Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Das OVG-Urteil beanstandet unter anderem die starre Regelung zu Abstandsflächen. Der Planungserlass sieht als weiteres Tabukriterium einen Abstandspuffer von 800 m zur Wohnbebauung vor. Eine Zulässigkeit kann jedoch auch unterhalb dieses Abstands gegeben sein.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Um die Akzeptanz für Windenergie weiterhin zu stärken, macht es Sinn, über größere Mindestabstände nachzudenken - eine weitere Forderung aus dem FDP-Antrag. Anlagengrößen und Technik haben eine rasante Entwicklung erfahren. Windkraftanlagen mit einer Höhe von 150 m - das wurde schon gesagt - sind zurzeit Normalität. 180 m hohe Anlagen sind keine Seltenheit mehr.

Der Winderlass mit den harten, den weichen und den Abwägungskriterien befindet sich zurzeit in der Erprobungsphase. Sollte sich aus der Genehmigungspraxis Nachbesserungsbedarf ergeben, sind wir natürlich für Anregungen dankbar. Eines steht fest: Windkraftplanung im Einvernehmen mit den Bürgerinnen und Bürgern muss oberstes Ziel bleiben. Einer verbindlichen Einbeziehung des Bürgerwillens sind aber zurzeit rechtliche Grenzen gesetzt. Über die Umsetzung mit allen Beteiligten müssen wir dringend reden.

Ich bitte ebenfalls um Ausschussüberweisung und freue mich über eine weitere Diskussion im Ausschuss.

(Beifall CDU und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat für die SPDFraktion die Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Diskussion freue ich mich auch, weil ich den Eindruck habe, dass wir die Prozesse sehr unterschiedlich beurteilen. Alles, was Sie in diesem Antrag fordern, ist bekannt und mit der Aufstellung der Teilregionalpläne schon auf dem Weg. Das wissen Sie ganz genau.

Die Landesregierung geht höchst transparent und mit breiter Beteiligung in diesem Verfahren vor. Dafür danke ich dem Ministerpräsidenten und der Landesplanung ausdrücklich.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir in Schleswig-Holstein sind bundesweit Spitze beim Ausbau der Windkraft. In den nächsten Jahren will Schleswig-Holstein den Anteil der erneuerbaren Energien im Bruttostromverbrauch auf mindestens 300 % steigern.

Wenn wir auf die Ergebnisse des Klimagipfels in Paris schauen, dann sehen wir alle, dass SchleswigHolstein damit einen aktiven Part bei der Erreichung des nationalen Klimaziels übernehmen wird. Wir nehmen das ernst, und wir sind uns dieser Verantwortung sehr bewusst. Das wird aber nur gehen, wenn die Energiewende, der Ausbau der Windkraft, von den Menschen im Land akzeptiert ist und weiterhin akzeptiert wird, und wenn es gelingt, die Balance zwischen Natur, Umwelt, Wirtschaft und den Interessen der Bürger und Bürgerinnen zu wahren.

Nach dem OVG-Urteil im Januar 2015 haben wir die nötigen Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, damit es in Schleswig-Holstein eben nicht zu Wildwuchs kommt. Wir haben das Landesplanungsgesetz geändert, damit die Gemeinden nicht alleine dastehen und gegen ihren Willen Windenergieanlagen errichtet werden können. Gleichzeitig haben wir ein Verfahren, das sicherstellt, dass es nicht zu einem Stillstand beim Ausbau der Windenergie kommt. Die vorliegenden Anträge werden bearbeitet und nach den definierten Regeln, wenn möglich, genehmigt.

Bereits im Anhörungsverfahren wurde der Kriterienkatalog aufgestellt und - Sie erinnern sich sicher - mit den kommunalen Landesverbänden sowie den betroffenen Verbänden und Initiativen breit disku

(Petra Nicolaisen)

tiert. Wir haben oft zusammengesessen und alles das miteinander besprochen. Im Juni wurde er veröffentlicht. Das ganze Verfahren wurde durch die Planungsgespräche beim Ministerpräsidenten begleitet. Da waren alle dabei. Auch die FDP war eingeladen, und, wenn ich mich recht erinnere, Herr Kumbartzky, Sie haben auch teilgenommen. Also wissen Sie das eigentlich alles, die Breite der Beteiligung, die Vielfalt der Argumente und der ganz klar erklärte, ernsthafte Wille, mit all dem umzugehen. Alles das wissen Sie, und es befindet sich auf dem Weg.

