Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Kollege Dr. Bernstein sagte, es gebe keinen SmartMeter-Zwang. Herr Kollege Dr. Bernstein, das Gesetz soll nicht zum Einbau von Smart Metern zwingen. Aber der Anbieter, der sich entscheidet, einen flächendeckenden Roll-out zu machen, soll mich als Verbraucher dazu zwingen können, ein solches Gerät zu dulden. Das ändert nichts an dem Endergebnis „Einbauzwang“.

Zweiter Punkt. Kollege Schulze ist sehr lange auf die Erfordernisse des Klimaschutzes eingegangen. Aber wie auch der Kollege Meyer schon ausgeführt

hat, zeigen die Studien eben auch, dass sich in Privathaushalten im praktischen Ergebnis keine Einsparwirkungen zeigen. Nachhaltige Veränderungen des Verbrauchsverhaltens sind doch allenfalls dort möglich, wo die Verbraucher das wollen.

Natürlich, wenn ich mir den Verbrauch darstellen lassen und anschauen will, dann soll ich auch das Recht dazu haben. Wir wollen ja kein Verbot von Smart Metern. Aber dann, wenn ich es nicht möchte, werde ich mein Verbrauchsverhalten auch nicht ändern.

Auch dadurch, dass im Keller ein digitales Gerät hängt, wird kein Strom eingespart. Es funktioniert in Privathaushalten einfach nicht. Es funktioniert nicht mit Zwang. Es hilft nicht dem Klimaschutz, und es nützt auch die Transparenz nichts, wo diese nicht gewollt ist.

Ein Argument, das noch nicht erwähnt worden ist, ist dieses: Diese Geräte erleichtern auch Angriffe auf die Stromversorgung, weil in der Vergangenheit Sicherheitslücken aufgetan worden sind. Hackern ist es gelungen, in die Geräte einzudringen und damit sogar die Stromversorgung lahmzulegen. Das heißt, das, was Sie zu dem Thema, das sei nicht ausgereift, gesagt haben, kann man nur bestätigen. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Deswegen sollten Verbraucher auch das Recht haben, ihren herkömmlichen Stromzähler zu behalten.

(Beifall PIRATEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

Es ist ja tatsächlich so, Herr Minister, wie Sie sagen: Wenn wir sagen, wir wollen es ablehnen können, dass die Verbrauchskurve aufgezeichnet wird, dann macht der Smart Meter keinen Sinn mehr. Deswegen macht es doch Sinn, ein Wahlrecht einzuführen. Österreich ist kein gutes Vorbild; da haben Sie völlig recht. In Österreich wird das Optout-Recht so ausgestaltet, dass man nur die Aufzeichnung der Verbrauchskurve ablesen kann. Aber dann ist es kein Smart Meter mehr, sondern ein Dummy Meter, und dann machen die Geräte eben auch keinen Sinn. Es macht auch keinen Sinn, die Verbraucher mit den Kosten zu belasten.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, weil morgen der Bundesrat entscheidet, lassen Sie uns bitte über diese Thematik heute in der Sache entscheiden und nicht an den Ausschuss überweisen. Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie natürlich gern anders abstimmen. Aber wie der Umweltminister schon sagte, ist die Zeit für konstruktive Vorschläge vor dem zweiten Durchgang

(Minister Dr. Robert Habeck)

im Bundesrat. Vor dem Hintergrund macht es Sinn, bereits vorher darüber zu entscheiden.

(Beifall PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/3645 in den Umwelt- und Agrarausschuss federführend und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss

(Zurufe)

- federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Vielen Dank. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die CDUFraktion. Gegenstimmen? - Das sind die Piratenund die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 39:

Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSHNeubau

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/3512

Ich erteile das Wort der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Landesregierung der Bitte des Landtags nach, die Folgen des Krankenhausstrukturgesetzes für das ÖPP-Modell im Neubau des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein darzustellen.

