Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten eine schwere Arbeit ist. Das liegt an der Besonderheit der Einrichtungen, in der man tätig ist. Das liegt an dem besonderen Klientel, mit dem man Umgang hat. Und es liegt auch an den besonderen Arbeitsbedingungen des Schichtbetriebs. Hinzu kommt, dass die Gefangenen immer schwieriger werden, immer häufiger auffällige Verhaltensweisen an den Tag legen, sogar offenkundig psychische Probleme haben - mehr als früher.

Die besondere Belastungssituation - das stimmt ist durch eine Untersuchung des Ministeriums festgestellt worden. Das Ministerium geht mit dieser Belastungssituation sehr offen um, verschweigt da nichts, sondern erörtert das offen. Ich denke, das ist wirklich eines Lobes wert.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch ist es so, dass die Zahl der Strafgefangenen in SchleswigHolstein sinkt und die Anzahl der Bediensteten im Vollzug in den letzten Jahren gestiegen ist. Es ist tatsächlich so, dass für jede Änderung im Vollzug und für jede Änderung in der Aufgabenwahrnehmung natürlich eine Personalbedarfsberechnung durchgeführt wird. Es ist nicht so, dass einfach das, was irgendwo anders übrig bleibt, eingesetzt wird,

(Barbara Ostmeier)

sondern das wird nachvollziehbar berechnet. Das ist ein ganz normaler betriebswirtschaftlicher Vorgang. Es mag bei CDU und FDP nicht bekannt sein, wie man so etwas macht. Ich bin immer wieder erstaunt, wie gering die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse dort sind.

Aber Sie kennen das beispielsweise aus dem Vorspann zu den entsprechenden Gesetzentwürfen für die verschiedenen Vollzugsbereiche, in denen genau aufgeführt wird, welcher Personalbedarf sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt und wie er gedeckt werden soll. Wenn das nicht intern zu regeln ist, dann liegen uns zu den Haushaltsberatungen - wie jetzt ja auch zu dem Nachtragshaushalt; da sind wir jetzt auch beim Thema Pfandleihprozess, Herr Dr. Klug - die entsprechenden Stellenanträge vor. Das kam immer aus dem Ministerium. Sie waren ja sogar selbst einmal Minister und müssten das eigentlich kennen. Also, egal wer regiert hat, das ist immer das gleiche Verfahren für alle Ressorts.

Das gilt auch für den aktuellen Gesetzentwurf, der zugegebenermaßen an dieser Stelle nicht besonders lesefreundlich ist. Das kann man tatsächlich übersichtlicher machen. Aber ich sage einmal, da sind Sie ja eigentlich auch geübt. Es ist dort auf den Seiten 3 und 4 schlicht und einfach nachvollziehbar dargestellt. Da muss man vielleicht einmal zwei Minuten länger lesen, als das bei einer Tabelle der Fall gewesen wäre.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Auch die grundlegenden Dinge für den Vollzug sind bekannt. Ihr Kollege Kubicki hat vor nicht allzu langer Zeit - Entschuldigung, im vergangenen Jahr; das ist doch schon ein bisschen länger her zur Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten eine Kleine Anfrage, Drucksache 18/3047, gestellt, in der auch sehr schön aufgeschlüsselt wird, wie es zu dieser Personalbemessung kommt. Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass es eine auskömmliche Personalausstattung gibt. So etwas wie Personalbedarfsberechnungen unterliegen auch der Mitbestimmung. Ich gehe davon aus, dass sich die Ministerin, dass sich das Ministerium an die Mitbestimmungsregelungen dieses Landes hält.

In das Personalbemessungsverfahren - das ist auch keine Neuigkeit - fließt natürlich auch immer der mögliche Krankenstand mit ein. Der hohe Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten ist allerdings kein Naturgesetz, sondern wird vom Ministerium das ist schon angesprochen worden - zielgerichtet durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement

aufgegriffen, und es werden Maßnahmen zum Abbau des Krankenstandes eingeleitet. Das hat also nur mittelbar etwas mit einer Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug zu tun.

Die FDP fordert ja nun sogar eine externe Analyse durch eine externe Kommission - was auch immer das sein mag -, die das durchführen soll. Natürlich kann eine Unternehmensberatung beauftragt werden, den Personalbedarf zu ermitteln. Ungewöhnlich ist allerdings, eine nebulöse externe Kommission einzusetzen, die das ermitteln soll. Der Antragsteller scheint vergessen zu haben, dass es sich hier um einen besonders geschützten Bereich handelt, der nun wirklich zu Recht so organisiert ist, dass da nicht jede und jeder so einfach reingucken darf.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Es kommt hinzu, dass zwangsläufig unterstellt wird, dass das Justizministerium an dieser Stelle fehlerhaft arbeite, denn die Bedarfsanalysen werden ja bereits jetzt hausintern erstellt. Eine Unternehmensberatung macht letzten Endes nichts anderes, sondern kostet nur mehr Geld.

