Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf kämen Zwangsehen, ist also falsch. Wenn wir Grüne Ideen für Veränderung der Verwaltungsstrukturen haben, diskutieren wir sie offen und ausführlich. Klammheimlich und ohne Diskussion mit den Beteiligten läuft da nichts. Dass Veränderungsbedarf besteht, ist vielen Gemeinden klar, egal welcher Partei die Bürgermeister und Gemeindevertreterinnen und -vertreter angehören. Demografischer Wandel und immer komplexer werdende Aufgaben erfordern größere Einheiten. Dieser Veränderung müssen wir uns stellen. Das werden wir Grüne auch tun, aber nicht mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Oliver Kumbartzky.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüße ich zunächst den Gesetzentwurf der PIRATEN. Dass Einwohnern amtsangehöriger Gemeinden die Möglichkeit von Bürgerentscheiden verwehrt ist, wo die Gemeinden Aufgaben auf das Amt übertragen haben, ist schlicht nicht begründbar. Das haben Sie richtig ausgeführt, Herr Dr. Breyer.

(Beifall PIRATEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

Wir haben hier offensichtlich eine Regelungslücke. Damit gibt es da Handlungsbedarf.

Zweites Thema: Die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns erschließt sich bei einigen von der Koalition vorgestellten kommunalrechtlichen Vorschriften hingegen nicht, anders als es bei dem anderen Thema war. Da Artikel 6 Absatz 2 unserer Landesverfassung die dänische und friesische Minderheit sowie die Minderheit der Sinti und Roma bereits unter den Schutz der Gemeinden und Gemeindeverbände stellt, erhalten die Änderungen keinen Mehrwert - so muss man das wirklich sagen -, sodass eben auch Sinn und Zweck des Vorhabens nicht wirklich schlüssig sind. Genauso verhält es sich auch bei der Einführung einer Berichtspflicht auf kommunaler Ebene: Auch wenn im Vergleich zum ersten Anlauf nunmehr nur noch eine Berichtspflicht für Kommunen kommen soll, in denen die Minderheiten traditionell heimisch sind, wird hier wieder einmal ohne den Nachweis der Erforderlichkeit mehr Bürokratie geschaffen. Das ist genau der Punkt, den wir an der Stelle kritisieren.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und verein- zelt CDU)

Es ist ja richtig, dass bei der einfachgesetzlichen Konkretisierung von Artikel 6 Landesverfassung ein weiter Gestaltungsspielraum besteht. Gleichwohl sollten Regelungen des Gesetzgebers auch hier nur erlassen werden, wenn es nicht nur Symbolpolitik ist, sondern es wirklich notwendig ist. Die wirkliche Notwendigkeit sehe ich hier eben nicht. Es liegt nicht unbedingt auf der Hand, warum ausgerechnet für dieses Staatsziel eine Berichtspflicht eingeführt werden soll, während zahlreiche andere Staatsziele hiervon ausgenommen sind. Da

(Ines Strehlau)

bin ich auf eine Begründung wirklich sehr gespannt.

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU])

Im Übrigen bin ich sehr gespannt, wie Sie im Ausschuss, wenn wir zu der Anhörung et cetera kommen, den Nachweis führen wollen, wo eben der Mangel im bestehenden System liegt, deren Behebung einen Gesetzentwurf, wie Sie ihn vorschlagen, erforderlich erscheinen lassen.

Meine Damen und Herren, ein drittes Thema, das ich auch ansprechen möchte, und zwar auch etwas ausführlicher, weil ich das Thema wirklich sehr wichtig finde, ist das Wahlrecht für betreute Menschen. Es ist zunächst einmal vollkommen richtig, dass wir uns hiermit befassen müssen. Die Möglichkeit zur Partizipation durch Wahlen ist eben in der repräsentativen Demokratie fundamental. Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger, und zwar aller Bürgerinnen und Bürger. Auch weil das Recht Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung jedenfalls ausdrücklich nicht kennt - weder das Bundeswahlgesetz noch § 7 des Landeswahlgesetzes knüpfen an das Vorliegen einer Behinderung an -, sollten wir wirklich gemeinsam versuchen, das Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Auch aus unserer Sicht sollte deshalb darüber nachgedacht werden, ob der Ausschluss nach § 7 Absatz 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß ist.

