(Beifall PIRATEN, Anke Erdmann [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Wir unterstützen unsere Finanzministerin, die sich in diesem Sinn auf Bundesebene starkmacht, und hoffen, dass sich auch Länder - leider auch Länder und nicht nur der Bund -, die sich bisher nicht bewegt haben, die Debatte dazu nutzen, Fortschritte zu machen.
Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen. Das wollen wir Grüne machen, nicht nur, weil es um Steuereinnahmen geht, sondern auch - ich komme zum letzten Satz! -, weil das alles auch eine Frage ist, die mit Geldwäsche, mit Drogenhandel und solchen Fragen zu tun hat und dadurch relevanter ist, als ginge es einfach nur - was wichtig genug ist - um Steuereinnahmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder schön, wenn man mit schlichten Behauptungen zunächst einmal moralische Empörung signalisieren kann und sich nicht mit der Faktenlage beschäftigt.
Ist etwas an mir vorbeigegangen? Kennen wir ein einziges Ermittlungsverfahren der Steuerhinterziehung auf der Grundlage der Panama-Papiere? Kennen Sie das, Herr Dr. Stegner? Sie, Herr Andresen? Sie, Herr Koch? Ich momentan nicht. Deshalb sage ich, wir müssen vielleicht zu einem rationalen Diskurs zurückkehren.
Die Diskussion über die sogenannten Panama Papers hat international für großen Wirbel gesorgt. Vermeintlich rechtswidrige juristische Konstruktionen in überseeischen Steuerparadiesen sollen als
Vehikel für Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder auch Waffenschieberei genutzt worden sein. Die Veröffentlichung der Papiere hat in der Bundesrepublik rasch die Forderung nach gesetzlichen Konsequenzen aufkommen lassen. So wurde neben einer gemeinsamen europäischen Politik gegen Steuerkriminalität auch die Forderung nach einem Lizenzentzug von denjenigen Banken gefordert, die derartige Modelle angeboten haben. Bisweilen wurde sogar ein generelles Verbot von Briefkastenfirmen ins Gespräch gebracht.
Die Diskussion über sogenannte Steueroasen ist übrigens in der Bundesrepublik Deutschland schon sehr alt. Bereits Anfang der 1960er-Jahre hat der Bundestag über „Wettbewerbsverfälschungen, die sich aus Sitzverlagerungen und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle ergeben könnten“ debattiert - Bundestagsdrucksache 4/2412 vom 23. Juni 1964. Darin steht alles, was wir damals schon wussten und heute wissen. Die Frage muss natürlich sein: Warum hat der Gesetzgeber darauf nicht reagiert?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Hinweis darauf, dass a) in dieser Frage eine schnelle Problemlösung schwierig sein könnte und b) Forderungen nach einer solchen schnellen Problemlösung wenig realistisch sind.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist zu konstatieren, dass panamaische Briefkastenfirmen auch panamaischem Recht unterliegen. Das dürfte uns einleuchten. Das bedeutet, dass eine etwaige Forderung des deutschen Gesetzgebers, Briefkastenfirmen abzuschaffen, dort vollkommen wirkungslos wäre. Das gilt übrigens nicht nur für Briefkastenfirmen in Panama, sondern selbstverständlich auch in anderen „Steueroasen“ - wie im US-Bundesstaat Delaware oder auf den britischen Kanalinseln. Vielleicht sollten wir erst einmal in Europa versuchen, eine einheitliche Lösung hinzubekommen und die Sonderstellung der britischen Kanalinseln abzuschaffen, die Steuerprivilegien haben, die unter anderem dazu führen, dass die HSH Nordbank noch heute dort Unternehmen unterhält. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ja nicht gewollt.
Zudem liegt auf der Hand, dass die juristische Konstruktion per se noch nichts darüber aussagt, ob hierüber strafrechtlich relevante Vorgänge vorgenommen werden. Auch über eine deutsche GmbH können rechtswidrige Geschäfte abgewickelt werden. Die juristische Konstruktion „Briefkastenfirma“ ist also legal. Bisher ist noch nichts darüber bekannt, ob die bei den Panama Papers beteiligten Firmen Rechtsübertretungen unter
nommen haben. Bis dahin gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Herr Kollege Andresen, auch wenn Sie es nicht wissen: Auch in Deutschland gibt es Vermögensverwaltungsgesellschaften, die nicht produzieren und im Prinzip auch nichts haben als ein Büro und ein Namensschild, möglicherweise noch nicht einmal das. Auch diese Konstruktionen sind unter Umständen sinnvoll.