(Zurufe FDP)

Unabhängig davon ist beispielsweise in der JVA Lübeck bereits ein Organisationsentwicklungsprozess initiiert worden. Das heißt, dass ein laufender Reorganisationsprozess auf den Weg gebracht ist, der nicht nur den Ressourceneinsatz optimiert, Herr Kubicki, sondern auch den Sicherheitsanforderungen sowie den Anforderungen an einen resozialisierenden Strafvollzug besser gerecht werden soll.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Das führt natürlich zu zusätzlichen Belastungen für die Beteiligten, das ist klar. Letzten Endes führt es aber auch zu besseren Abläufen in der JVA, zu besserer Arbeitszufriedenheit und zu einem erfolgreichen Strafvollzug.

Ohne die Vorfälle vom 24. Dezember 2015 wären wir in der JVA Lübeck tatsächlich schon einige Schritte weiter. Darüber ist aber bereits in den Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses berichtet worden, vielleicht ist Ihnen das entgangen. Des Weiteren scheinen Ihnen auch die Inhalte und Abläufe betriebswirtschaftlicher Organisationsuntersuchung fremd zu sein, denn sonst würden Sie nicht solche realitätsfernen Dinge zusammenschreiben und fordern.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

(Thomas Rother)

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Wenn es darum geht, angesichts des Krankenstandes beim Personal im Vollzug für Luft zu sorgen, sollten Sie schlichtweg einen Personalbestand beantragen, der über die 100 % hinausgeht. Lehrerverbände machen das ja auch, um sogenannte Springerkräfte zu haben. Das steht hier aber nicht, und so können wir guten Gewissens diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Herr Abgeordnete Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Klug, Ihre Anträge zeichnen sich ja meist durch lakonische Kürze aus, das will ich konzedieren. Bei diesem Antrag bleiben Hintergrund und Sinn aber vollends auf der Strecke. Eine Begründung für die Einschaltung einer wie auch immer zusammengesetzten Kommission bleiben Sie völlig schuldig, und auch Ihre heutigen mündlichen Darlegungen haben letztlich nicht viel mehr Licht in die Angelegenheit gebracht.

Personalbedarfsanalyse ist klassische Aufgabe des Ministeriums. Dort haben wir die dazu notwendigen Fachleute sitzen. Es bestehen aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte, dass diese in ihrem Ministerium ihren Job nicht ordentlich gemacht hätten. Es wird in dem Antrag auch kein Vorschlag gemacht, was für eine Kommission das überhaupt sein sollte, welche Expertise sie haben soll, die die Behörden der Landesregierung nicht bietet, und inwiefern ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Das ist also ein Vorschlag, der völlig in der Luft hängt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Man muss davon ausgehen, dass es sich nur um einen Versuch handelt, unserem Vorhaben zum Strafvollzugsgesetz über Umwege noch einmal Sand ins Getriebe zu streuen.

Bisher ist der Gesetzentwurf zum Strafvollzug vor allem durch die CDU äußerst misstrauisch beäugt worden. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, dass die hinsichtlich der personellen und finanziellen Umsetzung geäußerten Bedenken nur einen Nebenschauplatz eröffnen. Ich unterstelle: Es bestehen grundlegende Bedenken gegen unser fortschrittliches und auf Resozialisierung ausgerichtetes Strafvollzugsgesetz. Das wird nur in der Behauptung angeblich fehlenden Personals verpackt.

Sie sähen es gern, wenn wir in einigen Bereichen des Gesetzes noch einmal deutlich zurückruderten, etwa bei der Ausweitung von Besuchszeiten zwecks Unterstützung der sozialen Bindungen, bei der Erweiterung von Kontaktmöglichkeiten durch das Internet und im Bereich eines schon bei Beginn der Haftzeit ansetzenden Behandlungsvollzugs. All diese Punkte sind aber zur wirksamen Umsetzung der Resozialisierung und damit zur nachhaltigen Verbesserung des Vollzugs essentiell.

In der Anhörung zum Gesetz haben sich die Personalbedenken letztlich nicht bestätigt. Es gab Kritik aus den Gewerkschaften der Vollzugskräfte, dass nicht ausreichend Personal für die Neuerungen veranschlagt worden sei. Über diese Kritik haben wir auf Bitte der CDU im Innen- und Rechtsausschuss am 10. Februar noch einmal ausführlich gesprochen. Die Bedenken haben sich gerade nicht bestätigt. Wie aus der Stellungnahme des Justizministeriums schlüssig hervorgeht, bedurfte die vorgelegte Bezifferung des personellen Mehrbedarfs von 49 Stellen keiner Aktualisierung. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Erstens. Die Gefangenenzahlen sind in allen Anstalten seit Jahren rückläufig.

