Ich erkläre das, was ich bereits vorhin ausgeführt habe, lieber Kollege Kubicki: Ich habe die Entscheidung der Bundeskanzlerin für falsch befunden, wie auch meine Kollegen Frank-Walter Steinmeier und Heiko Maas. Ich halte es für einen gravierenden Fehler, dass sich die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bei ausländischen Potentaten dafür entschuldigt, dass im ZDF Satire gesendet wird. Das, finde ich, ist eine gravierende Fehlentscheidung. Das habe ich hier auch gesagt, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfragen, in diesem Fall des Herrn Abgeordneten König?
Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie vorhin von Paragrafen gesprochen haben? Sie wollen den § 103 Strafgesetzbuch abschaffen und sich auch dafür einsetzen, die Beleidigung nach § 90 Strafgesetzbuch abzuschaffen? Oder habe ich das falsch verstanden? Falls dem so sein sollte, würde ich mich sehr freuen.
- Ihnen eine Freude zu bereiten, ist nicht mein Hauptansinnen. Ich verweise auf das, was Herr Kollege Harms gesagt hat. Ich persönlich finde es richtig, dies zu tun. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass § 90 Strafgesetzbuch überprüft wird, weil dieser noch auf ein paar andere Inhalte Bezug nimmt. Wir wollen diese auch prüfen. Das kann mit einem entsprechenden Ergebnis enden.
Für mich ist der politische Kerngehalt wichtig. Ich finde am Ende, dass Majestätsbeleidigung nicht mehr passend ist. Das gehört nicht mehr in unsere Zeit. Das Jedermanns-Recht muss gelten. Man kann dann darüber streiten, wie es damit ist. Ich bin aber auch dagegen, dass man Verrohrungen zulässt. Aber darüber sollen die Richter entscheiden. Sie sollen bei einem Herrn Meier oder einem Herrn Müller genauso entscheiden wie bei einem Herrn Erdogan oder anderen. Dazu brauchen wir keine höhere Instanz.
Ich meinte vorhin übrigens ausdrücklich nicht den Kollegen Reinhard Meyer. Dieser hat heute Grund, sich zu freuen.
Herr Kollege Dr. Stegner, ich höre Ihre Worte immer gern, weil Sie sagen, was Sie denken, wie Sie es gerade formuliert haben. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die EU weitere Verhandlungen mit der Türkei über einen Beitritt, Verhandlungen über die Visumfreiheit aussetzen soll, solange die Türkei von einem Staatspräsidenten, den Sie Despot nennen, regiert und beherrscht wird?
Fragen, die Sie stellen und die mit „Habe ich Sie richtig verstanden?“ anfangen, muss man fast immer mit Nein beantworten, unabhängig davon, was Sie danach sagen.
Ich habe - übrigens bereits mehrfach in diesem Hause - darauf hingewiesen, dass ich finde, dass Beitrittsverhandlungen wie mit der Türkei dazu dienen, darüber zu reden, dass die Menschrechte eingehalten werden müssen, dass die Pressefreiheit gelten muss, dass all das, worüber wir heute Morgen debattiert haben, in der Europäischen Union gilt. Dazu dienen diese Verhandlungen.
Ich bin gegen jedwede Konzession, was die Frage von Menschenrechten angeht. Da darf es keine Geschäfte geben. Das gilt allerdings nicht nur - ich verweise auf die Aktuelle Stunde zu Beginn der Sitzung - für die Länder, die Mitglied in der Europäischen Union werden wollen, sondern auch für die Länder, die bereits Mitglied der Europäischen Union sind und die Rechte auch nicht anwenden. Ich nenne zum Beispiel Polen oder Ungarn.
Ich finde, Menschenrechte und die Pressefreiheit müssen überall gelten. Ich meine nicht, dass man das mit dem Megafon mitteilt. Ich teile die Auffassung, dass die Deutschen dort nicht mit einem Megafon auftreten sollten. Aber sie sollten es klar und deutlich sagen und die Rechte verteidigen. Das sollten wir doch alle miteinander tun, an jeder Stelle. Wir werden an anderen Stellen ja auch kritisiert.
