchten die Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme so weit als möglich ausschließen.
Auch die Kriterien „Bekenntnis zur Demokratie“, „Partizipation am sozialen Leben“ und eine aktive Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen sind selbstverständliche Bedingungen einer gelingenden Integration.
Vor allem erwarten wir - darüber haben wir im Innen- und Rechtsausschuss am heftigsten diskutiert in einer Zeit von acht beziehungsweise sechs Jahren legalen Aufenthalts von diesen Menschen Straffreiheit. Es ist unserer Meinung nach nicht zu viel verlangt, es ist den Menschen in unserem Land nicht zu erklären, warum wir verpflichtet sein sollen, jemandem ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen, der nicht einmal in dieser Zeit vorstrafenfrei bleiben konnte. Ich möchte hier noch einmal betonen: Wir haben intensiv darüber diskutiert, und ich finde, man kann es schaffen, straffrei zu bleiben. Wir alle tun das hier auch, ich meine, wir können das von diesen Menschen verlangen.
- Ich würde vorschlagen, Sie lesen einfach einmal unseren Antrag, und zwar richtig, aber ich komme gleich dazu.
Zusätzlich regen wir weitere begleitende Verfahrensregelungen an, beispielsweise beim Thema Zugang zu Integrationskursen. Aber ebenso müssen wir Wege finden, um die Dauer der Asylverfahren weiter zu verkürzen.
Wer all diese Kriterien ablehnt, verlangt die bedingungslose, unkritische und dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für alle Menschen, die in unser Land kommen.
Jetzt möchte ich noch etwas zum SPD-Antrag sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen hätten und die Eckpunkte des Ministeriums auch noch einmal gelesen und beides nebeneinander gelegt hätten, hätten Sie eigentlich feststellen können, dass dies deckungsgleich ist. Sie müssen nur die Spalten unterscheiden können. Ich kann auch überhaupt nicht verstehen, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass wir eine stichtagsgebundene Bleiberechtsregelung wollen, denn gleich in der zweiten Zeile unseres Antrag steht eindeutig „stichtagsungebunden“. Vielleicht haben Sie diese Zwischensilbe übersehen.
Frau Kollegin Damerow, wenn die Eckpunkte des Justizministers, die er vorgelegt hat, den Auftrag aus dem Parlament von der letzten Tagung erfüllt hätten, Ihnen ausgereicht hätten und es keinen Unterschied zu Ihrem Antrag gibt, warum haben Sie dann Ihren Antrag, der vor unserem Antrag vorgelegt worden ist, überhaupt noch vorgelegt, wenn es da keine Unterschiede zwischen Ihrem Antrag und den Eckpunkten des Justizministers gibt? Können Sie mir das vielleicht erklären?
- Ich kann es Ihnen hier noch einmal erklären, Herr Dr. Dolgner, aber Sie wissen genau, dass wir darüber im Innen- und Rechtsausschuss auch schon ge
sprochen haben. Wir haben die Eckpunkte des Ministers für uns als Arbeitsgrundlage betrachtet. Wir hatten in der Zeit der Erarbeitung der Kriterien - ich habe es Ihnen vorhin gesagt - durchaus Kontakt zum Ministerium. Wir sind dann zu der Formulierung des vorliegenden Antrags gekommen. Ich finde, das ist ein völlig normaler Vorgang für eine Fraktion. Ich mache auch gar keinen Hehl daraus, dass wir auch mit unserem Koalitionspartner durchaus diskutiert haben. Aber ich denke, Sie dürfen auch keinen Hehl daraus machen, dass Sie allein aus taktischen Gründen dieses zu Ihrem Antrag erklärt haben. Denn um inhaltliche Gründe kann es Ihnen nicht gegangen sein.
Dann müssen Sie den Menschen auch erklären, dass es Ihnen gar nicht ums Bleiberecht geht, sondern ganz allein um parteitaktische Spiele, die Sie bei diesem Thema hier im Landtag gerade abziehen.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP so- wie Beifall der Abgeordneten Luise Amts- berg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der August-Tagung waren wir uns hier im Haus alle einig, dass wir eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung mit vernünftigen Zugangskriterien brauchen. Der Fall Tigran, dessen bevorstehende Abschiebung und die Reaktion der Öffentlichkeit haben uns alle - quer durch die Fraktionen - bestürzt und uns vor Augen geführt, dass hier endlich eine gerechte Lösung gefunden werden muss.