Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

Auch das neue Strafvollzugsgesetz trägt dem Umstand, dass wir es mehr mit älteren Strafgefangenen zu tun haben werden, nicht ausreichend Rechnung. Sie hatten mir zugesagt, Frau Ministerin, dass dort deutlich nachgebessert würde. Ich habe gerade eben mit dem Kollegen Breyer gesprochen, der mir noch einmal ganz klar versichert hat: Da ist nichts geschehen, was dieses Thema ausreichend bedient.

Das Mehr an Personal, das Sie jetzt einstellen, bedient die akuten Notlagen und hilft, akute Löcher zu schließen. Es hat aber nichts mit perspektivischer Personalbewirtschaftung zu tun. Die wäre tatsächlich mit externem Sachverstand möglich und nötig.

Was die externe Kommission angeht, hätte ich mir auch etwas mehr Präzision im FDP-Antrag gewünscht. Mit Sicherheit ist nicht gemeint, dass hier irgendein externer Personalbewirtschafter einspringen soll. In die Kommission gehören vielmehr ganz andere Experten wie Kriminologen, Soziologen, Demografen, Fachleute aus der Altenpflege, Praktiker aus dem Justizvollzug und Bewährungshelfer hinein. Alle diese Leute bringen das Know-how mit, das man in einer solchen Kommission bräuchte.

(Beifall Uli König [PIRATEN] und Wolf- gang Kubicki [FDP])

(Burkhard Peters)

Aber alle Bemühungen, egal ob intern oder extern begleitet, werden verpuffen, wenn sich an der Stimmung und an den Krankenständen in den Justizvollzugsanstalten nichts ändert. Dieser Status quo besteht übrigens völlig unabhängig von Belastungsspitzen wie beispielsweise den personalaufwendigen Geiselnahmeverfahren und Pfandleiheverfahren, die Herr Klug schon angesprochen hat.

Es handelt sich - und das ist mir das Wichtigste in meiner Rede - um ein Problem der Führungskultur. Wenn in der JVA Kiel das betriebliche Gesundheitsmanagement von den Mitarbeitern aufgekündigt wird, dann ist etwas im Argen mit der Führungskultur. Dann stimmt da etwas nicht.

(Beifall FDP und vereinzelt PIRATEN)

Die Akzeptanz von Rückkehrgesprächen steigt ja mit der Sozialkompetenz desjenigen auf der anderen Seite des Tisches, denn die Mitarbeiter haben, solange diese Gespräche ungeschult geführt werden, das Gefühl, es gehe dabei um so etwas wie: Ich werde ausgehorcht.

Das ist natürlich kein gutes Gesprächsklima, das doch eigentlich dazu dienen soll, dass die Beschäftigten und die Dienststellenleitung herausfinden, was der pathogene Faktor ist und was den Mitarbeiter krank macht. All das wird nicht ausgeräumt, und es wird nicht bedient. Man könnte sich bei der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erkundigen. Dort hat man eine Studie veröffentlicht, in der man einen ganz klaren Zusammenhang zwischen gekonnten Rückkehrgesprächen und einer abnehmende Anzahl von Langzeiterkrankungen sieht. Es bleibt eben ein Führungskulturproblem im Ministerium und in den JVAs und kein anderes.

Das, was die FDP mit ihrem Antrag möchte, macht erst dann Sinn, wenn die Baustelle Krankenstände geschlossen worden ist. Deshalb ergänzt dieser gute Antrag eine Große Anfrage zur Situation im Justizvollzug, die ich heute auf dem Weg gebracht habe. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehrte geehrten Damen und Herren! Zu einer gut funktionierenden Justizvollzugsanstalt gehören vor allem gut aufgestellte Mit

arbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wurde in den vielen vorangegangenen Plenardebatten immer wieder deutlich. Es wurde hier intensiv über die Gesundheitsvorsorge, über die Weiterbildung und auch über das Konfliktmanagement diskutiert. Diese Aspekte werden regelmäßig überprüft, und sie werden im Ministerium nachgebessert. Fortbildungsprogramme sind in vollem Gange, und Maßnahmen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheitsvorsorge hat man vonseiten des Ministeriums auch genau im Blick.

