Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen schließe ich die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 18/3734, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Bei den Ausschussüberweisungen ist mir das noch etwas unklar. Das wurde in den Redebeiträgen zwar umschrieben, aber nicht beantragt. Kann ich bitte konkret hören, ob Überweisung beantragt wird oder nicht?

(Lars Harms [SSW]: Wir möchten beide An- träge überweisen!)

- Das ist eine klare Ansage. Ein Überweisungsantrag liegt vor.

Es ist beantragt worden, die Anträge auf den Drucksachen 18/3611 und 18/3731 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Drei Stimmen dagegen. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Damit sind die Anträge überwiesen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit. Wir sehen uns um 15 Uhr, nach der Mittagspause.

Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung: 13:27 bis 15:03 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1242

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/3717

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kai Dolgner [SPD] , Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Ekkehard Klug [FDP], Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Lars Harms [SSW] Drucksache 18/3750

Änderungsantrag des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD] Drucksache 18/3754

Weil wir bereits in der ersten Lesung eine Aussprache durchgeführt haben, ist die Begründung zum Gesetzentwurf der PIRATEN bereits dort erfolgt. Jetzt stehen zwei weitere Anträge zur Beratung an. Im Ältestenrat wurde vereinbart, den Antragstellern der Änderungsanträge das Wort zur Begründung zu erteilen. Für die Antragsteller des Änderungsantrags Drucksache 18/3750 werde ich gleich dem Abgeordneten Lars Harms das Wort erteilen, und dann erteile ich dem Abgeordneten Peter Eichstädt zur Begründung seines Änderungsantrags das Wort. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier - wenn sie denn da wäre.

(Zurufe: Sie verweist auf die Vorlage!)

Gibt es eine Vertretung aus dem Innen- und Rechtsausschuss, die den Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses vortragen kann?

(Lars Harms)

Ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für den umfassenden Bericht, Frau Berichterstatterin. - Dann kommen wir jetzt zur Begründung des Änderungsantrags der fünf Abgeordneten, Drucksache 18/3750. Die wird uns der Abgeordnete Lars Harms vortragen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin von Kalben, die Kollegen Dr. Dolgner, Dr. Klug, Dr. Breyer und ich legen Ihnen heute einen Kompromissvorschlag für eine Neufassung des Sonn- und Feiertagsgesetzes vor. Ich möchte zu allererst deutlich machen, dass der Vorschlag nicht immer zu 100 % die Haltung der jeweiligen Abgeordneten widerspiegelt, sondern wie bei einem Kompromiss üblich - wir versucht haben, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Zumindest war dies das Ziel, als wir uns zur Kompromissfindung zusammengesetzt haben.

Ich möchte aber auch mitteilen, was dieser Antrag auf keinen Fall ist: Er ist nicht gegen die Kirchen gerichtet, und er soll nicht die Ruhe an den bestimmten Feiertagen aushöhlen. Bei unserem Kompromissvorschlag geht es einzig und allein darum, einen Mittelweg zu finden, der sowohl den Schutz dieser Tage weiterhin festschreibt als auch die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst. Deshalb ist ein Grund für unseren fraktionsübergreifenden Antrag, eine praktikable Lösung für ein bestehendes Problem zu ermöglichen.

Wir wollen einen Ausgleich zwischen einer weiten Öffnung der zeitlichen Beschränkung, wie es politisch durchaus gefordert wird, und dem besonderen Schutz der stillen Feiertage schaffen. Dabei orientieren wir uns, was die Ruhezeiten angeht, an den Regelungen in unserem Nachbarland Hamburg. Wir wollen eine praktikable Lösung schaffen, die in der Metropolregion dazu führt, dass man praktisch nicht mit zwei Regelungen umzugehen hat.