Herr Genscher ist heute schon vielfach zitiert worden. Ich möchte ihn noch einmal sinngemäß zitieren: Die Welt besteht natürlich leider nicht nur aus Verhandlungspartnern, die das gleiche Grundrechte- und Grundwerteverständnis haben wie wir. Das ist so nicht. Deswegen muss man mit ihnen reden und verhandeln. Das gilt für Herrn Erdogan, das
gilt für Herrn Putin, das gilt für die Saudis, das gilt für Syrien, das gilt für ganz viele Länder innerhalb und außerhalb Europas. Man darf sich nur nicht die Menschenrechte abhandeln lassen. Ich bin der Meinung, dass das nicht getan werden darf. Unsere Grundwerte müssen verteidigt werden. Das ist meine feste Überzeugung.
Ich will das zum Schluss noch einmal etwas erläutern, weil Herr Kollege Günther von meiner temperamentvollen Antwort etwas berührt worden ist. Vielleicht haben Sie es nicht verstanden, Herr Kollege Günther. Vielleicht war das etwas zu schnell.
Sie haben vorhin das Thema „Herr Kohl und die schwarzen Kassen“ angeführt. Sie haben dargestellt, dass Herr Kohl sich geäußert habe, ein entsprechendes Gesetz werde in seinem Fall nicht mehr angewandt. Ich finde es viel problematischer, dass er das Gesetz verletzt hat, und nicht, dass er dies großzügig nicht mehr anwenden wollte. Ich würde mir also wünschen, dass die Gesetzesverletzung im Mittelpunkt steht. Deswegen fand ich die Äußerungen satirisch. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal erklären, lieber Herr Kollege Günther.
Satire ist erlaubt. Herr Günther hat für seinen satirischen Beitrag meinen großen Beifall. Ich hoffe, der NDR sendet diesen, sodass die Welt teilnehmen kann an Ihrem gelungenen Satirebeitrag im heutigen Landtag. So hat die Debatte doch schon etwas Gutes erbracht. Wir können am Ende alle noch einmal herzlich darüber lachen. - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dass es einen wenige Zeilen umfassenden satirischen Beitrag auf einem wenig prominenten Sendeplatz eines ZDF-Spartenprogramms gelingen könnte, Politik und Gesellschaft in Deutschland über Wochen hinweg in Atem zu halten, das, denke ich, hätten sich die Produzenten
des Beitrags mit Jan Böhmermann sicherlich nicht träumen lassen. Nun ist dies nicht allein das Verdienst von Jan Böhmermann, sondern vor allem eines türkischen Staatspräsidenten, der sein fragwürdiges Verständnis von Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit im eigenen Land schon vielfach bewiesen hat und dieses nun auch vor deutschen Gerichten durchsetzen möchte.
Meine Damen und Herren, die berechtigte Empörung, die sein Umgang mit Journalisten, Künstlern und Oppositionellen hierzulande auslöst, beweist, welchen Stellenwert in Deutschland die freie Meinungsäußerung nicht nur auf dem Papier, sondern auch im gesellschaftlichen Bewusstsein hat.
Dass sich die Bundesregierung mit einem satirischen Schmähgedicht beschäftigen musste, hat aber auch etwas mit einer überkommenen Gesetzeslage zu tun, genauer gesagt mit dem zu plötzlicher Berühmtheit gelangten § 103 Strafgesetzbuch. Dieser Paragraf bedroht die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts mit höheren Strafen als die Beleidigung anderer Menschen und darf nur dann angewendet werden, wenn die Bundesregierung hierzu ihr Einverständnis erklärt. All das ist bereits hinlänglich in diesem Haus diskutiert worden.
Eine solche Ermächtigung hat die Bundesregierung im Fall Böhmermann inzwischen erteilt - das wissen Sie -, sodass der Antrag der PIRATEN in diesem Punkt nun wirklich überholt ist. Es ist jetzt Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Gerichten, die Meinungs- und Kunstfrage gegen den Ehrschutz von Staatsoberhäuptern abzuwägen, weshalb ich mich hier zuletzt auch jeder Bewertung enthalten möchte. Denn ich habe jedes Vertrauen in die unabhängige Justiz und den hohen Stellenwert, den die Rechtsprechung der Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit zumisst.
