- Meine Damen und Herren, hier wurde gesagt: Steuerhinterziehung ist kein Bürgerrecht, sondern eine Straftat.
Eine koordinierte Lösung auf europäischer Ebene wäre im Sinne der Landesregierung die beste Lösung. Ich werbe dafür, sachlich über die Einführung einer Bargeldhöchstgrenze zu diskutieren und dies nicht mit der Abschaffung des Bargelds zu vermischen, wie es die PIRATEN in ihrem Antrag tun. Ich sage sehr deutlich an die Adresse der PIRATEN: Diese Debatte eignet sich nicht für Stasi-Vergleiche.
Meine Damen und Herren, die zweite Forderung im Antrag der PIRATEN, über die hier schon munter diskutiert wurde, lautet, virtuelle Währungen nicht einzuschränken. Hintergrund ist ein Aktionsplan der Europäischen Kommission, der vorschlägt, Umtauschplattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der Richtlinie gegen Geldwäsche einzubeziehen, um den Missbrauch dieser Währungen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Damit würde der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt.
Die bisherige Anonymität virtueller Währungen macht diese als Zahlungsmittel für illegale Geschäfte beliebt. Der Täter, die Täterin geht in der Regel kein Risiko ein, identifiziert zu werden. Das sind optimale Bedingungen für Geldwäsche und andere kriminelle Geschäfte.
Die Landesregierung ist im Sinne einer strikten Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug dafür, einen klaren rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen. Ein rein nationales Vorgehen würde dem Gefährdungspotenzial nicht gerecht werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte heute hat einerseits grundsätzliche Fragen aufgeworfen, andererseits aber besonders im Hinblick auf virtuelle Guthaben und Zahlungen im Internet dazu geführt, dass diese verteufelt werden. Ich möchte einige Anmerkungen dazu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordnete Frau Raudies hat in ihrer Rede zu Recht darauf hingewiesen, dass Kryptowährungen im Moment bei organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung keine besondere Rolle spielen. Es stimmt also nicht, dass diese maßgeblich dafür verantwortlich wären.
Frau Finanzministerin, es gibt in europäischen Ländern, die eine Obergrenze für Barzahlungen kennen, nicht weniger Steuerhinterziehung als in Deutschland. Alle Thesen von Schlupfloch oder Schutzraum sind in der Praxis nicht zu belegen.
Sehr klar fand ich die Aussage, man wolle keine staatlich nicht kontrollierten Geldströme. Genau das zeigt das Problem auf: Wollen wir, weil Bargeld auch von Straftätern benutzt wird, weil virtuelle Währungen auch von Straftätern benutzt werden, deswegen alle, die bar zahlen oder im Internet zahlen, unter Generalverdacht stellen und das Zahlungsverhalten komplett nachvollziehbar machen? Genau das ist die Frage, die der Kollege Lars Harms zu Recht aufgeworfen hat.
Da sagen wir eindeutig: Nein, das ist unverhältnismäßig. Es ist völlig unverhältnismäßig, wegen weniger Einzelfälle jeden Barzahler und jeden Zahler im Internet unter Generalverdacht zu stellen.
Natürlich nutzt jeder Straftäter Bargeld oder ein sonstiges Zahlungsmittel, genauso wie jeder Straftäter ein Auto benutzt oder ein Bett, um zu schlafen. Das rechtfertigt trotzdem nicht, alle, die ein Bett haben oder ein Auto benutzen, unter Generalverdacht zu stellen. Das muss auch beim Geld gelten.
Anstatt zu versuchen, noch bei der letzten Barzahlung in Höhe von 100 € herauszufinden, ob die vielleicht irgendwo aus einem illegalen Geschäft gestammt haben könnten, sollte die Strafverfolgung lieber bei den Straftaten ansetzen, aus denen das Geld vielleicht stammen kann. Bargeld sieht man nun einmal nicht an, woher es stammt. Wir sollten nicht versuchen, das komplett unter Überwachung zu stellen.
Wir sind ja inhaltlich nicht hundertprozentig auseinander, aber ich habe doch eine Nachfrage, weil Sie das Beispiel Auto genannt haben. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass Autos Nummernschilder haben?
- Ja, Herr Kollege Dr. Dolgner. Die haben Nummernschilder, weil sie besonders gefährlich sind und Geschädigte ihre Ansprüche gegen den Inhaber eines Kfz mithilfe eines Kennzeichnens geltend machen können. Ich glaube nicht, dass Sie mit einem Geldschein Personen überfahren können. Deswegen glaube ich, dass sich die Frage damit erledigt hat.
Damit haben Sie gerade den Generalverdacht geäußert, dass man mit einem Auto eine Schädigung machen kann. Um vorzubeugen, dass man eine Schadensregulierung nicht durchsetzen kann, macht man eine Identifikation der Autofahrer, pseudonym. Das heißt, ein Nummernschild ist ein Generalverdacht gegen jeden Autofahrer?
Natürlich kann man mit Geldscheinen Menschen schädigen: Ich brauche nur einen Killer zu beauftragen. Das kann zu einer erheblich größeren Beeinträchtigung führen als ein Autounfall.
- Herr Kollege Dr. Dolgner, ich hätte gedacht, dass Ihnen der Unterschied zwischen Barzahlung und Autozulassung geläufig ist. Wenn ich Produkte oder Dienstleistungen bezahle, können sich daraus Schlüsse auf mein Privatleben, auf mein privates Umfeld, auf meine Interessen, unter Umständen auch auf meine Gesundheit ergeben. Aus dem Umstand, welches Auto auf mich zugelassen ist, ist das nicht der Fall.
Ich möchte ein letztes Wort an die Frau Finanzministerin richten. Frau Finanzministerin, Sie haben Transparency International genannt. Ich wünsche mir, dass Sie öfter auf diese Organisation hören würden, wenn sie Stellungnahmen zu unseren Anträgen und Gesetzentwürfen abgibt,
zum Beispiel zum unzureichenden Vergütungsoffenlegungsgesetz, bei dem sie umfassende Nachbesserungen angemahnt haben, oder auch bei der Offenlegung von Einkünften von Abgeordneten. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist sowohl Ausschussüberweisung als auch Abstimmung in der Sache beantragt worden. Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist der weitergehende Antrag. Ich lasse abstimmen, ob wir den Antrag Drucksache 18/3912 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss überweisen wollen. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Das ist einstimmig so beschlossen.
- Entschuldigung. - Wer ist dagegen? - Das ist gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN beschlossen. Ich danke Ihnen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, sorgt in meiner Fraktion - die ist heute ja stark vertreten - allein die Tatsache, dass wir über die A 20 reden, für große Begeisterung.