Frau Ministerin, da Sie wiederholt behauptet haben, die Empfehlung sei nach unserem Gesetzentwurf komplett verbindlich, will ich Sie bitten, sich den Gesetzentwurf einmal genauer durchzulesen. Dann werden Sie sehen, dass es mit der Verbindlichkeit nicht so ist, wie Sie hier versuchen, es darzustellen.
Es bleibt dabei, dass die Empfehlung bei gleicher Leistung unterschiedlich ausgesprochen wird. Ich habe weder von der FDP noch von der CDU in den Debatten etwas dazu gehört, wie mit dieser schreienden Ungerechtigkeit umgegangen werden kann.
Man muss im Übrigen sagen, dass die Befürchtung, die Sie geäußert haben, es gebe jetzt einen Ansturm auf die Gymnasien, faktisch nicht eingetreten ist. Durch die Anmelderunde in diesem Jahr wissen wir genau - was wir auch aus anderen Bundesländern wissen -:
Wir haben einen ganz leichten Trend, dass mehr Kinder ans Gymnasium gehen. Es hat durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Erklärung aber keinen Sprung gegeben. Auch das WZB, das Frau Klahn zitiert hat, hat noch einmal sehr deutlich gesagt: Die Eltern entscheiden gerecht.
Ich misstraue den Eltern nicht. Die treffen sehr verantwortliche Entscheidungen und bekommen ja Orientierung. Das stellen Sie infrage. Es gibt ein verbindliches Elterngespräch. Insofern ist der Übergang gestaltet und die Eltern bekommen einen Rat in einem Bildungssystem, wo die Entscheidung, auf welche Schulform man geht, nicht mehr so gravierend ist, weil wir den Bildungsweg im Zwei-Säulen-Modell in beide Richtungen offenhalten. Die Eltern nehmen das in Anspruch und treffen auf dieser Grundlage eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung. Das hat die Anmelderunde in diesem Jahr deutlich belegt. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
Ich finde es ein Problem - das müssen Sie annehmen -, dass wir die Argumente, die Sie anführen, aus Ihren Parteien seit vielen Jahrzehnten hören. Sie sind nach wie vor dabei, Hürden im Bildungssystem aufzubauen. Ich sage Ihnen deutlich: Wir wollen noch mehr Gerechtigkeit. Wir sehen, dass unser Bildungssystem in den letzten Jahrzehnten deutlich gerechter geworden ist, aber wir sind noch nicht am Ende. Deshalb werden wir weitere Hürden, die Kinder und Jugendliche daran hindern, ihre Potenziale auszuleben, beseitigen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so wie der Ausschuss beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Piratenfraktion. Wer ist ge
gen die Ausschussempfehlung? - Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt der Antragsteller das Wort, die FDP-Fraktion mit dem Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein moderner Strafvollzug, der die Resozialisierung fördert und damit Häftlinge besser als bisher auf eine „normale“ Lebensführung ohne Rückkehr zu kriminellen Aktivitäten vorbereitet, ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Strafvollzugs, der sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindet, erkennt diese Tatsache auch im Prinzip an, er beziffert allein den personellen Mehrbedarf für die kommenden Jahre auf 49 Stellen. Dieser Ansatz ist jedoch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unzureichend.
Im Verlauf der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ist nach Überzeugung der FDP-Fraktion deutlich geworden, dass der tatsächliche Mehraufwand wesentlich höher liegt. Das bedeutet: Entweder geht die Einführung neuer Ansprüche, die die Häftlinge nach dem Gesetz mit Recht etwa im Sinne eines familienorientierten Vollzugs nach skandinavischem Vorbild einfordern können, auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, oder das Gesetz wird sich als Schimäre erweisen, weil seine Ansprüche in der Realität nicht eingelöst werden können.
