Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Ich gehe davon aus, dass die Mitteilung der Parlamentarischen Geschäftsführungen richtig ist, dass wir uns jetzt mit dem Tagesordnungspunkt 17, Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie, beschäftigen? - Das ist korrekt.

Ich rufe also Tagesordnungspunkt 17 auf:

Akzeptanz der Energiewende erhalten: Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3641

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kumbartzky das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt das Thema Windenergie. Wir schauen noch einmal zurück: Es gab im Januar das OVG-Urteil, dann wurde das Landesplanungsgesetz in einem sehr schnellen Verfahren durch die Koalition geändert - auch mit den Stimmen der CDU. Einige Zeit später wurden dann der dazugehörige Kriterienkatalog für Ausnahmen und vor Kurzem Karten veröffentlicht, auf denen die Abwägungsbereiche dargestellt sind. Spätestens mit der Veröffentlichung der Karten war die Verwirrung im Land wirklich perfekt. Bürgerinitiativen schießen wie Pilze aus dem Boden, und auch Naturschutzverbände üben berechtigte Kritik. Es ist leider festzustellen, dass das

(Präsident Klaus Schlie)

Verfahren der Landesregierung weder transparent noch wirklich bürgerfreundlich ist, meine Damen und Herren.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

- Mit unserem Antrag wollen wir der Landesregierung und auch Ihnen, Herr Harms, helfen.

(Zurufe SPD)

Ja, wir wollen Ihnen helfen, das Verfahren wieder bürgerfreundlicher und zukunftssicher zu machen. Denn - das sage ich auch ganz klar, und das möchte ich auch wirklich betonen - Schleswig-Holstein ist das Land der Windenergie, und das soll es auch in Zukunft bleiben.

(Beifall FDP)

Allerdings müssen wir natürlich auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner beim Ausbau der Windenergie stärker berücksichtigen, wenn wir die hohe Akzeptanz der Windenergie erhalten möchten. Die Landesregierung und die Koalition müssen deshalb auch endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich in unserem Bundesland immer mehr berechtigter Protest gegen den Ausbau der Windenergie regt. Immer mehr Einwohner machen sich Sorgen, dass durch große Anlagen ihr Immobilienvermögen, aber auch ihre Gesundheit beeinträchtigt wird. Das können wir doch nicht einfach vom Tisch wischen. Meine Damen und Herren, es ist auch nicht gerade vertrauensfördernd, dass wenn wir das im Umweltausschuss behandeln - das haben wir am 9. September 2015 getan -, dort der Abgeordnete Matthiessen von den Grünen die gesundheitlichen Bedenken der Menschen als Märchen abkanzelt. Das kann es wirklich nicht sein.

(Beifall FDP)

Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in Schleswig-Holstein gegen neue Windparks oder Repowering-Maßnahmen aussprechen, stören sich an den viel zu geringen Abständen zur Wohnbebauung. Wir halten diese Bedenken auch für berechtigt, weil doch die aktuellen Mindestabstände mit nur wenigen hundert Metern noch aus einer Zeit stammen, in der die Anlagen erheblich kleiner waren als die heutigen. Auch das können Sie nicht vom Tisch wischen. Vor einigen Jahren waren es noch 80 bis 100 m hohe Anlagen. Heute reden wir über Anlagen, die 150 bis 200 m hoch sind. Das muss man wirklich anpassen.

(Beifall FDP und Petra Nicolaisen [CDU])

Man sollte also gerade auf diesen technischen Fortschritt reagieren. Man darf die Sorgen der Men

schen nicht mit einer Basta-Politik vom Tisch wischen. Deshalb unser Vorschlag, über die Abstandsregelung noch einmal entsprechend zu debattieren und zu reden. Wir haben in unserem Antrag bewusst keine Meterangaben gemacht, weil wir im Ausschuss darüber sachlich diskutieren wollen, mit den Betroffenen, sowohl mit Bürgerinitiativen als auch mit der Windbranche. Wir wollen also einen wirklichen Dialog über die Zukunft der Abstandsregelungen führen. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Koalition diesem Dialog nicht verweigern wird.

Wir führen im Ausschuss ja auch schon eine sehr sachliche Debatte zu der Befeuerung von Windkraftanlagen. Auch das halten wir für richtig und gut. Es würde mich freuen, wenn wir dann auch über die Abstände einen Dialog führen könnten.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns doch folgende Fragen stellen: Warum sollen sich die Abstände nicht der technischen Weiterentwicklung anpassen? Warum schafft man nicht eine flexiblere Regelung und gibt der kommunalen Ebene mehr Entscheidungsbefugnisse? Warum gibt es bei den Abstandsregelungen Unterschiede zwischen Innenund Außenbereichen?

Meine Damen und Herren, es darf sich auch nicht der Eindruck verfestigen, dass auf Seeadlerhorste mehr Rücksicht genommen wird als auf die Menschen.

(Beifall FDP)

Wir fordern in unserem Antrag, im Zuge der anstehenden Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie Transparenz, Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Was geschieht momentan? - Die Landesregierung steuert doch momentan auf ein Demokratieproblem zu, indem sie eben sagt, dass trotz negativer Bürgerentscheide Ausnahmegenehmigungen erlassen werden könnten. Meine Damen und Herren, wir haben heute mit der landesplanerischen Veränderungssperre und den dann doch möglichen Ausnahmen ein schwer nachvollziehbares und intransparentes Verfahren. Es muss doch auch im Interesse der Landesregierung sein, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Matthiessen?

