Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist das Land der Windenergie, das ist im Grundsatz auch gut so. Doch um welchen Preis ist es das? - Wir PIRATEN sind sicher: Um die Akzeptanz der Energiewende zu erhalten, bedarf es mehr Transparenz und auch mehr Bürgerbeteiligung.
Damit die Energiewende ein politischer und auch ein gesellschaftlicher Erfolg für unser Land wird, müssen wir die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen, und für uns PIRATEN heißt das ganz klar: Wir müssen auch ein Nein akzeptieren. Es liegt eben im Interesse des Gesamtprojekts der Energiewende, aber auch im Interesse der betroffenen Bürger und übrigens auch der Investoren, wenn bei der Ausweisung von Flächen diejenigen Flächen genommen werden, bei denen die Akzeptanz auch vorhanden ist, und nicht die Flächen, bei denen die Bürger gerade dagegen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen arbeiten wir in der Piratenfraktion auch an einem Gesetzentwurf, der den Bürgerwillen wieder verbindlich macht. Herr Kollege Matthiessen, das ist natürlich möglich. Das Gericht hat auf der Grundlage einer bestimmten Gesetzeslage entschieden, die wir ändern können. Auch der Umstand, dass sich der Bürgerwille ändern könne, ist kein Grund dagegen, ihn umzusetzen, denn Sie wissen es: Auch hier im Parlament kann sich der Wille des Parlaments einmal ändern. Trotzdem sagen wir nicht: Gesetze sind unverbindlich.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Ableitung dieses OVG-Urteils natürlich ein Bundesgesetz zugrunde hatte. Es heißt nicht mehr BauROG, sondern BauGB.
Sie sagten, die Landesplanung richte sich nach Bundesgesetzen und dürfe diese nicht verletzen. Das tut die Einbeziehung eines nicht städtebaulichen Belangs in den Bürgerwillen. Wenn die Bürger natürlich sagen, das sei durch den Denkmalschutz oder sonst irgendetwas gedeckt, dann können wir das al
les anführen. Wenn sie aber sagen: „Der hat mir im letzten Jahr die Pacht nicht verlängert“, dann ist das eben weniger ein städtebaufachlicher Belang. Ich sage Ihnen: Der Bürgerwille, den Sie immer so hochhalten, ist gerade bei diesen Dingen sehr oft von anderen Interessen als von städtebaufachlichen Interessen geprägt. Insofern glaube ich nicht, dass das Anhimmeln von Bürgerentscheidungen die Qualität der Windplanung im Land hebt.
Herr Kollege Matthiessen, Sie können gern einen Moment stehen bleiben, weil ich gern darauf antworten würde. Es ist manchmal ganz gut, einen Juristen zu haben, der Sie hier beraten kann.
Es stimmt natürlich, dass sich das Gericht auf Bundesrecht gestützt hat, allerdings auf das Raumordnungsgesetz und auf das Abwägungsgebot, das dort festgeschrieben ist. Im Bereich des Planungsrechts sind wir als Land berechtigt, vom Planungsrecht des Bundes abzuweichen. Infolgedessen seien Sie gespannt auf unseren Gesetzentwurf, der wird rechtlich abgesichert sein.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Herr Ministerpräsident Albig hat uns zugesagt, dass die Bürger bei der Energiewende beteiligt werden, und im Rahmen der Teilaufstellung der Regionalpläne fordern wir PIRATEN auch die Zusage ein: mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung und mehr Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen auch bei der Windenergie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, denn wer die Bürger gegen die Energiewende aufbringt, gefährdet das Projekt insgesamt.
Sehr verehrter Herr Kollege Kumbartzky, der Titel Ihres Antrags klingt natürlich gut. Das ist das, was wir PIRATEN auch immer fordern. Wir fragen uns allerdings, was Sie konkret mit Ihren vier Forderungen erreichen wollen. Die sind unklar und unkonkret formuliert. Wenn der Antrag so angenommen würde, dann würde er an der konkreten Situation erst einmal gar nichts ändern.
Lassen Sie mich im Einzelnen noch auf einige Punkte eingehen: Der vierte Punkt Ihres Antrags wirft sicherlich nicht nur bei mir, sondern auch bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „Unsere Dörfer gegen Windkraftanlagen“ eine Frage auf, nämlich: Wie groß sollen die Mindestabstände zur Wohnbebauung denn werden, die da weiterentwickelt werden sollen? Die Frage bleibt unbeantwortet.
- Herr Kollege Dr. Garg, trotzdem bleibt es dabei: Wenn der Antrag so angenommen würde, würde das zunächst einmal nichts verändern, solange man die Frage nicht geklärt hat.
Der Herr Ministerpräsident will im ersten Halbjahr 2016 einen Entwurf der Regionalplanung vorlegen, der auch im Internet veröffentlicht werden soll. Nichtsdestotrotz möchte ich anmerken, dass bei den Kommunen noch erheblicher Informationsbedarf geltend gemacht wird. Ich möchte zu dem Antrag der FDP-Fraktion weiter anmerken, dass die Forderungen, die räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume solle im Einvernehmen mit den Kreisen vorgenommen werden, zumindest um die Worte „nach Möglichkeit“ ergänzt werden müsste. Für den Fall, dass man sich hier nicht einig wird, muss das Landesinteresse eine Rolle spielen können.
Lassen Sie mich abschließend aber vor allem noch zu den Punkten kommen, die in Ihrem Antrag noch fehlen und über die wir im Ausschuss sicherlich noch beraten müssen.
