Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Handys in der Schule sind insbesondere in der Schule immer wieder ein Thema. Die PIRATEN haben nun auch dafür gesorgt, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Landtags mit dem Thema beschäftigt hat. Ich möchte an der Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Dienstes einen herzlichen Dank für die umfangreiche rechtliche Auskunft aussprechen, die sie uns hier gegeben haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag fordert die Ministerin auf, die Schulen anzuweisen, dass sie in ihren Schulordnungen kein generelles Handyverbot aussprechen dürfen. Ehrlich
gesagt kenne ich keine Schule, die in ihrer Schulordnung ein generelles Handyverbot ausgesprochen hat. Das ist mir ehrlicherweise nicht bekannt. Sollte das in der Tat doch der Fall sein - Herr Krumbeck, ich will das gar nicht infrage stellen, dass Sie irgendwo eine kennen -, muss man natürlich schon wissen, dass dann das auf der Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz aufgenommen worden ist. Schulordnungen werden in Schulkonferenzen beschlossen, also vom obersten Gremium einer Schule.
Ich erlebe an den Schulen eher einen pragmatischen Umgang mit Handys. Im Unterricht sind sie in der Regel nicht in Betrieb, was aus meiner Sicht auch vernünftig ist. In den Pausenzeiten und in Freistunden wird das an den Schulen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Das finde ich auch in Ordnung, denn es kommt schon ein bisschen darauf an, wo das Handy eingesetzt wird, ob das in der Grundschule passiert - da habe ich vielleicht andere Parameter - oder an einem Gymnasium.
Handys gehören heute ganz klar zum Umgang und zum Lebensumfeld eines jeden Menschen. Ich glaube, in diesem Raum gibt es niemanden, der nicht so ein Ding hat. Es gibt eine wissenschaftliche Erhebung aus dem Jahr 2013 - also schon von vor zwei Jahren -, in der festgestellt wurde, dass 97 % der 14- bis 65-Jährigen ein Handy besitzen.
Das heißt, es geht nicht um die Frage, ob man sie verbietet oder nicht verbietet, sondern darum, wie man in der Schule mit den Handys umgeht. Damit meine ich nicht nur, wann man sie nutzt und wann man sie nicht nutzt, wann man sie ausschaltet, sondern in der Tat, wie man sie im Unterricht einsetzen kann. Da geht es nicht nur um Handys, sondern da geht es auch um Tablets oder Laptops.
In den Abschlussprüfungen allerdings - Herr Krumbeck, da sind wir völlig auseinander, das wissen Sie auch - haben Handys aus unserer Sicht überhaupt nichts zu suchen. Das haben wir schon einmal durchdiskutiert. Britische Forscher haben übrigens das finde ich spannend, und das sollten wir miteinander diskutieren - herausgefunden, dass sich ein Verzicht auf Handys im Unterricht positiv auf Testergebnisse der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Insbesondere profitieren die lernschwachen Schülerinnen und Schüler davon, weil sie weniger im Unterricht abgelenkt werden.
Medien sind bereits jetzt Bestandteil des Unterrichts. Es gibt eine Reihe von Materialien beim IQSH, es gibt dort eine Handreichung zum Medieneinsatz. Herr Krumbeck, das kann ich Ihnen
nicht so ganz ersparen: Wenn Sie sich das einmal angeschaut hätten, hätten Sie erkannt, dass darin alle Ihre Fragen, die Sie an den Wissenschaftlichen Dienst gestellt haben, bereits im Jahr 2014 beantwortet worden sind, unter anderem auch, ob man ein Handy in der Schule verbieten darf oder nicht.
Ich finde, vor dem Hintergrund der Situation, in der sich unsere Schulen im Augenblick befinden, sollten wir sehr gut überlegen, ob wir ihnen wirklich weitere Konzepte auferlegen wollen. Der grundsätzliche Gedanke des Umgangs mit den Medien in der Schule ist ein richtiger, trotzdem glaube ich, dass wir aufpassen müssen, dass wir Schulen nicht mit solchen Erarbeitungen von Konzepten überziehen. Ich finde, sie haben im Moment ganz andere Probleme.
Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir uns im Bildungsausschuss mit dem Thema beschäftigen und uns noch einmal die Expertise des IQSH dazu holen, um uns noch einmal darüber informieren zu können, welches umfängliche Unterrichtsmaterial das IQSH an der Stelle zur Verfügung stellt, um dann abschließend im Ausschuss darüber zu beraten, wie wir endgültig mit Ihrem Antrag umgehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der Piratenfraktion wieder einmal gelungen, ein Thema auf die Tagesordnung des Plenums zu ziehen, das dort nichts zu suchen hat, sondern auf dem Weg der Selbstbefassung hätte direkt an den Bildungsausschuss überwiesen werden können.
Wir haben uns erst vor zwei Jahren damit auseinandergesetzt, ob Detektoren an Schulen zulässig sind, die aktivierte Handys und andere Speichermedien aufspüren. Wir sind mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass solche Detektoren unzulässig sind.
Nun sollen wir uns wieder mit einem Thema befassen, das sicherlich in den Schulen hohe Aufmerksamkeit erlangt, doch von den Schulen eigentlich selbst gelöst werden könnte. Heike Franzen hat es eben bereits gesagt.
Freundlicherweise haben wir zur Frage des Handyverbots an Schulen noch eine Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes erhalten, die rechtliche Hinweise zu der Fragestellung gibt, ob ein Handyverbot in Schulen überhaupt zulässig ist. Nein, eine Schule darf das Mitführen von Handys grundsätzlich nicht verbieten. Somit haben wir eine für Schulen schon fast existenzielle Frage geklärt. Nun soll der Landtag das Bildungsministerium auffordern, den Schulen einen Hinweis zu geben, dass sie ihre Schulordnung ändern sollen.
Gibt es für die PIRATEN kein wichtigeres Thema als dieses? Ich spekuliere jetzt, doch vermute ich, dass wir über vielleicht fünf Schulen sprechen, die in ihrer Schulordnung ein Handyverbot stehen haben. Heike Franzen sprach von keiner Schule.
Wenn Sie, liebe PIRATEN, den Schülerinnen und Schülern richtig zugehört hätten, wüssten Sie, dass es den meisten Jugendlichen um die Nutzungsbedingungen von Handys an Schulen geht. ,,Bei uns in der Schule gilt ein Handyverbot“, so sagte mir am Montag mein Sohn. Da er mich gestern aber aus der Schule mit seinem Handy anrief, kann das nicht so restriktiv gehandhabt werden.
(Torge Schmidt [PIRATEN]: Es gibt auch Steuergesetze, und sie werden nicht so ernst- haft angewandt!)
Schülerinnen und Schüler sagen: ,,Bei uns sind Handys verboten“, und in Wirklichkeit ist die Benutzung in den Pausen und im Unterricht verboten. - Ich vermute, Herr Krumbeck möchte eine Frage stellen, aber ich erhalte keinen Hinweis aus dem Präsidium.
Ich wollte Sie nicht unterbrechen, Herr Abgeordneter. - Aber jetzt lassen Sie mir Luft, um Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage erlauben.
trotz einer Regelung in der Schule, nach der Handys in der Schule verboten sind, anruft. Ist das nicht vielleicht eine ganz kleine Rechtsunsicherheit für ihn, wenn er theoretisch mit einem Tadel oder etwas anderem gemaßregelt werden könnte, und er sich einfach auf die Willkür der Lehrer verlassen muss, wie sie handeln? Von den Lehrern wird teilweise extrem unterschiedlich gehandelt. Die einen Lehrer sammeln jedes Handy ein, das ihnen auf den Schulfluren über den Weg läuft, andere Lehrer lassen das durchgehen und haben einen besseren Ansatz. Finden Sie nicht, dass es gerade unsere Aufgabe wäre, hierfür eine zentrale Regelung zu finden?