(Oliver Kumbartzky)

Ja, ich habe eine, gegebenenfalls zwei Fragen an Sie, Herr Kollege. Haben Sie das OVG-Urteil, mit dem die bisherige Landesplanung kassiert wurde, zur Kenntnis genommen; kennen Sie das?

- Ja, das kenne ich.

- Zweite Frage: Haben Sie das auch verstanden?

- Ja, das habe ich auch verstanden.

- Ich finde es aber witzig, dass gerade Sie, Herr Matthiessen - bleiben Sie gern noch stehen -, in Ihrer Pressemitteilung von der letzten Woche, als dieser Artikel über Herrn Breyer und die Bürgerbeteiligung in der Zeitung stand, gesagt haben, es sei alles höchstrichterlich entschieden worden, mit dem OVG-Urteil sei also höchstrichterlich entschieden worden. Das ist aber gerade nicht so. Sie können auf der Internetseite der Landesplanung nachlesen, dass die Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht im Zuge der Neuaufstellung der Landesplanung zurückgezogen worden ist. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall FDP)

Und da frage ich mich, ob Sie das verstanden haben.

(Zurufe FDP: Nein, hat er nicht!)

Meine Damen und Herren, ein ganz wichtiger Punkt ist für uns zudem der Punkt der charakteristischen Landschaftsräume. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten soll hier in den nächsten Wochen Klarheit bringen. Es ist auch gut, dass dieses Gutachten kommt. Wir fordern dabei eben auch, die räumliche Festsetzung der Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen vorzunehmen. Zudem sollten die Landschaftsräume aufgrund ihrer besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit dann auch als Tabukriterium aufgenommen werden. In diesen bisher freigehaltenen, ökologisch bedeutsamen Flächen dürfen aus unserer Sicht auch zukünftig keine Windkraftanlagen errichtet werden, schließlich brauchen wir eine Energiewende, die natur- und umweltverträglich ist.

Meine Damen und Herren, die zentrale Frage ist doch: Wie gestalten wir die Energiewende, und wie

nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger mit? Wie können wir die hohe Akzeptanz der Energiewende aufrechterhalten?

Eine Debatte über die Abstandsregelungen und die schützenswerten Landschaftsräume ist dringend geboten. Deshalb unser Antrag. Ich freue mich auf die Diskussion gleich hier und später im zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und Petra Nicolaisen [CDU])

Danke schön. - Wir debattieren hier gerade noch die Rednerlisten. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat jetzt die Kollegin Kirsten Eickhoff-Weber für die SPD-Fraktion das Wort? - Nein, okay. Ach ja, jetzt verstehe ich das auch. Für die CDU-Fraktion liegt uns keine Meldung vor, wer zu diesem Thema sprechen möchte. Sind Sie sprechfähig? Sie sind sprechfähig. Das übernimmt die Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion. Vielen Dank. - Frau Nicolaisen!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Windkraft in Schleswig-Holstein trägt erheblich zur Energiewende bei. Aber das Gelingen hängt eben vor allem von der Zustimmung der betroffenen Menschen vor Ort ab.

Die Akzeptanz neuer Windenergieanlagen hängt weniger von rationalen Argumenten als von der Art ab, wie Vorhabenträger die verschiedenen Interessengruppen an der Projektentwicklung teilhaben lassen. Der FDP-Antrag fordert die Landesregierung nun auf, im Zuge anstehender Teilaufstellungen der Regionalpläne Bürgerbeteiligung, Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten sicherzustellen.

Das ist grundsätzlich richtig und wünschenswert. Viele Kommunen haben dies bisher entsprechend berücksichtigt, indem sie die Zustimmung vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen und dort, wo es Widerstand gab, Flächen für Windkraft von Anfang an ausgeschlossen haben.

Nach dem OVG-Urteil vom 20. Januar 2015 sind der Bürgerbeteiligung und der Mitbestimmung jetzt aber leider Grenzen aufgezeigt worden. Umso wichtiger ist es, dass die Landesplanung während des Aufstellungsverfahrens den Austausch mit allen Kommunen sucht. Die Gemeinden haben weiterhin die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen entsprechend zu informieren - so

wohl in Gemeinde- und Amtsblättern als auch in öffentlichen Sitzungen. Die formelle Beteiligung ist nach den abschließenden Verfahrensvorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgesehen.

Der Antrag der FDP fordert weiterhin eine räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen und eine Aufnahme als Tabukriterium. Das Kriterium „charakteristischer Landschaftsraum“ hat in den vergangenen Jahren im Zuge der Genehmigungsverfahren vielerorts für heftige Diskussionen gesorgt, denn der Begriff unterliegt keinem gesetzlich definierten Schutzstatus. Er definiert Gebiete, die in ihrer Gesamtheit eine Charakterisierung aufweisen. Im neuen Erlass ist der charakteristische Landschaftsraum ein Abwägungskriterium. Eine Einordnung als Tabukriterium würde den flexiblen Umgang erschweren.

Das OVG-Urteil beanstandet unter anderem die starre Regelung zu Abstandsflächen. Der Planungserlass sieht als weiteres Tabukriterium einen Abstandspuffer von 800 m zur Wohnbebauung vor. Eine Zulässigkeit kann jedoch auch unterhalb dieses Abstands gegeben sein.