Erstens. Neben der Karte der Ausschlussgebiete sollte die Landesregierung zur Information der Investoren auch eine Karte der Gemeinden veröffentlichen, die sich durch ihre Vertretung oder durch Bürgerentscheid gegen neue Windkraftanlagen ausgesprochen haben. Denn nur so können sich Investoren auch auf möglichen Widerstand vor Ort einstellen und dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Zweitens. Es bedarf einer laufenden und unverzüglichen Veröffentlichung aller eingehenden Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen. Es kann nicht sein, dass die Frau Kollegin Nicolaisen und ich im Wochentakt fragen müssen. Denn Geheimhaltung und der Eindruck, es würden vollendete Tatsachen geschaffen, zerstören Vertrauen.
Drittens. Die Bürgerinnen und Bürger müssen stärker an der Genehmigung von Anlagen beteiligt werden. Bisher werden - so Ihre Antwort, Herr Ministerpräsident - 80 % der Genehmigungen ohne Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden. Diese Zahl muss sich ändern.
Ich möchte auch noch einmal bekräftigen, was der Kollege Kumbartzky sagt: Wenn die Kommunen oder ihre Bürger gegen ein Projekt sind, dann ist das Ausnahmeverfahren nicht geeignet für dieses Projekt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, der nicht perfekt formuliert ist, der für die weiteren Beratungen aber trotzdem geeignet ist. Dementsprechend freuen wir uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Herr Kollege, es tut mir leid. Aber Sie können jetzt nicht noch einen neuen Aspekt ansprechen, sondern Sie sind jetzt bitte am Schluss Ihrer Rede. Ich habe Sie jetzt zweimal darauf hingewiesen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.
Darf ich meinen letzten Satz noch sagen? - Es ist also die Akzeptanz der Bürger, die darüber entscheidet, ob die Energiewende ein gesellschaftlicher Erfolg oder zum politischen Fiasko wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Bekanntwerden des OVG-Urteils zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen und somit deren Unwirksamkeit war klar, dass schnellstmöglich eine Neuordnung her muss. Die Landesregierung hat umgehend das Heft in die Hand genommen und sich mit Vertretern der kommunalen Ebenen und Vertretern der Windenergiebranche getroffen. Die Situation wurde mit den Betroffenen erörtert, und das Vorgehen wurde kommuniziert und abgestimmt. Dies hat die Landesregierung getan, und das war gut und richtig so; denn niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran haben, dass die Windenergiebranche für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft.
Der Ausbau der Windenergie muss in geordneten Bahnen weiterlaufen, um einen Wildwuchs zu verhindern. Die Schritte, die dafür vorerst notwendig waren, wurden in die Wege geleitet, und die rechtlichen Grundlagen wurden geschaffen. So wurden das Landesplanungsgesetz sowie der Planungserlass geändert. Letzterer ist von Bedeutung für Ausnahmeverfahren in den Jahren 2015 bis 2017. Mit diesem Instrument läuft nunmehr der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein.
Er wird aber auch die Grundlage bilden für die neuen Regionalpläne. Anhand eines Kataloges von harten und weichen Tabukriterien sowie Abwägungskriterien wird entschieden, welche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind und welche Flächen nicht in Betracht kommen. Das heißt, Flächen wurden ausgeschlossen, bei denen Windenergie aus rechtlichen oder fachlichen Gründen unmöglich oder planerisch nicht sinnvoll ist.
Die kartografische Überlagerung der harten und weichen Tabukriterien zeigt, dass rund 93 % der Landesfläche als Tabuzone ermittelt wurden. Das heißt, rund 7 % der Landesfläche sind theoretisch geeignet, sofern Abwägungskriterien dem nicht entgegenstehen.
In diesem Zusammenhang ist es für den SSW wichtig, dass - wie in der alten Windflächenplanung charakteristische Landschaftsräume, die beispiels
weise die Siedlungsgeschichte widerspiegeln können, und Denkmalschutzgesichtspunkte eine sehr starke Rolle in der Planung spielen. Die ermittelten Flächen sind kartografisch dargestellt und öffentlich zugänglich. Da es aber noch keine genauen Abgrenzungen der Tabu- oder Abwägungsbereiche gibt, sind die Karten nicht rechtsverbindlich. Gemeinden und interessierte Bürger haben damit aber bereits jetzt die Möglichkeit, darauf zu schauen und ihre fachlich begründeten Einwendungen zu machen. Wie gesagt, die Karten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die dort dargestellten Abwägungsbereiche dienen lediglich als Suchräume für zukünftige Vorranggebiete. Daher geht die Landesplanung derzeit davon aus, dass etwa 1,5 bis 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung erreicht werden. Das bedeutet, dass rund ein Viertel der dargestellten Abwägungsbereiche als Windeignungsfläche infrage kommen.
Nach Auffassung des SSW hat die Landesregierung durch die eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen bereits wichtige Schritte in Gang gesetzt. Wir haben das Vorgehen stets unterstützt. Die Verfahren sind transparent und nachvollziehbar. Dies ist für uns von Bedeutung; denn wir wollen, dass sich Gemeinden und Bürger entsprechend beteiligen und darüber entscheiden können, ob sie vor Ort Windkraftanlagen errichten wollen oder nicht.
Seit dem OVG-Urteil ist aber auch klar, dass Gemeindebeschlüsse und Bürgerbeteiligungen gegen Windkraft nicht als Tabukriterium herangezogen werden dürfen. Allerdings können die Entscheidungen, sofern fachlich begründet, in besonderer Weise in die fachliche Prüfung einbezogen werden. Daher sehen wir das gewählte Verfahren als sehr praktikabel an. Es zeigt sich, dass die Anwendung der Ausnahmeprüfung und die Zulassung von Ausnahmen gangbare Wege sind, um Anträge zu genehmigen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Landesregierung erteile ich nun dem Herrn Ministerpräsidenten Torsten Albig das Wort.