Fraglich ist allerdings, ob dafür einfach eine Streichung der Vorschrift das adäquate Mittel wäre, denn so würde das Wahlrecht eben auch Personen eingeräumt, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind. Der hier in Rede stehende Wahlrechtsausschluss weist neben möglichen Diskriminierungsaspekten aber auch Schutzaspekte auf. Die Wahl bewirkt nämlich nicht nur die Legitimation von Herrschaftsausübung, sondern gewährleistet eben auch die Vermeidung von Fremdbestimmung. Genau das soll auch § 7 Absatz 2 sicherstellen, der die Teilnahme an der Wahl ausschließt, weil hier eine Missbrauchsgefahr besteht.

(Beifall Wolfgang Kubicki [FDP])

Diskussionswürdig wäre es dementsprechend auch, die Ausschlusstatbestände zu verfeinern oder festzulegen, dass in bestimmten Fällen konkret überprüft wird, ob der Einzelne in der Lage ist, eine Wahlentscheidung zu treffen.

Diese Entscheidung ist dann aber auch von einem Richter, der ja schließlich auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, zu treffen. So könnte grundsätzlich auch jede Person, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten einen Betreuer bestellt ist, wählen; nur falls dies explizit anders angeordnet würde, würde das Wahlrecht dann entfallen.

Das größte Problem bei der Beurteilung dieser verschiedenen Reformoptionen ist, dass vieles tatsächlich noch unklar ist. Es gibt derzeit keine belastbaren Erkenntnisse über die von den Wahlrechtsausschlüssen betroffenen Personen. Um zu erfahren, welche Personenkreise in welchem Ausmaß betroffen sind, hat das - im Übrigen sozialdemokratisch geführte - Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes deshalb zurückgestellt und eine ausführliche Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Anfang 2016 erwartet werden.

Meine Damen und Herren, angesichts der wenigen belastbaren Fakten ist die Forderung der Regierungsfraktionen, § 7 Nummer 2 gänzlich zu streichen, heute nicht ausreichend hinterlegt. In diesem konkreten Fall sollten wir da die tatsächlichen Erhebungen abwarten.

Im Übrigen freue ich mich auf konstruktive Ausschussberatungen, an denen Herr Dr. Klug teilnehmen wird. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, Barbara Ostmeier [CDU] und Beate Raudies [SPD])

Vielen Dank. - Nun hat für die Kolleginnen und Kollegen des SSW der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Fülle von Vorlagen und der Kürze der Zeit beschränke ich mich auf drei Punkte.

Erstens: Berichtspflicht der Kommunen zum Stand der Förderung der Minderheiten. Schleswig-Holstein setzt damit seinen erfolgreichen Weg zur Erfüllung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fort, indem nun auch eindeutige kommunalrechtliche Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Minderheiten gesichert werden.

(Oliver Kumbartzky)

Am Wochenende lobte der Vorsitzende der Expertenkommission, die die Einhaltung der Charta beobachtet, Professor Stefan Oeter, die Vorlagen, die wir vorgelegt haben. Auch die Minderheiten selbst haben gute Erfahrungen mit dem Berichtswesen gemacht, und zwar mit den derzeit noch freiwilligen Berichten in Flensburg und im Kreis Nordfriesland. Wie auch auf Landesebene erfüllen diese kommunalen Berichte zur aktuellen Situation der Minderheiten eine enorm wichtige Informationspflicht. Gerade die Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Bonn/Kopenhagener Erklärungen haben einmal mehr gezeigt, dass Minderheiten immer noch oft unter sich bleiben. Die Mehrheitsbevölkerung kennt die Minderheiten nicht so, wie man es sich wünschen würde,

(Christopher Vogt [FDP]: Das stimmt!)

von deren Problemen bei der Anerkennung und Förderung einmal ganz zu schweigen. Die Landesregierung hat in dieser Hinsicht, also bei der Sichtbarmachung der Minderheiten, viel geschafft, und die kommunale Ebene, mit der die Bürgerinnen und Bürger in direktem Kontakt stehen, zieht jetzt nach. Das Wissen um die Minderheiten in SchleswigHolstein zu vermehren, ist so, wie ein dickes Brett zu bohren. Nur wer etwas kennt, wird sich auch dafür einsetzen.