Für viele legale Zwecke sind diese Firmen im Übrigen sinnvoll: Sollen beispielsweise deutsche Schiffe unter panamaischer oder liberianischer Flagge fahren, brauchen sie eine Domizilgesellschaft im jeweiligen Land. Dies leistet eine Briefkastenfirma, bei der das Schiff registriert ist. Hierdurch werden übrigens auf legalem Wege Steuern gespart. Herr Kollege Andresen, an sich müssten Sie - genau wie Herr Dr. Stegner - fordern, das Ausflaggen deutscher Schiffe zu verbieten. Dann werden Sie erleben, dass die deutschen Reedereien demnächst keine Schiffe mehr haben, weil sie nicht kostendeckend fahren können. Das ist übrigens legal gesetzgeberisch so vorgesehen.
Es ist bekannt, dass die Weltbank entsprechende Firmen in Übersee vorhält. Auch die grüne Finanzministerin in Schleswig-Holstein, Monika Heinold, erklärte im Mai 2013, dass die HSH Nordbank auf Offshore-Firmen nicht verzichten könne. Eine Schließung dieser Firmen würde bei der Bank „zu einer Schwächung der Kapitalbasis führen“.
Herr Kollege Dr. Stegner, erklären Sie mir doch einmal, warum die HSH Nordbank noch heute in Jersey, auf den Cayman Islands, in Hongkong entsprechende Firmen unterhält und sie nicht abschafft? An sich müssten Sie doch sofort dazu übergehen und sagen: „Der HSH Nordbank muss sofort die Lizenz entzogen werden“, wenn wir Sie bei dem, was Sie sagen, ernst nehmen sollen.
Zu Panama: Sie kennen die Geschichte. Man kommt zum Schluss immer dort an, wo man hergekommen ist. Deshalb zeige ich Ihnen den Geschäftsbericht der HSH Nordbank des Jahres 2007. 2007, Seite 1 des Geschäftsberichts. Da saßen Sie im Aufsichtsrat. Was steht da? „Cayman Islands“. Was glauben Sie denn, was die HSH Nordbank da gemacht hat? Bananen gekauft?
Sie spielen sich dauernd als der große Moralist auf. Aber da, wo Sie selbst Verantwortung getragen haben und noch tragen, haben Sie komplett versagt. Das können Sie selbst mit Ahnungslosigkeit nicht mehr entschuldigen.
Ich habe leider nicht mehr sehr viel Zeit, aber ich möchte dennoch Folgendes sagen: Diese Heuchelei, mit der wir an die Sache herangehen, ist schon ziemlich komisch. Steuern sparen ist vom Staat sozusagen gewollt. Sonst würde er keine Abschreibungsmöglichkeiten schaffen, mit denen man Steuern sparen kann. Er will nämlich neben der fiskalischen Funktion auch eine Steuerfunktion im wirtschaftlichen Bereich wahrnehmen. Steuern vermeiden ist nicht nur legal, sondern auch notwendig, weil betriebswirtschaftliche Unternehmen selbstverständlich darauf achten müssen, durch die Nutzung legaler Möglichkeiten Kosten einzusparen. Wenn Sie das nicht mehr wollen, müssen Sie die Gesetze ändern, aber doch nicht diejenigen dafür verantwortlich machen, die die Gesetze befolgen und sich entsprechend verhalten.
(Beifall FDP - Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Ach Gott, was soll es! Es ist sinnlos, mit Ihnen darüber reden zu wollen, dass die OECD Deutsch- land beispielsweise schon einmal aufgefordert hat, seine Körperschaftssteuersätze zu senken, damit wir im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben. Glauben Sie ernsthaft, dass die Iren bereit sind, ihren Körperschaftssteuersatz anzuheben? Glauben Sie ernsthaft, dass die Länder um uns her- um bereit sind, sich auf deutsches Niveau zu bege- ben, wenn wir eine einheitliche Lösung haben wol- len? Die müssen wir anstreben. Dann werden wir feststellen müssen, dass sich das Niveau bei uns entsprechen anpassen muss. Das werden wir erle- ben, oder es wird nicht funktionieren. Da Sie den Handel nicht ausschalten können, Wett- bewerb nicht ausschalten können, werden Sie - wie 1964 - sehr schnell feststellen, dass Sie bei den Möglichkeiten, die durch die Finanzministerin, den Bundesfinanzminister und die Sozialdemokraten sehr schnell auf den Weg gebracht worden sind, dass Sie mit den hehren Forderungen an der Wirk- lichkeit der Welt scheitern werden. Bedauerlich wä- re das alles, denn Sie erwecken einen Eindruck, der unglaublich ist, nämlich den, dass die Nutzung von legalen Strukturen per se kriminell sei. Wenn Sie das so wollen, dann müssen Sie die Gesetze ändern. Solange sie gelten, haben auch Sie sich daran zu halten. - Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kubicki, das mit der Steuer konnte man noch viel früher noch viel besser. 1919 haben wir uns das erste Steuergesetz gegeben, das demokratische Grundlagen hatte. Daraus möchte ich jetzt einmal zitieren, weil diese Vorschrift, auf heute übertragen, mit Sicherheit viele Probleme lösen würde.
