sondern ich will Ihnen einfach einmal die Frage stellen, weil wir uns jetzt ja über die Zukunft unterhalten: Was ist Ihre Antwort auf das Problem, das wir im Land haben?
Dazu haben Sie heute nichts gesagt. Sie haben sich für das gelobt, was Sie in der Vergangenheit alles gemacht haben. Das wird den Kommunen in den nächsten Jahren überhaupt nicht helfen. Sie haben jetzt die Gelegenheit, uns diese Frage zu beantworten.
Wir wollen den Kommunen 23 Millionen € mehr zur Verfügung stellen. Sie geben heute die Antwort: Die kriegen nicht mehr.
- Nein, nein. - Sie wissen, dass die Kommunen in den nächsten Jahren einen immer höheren Finanzierungsanteil nicht tragen können. Die können die Qualität nicht sicherstellen, weil sie das Geld nicht haben. Sie können die Elternbeiträge nicht konstant halten.
Deswegen erwarte ich von Ihnen, dass Sie heute sagen, wie Sie das Problem lösen wollen, und sich nicht nur für die Vergangenheit loben. Was ist Ihr konkreter Gegenvorschlag, um den Kommunen dabei zu helfen, die Qualität in den Kitas aufrechtzuhalten?
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Tobias Koch, ebenfalls von der CDU-Fraktion, das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW! Ich habe bei der Kollegin Erdmann nicht nur mitgerechnet, ich habe parallel auch noch einmal in die Haushaltsunterlagen hineingeschaut. Ich stelle fest: Beim Betriebskosten
zuschuss des Landes für die Kitas standen 2012 70 Millionen €, und es stehen auch 2016 70 Millionen € - Betriebskostenzuschuss für Kitas! Wir müssen hier sprachlich sauber bleiben.
- Ja, ich versuche, das gerade auseinanderzudividieren. Im Bereich Kitas für Drei- bis Sechsjährige hat sich überhaupt nichts geändert. Alles, was Sie in diesem Jahr obendrauf gepackt haben, ist das Geld vom Bund, das durch den Wegfall des Betreuungsgeldes dazugekommen ist. Aber da haben wir seit vier Jahren einen konstanten Betrag. Das kennen die Kommunen schon. Das war unter Rot-Grün vorher auch schon zehn Jahre der Fall, bis Sie das im Jahr 2012 auf 70 Millionen € erhöht haben.
Herr Koch, Ihnen ist schon aufgefallen - das habe ich auch vorhin gesagt -, dass die Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels um 11 Millionen € 2016 komplett in den U3-Bereich fließt?
Der große Anstieg, den Sie uns hier vorgerechnet haben, ergibt sich aus dem Bereich der unter Dreijährigen.
Das bestreitet auch niemand. Da sind die gemeinsamen Bundes- und Landesmittel von 33 Millionen auf 51 Millionen € gestiegen. Das ist das, was die Kollegin Rathje-Hoffmann vorgerechnet hat. Dann haben Sie in der Tat aus eigenen Landesmitteln weitere 63 Millionen € obendrauf gelegt.
Das heißt ja nur: Im Ü-3-Bereich sind wir nach wie vor bei den 70 Millionen € Betriebskostenzuschuss, zusätzlich mit dem Betreuungsgeld etwas aufgestockt.
- Ja, das ist so. - Jetzt wollen Sie in dem Bereich für die unter Dreijährigen, in dem Sie viel gemacht haben, einen 100-€-Gutschein einführen. Ihr KitaGeld ist ja ein Krippengeld, es soll für die unter Dreijährigen gelten. Sie sagen, damit werde den Eltern geholfen.
Damit wird den Eltern aber gar nicht geholfen, denn was passiert? Auch im Bereich der unter Dreijährigen sind die Kommunen gezwungen, den Elternanteil immer weiter zu erhöhen. Sie gleichen doch über „linke Tasche, rechte Tasche“ das aus, was die Gemeinden jedes Jahr erhöhen müssen.
Am Ende kommt bei den Eltern gar nichts an, es bleibt von den 100 € bei den Eltern am Ende gar nichts übrig, weil Sie die Kommunen nicht ausreichend finanzieren.
Frau Ministerin, ich bitte Sie, sich an die vereinbarten Regeln zu halten und auf Ihren Redebeitrag zu warten, zu dem Sie gleich aufgerufen werden. Das würde uns allen hier helfen. - Jetzt frage ich Herrn Koch, ob er eine Bemerkung der Kollegin Simone Lange zulässt?
Ich möchte noch einmal zusammenfassend fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass wir im Bereich Ü 3 eine Betreuungsquote von 96 % bis 98 % haben und dass wir deshalb enorme Anstrengungen im U-3-Bereich vornehmen, weil wir dort eine Betreuungsquote von 35 % erreichen wollten, was Sie nicht geschafft haben. Der Anspruch, eine 35-prozentige Betreuungsquote zu erreichen, hat auch schon in Ihrer Regierungszeit bestanden. Deshalb ist es richtig, hier anzusetzen. Ihnen ist auch bewusst, dass der Elternbeitrag zwischen U 3 und Ü 3 extrem differiert und die Belastungen bei den unter Dreijährigen um ein Vielfaches höher liegen als im Bereich der über Dreijährigen. Deshalb ist es im Rahmen der Chancengleichheit - das ist der politische Ansatz, bei dem wir uns unterscheiden - richtig im U3-Bereich stark zu investieren.
Frau Kollegin Lange, ist Ihnen bewusst, wenn wir eine Versorgungsquote von fast 100 % im Ü-3-Bereich haben, wenn die Kosten in dem Bereich immer weiter steigen, zum Beispiel durch Tariferhöhungen, und der Betriebskostenzuschuss des Landes konstant bleibt, dass dann ein immer größerer Betrag von den Kommunen für die fast 100-prozentige Versorgung aufgebracht werden muss, entweder von der Kommune oder durch höhere Beiträge der Eltern, ohne dass das Land an der Stelle etwas tut?