Bereits die derzeitige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes ist prekär. In der JVA Lübeck liegt der Krankenstand bei bis zu einem Achtel der Beschäftigten, zwischen 30 und 40 in vielen Fällen dauerhaft erkrankten Mitarbeitern von insgesamt 322 Beschäftigten. Erhebliche Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit aktuellen Aufgaben, etwa im Kontext der laufenden Gerichtsverfahren wie dem Pfandhaus-Raubprozess in Schleswig, kommen hinzu. Auch deshalb hat es im Laufe dieses Jahres in Lübeck in beiden Häusern des geschlossenen Vollzugs 16-mal beziehungswei
Das vom Justizministerium initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat zum Beispiel - ich greife den Fall Lübeck exemplarisch heraus - für den Bereich der JVA Lübeck ergeben, dass sich bei 45 % der Bediensteten die Arbeitsanforderungen einerseits und die persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht mehr dauerhaft in der notwendigen Balance befinden. Die Arbeitsbewältigungsfähigkeit ist daher nach den Ergebnissen dieser vom Ministerium selbst veranlassten Überprüfung ernsthaft gefährdet - so die offizielle Einschätzung.
Die FDP-Fraktion fordert daher eine externe Analyse des Personalbedarfs in den schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten. Dabei sollen einerseits der aktuelle Personalbedarf ermittelt werden, andererseits aber auch die Bedarfe, die sich aus der angestrebten Reform des Strafvollzugs ergeben.
Eine solche Analyse ist unerlässlich, wenn wir in Schleswig-Holstein eine realistische, ehrliche und sachgerechte Einschätzung dessen erlangen wollen, was für die Aufgaben in unseren Justizvollzugsanstalten nötig ist, und erst recht, welche Voraussetzungen für die angestrebte Modernisierung des Strafvollzugs zu erbringen sind. Eine solche Analyse zu verweigern, käme in diesem Bereich einem landespolitischen Blindflug gleich.
Ohne eine solche Analyse wäre angesichts der beschriebenen Probleme völlig klar, dass die Küstenkoalition ihre Reformpolitik ohne jegliche Bodenhaftung betreibt. Die Reform des Strafvollzugs erfordert eine qualifizierte Analyse des damit zusammenhängenden Personalbedarfs. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Seit Beginn 2015 haben wir sowohl im Innen- und Rechtsausschuss als auch im Plenum bereits mehrfach über die Belastungssituation der Mitarbeiterin
nen und Mitarbeiter im Strafvollzug gesprochen. Bereits im Zuge der Aufarbeitung der Geiselnahme in der JVA Lübeck wurde deutlich, dass dort einiges im Argen liegt. Auch die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements hat dieses bestärkt. Sie hat zu schockierenden Ergebnissen geführt.
Wenn ich mich hier wiederhole, tue ich das, weil ich glaube, dass nicht allen Kolleginnen und Kollegen im Plenum bekannt ist, welche Ergebnisse die Befragung im Rahmen dieses Gesundheitsmanagements ergeben hat. Herr Klug hat es schon gesagt: Bei 46 % der Bediensteten - nicht nur in Lübeck, sondern in allen JVA - waren die Arbeitsanforderungen einerseits und die persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit andererseits dauerhaft nicht mehr in der Balance. Die Arbeitsbewältigungsfähigkeit war ernsthaft gefährdet. Wenn ich noch die über 30 %, die in dem Stadium „noch nicht gefährdet“ liegen, mit dazu nehme, sind wir bei einer erschreckenden Größe von fast 80 %. Damit einhergehend - sagt der externe Sachverständige - steigt das Risiko der Burnout-Erkrankung signifikant.
In vielen Anstalten des Landes liegt der Krankenstand des Personals mit teils über 10 % erheblich über dem Durchschnitt. Noch heute haben wir beispielsweise in Lübeck einen Krankenstand von rund 12 %, wie Frau Ministerin im Ausschuss in der vergangenen Woche bestätigte.
Es geht um Arbeitsbewältigungsfähigkeit, BurnoutGefährdung und Arbeitsmotivation. Und die hohe Beteiligung mit fast 80 % der Beschäftigten an der Befragung zeigt, wie wichtig es den Befragten war, ihre Bedarfe zu schildern. Zusammenfassend steht in dem Gutachten, die Bediensteten erwarteten, dass daraus praxisnahe Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt würden. Das war der Stand August 2015.