Es muss an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden, zumindest hatte ich dies gedacht, dass Personalrat und Hausspitze eine enge Zusammenarbeit pflegen. Scheinbar wird dies von dem einen oder anderen nicht wahrgenommen. Daher habe ich dies noch einmal gesagt, denn ich glaube, es ist notwendig, das noch einmal deutlich zu machen.

Nun soll es nicht nur um Inhalte oder Teilaspekte der Situation der Mitarbeiter gehen, sondern im vorliegenden Antrag wird allein auf die Personalstärke und ihre Analyse gepocht. Grundsätzlich ist dies sicherlich nicht verkehrt, jedoch kommt mir die Forderung nach einer externen Prüfung doch sehr fragwürdig vor, denn wer könnte eine solche Prüfung besser durchführen als die zuständige Behörde? Die entsprechenden Kompetenzen liegen eindeutig im Ministerium, zumal solche Vorgänge schon längst zu den regelmäßigen Abläufen im Ministerium gehören, und zwar nicht nur dort, sondern in jedem Ministerium. Die Analysen, die dort ständig vorgenommen werden, fließen in unsere Gesetzesvorschläge ein. Das kann man an der Novellierung, die demnächst ansteht, auch sehen. Dort haben wir in die Begründung geschrieben, was das Ganze in Bezug auf Personal kosten wird. Ich glaube, auch das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass wir dies im Blick haben.

Ich komme zu den Inhalten zurück. Darüber hinaus wurde in den vergangenen vier Jahren in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten im Land gebaut und renoviert, sodass die Arbeitsbedingungen, und - und das ist eigentlich das Entscheidende für die Mitarbeiter - die räumlichen Gegebenheiten insgesamt modernisiert und somit auch verbessert wurden. Dies gilt etwa für die Gebäude in Flensburg, in Lübeck, in Kiel sowie für die Jugendanstalt in Schleswig. Weitere Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten sind in Planung. Auch das trägt zur Arbeitszufriedenheit bei.

Zurück zur vorgeschlagenen Personalbestandsanalyse: Feststellen lässt sich jedenfalls, dass bei der Personalentwicklung in regelmäßigen Abstän

(Wolfgang Dudda)

den eine Überprüfung erfolgt und dass gegebenenfalls beim Personal nachjustiert wird. Zu klären bleibt die Frage nach der Art der Analyse. Warum soll im Justizbereich, der in der Tat besonders geschützt ist, jedenfalls in den Bereichen, über die wir reden, durch eine externe Kommission geprüft werden, wenn dies in anderen Bereichen intern gemacht wird? Müssten nicht dann in Zukunft auch externe Analysen für alle Verwaltungsbereiche veranlasst werden? Ist eine Erstellung von Gutachten vorher nötig? Welche Folgeaufträge sind zu erwarten, die dann auch der Private generieren soll? - All dies gilt es, in diesem Zusammenhang zu klären. Am Ende wäre dies sicherlich eine wirklich teure Tasse Tee für vergleichsweise wenig neue Erkenntnisse.

Unabhängig davon, ob nun eine externe oder eine interne Analyse der richtige Weg ist, geht es in diesem Fall doch vor allem um die jetzt tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten. Im Speziellen geht es natürlich um die Arbeitsbelastung von Beamten und Angestellten, und hier wird mit dem Gesundheitsmanagement schon viel getan. Es geht ja nicht nur darum, dass eine Analyse gemacht worden ist, Frau Ostmeier. Das ist richtig, diese ist zum ersten Mal gemacht worden. Der Kern ist jedoch, dass das Ministerium diese Analyse jetzt zum Anlass nimmt, tatsächlich Maßnahmen umzusetzen. Ich finde, das ist viel Lob wert, denn hier wird viel getan. Unsere Ministerin hat viel Schub in die Entwicklung gebracht, ganz anders, als es noch in der letzten Wahlperiode der Fall war. Erstmals kann man davon sprechen, dass sich hier etwas bewegt.