Zweitens. Schleswig-Holstein hat eine Gefangenenrate erheblich unter dem Bundesschnitt, ähnlich der in den skandinavischen Ländern. Gegenüber den übrigen Bundesländern sind unsere Justizvollzugsanstalten dabei personell verhältnismäßig sehr gut aufgestellt.

Drittens. Zum Beispiel im Bereich der Bildung, im Bereich der Beratung und im Therapiebereich werden in großem Umfang zusätzlich externe Fachkräfte eingesetzt. Diese entlasten maßgeblich die beamteten Vollzugskräfte.

Viertens. Angesichts des bedauerlicherweise hohen Krankenstandes wird das betriebliche Gesundheitsmanagement intensiviert. Im Vergleich mit Hamburg ist der Krankenstand in Schleswig-Holstein übrigens deutlich geringer. Dort zeigte sich auch, dass ein Gesundheitsmanagement Zeit braucht, um

zu wirken. Wir stehen erst am Anfang dieses Prozesses.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Ganz genau!)

Darüber hinaus hat die Justizministerin den Justizbereich bereits mit 51 zusätzlichen Stellen verstärkt, von denen auch zehn in den Justizvollzugsbereich gehen. Eine derartige Verstärkung hat es schon seit Langem nicht mehr gegeben, auch unter einem Minister Schmalfuß nicht.

Meine Damen und Herren: Wie Sie sehen, setzen wir nicht nur gesetzliche Verbesserungen durch, sondern schaffen auch Vorsorge für ausreichendes Personal. Sie werden dennoch nicht müde, der Landesregierung Inkompetenz zu unterstellen. Abgesehen von der schlichten Forderung nach mehr Personal haben Sie aber selbst nichts zu bieten und auch keinen seriösen Vorschlag, wo man noch mehr Mittel für Personal herzaubern sollte.

Der Justizvollzug wird für die Umsetzung des neuen Gesetzes gut aufgestellt. Unsere Justizministerin hat dem Gesetzentwurf des Strafvollzugsgesetzes eine detaillierte und tragfähige Berechnung des Personalbedarfs und der Kosten vorangestellt. Wir sehen keinen Anlass, daran noch Veränderungen vorzunehmen und werden Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der FDP ausdrücklich für ihren Antrag. Er bedient das Wichtige auf die richtige Art und Weise. Darauf werde ich später noch zu sprechen kommen.

Es geht nach wie vor auch um das Thema der Krankenstände. Das muss ich hier zum dritten Mal ansprechen. Leider hat sich der Krankenstand, seit wir das erste Mal vor zwei Jahren im Innen- und Rechtsausschuss darüber gesprochen haben, nicht signifikant verändert.

Es hat sich auch nichts verändert, was die Gesprächskultur der sogenannten Rückkehrgespräche nach dem SGB X angeht. Da sollten Schulungen stattfinden. Die Führungskultur sollte so gestärkt werden, dass diejenigen, die das Rückkehrge

spräch führen, tatsächlich geschult sind. Nach meinen Informationen ist das nicht geschehen. Das ist alles nicht das, was Sie uns versprochen hatten oder vielleicht: noch nicht, denn es braucht vielleicht Zeit.

Aber genau vor diesem Hintergrund betrachte ich den letzten Satz des FDP-Antrags, der die Personalbedarfsanalyse durch eine externe Kommission fordert. Ich teile das ausdrücklich. Die Leistungsfähigkeit der Abteilung im Justizministerium reicht mir dafür nachweislich nicht aus. Im Antrag der FDP-Fraktion geht es um die möglichen Folgen für den Personalbedarf aufgrund des neuen Strafvollzugsgesetzes. Das berücksichtigt den Bedarf an Personal für einen sich ändernden Strafvollzug.

Es gibt einen anderen Faktor, der hier aber noch gar nicht angesprochen wurde: Neben der Abnahme der Gefangenenzahlen wird sich die Struktur der Gefangenen verändern. Es wird mehr ältere und weniger junge Gefangene geben. Dieser Umstand findet sich überhaupt nicht wieder. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine externe Kommission wichtig, weil sie es sich mit einem anderen Blickwinkel anschaut, als dies intern geschehen würde.

Auch das neue Strafvollzugsgesetz trägt dem Umstand, dass wir es mehr mit älteren Strafgefangenen zu tun haben werden, nicht ausreichend Rechnung. Sie hatten mir zugesagt, Frau Ministerin, dass dort deutlich nachgebessert würde. Ich habe gerade eben mit dem Kollegen Breyer gesprochen, der mir noch einmal ganz klar versichert hat: Da ist nichts geschehen, was dieses Thema ausreichend bedient.