Wo stehen wir heute? Was hat sich seitdem verändert? Es hat sich gezeigt, dass es gut und wichtig war, diese Arbeitssituation abzufragen. Es war gut und richtig, Frau Ministerin - ich betone dies hier deutlich -, einen externen Experten zu fragen, externen Sachverstand einzuholen, um auszuwerten, welche Situation wir in unseren Justizvollzugsanstalten vorfinden. Mit hoher Motivation beteiligen sich alle, vom AVD bis zu der Leitungsgruppe, an Lenkungsgruppen, Fokusgruppen, Gesprächsrunden, und sind froh und nutzen die Chance, in die Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, ja wahrgenommen und wertgeschätzt zu werden. Das ist ein wichtiger Einstieg in die Debatte.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen im Ministerium und in den Justizvollzugsanstalten bedanken, die sich an diesem Prozess beteiligen. Sie tun das, obwohl die Belastungssituation so hoch ist. Sie tun das aus dem eigenen Bestand heraus. Sie nehmen diese Verantwortung wahr und opfern noch einmal Zeit, die wir eigentlich für die Betreuung unserer Häftlinge brauchen.
Aber, Frau Ministerin, Sie haben es in der vergangenen Woche im Innen- und Rechtsausschuss zum wiederholten Male betont: Das ist ein langwieriger Prozess. Bis wir erste spürbare Erfolge feststellen können, wird es noch zwei bis drei Jahre dauern. Da überrascht es doch überhaupt nicht, dass wir in der Presse immer wieder von hohen Krankenständen und fehlenden Aufschlusszeiten lesen und dass die Personalvertretungen nicht nachlassen, darauf hinzuweisen, dass wir noch längst nicht am Ziel sind.
Ich habe in den letzten Monaten mehrere Justizvollzugsanstalten besucht und festgestellt, dass das Maß an Frustration nach wie vor sehr hoch ist. Ende 2015 bestanden für das Personal rund 26.000 Überstunden, und dennoch nehmen sie die zusätzliche zeitliche Belastung an, sich gemeinsam mit den Anstaltsleitungen an Lösungswegen zu beteiligen.
Und was macht das Ministerium? - Jetzt ist ein Gesetzentwurf in der Diskussion, der weitere hohe Anforderungen an die Bediensteten stellt, ein erhebliches Mehr an Arbeit für das Personal durch ein Berichtswesen, durch die Ausweitung der Aufschlusszeiten und durch Ausweitung des familienfreundlichen Vollzugs bedeutet.
Welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf den Personalbedarf hätte, weiß die Regierung nicht. Herr Dr. Klug hat das richtig dargestellt. Die Justizministerin arbeitet im Entwurf selbst mit Schätzungen, für die es keine Grundlage gibt. Woher kommen die 49 Bediensteten? - Klar, die fallen gerade ab, weil man eine andere Einrichtung schließt. Sie bestimmt den Bedarf an dem, was sie vorfindet. Das ist nicht die richtige Grundlage, das ist nicht die Grundlage, um eine ernsthafte Debatte zu führen. Wir haben das gesagt.
Wir sollten alle gemeinsam den Anspruch haben, dass die Veränderungen im Strafvollzug die Wirklichkeit nicht aus dem Blick verlieren.
Der Antrag der FDP gibt genau den richtigen Anstoß. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesen unterstützen. Wenn wir in Schleswig-Holstein nicht
nur einen modernen, sondern erfolgreichen Strafvollzug wollen, einen Strafvollzug, der dem Anspruch gerecht wird, Wiederholungstaten zu vermeiden, wenn wir diesem Anspruch gerecht werden wollen, dann erwarte ich, dass wir externen Sachverstand hinzuziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten eine schwere Arbeit ist. Das liegt an der Besonderheit der Einrichtungen, in der man tätig ist. Das liegt an dem besonderen Klientel, mit dem man Umgang hat. Und es liegt auch an den besonderen Arbeitsbedingungen des Schichtbetriebs. Hinzu kommt, dass die Gefangenen immer schwieriger werden, immer häufiger auffällige Verhaltensweisen an den Tag legen, sogar offenkundig psychische Probleme haben - mehr als früher.