Werter Kollege, Sie haben eben nicht richtig zugehört. Sie gehen davon aus, dass in Schulen ein generelles Handyverbot gilt. Ein Handyverbot beinhaltet: Ich darf ein solches Objekt gar nicht mit in die Schule nehmen. Dieses steht aber, soweit ich weiß, in kaum einer Schulordnung drin. Sie haben recherchiert und sagen, es stehe in vielen drin. Ich stehe dagegen und sage: Es steht nicht in vielen drin. Ich kenne definitiv keine einzige Schule, in der es drinsteht. Es geht einzig und allein darum, wie man die Handys in der Schule nutzen darf. Das ist auch der Irrtum meines Sohnes gewesen, der sagte, Handys seien in Schulen verboten. Nein, sie sind in der Schule, in der er ist, nicht verboten, aber sie dürfen im Unterricht und in den Pausen nicht verwendet werden. Das ist das Einzige. Wenn es aber darum geht, Eltern zu Hause anzurufen, weil der Unterricht ausfällt, weil man länger in der Schule bleibt, weil man krank ist oder oder, dann sind Handys in den meisten Schulen gestattet. Das ist der Punkt, bei dem wir beide auseinanderliegen.
Aus dem Thema Handyverbot resultiert übrigens fast eines der beliebtesten Themen für dialektische Erörterungen das weiß ich als ehemaliger Deutschlehrer noch -, die sogenannte Pro- und Kontradiskussion: Sollte man Handys in Schulen verbieten? Dieses Thema wird von jedem Schüler in der Schule mehr oder weniger einmal behandelt. Dann hat er sich mit dem Thema schon einmal intensiv beschäftigt, werter Sven Krumbeck.
Die Schulordnung ist nun gerade das schönste Beispiel für gelungene Partizipation. Sowohl die SV als auch die Elternschaft als auch die Lehrkräfte beschließen die Schulordnung in der Schulkonferenz. Jede Klasse, jeder Schüler und jede Schülerin kann über die Schülervertretung eine Überarbeitung der Schulordnung einbringen.
Über die Nutzungsbedingungen von Handys sollte in jeder Schule individuell entschieden werden genauso, wie es bereits gilt. Wann darf ein Handy benutzt werden? Wann ist es sinnvoll? Was darf damit nicht geschehen? Heike Franzen hat es eben mehr oder weniger so gesagt. Handys im Unterricht zu verbieten und dann doch bei einer ungeklärten Unterrichtsfrage als Lehrkraft zu sagen: ,,Wer kann das einmal kurz googeln?“, das - da gebe ich Ihnen recht - muss schulintern vernünftig geregelt werden.
Einer der vier Schwerpunktthemen dieser Legislaturperiode ist der Bereich digitale Bildung. Als vor 20 Jahren die Schulprogramme geschrieben wurden, haben die meisten Schulen auch das Thema Umgang mit Medien in den Fokus genommen. Auch die Inhalte des Schulprogramms müssen mit der Schulkonferenz abgestimmt werden. Somit kann auch hier wirklich jeder Personenkreis dieses Thema zu einem Thema der Schule machen. Es ist nicht an uns als Landtag festzulegen, welche Schwerpunkte eine Schule setzt.
Es gibt viele Konzepte an Schulen. Spontan vermute ich allerdings, dass ein Konzept zur Inklusion oder zur Fortbildung auch nicht an jeder Schule vorhanden ist. Wo ich am Ende den Schwerpunkt setzen würde, stelle ich anheim. Aber ich will es der Schule nicht vorschreiben.
Zurück zur Schule meines Sohnes: Dort finden regelmäßig Elterninfoabende zum Thema Umgang mit sozialen Netzwerken oder anderen aktuellen Themen mit klugen Referenten statt. Daraus hat sich über die Schulkonferenz ein Medien- und Sozialcurriculum für die Schule ergeben. Das ist, finde ich, ein Weg, der vernünftiger ist, nämlich dass das von unten heraus entsteht.
Gute und moderne Schule kann nur gelingen, wenn sie von der Schule, von den Schülerinnen und den Schülern, den Eltern und den Lehrkräften gelebt wird und nicht, weil sich eine Fraktion im Überlebenskampf wieder einmal ein Thema sucht.
Trotzdem sind wir natürlich immer dialogbereit und überweisen daher den Antrag in den Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ich muss sagen, dass ich lieber über die Digitalisierung von Schulen rede als permanent über die A 20. Ich finde es ganz gut, dass wir über dieses Thema reden.
Wir wissen, dass man bei vielen jungen Leuten fast von einem neuen Körperteil reden kann. Man denkt immer, das Smartphone sei irgendwie mit dem Handteller verwachsen.