Wenn sich die allgemeine Gesundheitssituation bei den Beschäftigten verbessert, steigt nicht nur die Motivation, sondern in der Tat auch die verfügbare Arbeitskraft. Die Leute werden dann wieder am Arbeitsplatz sein können, sodass die Schichtführung vor Ort leichter zu bewerkstelligen ist. Das ist ein innovativer Weg, und hier wird man auch über kürzere Zeiträume möglicherweise zu einer Entspannung der Situation kommen können. Zudem lässt sich generell - der Kollege Peters hat es gesagt - ein Rückgang bei der Anzahl der Gefangenen verzeichnen. All dies gilt es zu erkennen. Es gilt auch, dies zu beurteilen, was im Übrigen zum Kerngeschäft eines jeden Ministeriums gehört.

Wir als SSW sehen deshalb jedenfalls keinen Bedarf, diese Aufgabe künftig an Externe zu übertragen. Ich habe das Gefühl, dass dies hervorragend läuft, dass innovative Ideen vor Ort umgesetzt werden, dass wir hier in den richtigen Händen sind.

Wir alle sind, was diese Frage, aber auch was alle anderen Fragen angeht, bei diesem Ministerium gut aufgehoben. Deshalb werden wir den entsprechenden Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich die Dreiminutenbeiträge aufrufe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt gegebenenfalls spätestens um 12:55 Uhr unterbrechen muss. Ich möchte Sie daher bitten, hier nur das Notwendige vorzutragen, sodass die Ministerin noch zu Wort kommt. Andernfalls müssen wir die Debatte ausnahmsweise unmittelbar nach der Mittagspause um 15 Uhr zu Ende bringen. Das möchte ich bekannt geben, damit dies in den Köpfen mitschwingt.

Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier. Vielleicht kommt Herr Dr. Klug auch schon nach vorn.

Herr Präsident! Ich gehe davon aus, dass Dreiminutenbeiträge immer das Notwendigste sind. Zunächst einmal: Herr Kollege, Misstrauen ist Aufgabe der Opposition. Ich bin schon dankbar dafür, dass Sie es nur als Misstrauen bezeichnen. Ich möchte betonen, dass sich die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt aus einer sachlichen Beratung zu dem Strafvollzuggesetz herausgezogen hat. Wir haben diverse Male, auch im Anschluss an die Anhörung, darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf weder finanziell noch personell hinterlegt ist.

Daraus machen Sie ja auch gar kein Geheimnis. Sie sagen: Das ist ein visionärer Ansatz, der muss noch gar nicht budgetiert werden, das wird sich zeigen. Je nachdem, was wir haben, setzen wir dies um. So wollen wir das nicht. So wollen wir das vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass wir eine Personalsituation haben, die mehr als prekär ist.

Ich weiß nicht, wer mir vorhin zugehört hat. Ich habe betont, dass der Prozess gut in Gang gekommen ist. Ich habe das gelobt. Es gehört aber zur Wahrheit, dass der Sachverständige - ich betone: ein externer Sachverständiger; wobei ich nach dem, was ich gerade gehört habe, frage, warum es ein externer ist - ganz eindeutig gesagt hat: Bis wir bei diesem Management und bei dem, was da auf den Weg gebracht wird, die ersten Auswirkungen spü

(Lars Harms)

ren, wird es drei Jahre brauchen. Nichts anderes habe ich gesagt. Das steht auch im Ergebnis.

Jetzt sagen Sie: Wir sind schon ganz schön weit gekommen. In der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses in der letzten Woche ist gesagt worden: Wir stehen am Anfang. Die Ministerin macht daraus immer gern, wir seien gegen das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Das sind wir überhaupt nicht. Wir warnen nur davor, auf dieses noch zusätzliche Aufgaben aufzustocken, wenn jetzt schon 10 % der Aufschlusszeiten nicht eingehalten werden können.