Das Berichtsersuchen steht ja im Zusammenhang mit der Diskussion darüber, inwieweit der im Gesetz vorgesehene Fixkostendegressionsabschlag die Erlösplanung des UKSH konterkariert, genauer gesagt, die nach dem Bauvorhaben kalkulierte Effizienzrendite konterkariert.

Zunächst ein Wort zu dem Begriffsmonster Fixkostendegressionsabschlag. Dieser Abschlag stellt in Rechnung, dass bei steigenden Fallzahlen die Behandlungskosten nicht linear steigen. Das ist nichts Neues. Der Fixkostendegressionsabschlag ersetzt den seit Jahren bestehenden Mehrleistungsabschlag, wobei der Abschlag anders als geplant statt für drei für fünf Jahre erfolgen soll. Das ist eine deutliche Verbesserung gewesen.

Richtig ist, dass das medizinische Strukturkonzept, also die Planungsgrundlage für das Bauvorhaben, steigende Fallzahlen beinhaltet. Das ist begründet mit den demografischen Entwicklungen in unserem Land. Dabei wird für die Jahre 2010 bis 2025 für Lübeck mit insgesamt 3,3 % gerechnet, für Kiel wegen des höheren Anteils in der Altersgruppe 60 plus mit einem Prozentsatz von insgesamt 6,3 %. Wir können also schon mal festhalten, dass die mediale Annahme falsch ist, ein jährliches Wachstum von 2 % sei unterstellt. Ohnehin ist die moderat kalkulierte Steigerung der Fallzahlen eher eine sekundäre Maßnahme bei der Finanzierung.

Die vom UKSH erwarteten Effizienzgewinne basieren auf baulichen Strukturverbesserungen, beispielsweise bei der zentralen Notaufnahme, den Ambulanzzentren, dem OP-Bereich, bei der Diagnostik und beim Transportbereich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Krankenhausstrukturgesetz regelt ja nicht nur den Punkt der Fixkosten, sondern ein ganzes Bündel an entgeltrelevanten Faktoren. Das beginnt bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Stärkung der Pflege, reicht über die Weiterentwicklung bei Sicherstellungszuschlägen und geht bis zur Neuausrichtung der Mengensteuerung, um damit nur einige zu nennen.

Dabei werden aus Sicht der Landesregierung sicherlich nicht alle Erwartungen erfüllt. Das muss man leider ganz klar sagen. Bekanntlich liegen die Leistungen der Regelversorger in Hochschulkliniken aufgrund der hier häufig zu behandelnden, sehr komplizierten Fälle und Verläufe nicht selten jenseits der Spannbreite der Fallzahlenvergütung. Das ist ja ein ganz wesentlicher Faktor für die Unterdeckung von Leistungen der Hochschulmedizin in der Krankenhausversorgung. Andere Regelungspositionen werden sich hingegen positiv auf die Ertragslage des Hochschulklinikums auswirken, so die geplanten Zuschläge für spezialisierte Zentren, zum Beispiel bei Transplantationen, für Polytraumata oder die Versorgung von Frühgeborenen.

Positive Effekte bringen auch die Honorierung von Qualität sowie die Streichung des Investitionsabschlags bei der Vergütung ambulanter Leistungen

(Dr. Patrick Breyer)

in der Notfallversorgung. Für die vom Landtag formulierte Berichtsfrage ist aber eines ganz entscheidend: Eine abschließende Einschätzung der Wirkung des Gesetzes auf die Erträge der Leistungen des Krankenhausversorgers im UKSH ist noch nicht möglich, insbesondere, weil das Gesetz zu relevanten Faktoren erst noch durch die Akteure der Selbstverwaltung konkretisiert werden muss. Das gilt zum Beispiel für die Festlegung der genauen zuschlagsrelevanten Aufgaben von spezialisierten Zentren. Und auch für die vieldiskutierten Qualitätszu- und -abschläge. Auch für die Notfallversorgung soll zunächst der gemeinsame Bundesausschuss bundeseinheitliche Vorgaben für ein Stufensystem entwickeln, auf deren Grundlage dann Notfallzuschläge oder -abschläge von der Deutschen Krankenhausgesellschaft im GKV-Spitzenverband und dem Verband der privaten Krankenhausversicherung bundeseinheitlich vereinbart werden sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass der Bericht bestätigt, was eigentlich niemanden überraschen kann, nämlich dass es derzeit keine benennbaren Auswirkungen des Krankenhausstrukturgesetzes auf die Berechnung der Effizienzrendite oder des Finanzierungskonzepts für den UKSH-Neubau als Ganzes gibt.

