Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

der. Im Ausschuss will ich gern darüber berichten, welche gesetzestechnischen Überlegungen zunächst dazu geführt hatten, dass wir den Büchereiverein nicht im Gesetzentwurf erwähnt haben; aber es war keine inhaltliche Frage.

Die Unabhängigkeit der Medienauswahl wurde explizit aufgenommen. Die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften findet sich nun im Gesetzentwurf ebenso wie die Musikbibliothek.

Nicht neu im Gesetzentwurf, aber dennoch der Erwähnung wert ist: Wir wollen die gesetzlichen Regelungen zu den Pflichtexemplaren aus dem Landespressegesetz in das Bibliotheksgesetz überführen und zeitgemäß novellieren. In Sachen digitales Pflichtexemplarrecht konnten wir eine gute Regelung finden, die nur in kleineren Details noch verbessert wurde. Wir sind für die Umsetzung, denke ich, bei der Unibibliothek Kiel ganz genau richtig.

Mit der Benennung der Landesbibliothek als Landesoberbehörde wird die Gleichrangigkeit zu den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens herausgestellt.

Lassen Sie mich zum Abschluss, meine Damen und Herren, die Stellungnahme von Professor Eric Steinhauer, Fachreferent für Recht, Politik und Allgemeines an der Unibibliothek Hagen und Honorarprofessor am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, zitieren:

„Es besteht die gute Gelegenheit vor allem vor dem Hintergrund der hohen Landesmittel im Finanzausgleichsgesetz, dass das geplante Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein konzeptionell und förderpolitisch neue Maßstäbe setzt.“

In Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Projektmitteln in Höhe von 430.000 €, die ich vorhin schon ansprach, spreche ich von einem Anreizgesetz, da wir den Kommunen keine Pflichtaufgabe auferlegen. Keines der fünf bestehenden Bibliotheksgesetze in dieser Republik hat diese Aufgabe erfüllen können. In keinem anderen Gesetz steht dergleichen. Also sprechen wir hier von einem Anreizgesetz.

Wir wollen Anreize schaffen, mit innovativer Bibliotheksarbeit voranzugehen, und die Arbeit der Bibliotheken mit einem Bibliothekspreis würdigen.

Ich sehe zum Beispiel in der Integrationsarbeit eine wichtige Rolle der Bibliotheken als Treffpunkte und als Anbieter niedrigschwelliger Angebote, als

Vermittler von Sprache, Bildung und Kultur. Genau das ist es, was wir mit den Projektmitteln weiter unterstützen können.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, im November 2014 wurde das Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag verabschiedet - auch mit den Stimmen der CDU. Der für die rheinland-pfälzische CDU sprechende Abgeordnete Biebericher sagte damals:

„… in vielen Gesprächen konnten wir die Überzeugung gewinnen, dass ein Gesetz durchaus sinnvoll ist …“

Er sagte weiter:

„Darüber hinaus ist auch die positive Wirkung einer Zusammenfassung aller wesentlichen Aspekte des Bibliothekswesens in einem Gesetz und die damit verbundene Steigerung der Handlungsfähigkeit auf diesem Feld als positiv anzusehen. Selbst wenn das vorliegende Gesetz in erster Linie nur deklaratorischen oder appellatorischen Charakter hat, so ist es doch eine nicht zu unterschätzende Aufwertung für die Bibliotheken...“

Und auch für die vielen professionellen, aber auch ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, füge ich hinzu.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also, liebe CDU-Fraktion, geben Sie sich einen Ruck. Mischen Sie sich ein, engagieren Sie sich.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die eingeplanten Projektmittel einfach aus dem Haushalt zu streichen, den Vorwegabzug für die Bibliotheken im FAG infrage zu stellen und nichts für die Absicherung der Bibliotheken zu tun, das reicht nicht.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darum: Machen Sie mit! Sie sind herzlich eingeladen.

Dass Bibliotheken erfolgreich sind, hat uns das Allensbach-Institut gerade eindrucksvoll belegt. Die öffentlichen Bibliotheken gehören nach wie vor mit über 200 Millionen Besuchen zu den meistbesuchten Kultureinrichtungen im kommunalen Bereich.

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Damit dies so bleibt, setzen wir uns mit diesem Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung und für die Arbeit unserer Bibliotheken ein. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit um 4 Minuten 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht jetzt zusätzlich allen Rednern der Fraktionen zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Peter Sönnichsen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, nach so vielen aufmunternden Worten in die Richtung der CDU will ich voranstellen, dass ich zum Gesetzentwurf rede. Das stellt meinen Respekt, meine Anerkennung für die Leistungen der Bibliotheken und der Büchereien, die gute Arbeit und die ausgezeichnete Aufgabenwahrnehmung sowie die Tatsache, dass hier ein wirklich unverzichtbarer Beitrag zur kulturellen Bildung geleistet wird, nicht infrage.

