„Bei der Erhebung der Hundesteuer darf die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wollen wir das Vorgehen einiger Gemeinden und Kreise unterbinden. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die Frage der Abschaffung der Rasseliste für uns auch soziale Gründe hat. Ich will das hier noch einmal betonen. Wir möchten gern dieses Schlupfloch, das es im Moment noch gibt, schließen; denn sonst werden Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner, Empfänger von Sozialleistungen, Auszubildende, Studenten, aber auch Obdachlose weiterhin benachteiligt.
Ich freue mich, dass ich im Vorfeld zur heutigen Aussprache von einzelnen Kollegen positive Rückmeldungen bekommen habe. Ich bin überzeugt, dass wir eine Lösung finden, die allen Interessen Rechnung trägt. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir unseren Vorschlag federführend in den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die die PIRATEN in ihrem Gesetzentwurf aufwerfen, kann man durchaus stellen. Man kann sich fragen, ob es gerechtfertigt ist, bestimmte Hunderassen höher zu besteuern als andere. Man kann auch über die Grundlagen streiten, die hinter einer differenzierten Steuer stehen. Man kann all das tun. Allerdings bin ich der Meinung, dass man das in den Kommunen tun muss.
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Deshalb sollte in den zuständigen Gremien der Gemeinden und Kreise über dieses Thema diskutiert und die abschließende Entscheidung getroffen werden. Ich sehe keinen Grund dafür, dass wir als Landesgesetzgeber tätig werden müssen.
Worum geht es eigentlich? Frau Beer hat es schon genannt. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen verbieten, die Rasse eines Hundes als Kriterium für einen differenzierten Hundesteuersatz heranzuziehen. Warum dieses Verbot aus Sicht der PIRATEN erforderlich ist, ergibt sich aus dem Gesetzentwurf nicht. Rechtliche Gründe für ein Verbot dürfte es nicht geben.
„Nach einhelliger Rechtsprechung ist es zulässig, dass mit der Regelung, für das Halten bestimmter Hunderassen einen höheren Steuersatz vorzuhalten, ein Lenkungszweck verfolgt wird. Die Erhebung einer Steuer darf neben dem Finanzierungszweck selbst auch einem Lenkungszweck dienen, solange sie nicht in ein sachregelndes Verbot umschlägt oder einem solchen gleichkommt.“
„Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, in eine Hundesteuersatzung eine sog. Rasseliste aufzunehmen. Es ist in der Verwaltungsrechtsprechung geklärt, dass der kommunale Satzungsgeber Hunde bestimmter Rassen als gefährliche Hunde einer erhöhten Besteuerung unterwerfen kann.“
Die Änderung des Hundegesetzes in SchleswigHolstein ändert hieran aus meiner Sicht nichts. Wenn eine Kommune auf ein Bundesgesetz verweist, halte ich dies für durchaus zulässig. Die Kommune bleibt damit im Rahmen ihrer Entscheidungsfreiheit. Ich sehe keinen Grund, die Kommunen hierbei zu beschneiden. Es ist eine Entscheidung der örtlichen Gemeinschaft, also der Kommune, wie die Hundesteuer vor Ort ausgestaltet werden soll. Hierfür muss der örtliche Satzungsgeber Verantwortung übernehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin grundsätzlich dafür, dass so viel Eigenverantwortlichkeit wie möglich in den Kommunen verbleibt. Nur weil wir auf Landesebene vielleicht das Handeln einiger Kommunen nicht gut finden, können wir nicht anfangen, ihre Gestaltungsspielräume zu beschneiden. Es wundert mich deshalb auch ein bisschen, dass gerade die PIRATEN eine Entscheidung „von oben“ anstreben.
Aus meiner Sicht braucht es deshalb keine Gesetzesänderung. Die Kommunen wissen am besten, welche Ausgestaltung der Hundesteuer für sie geeignet ist. Erzwungene Nachhilfe von uns brauchen sie nicht.
Ich bin für eine weitere Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich mache das einmal in Ermangelung der CDU-Frakti- on! - Vereinzelter Beifall CDU)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Beer, inhaltlich stimmen wir mit Ihren Aussagen vollends überein. Wir haben
das Hundegesetz unter anderem deshalb novelliert, um die Rasseliste anders einzustufen. Nun wird aber umgangen, was wir uns mit diesem Gesetz eigentlich gewünscht haben.
Nichtsdestotrotz kann man natürlich nicht außer Acht lassen, dass es in den Kommunen eine Eigenverantwortung für diesen Bereich gibt. Ich hoffe, wir kommen zu einer guten Lösung im Umweltund Agrarausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss. Wir sollten das Gespräch suchen, um zu schauen, wie man eine Umsetzung im Sinne des Gesetzgebers hinbekommen kann, sodass eine Umgehung der Abschaffung der Rasseliste verhindert werden kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Die Gesetzesinitiative ist nicht besonders umfangreich. Es geht darum, dass die Gemeinden bei der Erhebung der Hundesteuer die Höhe der Steuer nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse abhängig machen sollen. Das entspricht dem Geist des am 1. Januar in Kraft getretenen Hundegesetzes Schleswig-Holstein.
Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass Sie § 3 Absatz 6 Hundegesetz ändern wollen. Außerdem meinen Sie, dann fiele die alte Regelung weg. Diese hat aber zum Inhalt, dass Steuervorauszahlungen möglich sind, wenn Steuern als Jahreszahlungen geleistet werden. Ich weiß nicht, warum diese Regelung ersetzt werden soll. Das wäre dann doch eher ein neuer Absatz 7, der dort zu schaffen wäre. Das werden wir aber sicherlich noch im Ausschuss erörtern.
Insgesamt ist es natürlich so, dass die Kommunen nach geltender Rechtslage frei sind zu definieren, was ein gefährlicher Hund ist, sofern sie das rassedispositionsmäßig noch ausgestalten wollen. In den Fällen, bei denen sie sich am bisherigen Hundegesetz orientiert haben, ist diese Grundlage natürlich
weggefallen. Ich bin nicht sehr zufrieden damit, dass der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag vorgeschlagen hat, sich am Hundeverbringungsund -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes zu orientieren. Das finde ich unglücklich. Ich schlage vor, den Kommunen zu raten, sich an der anlassbezogenen Definition eines Gefahrhundes nach § 7 des neuen Hundegesetzes zu orientieren.
Abschließend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass ich in diesem Zusammenhang eine verfassungsrechtliche Betrachtung vor dem Hintergrund des Artikels 28 GG das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen betreffend, vornehmen möchte. Es kann sein, dass wir damit dem Selbstverwaltungsrecht unzulässigerweise einen Riegel vorschieben. Das ist zumindest meine Vermutung. Das werden wir sicher gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und im Kollegenkreis weiter erörtern. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ihre Zwischenrufe sind mir wurscht, Herr Arp. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein guter und richtiger Schritt, dass der Landtag die umstrittene und diskriminierende Rasseliste abgeschafft hat.
Wir können auch stolz sein; denn wir haben in Schleswig-Holstein das wirklich modernste Hundegesetz Deutschlands, das hoffentlich noch für weitere Bundesländer Vorbildcharakter haben wird.
Schade, dass die PIRATEN im letzten Jahr nicht den Mut hatten, diesem Gesetz zuzustimmen. Sie haben das Gesetz ja damals abgelehnt. Heute kommen Sie mit einem Vorschlag aus dem Knick, der auf den ersten Blick natürlich alle sogenannten Listenhundebesitzer positiv aufhorchen lässt. Es freut
mich ja, dass Sie endlich auf den Hund gekommen sind. Allerdings befürchte ich - das haben schon ein paar Vorredner gesagt -, dass es Probleme geben könnte, und zwar Probleme, Frau Beer, beispielsweise mit der Rechtsetzungskompetenz oder mit der Kompetenz der Kommunen, die diese Hundesteuersatzungen erlassen dürfen.
Aber es gibt ja auch viele positive Beispiele. Es ist ja nicht so, dass sich alle Kommunen jetzt auf dieses Bundesgesetz beziehen. Ein positives Beispiel ist die Gemeinde Oeschebüttel von Bürgermeister Heiner Rickers, die die Rasseliste komplett abgeschafft hat, oder auch die Stadt Brunsbüttel, wo Ratsherr Kumbartzky sein Unwesen treibt. Auch dort gibt es keine Rasseliste mehr.
Aber wir müssen im Ausschuss tatsächlich einmal klären, wie der Eingriff in die Steuererhebungshoheit der Gemeinden rechtlich zu beurteilen ist. Auch die aktuelle Rechtsprechung müssen wir dabei natürlich beachten. Dazu gibt es diverse Urteile. Natürlich müssen wir auch beachten, dass es sich bei der Hundesteuer um eine Lenkungssteuer handelt. Deswegen ist es laut Rechtsprechung auch zulässig, dass sich die Kommunen auf das Bundesgesetz beziehen.
Aber es gibt eine ganz einfache Lösung: Das Bundesgesetz, auf das sie sich beziehen, ist sehr alt, und es widerspricht unserem Gesetz, weil darin noch viele Rassen definiert sind, die man nicht einführen darf. Wir sollten uns darauf einigen, dass wir als Land uns dafür aussprechen, dass dieses Bundesgesetz endlich abgeschafft wird.
Der zweite Punkt, der zu erwähnen mir wichtig ist, ist folgender: Wir sollten die Kommunen noch einmal ermuntern, auf das aktuelle Hundegesetz Rücksicht zu nehmen und von steuerlichen Ermäßigungs- und Befreiungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. So etwas gibt es beispielsweise für Blindenhunde oder für Hundehalter, die einen Sachkundenachweis abgelegt haben. Es geht also darum, dass man dafür Rabatte ermöglicht oder auch für nach der Brauchbarkeitsprüfung ausgebildete und geprüfte Jagdhunde. Das sollten wir alles wirklich noch einmal im Ausschuss diskutieren.
Ausschuss, glaube ich, eine sehr gute gemeinsame Lösung für die Hundehalter, die Hunde und für Schleswig-Holstein finden. - Danke.