Doch über die Information hinaus geben die Berichte auch einen guten Überblick über die Lage, in der sich die Minderheiten aktuell befinden. Wo und wie ihre Sprache und Kultur gefördert werden, sind nur zwei Fragen, die so ein Bericht beantworten wird. Damit bilden die Berichte, wenn sie regelmäßig vorgelegt werden, eine hervorragende Grundlage für eine an Fakten orientierte Maßnahmekontrolle der kommunalen Minderheitenpolitik. Greifen die Maßnahmen, oder laufen sie etwa ins Leere? Wenn Letzteres der Fall ist, dann kann zeitnah gegengesteuert werden. Darum ist es gut, dass die Gemeindeordnung und die Kreisordnung entsprechend erweitert werden.

Zweitens: Verhältnisberechnung im Wahlrecht. Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz orientiert sich an der Saint-Laguë/Schepers-Methode. Dieses Divisor-Verfahren wird - bis auf Mecklenburg-Vorpommern - in allen norddeutschen Bundesländern angewendet. Dieses moderne Sitzzuteilungsverfahren setzt sich seit zwei Jahrzehnten langsam durch, weil es Wählerstimmen sehr gut in Abgeordnetenmandate umrechnet. Eine Benachteiligung beziehungsweise Bevorzugung großer oder kleiner Parteien ist wesentlich unwahrscheinlicher. Das war

jahrzehntelang unsere Kritik am Verfahren nach d'Hondt.

Darum wurde seinerzeit die Entscheidung getroffen, auch für die kommunale Ebene die SainteLaguë/Schepers-Methode einzuführen. Mit deren Teilern wird das Wahlergebnis besser abgebildet. Der Divisor wird allerdings etwas an schleswigholsteinische Verhältnisse angepasst. Er soll bei 0,7 liegen, sodass die Hürde für das erste Mandat bei circa 0,7 Sitzen liegt und nicht bei einem halben Sitz, wie es der Divisor 0,5 vorsieht.

Wir werden genau prüfen, ob die gewünschten Effekte eintreten. Unser Ziel muss es bleiben, dass jede Stimme zum gleichen Ergebnis führt. Das neue Verfahren minimiert die Abweichung Sitz pro Stimme, sodass die Verhältnisausgleichsberechnung aller teilnehmenden Parteien beziehungsweise Wählergruppen noch gerechter wird.

Drittens: Mandatsverteilung. In § 10 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes wird zukünftig allen Parteien, die mehr als 50 % der Stimmen erhalten, aber durch die Verhältnisausgleichsberechnung nicht die Hälfte der Mandate erhalten, ein Ausgleichssitz zugeteilt. Damit wird eine Ungerechtigkeit im Wahlrecht ausgebügelt. Die nachlassende Bereitschaft, sich an Kommunalwahlen zu beteiligen, würde weiter befördert, wenn es dazu käme, dass eine Partei zwar die Mehrheit der Stimmen hat, aber trotzdem nicht die Mehrheit der Mandate. Dem Wählerwillen muss unbedingt entsprochen werden. Aus diesem Grund schlagen wir eine entsprechende Ergänzung des Wahlrechts vor, die zumindest die Sicherheit gibt, dass im Rat nichts gegen eine Partei mit einer Stimmenzahl über 50 % entschieden werden kann.