Ein letzter Punkt, den wir als Grund für unsere Kompromissinitiative anführen, ist, dass wir verfassungsrechtliche Bedenken haben, ob ein absolutes Veranstaltungsverbot, das auch die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit einschränkt, noch haltbar ist. Wir schlagen deshalb auch hier vor, dass Handlungen, die den Inhalten

der stillen Feiertage dienen, zum Beispiel Gottesdienste, nicht durch öffentliche Veranstaltungen beeinträchtigt werden dürfen, aber gleichzeitig Demonstrationen und öffentliche Versammlungen an Stellen, an denen die Inhalte der stillen Feiertage nicht tangiert werden, in Zukunft zulässig sein sollen.

Zusammenfassend möchte ich nochmals sagen, dass alle fünf Abgeordneten mit dieser Initiative weder das Gedenken an die Toten infrage stellen wollen noch dass unser Antrag gegen die Kirche gerichtet ist. Vielmehr wollen wir eine Lösung anbieten, die den verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Rechnung trägt und eine praktikable Lösung für die Ruhezeiten an den stillen Feiertagen anbietet, indem sie die Hamburger Regelung übernimmt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Nun hören wir als Nächstes die Begründung des Antrags des Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt, die er jetzt vortragen wird.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag ist das Ergebnis einer langen Diskussion, die wir seit dem Jahr 2013 im Landtag, aber auch in der Öffentlichkeit führen. Danach ist zu konstatieren, dass die Ausgestaltung der stillen Feiertage, die in unserem Grundgesetz einem besonderen Schutz unterliegen, von öffentlichem Interesse ist und es deshalb angemessen ist, sie zu hinterfragen und gegebenenfalls an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Zunächst zum Karfreitag. Mit dem von mir vorgelegten Änderungsvorschlag wird das sogenannte Tanzverbot - ich rede lieber vom Ruhegebot - am Karfreitag nicht aufgehoben. Es wird aber bei Beibehaltung einer 24-Stunden-Ruhe an den Tagesablauf und die Freizeitgewohnheiten vieler Menschen angepasst, ohne den Sinn dieser Regelung im Kern zu vernachlässigen. Statt wie bisher von 0 Uhr bis 0 Uhr wird das Ruhegebot nach meinem Vorschlag von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Ostersamstag gelten. Das bedeutet, dass Aktivitäten, die am Vortag begonnen wurden, erst um 2 Uhr am Karfreitag enden. Das ist im Übrigen eine Regelung Herr Kollege Harms hat das eben gesagt -, die identisch ist mit dem Vorschlag dieser Gruppe.

Meine Damen und Herren, auch Kritik, die nicht von allen nachvollzogen werden kann, muss nach meinem Demokratie- und Toleranzverständnis Anlass für Überprüfungen und gegebenenfalls Korrekturen sein, wenn dies dabei dem eigentlichen Sinn eines Regelwerks nicht widerspricht. Dieser Änderungsantrag zum Karfreitag ist im Übrigen mit dem anderen Vorschlag identisch - das habe ich schon gesagt. Zudem werden dabei die Ruhezeiten am Karfreitag denen in Hamburg angepasst.

Zum Volkstrauertag und zum Totensonntag. Der Volkstrauertag ist im engeren Sinne kein kirchlicher Feiertag, aber beide Tage haben für viele Menschen im Kern eine ähnliche Bedeutung. So trauern viele Menschen an diesen Tagen um Verstorbene aus dem Familie- und Freundeskreis oder gedenken derer, die durch Krieg, Vertreibung und Verfolgung ihr Leben verloren haben, im kleinen Kreis, auf dem Friedhof oder auf Gedenkveranstaltungen.

