Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich begrüßt die FDP-Fraktion die Verlegung von Stromleitungen als Erdkabel. Aber das ist unserer Meinung nach nur sinnvoll, wenn dies technisch möglich ist und sich dies gegenüber der Errichtung von Freileitungen als die volkswirtschaftlich günstigere Variante erweist.
Ich gebe zu, dass die technische Möglichkeit in Schleswig-Holstein gegeben ist. Es wäre ja auch unsinnig, Erdkabel dort zu fordern, wo sie technisch unmöglich sind. Aber sind Erdkabel im gesamten Bundesgebiet wirklich technisch möglich? Ich denke nicht, dass wir das pauschal für alle Landesteile der Bundesrepublik bejahen können.
Kommen wir zur Wirtschaftlichkeit. Klar ist für uns, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Freileitungen und Erdkabeln jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss. Dabei ist es keineswegs ausreichend, nur die reinen Baukosten zu vergleichen, sondern es ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über die gesamte Lebensdauer einer Hochspannungsleitung vonnöten, vom Bau über den Betrieb bis zur Verschrottung inklusive der unterschiedlichen Nebenwirkungen, die bei Freileitungen, aber auch bei Erdkabeln entstehen können.
Stichwort: Wartungskosten und die Vorhaltung von sehr breiten Trassen für eben diese Wartungs- und Reparaturarbeiten an Erdkabeln.
Nichtsdestotrotz kann möglicherweise das Erdkabel in vielen Fällen sogar durchaus wirtschaftlicher sein als die Freileitung.
es die SPD mit ihrem Antrag will, wollen wir nicht. So eine Regelung ist übrigens auch gar nicht zwingend notwendig, denn die Prüfung von Planungsalternativen ist generell in der Planfeststellung vorgeschrieben.
Letztendlich obliegt die Entscheidung, welche technische Lösung gewählt wird, nach § 43 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ausschließlich den Netzbetreibern, und das sollte auch so bleiben. Die Netzbetreiber werden dabei genaue Berechnungen anstellen. Sollte ein Erdkabel wirtschaftlicher sein, glaube ich kaum, dass die Netzbetreiber freiwillig die für sie schlechtere Lösung wählen und Freileitungen bauen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um dies noch einmal zu unterstreichen, haben sich CDU und FDP entschlossen, einen Änderungsantrag zum SPDAntrag zu stellen. Wir appellieren an die Leitungsnetzbetreiber, die Möglichkeiten zur Verlegung von Erdkabelleitungen an geeigneten Standorten auszuschöpfen. Wir halten es für falsch, die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsberechnungen per Gesetzesbeschluss vorzuschreiben. Hierbei sollte der Gesetzgeber nur die Rahmenbedingungen vorgeben, also höchstens die Tatbestände, die über die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte des Betreibers hinaus bei den Berechnungen zu berücksichtigen sind.
Erdkabel sollten dann gebaut werden, wenn sie bezogen auf die Lebensdauer der jeweiligen Anlage preiswerter sind als Freileitungen. Wenn die Freileitung bei gleichen Maßstäben preiswerter ist, dann sollten keine Ressourcen für ein unwirtschaftliches Erdkabel verschwendet werden müssen. Denn wir müssen bei alledem bedenken - Herr Hamerich sagte es schon -, dass letztendlich die Stromkunden, also Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, das alles bezahlen müssen.
Die unwirtschaftlichere Lösung vorzuschreiben, bedeutete dann, dass die Strompreise unnötig in die Höhe getrieben würden. Ich nehme nicht an, dass das im Sinne der SPD-Landtagsfraktion sein kann, oder täusche ich mich da?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu einem weiteren, sehr wichtigen Aspekt, dem Netzausbau. Ein zügiger Netzausbau und eine Netzverstärkung sind in Schleswig-Holstein, aber auch im Bundesgebiet dringend erforderlich und unbestritten notwendig, um insbesondere die Integration der rasant wachsenden erneuerbaren Energien an Land und zukünftig auch offshore zu verstärken.