Lassen Sie mich zum Schluss dieses etwas technischen Erörterungsteils noch einmal eines ganz dick unterstreichen: Wir, die Landesregierung, stehen zum UKSH als unserem Maximalversorger im Land.

(Beifall SPD)

Lassen Sie mich als Zweites noch kurz auch mit Blick auf das Jahresende und als zuständige Ministerin Folgendes sagen: Ich möchte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im UKSH ganz herzlich danken. Sie machen einen super Job unter schwierigen Bedingungen, und sie haben ein besseres Arbeitsumfeld verdient. Das wollen die Landesregierung, die Klinikleitung und die Koalitionsfraktionen schaffen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die antragstellende Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Ihre Rede. Die war nämlich inhaltsstärker und -reicher als Ihr Bericht. Mit Ihrem Bericht, dem Auftrag des Landtages aus Oktober folgend, umfassend und mit voller Transparenz die Öffentlichkeit über die Folgen aus dem Reformgesetz über die Krankenhausstrukturen für den UKSH-Neubau und das ÖPP-Projekt herzustellen, haben Sie auf 12 Seiten nicht Genüge getan. Da war Ihre Rede jetzt tatsächlich ein bisschen klarer und auch deutlicher. 12 kleine Seiten zur Beleuchtung des, wie der Ministerpräsident gestern schon gesagt hat, „größten Bauprojekts, das das Land Schleswig-Holstein jemals durchgeführt hat“, sind bemerkenswert wenig.

Noch bemerkenswerter ist aber für mich, dass aus unserer Sicht die Landesregierung den Auftrag aus dem, was der Landtag im Oktober beschlossen hat, gar nicht ernst nimmt und ihn auch verändert hat. Sie schildert nämlich zunächst die Grundkonzeption des ÖPP, was gar nicht in Auftrag gegeben war, und arbeitet sich mehr oder weniger an den Auswirkungen für das a) UKSH im Allgemeinen und b) das ÖPP-Projekt im Speziellen ab.

„Danke!“ sagt die Landesregierung in Richtung Parlament, „Danke für den Auftrag!“ - wir erledigen einen anderen. Darüber kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Was als Standardbericht vorgelegt wird, ist eher ein Dokument der Unkenntnis, bestenfalls des Unwillens, das in besonderer Weise belegt, dass man sich in den Regierungsreihen mit der ganzen Angelegenheit am liebsten gar nicht befasst hätte. Hätte es nicht den fundierten Bericht des NDR am Tag der Grundsteinlegung am UKSH und unsere Initiative zu dieser Debatte gegeben, dann wären die Folgen aus diesem Bundesgesetz überhaupt nicht angesprochen worden, dann hätte man sich damit zufriedengeben müssen, dass die Ministerin, wie sie im Interview auch gesagt hat, Abgeordnetenbriefe schreibt, deren Inhalt wir nicht kennen. Ich finde allerdings, dass die Öffentlichkeit und die Menschen im Lande gerade bei der Größe des Bauprojekts ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wie hier wer mit wem korrespondiert.