Beide Aspekte dieses Falls - sowohl die besondere Strafform als auch die Notwendigkeit einer regierungsamtlichen Ermächtigung - passen einfach nicht mehr in unsere Zeit. Zwar überspitzt es die Dinge, wenn in diesem Zusammenhang - auch das möchte ich hier sagen, weil es hier mehrfach angeklungen ist - immer von Majestätsbeleidigung gesprochen wird; denn diese Vorschrift schützt nicht nur Monarchen, sondern auch die außenpolitischen Interessen der Bundesregierung und der Bundesrepublik. Genau darin liegt die Krux. Die Freiheit der Meinungsäußerung darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden.
und deutsche Künstler und Publizisten mit Strafanzeigen zu überziehen; es darf aber nicht länger von einer politischen Entscheidung der Bundesregierung abhängen, ob sich die unabhängige Justiz mit solchen Anzeigen befassen muss. Denn erst hierdurch entsteht der fatale Eindruck, unsere Meinungsfreiheit sei außenpolitische Verhandlungsmasse.
Meine Damen und Herren, § 103 Strafgesetzbuch gehört deshalb so schnell wie möglich gestrichen. Schleswig-Holstein und Hamburg haben hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, den sie gemeinsam im Mai im Bundesrat präsentieren werden. Es handelt sich entgegen anderslautender Presseberichte um eine Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir setzen natürlich auf die breite Unterstützung aus dem Kreise der Bundesländer. Die Bundesratsinitiative ist bereits beschlossene Sache, weshalb entsprechende Aufforderungen - siehe den Antrag der PIRATEN und den Änderungsantrag der FDP - überholt sind.
Die Streichung des § 103 StGB kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Der betreffende Abschnitt des Strafgesetzbuchs enthält nämlich - auch das klang vorhin schon an - weitere Sondervorschriften zugunsten ausländischer Staaten und Regierungsvertreter, die genauso auf den Prüfstand gehören. Ich frage: Brauchen wir wirklich noch einen § 104 StGB über „beschimpfenden Unfug“ an ausländischen Flaggen? Kann es ernsthaft Aufgabe der Bundesregierung sein, über die Verfolgung von Unfug zu entscheiden? - Ich meine Nein. Ein Rechtsstaat muss Unfug aushalten können. Über wirkliche Straftaten von Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden, das ist Aufgabe der Justiz.
Das politische Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften wird zu Recht kritisch gesehen. Wir haben einvernehmlich in diesem Haus dieses Weisungsrecht im Einzelfall abgeschafft. Daher müssen wir daran festhalten, dass sich die Justiz nicht mit Unfug zu befassen hat, sondern mit wirklichen Straftaten. Es kann schon gar nicht sein, dass die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten von einer Ermächtigung der Regierung abhängen.
Deshalb werde ich mich bei der Justizministerkonferenz Anfang Juni 2016 im Kreis meiner Kolleginnen und Kollegen für eine Gesamtreform der Straftaten gegen ausländische Staaten einsetzen.
prüft werden. Zu Recht wird im Antrag der PIRATEN darauf hingewiesen, dass mit § 90 StGB auch das deutsche Staatsoberhaupt einen Sonderstatus in Sachen Beleidigung genießt. Auch die deutsche Flagge ist vor „beschimpfendem Unfug“ geschützt. Das steht in § 90 a StGB.
Diese Tatbestände sind jedoch deutlich komplexer auch das ist schon gesagt worden -, als dass man sie einfach durch einen Federstrich beseitigen kann. Eine stimmige Gesamtreform bedarf der sorgfältigen Prüfung auch mit Blick auf völkerrechtliche Verpflichtungen.
Dass hierbei die im Grundgesetz wie auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte in ständiger Rechtsprechung ausgeformte Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit um keinen Millimeter verhandelbar ist, das versteht sich von selbst. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.
Wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, ist Abstimmung in der Sache gewünscht. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung die vorliegenden Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch erkenne ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4115, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von CDU, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen von FDP und PIRATEN abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag der PIRATEN, Drucksache 18/4069, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und CDU. Wer enthält sich? - Das ist die FDP-Fraktion. - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der PIRATEN mit den Stimmen von SPD,