Der Ausbau von Energieträgern mit unvorhersehbaren Leistungsschwankungen, wie beispielsweise Windkraft, bedarf erheblicher Investitionen ins Netz - da sind wir uns doch einig -, um eben diese Schwankungen auszugleichen. Wir sollten zügig zu einer Beschleunigung zum Auffangen der bisherigen Versäumnisse hinwirken, um die regenerativen Energien endlich komplett ins Netz einspeisen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse kurz zusammen: Der Netzausbau sollte zügig beschleunigt werden, und die Möglichkeiten zur Verlegung von Erdkabeln sollten ausgeschöpft werden. Einen bundesweit verpflichtenden Vorrang von Erdkabeln gegenüber Freileitungen lehnen wir aber aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Grundsätzlich gilt für uns, dass dort, wo es volkswirtschaftlich günstiger ist und die Unterstützung der örtlichen Bevölkerung findet, die Verlegung von Erdkabeln anstelle von überirdischen Stromleitungen zu bevorzugen ist.
Liebe Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Land Schleswig-Holstein war einmal die Nummer eins in der Nutzung der Windenergie. Heute sind wir nur noch Mittelmaß. Ein wesentlicher Hemmschuh für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist das Stromnetz. Die Kapazitäten reichen zu einer vollständigen Leistungsabführung des erzeugten Ökostromes nicht aus. Obwohl in dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien besser als EEG bekannt - eine Pflicht zur Netzverstärkung und zum Netzausbau normiert ist, kommt der Netzbetreiber seiner Verpflichtung nicht nach. Deshalb wird Strom, der mit den geringsten variablen Kosten umweltfreundlich erzeugt wird, nicht abgenommen. Die Betreiber müssen sich einem sogenannten Erzeugungsmanagement unterwerfen. Das heißt, der Netzbetreiber gibt bei Netzüberlastung ein Signal, und die Windenergieanlagen stehen bei besten Windverhältnissen still.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Umspannwerk Gasthafen. Reden Sie einmal mit dem Betreiber, was da los ist. Millionen in Euro, nicht in Kilowattstunden, die dort nicht abgenommen werden. Das ist Vernichtung volkswirtschaftlicher Leistung. Das muss schleunigst ein Ende haben. Wir brauchen dringend einen schnellen, großzügigen Netzausbau in Schleswig-Holstein.
Mehrfach hat sich der Landtag und haben sich die Kreise als Gebietskörperschaften für Erdkabel ausgesprochen. Die Politik möchte bei dem Ausbau der Netze dem Erdkabel gegenüber der Freileitung den Vorrang geben. Dafür gibt es allzu gute Gründe. Ein unverbautes Landschaftsbild: Anwohnerinnen, Anwohner und Touristik haben den Vorteil. Landwirtschaft: Man muss nicht um Strommasten herumpflügen. Der Naturschutz: Ein Vogel fliegt nicht gegen ein Erdkabel.
Höhere Versorgungssicherheit - das ist sehr ernsthaft abzuwägen; wir haben jetzt gerade sehr dynamische Schneeverhältnisse in Schleswig-Holstein -, eine höhere Versorgungssicherheit durch das Erdkabel gegenüber einer Freileitung, weniger Leitungsausfälle, Langzeitwirtschaftlichkeit. Das sind Dinge, die wir nicht hintanstellen dürfen. Schnellere Realisierung - Herr Kumbartzky, da sind wir wieder beim Umspannwerk Gasthafen - des Netzausbaues wegen der besseren Akzeptanz, kaum Enteignungsverfahren bei Erdkabel. Die Gestattungsverträge liegen vor. Freileitungen müssen in Planfeststellungsverfahren mühsam umgesetzt werden.
Auch die Bundespolitik hat parteiübergreifend für Erdkabel gekämpft. Neben grünen Politikerinnen und Politikern möchte ich Ingbert Liebig und Bettina Hagedorn lobend erwähnen. Der Netzausbau sollte stärker angeschoben werden, durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, durch das Energieleitungsausbaugesetz, durch das Energiewirtschaftsgesetz und das EEG. Von durchschlagendem Erfolg waren diese Bemühungen nicht gekrönt. Ursachen dafür empfehle ich, meinem Arti
kel „Der Sumpf“ über die Aufstellung der Stromindustrie als Staat im Staate in unserer Gesellschaft zu entnehmen.
Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, die Frage zu untersuchen, ob wir landespolitische Möglichkeiten haben, zum Beispiel in der Landesbauordnung oder im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz. Das Ergebnis war ernüchternd. Ich kann Ihnen das Gutachten gern zur Verfügung stellen.
Der Bundesgesetzgeber hat die Frage bei der 110-kV-Spannungsebene vollständig und abschließend geregelt. Wir haben wegen der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund keine landespolitischen Möglichkeiten, hier in Schleswig-Holstein Erdkabel zwingend zu normieren.
