Vielen Dank. - Herr Matthiessen, wenn Sie in Ihrem Gedächtnis kramen - können Sie sich vielleicht daran erinnern, dass es bei den Telefontarifen früher etwas gab wie das, was Sie gerade skizziert haben, dass es zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedliche Tarife gab, abhängig davon, wie die Last auf dem Telefonnetz war? Denn damals standen nicht so viele Leitungen zur Verfügung. Nach 21 Uhr gab es glaube ich - den „Mondscheintarif“; da war Telefonieren nicht ganz so teuer. Das ist bei den Verbrauchern wie eine Bombe eingeschlagen. Heute kriegt man kaum noch zeitabhängige Tarife, sondern es gibt nur noch Flatrates, Pauschaltarife, weil sich die Verbraucher danach offensichtlich sehnen. Die Frage ist, ob wir nicht gleich mit einem Flatrate-Tarif anfangen und bei der klaren Festlegung bleiben sollten, was eine Kilowattstunde Stromverbrauch kostet unter der Annahme, dass wir das gepuffert bekommen, dass das höchstens eine Übergangslösung sein kann.
Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende bedient ja die Stromindustrie. Die will Daten erheben, um dann ihre Tarifmodelle zu stricken, bei denen so viel Durchblick erzeugt wird wie heute mit den Handy-Tarifen, nämlich keiner. Wenn umgekehrt ein Preissignal gegeben wird, ohne vorher Daten zu erheben - das ist völlig überflüssig -, kann sich die Kundschaft nach diesen Preisen richten und flexibel darauf reagieren.
Zur Veranschaulichung kann man pauschal sagen: Die Waschmaschine soll laufen, wenn der Wind weht, denn der hat die geringsten variablen Kosten.
Meine Damen und Herren, die möchten für ihre Strompreismodelle Daten erheben. Preise werden nicht an Kunden übermittelt, sondern mischkalkulatorische Tarife. Das ist ein erheblicher Unterschied in der Systematik.
Was wollen wir? So ein intelligentes Netz mit der Folge, dass keiner durchblickt, Datenschutz nein danke, hoher technischer Aufwand und Normierungsprobleme, solche Gesetzesungetüme wie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende? Oder wollen wir eher simple and stupid grid, wo am Jahresende ein Strompreiszähler ausgelesen wird? 1.500 kWh verbraucht der eine und zahlt 420 €, 1.500 kWh verbraucht der andere und zahlt 270 € am 1. Januar. Ist der Kunde König oder der Stromlieferant?
Meine Damen und Herren, meine Vision von der Energiewende sieht so aus: Dem Netzbetreiber als Normadressat eines Strompreisstrukturgesetzes obliegt die Preisfindung als sogenannter Walras-Auktionator. Er übermittelt treuhänderisch, neutral den Preis bidirektional in Richtung Verbraucher und Stromerzeuger mit dem Ziel, dass Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht kommen, also Stromerzeugung und Stromverbrauch. Nichts anderes kennen wir zum Beispiel beim Aktienhandel an der Börse.
Damit entspräche die Ökonomie des Strommarktes auch der Physik der Stromversorgung, den Aufgaben eines Übertragungsnetzbetreibers mit Regelverantwortung. Der sorgt nämlich für 50 Hertz im Netz.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Fazit: Wir brauchen ökonomische Instrumente, damit die Energiewende gelingt, auch auf der Nachfrageseite. Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende leistet aber noch nicht das, was wir brauchen. Da müssen wir nachbessern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
- Ach so, Entschuldigung, ein Hinweis vom Kollegen Schulze: Wir beantragen, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. - Danke schön.
Auch von meiner Fraktion und mir alles erdenklich Gute für Ihre neue Tätigkeit. Ich werde die kontroversen Debatten zur Energiepolitik mit Ihnen vermissen. Mir sind Debatten mit smart Schulze lieber als Debatten zu Smart Metern.
Dazu will ich jetzt kommen. Ich will Ihnen die Spannung gleich nehmen: Wir werden dem Antrag der PIRATEN zustimmen.