Da heißt es in § 5 - man muss sich diese juristischen Feinheiten noch einmal richtig auf der Zunge zergehen lassen, weil das toll gemacht ist -:
„Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Steuerpflicht nicht umgangen oder gemindert werden.
1. in Fällen, wo das Gesetz wirtschaftliche Vorgänge, Tatsachen und Verhältnisse in der ihnen entsprechenden rechtlichen Gestaltung einer Steuer unterwirft, zur Umgehung der Steuer ihnen nicht entsprechende, ungewöhnliche Rechtsformen gewählt oder Rechtsgeschäfte vorgenommen werden, und
2. nach Lage der Verhältnisse und nach der Art, wie verfahren wird oder verfahren werden soll, wirtschaftlich für die Beteiligten im Wesentlichen derselbe Erfolg erzielt wird, der erzielt wäre, wenn eine den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen entsprechende rechtliche Gestaltung gewählt wäre, …“
Mit anderen Worten: Das ist 1919 gewesen. Ich finde es einfach großartig. Das ist leider auf der Strecke geblieben.
Ganz kurz, ich will den Satz noch zu Ende führen. Ich bin als Ermittlungsbeamte noch auf die Reichsabgabenordnung geschult worden, also nach dem Ding, und vier Wochen vor meiner Prüfung musste ich auf die AO 77 umschulen, so wie sie damals hieß. Ich finde, der Steuerstrafrechtsparagraf 370 ist so bescheuert, dass man ihn wirklich abschaffen und durch etwas Sinnvolles ersetzen sollte. Das wollte ich nur in den Vergleich zueinander stellen.
Herr Kollege, ich wollte nur darauf hinweisen, dass sich dieser Grundgedanke aus dem Jahr 1919 in die AO hinübergerettet hat. In § 42, Gestaltungsmissbrauch, ist nämlich genau dieser Gedanke aufgenommen worden. Mit diesem Argument arbeiten auch sehr viele Finanzbehörden, wenn sie solche Konstruktionen, die nur dazu dienen, ohne jeden wirtschaftlichen Hintergrund Steuern zu vermeiden, nicht anerkennen und trotzdem der Besteuerung unterwerfen.
Ja, das ist richtig. - Ich habe das auch deswegen eingeführt, weil die Diskussion hier teilweise schräg verläuft. Ich kann mit dem Antrag der Koalition sehr viel mehr anfangen als mit dem der CDU, keine Frage, aber es geht an dem Problem vorbei. Das Problem beginnt für mich in den Köpfen. Wenn ich eine Kultur der Steuerhinterziehung habe, wenn es schick und en vogue ist, Steuern zu hinterziehen, wenn man unter seinesgleichen fragt: „Wie machst du es denn?“,
(Beifall PIRATEN, SSW, Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vor diesem Hintergrund kann ich diese Hysterie da bin ich auch bei Ihnen - um die Panama-Papiere zwar verstehen, aber sie ist unangebracht, weil tatsächlich noch kein einziges Ermittlungsverfahren da ist. Aber Sie sagen ja völlig zu Recht, Herr Kollege Kubicki: Es machen ja alle mit, ob auf den Antillen, in Luxemburg, in Delaware, wo diese Firmenkonstrukte sind, wo tausend Firmen in einem
Haus untergebracht sind. - Alles das ist schick, en vogue und gilt als Zeichen von Schlauheit und Cleverness. Es muss ganz anders sein. Diejenigen, die sich - zumindest strafrechtlich relevant - in der Form an unserer Steuer bedienen, dass sie Steuern hinterziehen, die müssen als das bezeichnet werden, was sie sind: Sie sind Diebe und Betrüger, sie nutzen alles, was unser Staat bereitstellt, ihren pflichtgemäßen Beitrag wollen sie nicht leisten, und das ist nicht in Ordnung. Da müssen wir genau trennen.
Die rechtliche Ausstattung der Steuerbehörden seien es nun Steuerfahnder oder auch die Finanzämter - ist verglichen mit der Polizei recht üppig. Das muss man feststellen, das ist auch aus gutem Grund so, weil die Steuerhinterziehung ja als besonders asoziales Delikt gilt. Diese Passage in § 370 der Abgabenordnung, die heißt:
„Wer … die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt …“,
ist für einen Normalbürger nicht nachvollziehbar: Was ist pflichtwidrig? Was ist steuerlich erheblich? Was ist Tatsache? Das kann ein Normalbürger gar nicht erkennen. Wir brauchen eine klarere, eindeutig bestimmte, strafbewehrte Norm in der Abgabenordnung.
Es gibt noch etwas, was die wenigsten wissen: Unsere Finanzbehörden sind erkorene Staatsanwaltschaften. In reinen Steuerstrafsachen dürfen sie wie eine Staatsanwaltschaft handeln. Diese Machtkombination mag ich mir bei der Polizei nicht vorstellen, und in großen Verfahren ist es glücklicherweise so, dass die Steuerfahndung dann auch von der Staatsanwaltschaft übernommen wird.