Daher ist unter den vorliegenden Anträgen der SPD-Antrag weitergehend und konsequenter, auch wenn man dem Antrag von CDU und FDP aus unserer Sicht zustimmen könnte.
Ich komme zum CDU-Antrag. Er enthält eine Neuerung, entweder von der FDP ertüchtigt oder durch eigene Überlegungen getragen. Eine wesentliche Verbesserung ist, dass darin jetzt von volkswirtschaftlichen Vorteilen die Rede ist, nicht mehr - wie zuvor - von wirtschaftlichen Vorteilen, die man als betriebswirtschaftliche Sicht des Netzbetreibers interpretieren musste. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Einschlägig ist hier das EnWG mit seiner Zieltrias Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit. Der Wirtschaftlichkeitsbegriff des Energiewirtschaftsgesetzes kann nur einen volkswirtschaftlichen Vorteil meinen, nicht etwa betriebswirtschaftliche Sichtweisen des Netzbetreibers.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Bei den von mir dargestellten Millionenausfällen durch mangelnde Leistungsabführung ist ein Zeitgewinn in der Umsetzung der Baumaßnahme immer ein Gewinn, denn die Kosten zwischen Erdkabel und Freileitung sind nur marginal. Die Wahl fällt ein
Ich bitte, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Ich könnte mir vorstellen, die Anträge der Abgeordneten Hammerich und Kumbartzky zügig auf den Weg zu bringen - die Begründung ist ja nicht Bestandteil des Antrages -, und gleichzeitig eine Bundesinitiative zu beraten, die wir auf den Weg bringen, um in Schleswig-Holstein endlich ein Kabel auf der 110-kV-Ebene in die Erde kriegen zu können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesmal kein Änderungsantrag. Kopenhagen hat uns erneut gezeigt, dass wir auf erneuerbare Energien setzen müssen. Gerade in einem Land wie Schleswig-Holstein müssen wir die vorhandenen Ressourcen nutzen. Die Erzeugung von Windenergie nimmt ständig zu und wird durch Repowering, den Bau neuer Anlagen und Offshore-Windparks weiter ausgebaut. Um die erzeugte Energie einspeisen zu können, sind allein in Schleswig-Holstein drei 10-kW-Trassen von insgesamt 110 km Länge geplant.
Durch die bisherige verzögerte Netzverstärkung der drei Trassen in Schleswig-Holstein werden allein dort heute schon circa 15 % der Jahresleistung der installierten Windkraftanlagen abgeschaltet, da sie nicht ins Netz gespeist werden können. Das heißt, regenerativ erzeugte Energie wird volkswirtschaftlich vernichtet, während gleichzeitig längere Laufzeiten für Atomkraftwerke gefordert werden.
Das Hochspannungsnetz wird in Deutschland weitgehend mit Freileitungen betrieben. Nur dort, wo sich aufgrund von Unwegbarkeiten, beispielsweise innerhalb großer Städte, die Mastenvariante nicht umsetzen lässt, findet eine Erdverkabelung statt. Die Verdrahtung mittels Masten wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen bevorzugt, da die Anfangsinvestitionen - ich betone: die Anfangsinvestitionen - im Vergleich zu Erdkabeln deutlich geringer sind.
gleicher Last größer dimensioniert werden, um Schäden durch Überhitzungen zu vermeiden. Auch müssen sie mit einer Ummantelung vom umgebenden Erdreich isoliert werden, die eine lange Lebensdauer gewährleistet. Das führt zunächst zu deutlich höheren Investitionskosten. Dem Anfangsaufwand stehen jedoch deutlich niedrigere Betriebskosten bei Wartung, Unterhaltung sowie geringere Energiedurchleitungsverluste entgegen.
Freileitungen sind gegenüber Sturm- und Eisschäden anfällig und können den Flugverkehr gefährden. Die Anlagen müssen laufend vor Korrosion und vor Bewuchs in den Trassenbereichen geschützt werden. Unterirdisch verlegte Kabel hingegen bleiben in der Regel über die Lebensdauer unberührt. Die höheren Kosten der Freileitung während des Betriebs sind für die Netzbetreiber unwichtig, da sie ohnehin auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Auch die im Vergleich zu Erdkabeln höheren Leistungsverluste sind deshalb nur in einer volkswirtschaftlichen Betrachtung von größerer Bedeutung.