Es gibt nämlich viele gute Gründe für den Antrag. Der Einbau von intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen sollte aus unserer Sicht freiwillig geschehen. Es geht hier um Datenschutz, es geht um Verbrauchersouveränität, und es geht natürlich auch um die Energiekosten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bringt es in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die ich sehr empfehle zu lesen, auf den Punkt: Smart Meter sind teuer und bringen fast keine Vorteile für Verbraucher; zudem leistet die digitale
Neben weiteren Stellungnahmen, die der Kollege Breyer genannt hat, möchte ich eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur nennen, die auch berechtigte Zweifel äußert, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierfür entschieden haben, überhaupt geeignet ist, eine Änderung des Verbraucherverhaltens und damit eine höhere Energieeffizienz zu bewirken.
Herr Dr. Bernstein, Sie sagten berechtigterweise, dass der Einbau erst ab 6.000 kWh verpflichtend ist. Bei einem Verbrauch unter 6.000 kWh kann der Messstellenbetreiber Smart Meter optional einbauen. Ziel des Gesetzes ist ja ein kompletter Einbau bis 2020, ein full Roll-out. Insofern ist da wirklich Achtsamkeit geboten.
Es wird ja immer gesagt, es solle der Energiewende helfen. Ich glaube, dass die Energiewende hier nur ein vorgeschobener Grund ist. Der Zwangseinbau wird zum Gegenteil führen, die Energiewende wird nicht gestärkt. Ich sehe die Gefahr, dass die Akzeptanz der Energiewende weiter sinken wird,
weil die Energiekosten weiter steigen. Die Netzentgelte werden sich erhöhen, weil die Anfangsinvestitionen der Netzbetreiber den Netzentgelten zugerechnet werden sollen, genauso wie die Kosten für technische Zusatzleistungen. Das erhöht unterm Strich den Strompreis.
Ein weiteres gewichtiges Argument ist das Thema Datenschutz. Durch den geplanten Zwangseinbau lässt sich das Verhalten der privaten Stromverbraucher sehr genau nachvollziehen. Diesen tiefen Einblick in die Privatsphäre kann eine rot-grün-blaue Regierung doch nicht ernsthaft befürworten!
Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten sind dafür, den Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme von der Zustimmung der betroffenen Verbraucher abhängig zu machen. Die EU-Kommission schreibt den Einbau nicht zwingend vor, wie einige gern behaupten. Der Einbau ist nur dann
vorzunehmen, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse positiv ausfällt. Das tut sie bisher keineswegs. Schauen wir einmal nach Österreich oder in die Niederlande, dort ist die Freiwilligkeit beschlossen worden. Das heißt nicht, dass dort keine Smart Meter einbaut, ganz im Gegenteil. Wenn man dafür wirbt - Smart Meter haben ja auch durchaus etwas Positives -, werden sie eingebaut. Wir sind bloß dagegen, dass das zwanghaft geschieht.
Meine Damen und Herren, anstatt den Bürgerinnen und Bürgern immer neue Auflagen und Kosten aufzubürden und Grundrechte zu beschränken, sollten endlich einmal die Kosten der Energiewende ins Auge genommen werden. Warum ist die Stromsteuer immer noch nicht gesenkt worden, warum gibt es immer noch kein bundeseinheitliches Netzentgelt?
Wir besprachen es schon gestern in der Debatte zum Thema Windenergie, und zwar den Punkt, dass eine erfolgreiche Energiewende wirklich von der Akzeptanz der Menschen abhängt.
Wenn ich richtig informiert bin, findet morgen die Abstimmung im Bundesrat statt. Deswegen verstehe ich nicht ganz, warum das jetzt in den Ausschuss geschoben werden soll.
Es ist richtig, dass wir heute darüber diskutieren. Wir sollten heute auch einen Beschluss fassen. Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung morgen den Mut - den „German Mut“ - hat, dieses Gesetz abzulehnen oder - wie Yoda es sagen würde -: „Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite.“ - Also, mehr Mut, Herr Dr. Habeck!