(Beifall CDU)

Im Übrigen stelle ich aber zu dem Gesetzentwurf fest: Hier geht es wahrscheinlich und nach meiner Überzeugung nur darum, noch einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abzuhaken. Die SPD hat ihre Einheitsschule bekommen, die Grünen ihr Hochschulgesetz, und nun soll der SSW noch sein Bibliothekengesetz bekommen.

(Zuruf Lars Winter [SPD])

- Lieber Lars Winter, auffällig ist doch, dass es nach der zweiten Kabinettsbefassung dazu nicht einmal eine Pressekonferenz gegeben hat. Es ist eine schmale Presseinfo herausgekommen. SPD und Grüne haben dies gar nicht kommentiert, und der SSW hat geschrieben. Offensichtlich gibt es hier nichts zu bejubeln, und der große Wurf ist ganz einfach nicht da.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben schon am Dienstag alle Akteure über die Presse wissen lassen, und ich darf zitieren:

„Es reicht nicht, immer nur nach Geld zu rufen.“

Doch, genau das ist der Knackpunkt. Unter A und der Überschrift „Probleme“ zitiert der Gesetzentwurf die Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundes. Danach sollten von den Ländern eigene Bibliotheksgesetze zur Behebung des Mangels sowie zur Regelung von Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken erlassen werden.

Ging der Gesetzentwurf des SSW in der 17. Wahlperiode noch von Verpflichtungen aus, deren fehlende Kostenabschätzung hauptsächlich zur Ablehnung führten, vermeiden Sie jetzt jegliche Verpflichtung. Sie beschreiben Aufgaben und beeilen sich mehrfach mit der Versicherung, dass keine neuen Aufgaben geschaffen werden; nur um Konnexität zu vermeiden.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Die Frage stellt sich nicht, Sie, beziehungsweise Ihre Landesregierung, haben den Gesetzentwurf vorgelegt. - Dabei tragen ohnehin die Kommunen die Kosten. Das Geld wird zwar vom Land überwiesen, kommt aber aus der Schatulle der Kommunen auf dem Weg des Vorwegabzugs, den ich nicht infrage gestellt habe. Aber die Tatsache als solche werden wir immer wieder betonen, ob Ihnen das gefällt oder nicht.

(Beifall CDU)

Zu den im Gesetz beschriebenen Aufgaben und Kriterien der Wahrnehmung: Dass öffentliche Bibliotheken auch regelmäßige Öffnungszeiten haben müssen, dazu bedarf es meiner Überzeugung nach keines Gesetzes.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Einen angemessenen Medienetat, angemessene Personal-, Raum- und Materialausstattung? - Ich habe es eben schon gesagt: Diese haben die Träger, also die Kommunen, zu liefern.

Sie wollen in Abstimmung der Gemeinden ein System an öffentlichen Büchereien, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner in angemessener räumlicher Nähe Zugang zu Bibliotheken haben, trauen sich aber nicht, ins Gesetz zu schreiben, dass dort, wo Standbüchereien nicht eingerichtet sind, Fahrbüchereien vorgehalten werden müssen. Vielmehr belassen Sie es bei dem Wort „können“. Wie wollen Sie das durchsetzen? Das ist ein zahnloser Tiger, das ist Unverbindlichkeit in Perfektion, gerade für den von Ihnen zitierten öffentlichen Raum.

(Beifall CDU)

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube Ihnen wirklich, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des Bibliothekswesens Ihnen ein aufrichtiges Anliegen sind. Das haben Sie in vielen Gesprächsrunden nachvollziehbar deutlich gemacht, aber der Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Es reicht nicht aus festzustellen, ob wir das erste, das fünfte oder das sechzehnte Bundesland sind, das sich ein Gesetz gibt. Es reicht auch nicht aus, den Status irgendwie noch einmal neu zu beschreiben. Zur Zielerreichung fehlt es noch an viel Überzeugungsarbeit, und zwar nicht bei den handelnden Akteuren oder bei mir, sondern in der Regierungskoalition und Ihrem Kabinett. - Danke.

(Beifall CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon vor neun Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Kultur in Deutschland angeregt, die Aufgaben und die Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen der Länder zu regeln. Das trifft sich mit Artikel 13 Absatz 3 unserer Landesverfassung, wo es heißt, ich zitiere:

„Die Förderung der Kultur … einschließlich … des Büchereiwesens … ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

Es tut vielleicht gut, das hier noch einmal in Erinnerung zu rufen.