Ich möchte zwei Beispiele nennen, an denen man deutlich erkennen kann, wie inkompetent das Projekt an sich gemanagt wird. Nehmen wir einmal die Seite 2 des Berichts. Die Regierung spricht hier von „medizinisch-pflegerischen, baulich-funktionellen

(Ministerin Kristin Alheit)

Patienten und besucherfreundlichen Standards“. Sie stellt das so fest, sie übernimmt das so, was ihr irgendwer ins Ohr geflüstert hat. Die Wahrheit an der Stelle heißt aber: ausschließlich Doppelzimmer im Zeitalter multiresistenter Keime.

Schauen wir nach, was das zum Beispiel für die Pflegenden bedeutet. Angedacht ist eine Pflegekraft pro 40 Patienten in der Nacht plus einem Springer zwischen zwei Stationen. Pflegekräfte, das sind übrigens die Menschen, für die wir bessere Arbeitsbedingungen schaffen wollen - Sie hatten es auch gerade gesagt, Frau Ministerin -, deren Arbeitsverdichtung wir stets und in sanften Versen der Betroffenheitslyrik beklagen und die schon jetzt an ihre Grenzen gehen, die sich im Übrigen darüber beklagen, dass sie zurzeit 2 km Fußweg von Parkplätzen bis zur Station haben. Verbessern tut sich an dieser Stelle nichts, nur dass die Pflegenden in Zukunft Flure haben, durch die sie vielleicht schneller laufen können als bisher.

Auf Seite 3 des Berichts heißt es:

„Durch die Interdisziplinarität der zentralen Notaufnahme mit der angeschlossenen Aufnahmestation wird eine effizientere Schichtbesetzung und der Abbau von Bereitschaften ermöglicht.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das nicht so frech wäre, dann wäre es ja toll. Da sitzen unsere Mediziner also völlig nutzlos in der Bereitschaft herum, und dank der neuen Planung zieht hier endlich ein effektiver und effizienter Geist ein. Es ist Irrsinn, dass ein Ministerium sowas tatsächlich ernsthaft in einem Bericht einem Parlament mitteilt. Denn das Fachpersonal entscheidet, und das Fachpersonal ist eindeutig zu wenig. Wer sich ein bisschen auskennt und nachgefragt hat, weiß, dass zurzeit die Notaufnahmen unter dem Facharztmangel Notarzt leiden. Ich wollte übrigens am Rande erwähnen, dass am Montag in Lübeck die staatliche Prüfung von Notfallsanitätern unter dem Vorsitz einer Orthopädin abgenommen worden ist. Das ist also ein Landesvorsitz, das ist ein Landesgremium. Es wäre ja nicht schlimm, wenn die Fachärztin auch noch die Qualifikation als Notarzt hätte - hat sie aber nicht.

Springen wir einmal zum Bericht Punkt 1.2, der unter der Überschrift „Finanzierungskonzept“ steht. Dort wird davon ausgegangen, dass sich die Bauinvestitionen in Gänze aus der zu erwartenden Effizienzrendite refinanziert. Und um die Seriosität an dieser Stelle eindringlich zu simulieren, wird auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GDO verwie

sen, die zu dem Ergebnis kommt: „Die angenommenen Effekte nach Art und Umfang grundsätzlich ebenso die Planung der Expansionspotenziale als realistisch einzuschätzen.“ Welche wissenschaftliche Methodik sie zu diesem Ergebnis bringt, wird nicht dargestellt.

Es gibt mehrere Thesen. Die Kompressionsthese geht, und dabei spreche ich den prozentualen Anstieg von älteren oder jüngeren Patienten an, davon aus, dass die Menschen mit steigender Lebenserwartung viel länger leben und sich schwere Erkrankungen in einem fest umrissenen Zeitfenster vor dem Tode ereignen. Im Gegensatz dazu beschreibt die Expansionsthese, dass sich diese Phasen gesundheitlicher Beeinträchtigung ausweiten werden, die Menschen zwar länger leben, in dieser Zeit aber auch länger krank sein werden. Beide Thesen zeigen auf, wie schwierig es ist, die genaue Entwicklung der Patientenzahlen für die Zukunft zu liefern.

Kommen Sie bitte zum Ende.