Nach Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz ist Schleswig-Holstein nun das fünfte Bundesland, das ein Bibliotheksgesetz bekommt. Es ist nicht so, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung der erste Anlauf zu diesem Ziel war. Bereits die Große Koalition in der 16. Legislaturperiode hat über ein solches Gesetz nachgedacht. Daraus wurde dann wegen der vorgezogenen Neuwahl nichts. In der darauffolgenden Legislaturperiode hat sich die Koalition aus CDU und FDP in vornehmer Zurückhaltung geübt und es dem SSW überlassen, einen Entwurf vorzulegen. Dieser wurde in den Ausschussanhörungen intensiv beraten, um dann kurz vor der erneut vor
Jetzt, heute, 2016: Wir machen das. Frau Ministerin Spoorendonk setzt wie die gesamte Küstenkoalition auf den Grundsatz, Reformen auf der Grundlage einer möglichst breiten öffentlichen Diskussion einzuleiten.
So sind diesem Gesetzentwurf vier Regionalkonferenzen im ganzen Land vorausgegangen. Dieses Verfahren schließt die Bereitschaft ein, eigene grundsätzliche Überlegungen infrage zu stellen und gegebenenfalls auf ihre Umsetzung zu verzichten und auch lieb gewonnene Positionen zu räumen. Auch darum ist der heute vorliegende Entwurf nicht identisch mit dem 2011 beratenen Entwurf, sondern sehr viel schlanker. Vieles, was für die praktische Umsetzung des Gesetzes erforderlich ist, kann besser in entsprechenden Ausführungsverordnungen geregelt werden.
Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht sind in dem Entwurf folgende Elemente besonders wichtig: Erstens. Das Gesetz verankert jetzt das Medienwerk als Gegenstand der Bibliotheksarbeit, nicht mehr das Buch allein, und stellt klar, dass Bibliotheken heute weit mehr zu leisten haben, als Bücher zu sammeln und zu katalogisieren.
Zweitens. Das Gesetz definiert trennscharf die verschiedenen Arten von öffentlichen und nicht öffentlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Bibliotheken.
Drittens. Das Gesetz schreibt die zentrale Rolle des Büchereivereins und der von ihm unterhaltenen Büchereizentrale als Dienstleistungsagentur für die Bibliotheken fest, ohne eine Pflichtmitgliedschaft der öffentlichen Bibliotheken im Büchereiverein zu verankern.
Viertens. Das Gesetz definiert die Förderung der Bibliotheken über den kommunalen Finanzausgleich als Pflichtaufgabe des Landes. Das halte ich angesichts der Entwicklung, die es dort gegeben hat, für sehr gut.
Fünftens. Das Gesetz stärkt die zentralen öffentlichen Bibliotheken, insbesondere die Universitätsbibliothek Kiel und die Landesbibliothek, durch die Regelungen zur Anbietungspflicht.
Konnexität auslösen könnten. Es schafft weder für das Land noch für Städte und Gemeinden zusätzliche finanzielle Herausforderungen, die gerade in der jetzigen Zeit schwer zu bewältigen wären.
Aber, lieber Kollege Sönnichsen, was hätten Sie denn gesagt, wenn wir das Gegenteil getan hätten? Das hätte Ihnen doch auch nicht gefallen. Dann hätte spätestens der Herr Kollege Koch hier vorn gestanden und gesagt, wir geben zu viel Geld aus. Sie müssen sich einmal entscheiden, was Sie denn nun kritisieren wollen, dass wir zu viel Geld bereitstellen oder dass wir kein Geld bereitstellen.
Lieber Kollege Sönnichsen, wenn ich Ihre Argumentation höre, es bedürfe keines Gesetzes, weil nur das geregelt werde, was ohnehin Standard sei, dann muss ich sagen: Wenn ich der Kollegin Rathje-Hoffmann gestern zugehört habe, hätten Sie mit der Argumentation von Ihnen auch Ihr Gesetz zur Regelung der Freien Wohlfahrtspflege nicht einbringen dürfen.
Als Letztes möchte ich sagen: Was ist denn schlecht daran, im Koalitionsvertrag festgeschriebene Projekte umzusetzen? Wir finden das richtig gut. Dann können wir nämlich sagen: Versprochen und gehalten.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass es vonseiten der vielen Menschen in unserem Land, die sich für ein Mehr an Kultur einsetzen, weiter gehende Forderungen gegeben hat. Wir werden darüber wie immer offen in der schriftlichen und sicherlich auch mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss diskutieren und noch in diesem Jahr als fünftes Bundesland in dieser Bundesrepublik das neue Gesetz verabschieden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Sönnichsen, es gibt in diesem Landtag eine Landtagsbibliothek. Ich würde Ihnen empfehlen, dort einmal nachzuschlagen, wozu Koalitionsverträge dienen. In denen würde man wohl vereinbaren, was man sich in einer fünfjährigen Regierungszeit vornimmt. Wie die Kollegin schon sagte, haben wir versprochen und gehalten; wir haben geliefert. Nicht nur mit diesem Gesetz liefern wir jetzt weiterhin, sondern wir haben auch ganz viele andere Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag gemeinsam verabredet haben, die wir gemeinsam tragen und als ein gemeinsames Projekt dieser Küstenkoalition verstehen, vorangebracht und auch tatsächlich umgesetzt.
Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich auch stolz auf das bin, was diese Küstenkoalition in den letzten vier Jahren schon geschaffen hat.
Meine Damen und Herren, brauchen wir, nicht nur Herr Sönnichsen, sondern brauchen wir alle, Bibliotheken? - Ja! Bibliotheken bewahren unser kulturelles Erbe. Denken Sie nur an den Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar, der einen immensen, teils nicht mehr wiedergutzumachenden Schaden angerichtet hat. Dort sind nicht nur Bücher verbrannt, sondern dort sind das Wissen und das Denken unserer Vorfahren vernichtet worden, Erkenntnisse und Denktraditionen, auf denen wir bis heute fußen und auf die sich unser Handeln bezieht und begründet. Sicher ist dies ein besonderes Ereignis gewesen, aber es macht die Bedeutung von Bibliotheken bewusst.
Bibliotheken fördern demokratische Mitsprache. Sie bieten Zugang zu Information für jedermann und jedefrau. Sie führen schon Kinder dahin, sich die Welt auch lesend zu erschließen. Und sie bieten neben Büchern und Zeitschriften moderne Medien wie Filme oder E-Books an ebenso wie die Möglichkeit, sich mit dem Internet zu verbinden. Das Ganze geschieht nicht zum Nulltarif, aber doch zu Preisen oder Gebühren, die sozial verträglich sind und damit niemanden ausschließen. Sie erfüllen damit eine wichtige sozialpolitische Aufgabe; denn es ist eben keineswegs so, dass alle Menschen in unserem Land den gleichen Zugang zu Bildung und Medien haben.
Bibliotheken sind Treffpunkt, sehr häufig auch Ort interkultureller Begegnung. Sie leisten damit gerade auch aktuell einen wichtigen Beitrag zur Integration und Verständigung. Bibliotheken sind in diesem Kontext im besten Sinne existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Brauchen wir aber ein Bibliotheksgesetz? Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages empfahl 2007 in ihrem Abschlussbericht den Ländern, den Bestand an Bibliotheken zu sichern, sie gar zur Pflichtaufgabe zu machen und Bibliotheksgesetze zu verabschieden.
Die Initiative Bibliotheksgesetz für SchleswigHolstein, mit der wir ja als kulturpolitische Sprecherinnen und -sprecher alle zusammen mehrfach in Diskussionen waren, zu der sich der SchleswigHolsteinische Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes, die Landesgruppe des Berufsverbands Information und Bibliothek, der Regionalverband Nordwest des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, unsere Landesbibliothek, die Stadtbibliothek Lübeck sowie die Büchereizentrale zusammengeschlossen haben, fordert ein solches Gesetz und begrüßt ebenso wie der Büchereiverein den vorliegenden Entwurf.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!)
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Bestimmungen für das Bibliothekswesen zusammengefasst. Es unterstreicht die Bedeutung von Bibliotheken im Land, es passt das Pflichtexemplarrecht an die modernen Medien und die schleswig-holsteinische Bibliothekswirklichkeit an, und es sichert die Landesbibliothek als oberste Landesbehörde ab. Insgesamt also stärkt es die Bibliotheken im Land, und das ist auch gut so.
Im Grundsatz ja. Auch das würde man in einem Handbuch über Parlamentarismus nachlesen können. Im Grundsatz also ja, weil die Opposition ja schließlich dazu da ist zu kritisieren. Aber, Herr Kollege Sönnichsen, Ihre Kritik ist nicht konstruktiv. Sie hilft den Bibliotheken auch kein Stück weiter. Sie können sich nicht damit herausreden zu sagen, diese Frage stelle sich ja für Sie auch nicht. Sie lehnen sich jetzt einmal bequem auf weichen Oppositionsstühlen zurück. - Ich möchte Ihnen empfeh
Das ist in der Tat bequemer, und da kann man die reine Lehre vertreten. Aber man kann nicht kritisieren, wenn man selber nichts tut. Sie haben an dieser Stelle keinen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht. Sie machen sich dazu nicht einmal die Mühe.
Sie sagen aber, weniger sei mehr. Sie sagen, man brauche so ein Gesetz gar nicht, weniger sei mehr. Ich bin - wie Sie alle wissen - nicht die beste Rechnerin, aber ich glaube, das geht schon mathematisch nicht auf. Mit dem Blick zurück zeigt sich: Schwarz-Gelb hat die Mittel für die Bibliotheken gekürzt, die Küstenkoalition hat sie erhöht.
Schwarz-Gelb ergeht sich in pauschaler Ablehnung von Verbesserungen, die Küstenkoalition kümmert sich, und auch das ist gut so. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, bevor die Frau Abgeordnete Anita Klahn von der FDP-Fraktion das Wort erhält, gestatten Sie mir noch eine geschäftsleitende Bemerkung. Ich nehme wahr, dass es ein großes Bedürfnis gibt, zu stehen und hin und her zu gehen. Einer Rednerin aber die ganze Zeit über den Rücken zuzuwenden, halte ich nicht für besonders höflich.