Schauen Sie sich einmal die Summe der dazu eingegangenen Petitionen im Petitionsausschuss an. Wir können das einmal auflisten. Zu sagen, wir wollen die Aufschlusszeiten noch ausweiten, führt zu Frustrationen bei den Bediensteten. Diese fühlen sich nicht ernst genommen. Niemand will das aufschieben.

(Beifall CDU und PIRATEN)

Wir wollen, dass die Ministerin nicht nur reagiert. Die Ministerin reagiert ja immer gut. Sie reagiert etwas schwerfällig, aber das läuft. Wir stellen Anträge zu den Staatsanwälten, und diese werden verfolgt. Gut, ich nehme das Wort „schwerfällig“ zurück. Es dauert ein bisschen. Aber wenn die Opposition arbeitet, arbeitet und arbeitet, dann erst geschieht etwas.

(Zuruf SPD)

- Das habe ich nicht gesagt, aber wenn Sie es so formulieren, gern.

Sie reagieren auch mit dem Personal, zehn zusätzliche Stellen - übrigens mit kw-Vermerk -, weil man jetzt darauf reagiert, dass die vorhersehbaren langen Verfahren kommen. Die sind im Jahr 2018 wieder futsch. Dabei sage ich bei der Zunahme von Banden- und Einbruchdiebstählen voraus, dass wir das dauerhaft immer wieder haben, dass wir Häftlinge trennen müssen. Dann werden Sie wieder reagieren. Wir wollen ein proaktives Ministerium, einen modernen Vollzug, wo man aktiv vorausdenkt, was alles kommen kann. Das wollen wir hinterlegt haben. Wenn wir das bekommen, werden wir diesem Gesetz auch zustimmen können.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nachdem sich die Kollegen Rother und Peters über die Forderung nach einer Personalbemessungskommission ereifert haben, darf ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass vor ungefähr zwölf Jahren, nämlich im November 2004, aufgrund der Lübecker Ereignisse im Fall Bogner durch die damalige Justizministerin Anne Lütkes eine Personalbemessungskommission eingesetzt worden ist,

(Beifall FDP)

die Personalbedarfe im Bereich des Strafvollzuges ermittelt hat. Ich habe vor mir das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe liegen. Im Einzelnen sind dort aufgeführt - aus den vom Präsidenten genannten Zeitgründen kann ich dies nur kursorisch machen -: Für den Bereich der JVA Neumünster bestehen zusätzliche Bedarfe in der medizinischen Abteilung, in der Sozialtherapie, bei den Besuchsdiensten, bei den Kammerbediensteten, bei der Freizeitbetreuung, beim Sport, bei der Arbeitstherapie, bei der Therapieberatung, bei der Intensivierung von Drogenkontrollen. Anne Lütkes hatte es damals initiiert. Das ist nach meiner Kenntnis in der Großen Koalition, in der Amtszeit von Uwe Döring, dem sozialdemokratischen Justizminister, noch weiter bearbeitet worden.

(Beifall FDP und CDU)

Ereifern Sie sich nicht so sehr über die Forderung nach einer Kommission, meine Damen und Herren. Zu dieser vorhin von Ihnen schon angeschnittenen Frage darf ich Sie darauf hinweisen, dass, was die Stellensituation angeht, die Rahmenbedingungen mit 2,6 Milliarden € geringeren Landeseinnahmen vielleicht etwas andere waren, als sie es heute sind.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Das ist ja wunderbar, Herr Kollege. Versuchen Sie sich doch mal jetzt mit dem Thema zu beschäftigen und mit der Tatsache, dass eine rot-grüne Landesregierung unter der Ministerpräsidentin Heide Simonis und unter der stellvertretenden Ministerpräsidentin und Justizministerin Anne Lütkes das, was wir fordern, auch schon einmal installiert hatte.

(Beifall FDP und CDU)

Jetzt überlegen Sie sich bitte einmal, ob die vorhin von Ihnen vorgetragenen Äußerungen nicht doch ein bisschen dünn