Gern erinnere ich Sie daran, dass nach dem letzten großen Planungsgespräch eine Kartendarstellung veröffentlicht wurde, in der die Flächen, die nach Tabukriterien nicht geeignet sind, und die Bereiche, in denen weiter abgewogen werden muss, dargestellt sind. Ja, es ist eine Herausforderung, das zu verstehen. Es ist aber auch unser Job, zu helfen, dass die Menschen vor Ort es verstehen, und nicht noch Irritationen zu befeuern. Das frühe In-die-Öffentlichkeit-Gehen bringt eher Klarheit als Verwirrung.

Am 12. Januar 2016 findet eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne statt. Die Einladung hatten Sie sicherlich genauso in der Post wie wir. Einer breiten Öffentlichkeit wird der Prozess vorgestellt.

Im ersten Quartal 2016 sind Regionalveranstaltungen für die einzelnen Planungsräume geplant. In der Mitte des Jahres wird es eine Anhörung für die Regionalplanung Wind geben. Da können alle, auch Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger, ihre Anregungen und Bedenken vorbringen. Sie werden in das Verfahren eingehen. Dann werden wir all die Fragen, die zu klären sind, klären.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Das ist alles bekannt, auch der FDP.

Es ist eine hochkomplexe Sache, die charakteristischen Landschaftsräume so abzugrenzen, dass man sie als Kriterium nutzen kann. Das Verfahren ist beschrieben worden. Das Gutachten ist auf dem Weg. Im letzten Planungsgespräch ist darauf hingewiesen worden, dass das gemeinsam mit den Kreisen beraten und auf den Weg gebracht werden soll. Auch da ist der Punkt, den Sie erwarten und verlangen, beschrieben.

Windkraft braucht Akzeptanz, aber eben auch Fläche. Hier liegt die besondere Herausforderung. Daher ist ein Kompromiss zwischen den durchaus nachvollziehbaren Abstandsforderungen, der tech

nischen Weiterentwicklung und dem Flächenbedarf so wichtig. Wir sind auf einem guten Weg. Die Gespräche mit den Initiativen, die dem mit sehr kritischer Haltung gegenüberstehen, laufen. Das wird alles mit großer Ernsthaftigkeit gefordert. Wir sind noch nicht soweit, dass wir bereits Zahlen nennen können. Aber das Verfahren wird mit der notwendigen Transparenz und dem nötigen Respekt auf den Weg gehen.

Ich freue mich, dass wir alle Ihre Fragen im Ausschuss weiter beraten können. - Danke.

(Beifall SPD und Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe einmal den FDP-Antrag chronologisch durch.

Unter Punkt 1 fordern Sie Transparenz, Mitbestimmung, Beteiligungsmöglichkeiten. Das ist ein Unterschied. Transparenz und Beteiligung gewährleistet die Landesregierung - wie ich finde - sehr ausführlich. Wir haben in dem Verfahren auch die verschiedenen Abstufungen der Auslegung. Das OVG hat die damals bestehende Landesplanung deswegen einkassiert, weil eine dritte Auslegung nicht erfolgte. Da werden wir also verdammt aufpassen. Bei Auslegungen ist es üblich und rechtlich gewährleistet, dass Äußerungen bis hin zu Einzelpersonen gemacht werden können, die beantwortet werden müssen.

Mitbestimmung ist aber etwas anderes als Transparenz und Beteiligung. Auch da hat das OVG sehr deutliche Hinweise gegeben. Die Kollegin Nicolaisen wies schon darauf hin, dass einer der hauptsächlichen Gründe gewesen ist, dass wir die Auswahlentscheidung tatsächlich nach einer positiven

(Christopher Vogt [FDP]: Auch viele negati- ve!)

kommunalen Willensbekundung gemacht haben. Das ist keine Flächenqualität.

Die Landesplanung hat unter der CDU-Regierung, aber auch unter der jetzigen Koalitionsregierung ein bisschen die Erforschung des gemeindlichen Willens vorgenommen. Der kann sich natürlich in der

(Kirsten Eickhoff-Weber)

nächsten Legislaturperiode in das Gegenteil verkehrt haben. Ich nenne Ihnen auch einige Beispiele, ich bin ja schon lange mit diesem Thema unterwegs:

In einer Gemeinde gibt es nahe am Ortskern die ABauern, und es gibt die B-Bauern, die weiter weg wohnen, 2 km weit weg von einer möglichen Windkraftplanung. Der Gemeinderat befürwortet das. Daraufhin kriegen die A-Bauern Panik, weil deren Söhne später einmal die peripheren Flächen der Bauern im Zuge des Strukturwandels in der Landwirtschaft abkaufen oder pachten sollen. Wenn dort Windkraftanlagenstandorte zustande kommen, ist der Prozess eventuell umgekehrt.