Noch eine kurze Anmerkung zum Vorschlag der PIRATEN, dass man nicht mehr seine Adresse veröffentlichen muss. Ich glaube, da unterliegen die PIRATEN einem Denkfehler. Wenn Menschen eine Volksinitiative machen und als deren Initiatoren auftreten, müssen diese ihre Adresse nicht preisgeben, sondern die Volksinitiative gibt eine Kontaktadresse an. Dahinter steckt eine gewisse Logik, denn es stellen sich ja nicht die Menschen zur Wahl, sondern sie setzen ein Thema auf die Tagesordnung, über das geredet und abgestimmt werden soll.

Wenn sich allerdings Bürger zur Wahl stellen, mag das anders sein. Darüber sollten wir noch einmal intensiv nachdenken. Mein Demokratieverständnis ist so, dass Menschen, wenn sie für etwas einstehen, voll und ganz dafür einstehen, das heißt auch, mit

(Lars Harms)

ihrer Adresse dafür einstehen sollten, damit sie vom Bürger jederzeit kontaktiert werden können, und zwar nicht über Postfächer. Auch das ist für mich ein Teil der direkten Demokratie, dass man Leute direkt ansprechen kann - das ist unheimlich wichtig -, und zwar nicht nur über Postfächer, über EMail-Adressen, über Twitter oder Facebook, sondern ganz normal.

Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit deutlich überschritten ist, und frage Sie, ob Sie noch eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer gestatten.

Das Grandiose ist, dass auf den Kollegen Breyer immer wieder Verlass ist. - Selbstverständlich!

Ich helfe gern bei der Redezeit, Herr Kollege.

(Heiterkeit)

Ich teile vollkommen die Meinung, dass es ein Interesse gibt zu erfahren, aus welcher Ortschaft ein Kandidat kommt. Deswegen soll die Postleitzahl veröffentlicht werden. Es gibt ein Interesse daran, ihn erreichen zu können. Deswegen soll auch eine Erreichbarkeitsanschrift veröffentlicht werden. Es stellt sich aber die Frage, ob es ein Interesse daran gibt, seine Privatanschrift zu kennen.

Es ist bekannt, dass viele Politikerinnen und Politiker auch aus Sicherheitsgründen einen Sperrvermerk im Melderegister haben, weil sie das nicht möchten, und dass es in Berlin schon Übergriffe auf Wahlkreisbüros, teilweise aber auch auf Privatunterkünfte gegeben hat, gerade in Zeiten, in denen Hetze und Hass in der Gesellschaft leider vorhanden sind.

Vor dem Hintergrund schlagen wir vor, das so zu regeln, wie es in Berlin bereits umgesetzt worden ist, nämlich die Postleitzahl des Wohnorts und eine Erreichbarkeitsanschrift zu veröffentlichen, die nicht unbedingt die Privatanschrift der Bewerber sein muss.

- Kollege Breyer, zwei Anmerkungen dazu. Erstens. In meinem eigenen Heimatort haben alle Bürger die gleiche Postleitzahl. Wenn sich ein Bewerber für einen Wahlkreis in Husum nur unter Nen

nung der Postleitzahl bewirbt, kann ich nicht feststellen, aus welchem Teil des Ortes er kommt und welche Ortsteilinteressen dieser Mensch möglicherweise vertreten will oder nicht vertreten will. Deswegen ist es interessant zu wissen, woher die Leute kommen, und es könnte schon das Interesse eines Bürgers geben, dies bei seiner Wahlentscheidung mit zugrunde zu legen.

Zweitens. Für mich ist es eine Kernfrage der Demokratie, ob Menschen mit allem, was sie haben, für eine Sache einstehen oder nicht. Das dokumentieren sie auch dadurch, dass sie deutlich machen: Lars Harms, Schillerstraße 34, 25813 Husum, stellt sich für die Wahl auf. Er tut das in vollem Bewusstsein, dass ihn der Bürger jederzeit kontaktieren kann. Das ist für mich ein Teil der Demokratie. Darüber müssen wir im Ausschuss noch einmal reden.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)