In der bisherigen gesetzlichen Regelung galt aus diesem Grund für beide Tage eine Ruhezeit von 4 Uhr morgens bis 24 Uhr. Ich schlage eine Modifizierung vor, die das Ruhebedürfnis der einen achtet und sich gleichzeitig auf die Kritiker zubewegt. Beide Tage liegen im November. Die Friedhöfe schließen bis Sonnenuntergang. Es ist daher möglich, die Beendigung des Ruhegebots auf 20 Uhr zu verlegen. Hierdurch wird das Anliegen der Menschen, die an diesen Tagen Ruhe suchen, respektiert und gewahrt, dennoch haben andere Gelegenheit, ihren Interessen an diesen Sonntagen nach 20 Uhr wie gewünscht nachzugehen.

Meine Damen und Herren, der letzte Punkt, der von Herrn Harms angesprochen wurde, die Frage, ob die im jetzigen Gesetz enthaltene Einschränkung des Versammlungsrechts in diesem Zusammenhang zulässig ist, ist auf Wunsch des Innen- und Rechtsausschusses vom Wissenschaftlichen Dienst geprüft worden. Nach diesem Gutachten ist die Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit verhältnismäßig, ja sogar angesichts der konkurrierenden Situation im Grundgesetz mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage in Artikel 139 geboten.

Richtig ist aber auch, dass sich mit dieser Frage in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht befassen wird. Wenn hierzu eine andere Entscheidung aus Karlsruhe kommt, hätte das auf die Sonn- und Feiertagsgesetze nahezu aller Bundesländer entsprechenden Einfluss. Mein Antrag sieht hierzu deshalb keine Änderung zu diesem Zeitpunkt vor. Da sollten wir die Gesetzgebung abwarten.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie meinem Vorschlag folgen können. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unsere Kollegin Herlich Marie Todsen-Reese, Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages a. D. - seien Sie herzlich willkommen! -,

(Beifall)

die Politikbeauftragte der Nordkirche, Frau Pastorin Bruweleit - seien auch Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

sowie Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Altenholz. - Seien auch Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Wir kommen jetzt zur Debatte. Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Daniel Günther das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als zwei Jahre haben wir uns im Landtag über diesen Gesetzentwurf unterhalten. Man kann immer geteilter Meinung darüber sein, wie viel Aufmerksamkeit es bedarf, über solche kleineren gesetzlichen Änderungen miteinander zu diskutieren. Aber ich sage Ihnen: Das Wesentliche, das bei den Debatten aus unserer Sicht herausgekommen ist, ist, dass die aktuelle Gesetzeslage verfassungskonform ist. All das, was vorher auch zum Thema Versammlungsverbote behauptet worden ist, ist durch den Wissenschaftlichen Dienst noch einmal geprüft worden. Auch wenn es zwischenzeitlich anders behauptet wurde und zum Teil auch von den Fraktionen geschrieben worden ist, gibt es eben keinen Kompromiss mit den Kirchen. Das ist ja zwischendurch einmal behauptet worden. Am Ende haben sich beide Kirchen in aller Klarheit dafür ausgesprochen, dass nichts an den derzeitigen Gesetzen geändert werden sollte.

Wenn das Ansinnen der unterschiedlichen Gruppen, die Anträge eingebracht haben, darin besteht, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, dann sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit und Klarheit: Es gibt

(Peter Eichstädt)

einen tragfähigen Kompromiss, und dieser tragfähige Kompromiss ist die aktuelle Gesetzeslage.

(Beifall CDU, Beifall Wolfgang Baasch [SPD] und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese sieht im Übrigen so aus: Im Jahre 2016 haben wir 363 Tage in Schleswig-Holstein, an denen es überhaupt keine Einschränkung für die Menschen in unserem Land gibt. Lediglich an drei Tagen - Sie können sich das jetzt schon einmal eintragen -, nämlich am 25. März, am 13. November und am 20. November, gibt es in der Tat Einschränkungen. Wir reden über nicht einmal 1 % aller Tage in unserem Land, an denen das Gesetz Menschen schützt, übrigens nicht nur Christen. Wir reden ja nicht nur über den Karfreitag oder über den Totensonntag, sondern wir reden auch über den Volkstrauertag, an dem alle Menschen der Toten gedenken.