Das ist natürlich nicht unbedingt ein städtebaufachlicher Belang, und nur der zählt, wenn ich Flächenqualitäten im Hinblick auf die Windanlageneignung zu beurteilen habe. Das hat das OVG höchstrichterlich so gesehen. Ich habe gesagt, das sei höchstrichterlich, weil es ein Revisionsverbot gab. Im Übrigen sind wir uns einig: Wäre die Revisionsbeschwerde durchgeführt worden, dann wäre sie in die Grütze gegangen, denn es gab eine Vielzahl an Gründen, von denen wir anzunehmen hatten, dass wenigstens einer Bestand hat. Das reicht schon, um in der Revision zu scheitern, das haben wir in anderen Fällen auch gehabt. Es war also schon ein höchstrichterliches Urteil, nämlich eines vom OVG Schleswig.

Zu der Frage, ob der charakteristische Landschaftsraum im Einvernehmen mit den Kreisen zu machen ist, fehlt mir im Moment die Rechtskenntnis. Darüber können wir im Ausschuss noch einmal diskutieren. Wir sind übrigens für die Ausschussüberweisung.

Auf den Erlass mit den Mindestabständen möchte ich näher eingehen. Eigentlich ist der rechtliche Hintergrund das BlmSchG, das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Gehen wir einmal durch die einzelnen Belange, allem voran das untergesetzliche Regelwerk TA-Lärm, also die Schallimmission von Windmühlen. Sie weisen darauf hin, dass höhere Anlagen höhere Abstände erforderlich machen. Ich sage Ihnen: Die moderneren Windmühlen haben eine sehr viel glattere Oberfläche der Rotorblätter und verursachen tendenziell weniger Turbulenzen und damit weniger Geräusche. Das ist das eine.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Aber mehr Schatten!)

- Zu den Schatten komme ich gleich noch, das ist ein anderer Belang. Vielleicht noch leichter nachzuvollziehen ist, dass sich der Immissionspunkt durch

die Höhe weiter vom Immissionsort entfernt. Das heißt, allein wegen ihrer Höhe sind die Anlagen mit ihrer Geräuschimmission weiter weg vom Wohnzimmer, um das klar zu sagen. Ergänzend zur Abstandsregelung kommt tatsächlich hinzu, dass diese weiter entfernt sind als vorher. Diese Forderung, die Sie hier also stellen, ist bereits gesellschaftliche Wirklichkeit.

Herr Kumbartzky, zu den Belangen des Schattenwurfs: Hier hatten Sie vorhin nachgefragt. Beim Schattenwurf ändert sich durch neue Anlagen nichts. 30 Minuten lang muss nicht mehr als 30-mal im Jahr Schattenwurf im Wohnzimmer geduldet werden. Daran ändert sich auch nichts durch die Abstände. Das muss gewährleistet sein.

Der Diskoeffekt ist heute auch kein Thema mehr, weil inzwischen keine glitzernden Farben mehr verwendet werden. Ich unterhalte mich gern im Ausschuss noch einmal mit Ihnen darüber. Insofern scheint mir Ihr Anliegen von der Sache her danebenzuliegen. Vielleicht ist es ein bisschen der Fünfprozenthürde geschuldet, die bei Landtagswahlen noch gilt.

(Christopher Vogt [FDP]: Vorsicht bei den Motiven!)

Wenn Sie sich in der Landschaft umgucken, dann sehen Sie: Es wächst Konkurrenz von der AfD und anderen heran. Sie suchen sich vielleicht eine neue Rückendeckung. Ich sage: Meine Damen und Herren, die Einigkeit bei der Windenergie hier im Landtag ist ein großer Wert.

Herr Abgeordneter, Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Daran sollten wir festhalten. Ich hoffe, die FDP rückt mit diesem Antrag nicht davon ab. Ich bin damit am Ende, Frau Präsidentin. Ich habe 24 Sekunden überzogen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Nun hat für die Kollegen der Piratenfraktion der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

(Detlef Matthiessen)