Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Vielen Dank. - Der Landtag hat mit Plenarbeschluss vom 17. Dezember 2015 den Gesetzentwurf Drucksache 18/3655 und den Antrag in der Drucksache 18/3642 dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat hierzu schriftliche Stellungnahmen eingeholt und am 20. April 2016 eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Er hat am 1. Juni 2016 abschließend beraten und folgende Empfehlungen abgegeben: Zu a): Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW gegen die Stimmen von FDP und CDU empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/3655, mit den aus der Drucksache erkennbaren Änderungen anzunehmen.
Zu b): Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3642, abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Dr. Bernstein von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer eine Beauftragtenstelle schaffen will, sollte eine Ahnung haben, was er damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erreichen will. Er sollte zumindest ein gesellschaftlich relevantes Problem erkannt haben, das sich nicht anders lösen oder verbessern lässt. Nun haben sich SPD, Grüne und SSW in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass sie einen Polizeibeauftragten einrichten wollen. Es handelt sich offensichtlich um ein Herzensanliegen einiger weniger in der Koalition, die vor dem Hintergrund der Einstimmenmehrheit stur auf der Umsetzung beharren. Sie tun dies, weil sie ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Organen haben, insbesondere, wenn diese Staatsorgane - wie unsere Landespolizei - auch noch in Uniform daherkommen. Sie tun dies, weil sie in einem altmodischen, obrigkeitsstaatlichen Denken gefangen sind
- da lachen die Richtigen -, das nicht zur Kenntnis nehmen kann, dass wir im Land eine moderne und offene Bürgerpolizei haben.
Sie können bis heute nicht sagen, was ein solcher Beauftragter denn leisten soll, außer dass Sie dann ein Häkchen auf ihrer politischen Agenda setzen können.
Ein Beauftragter, der Beamtinnen und Beamten unserer Landespolizei bei Problemen zur Seite steht, wäre ja denkbar. Auch wenn es über die Mitbestimmung, die Seelsorge und weitere Ansprechpartner geordnete Wege gibt. Allerdings wird Ihr Beauftragter von allen Interessenvertretern der Polizei abgelehnt - und das aus gutem Grund. Die Anhörung hat noch einmal eindrucksvoll gezeigt: Das, was die
Nochregierungsfraktionen hier beschließen wollen, ist eben kein Beauftragter für die Polizei. Ihre Gesetzesbegründung macht es ganz deutlich: Es ist ein Beauftragter gegen die Polizistinnen und Polizisten im Land.
Und nicht einmal Sie können doch so naiv sein zu glauben, dass die Polizei einen Beauftragten, den sie ablehnt, als Anlaufstelle nutzen wird.
Ein Beauftragter, der für die Bürgerinnen und Bürger des Landes da ist, wenn sie Probleme mit der Polizei haben, wäre ja auch denkbar. Aber kein Mensch braucht ihn. Kein Mensch fordert einen solchen Beauftragten - im Gegenteil, die Menschen fordern mehr Polizisten auf der Straße. Die Zahl der Beschwerden, die in der Polizei oder über die Polizei erhoben werden, ist gering - und das ist auch gut so. Es zeigt, dass die Polizei im Land modern und bürgerfreundlich ist.
Diesen wenigen Beschwerden wird in geordneten Verfahren gründlich nachgegangen, und dort wo es nötig ist, werden Konsequenzen gezogen. Einen Beauftragten braucht es dazu nicht.
Sie treffen heute eine nutzlose Entscheidung, und schlimmer noch: SPD, Grüne und SSW schaden wissend dem Vertrauensverhältnis zwischen unserer Polizei und dem Dienstherren. SPD, Grüne und SSW drücken ihr Misstrauen gegenüber der Polizei aus, und sie versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern einzureden, dass sie vor der Polizei geschützt werden müssten. Sie setzen ein verheerendes Signal, wenn Sie in der heute unverändert angespannten Situation der Polizei Ressourcen an dieser Stelle einsetzen. SPD, SSW und Grüne zeigen damit deutlich, dass ihnen zusätzliche Kontrolle der Polizei wichtiger ist als deren Leistungsfähigkeit.
Ich sagte: Niemand will diesen Beauftragten, und selbst hier im Haus ist es offensichtlich nur eine Minderheit, die ihn wirklich will.
- Denken Sie noch einmal darüber nach: Offensichtlich ist es nur eine Minderheit in diesem Haus, die den Beauftragten wirklich will. Wie viele nachher ihre Hand heben werden, werden wir ja sehen.
Wenn Sie heute für den „Misstrauensbeauftragten“ stimmen, dann ist das ein schlechtes Signal für die Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag großartige Arbeit leisten. Es ist aber auch ein Signal für den schwindenden Handlungsspielraum Ihrer Einstimmenmehrheit, da Sie offensichtlich nur noch starr und realitätsfern und völlig unbeeindruckt von den Ergebnissen der Anhörung nach Plan abarbeiten können. Einmal mehr gilt: Dialog war gestern. Gehen Sie noch einmal in sich, und stimmen Sie dem Antrag der CDU zu. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie, mit mir zwei besondere Gäste auf der Tribüne zu begrüßen. Das ist der Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer sowie die Klubobfrau Frau Eibinger-Miedl aus der Steiermark. Sie sind Gäste der CDU-Fraktion. - Ich heiße Sie herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus. Grüß Gott!
So, nun fahren wir in der Debatte fort. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Simone Lange.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute liegt in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten vor, mit welchem eine unabhängige Stelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln stehen, eingeführt wird. So können sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger an den zukünftigen Polizeibeauftragten oder die zukünftige Polizeibeauftragte wenden, sondern auch Polizeibeamtinnen und -beamte selbst, die sich, in welchem Kontext auch immer, ungerecht behandelt sehen.
Die Ansprechstelle soll bestehende Konflikte möglichst frühzeitig lösen und bestehende Unklarheiten und Fragestellungen möglichst schnell beseitigen. Um dies leisten zu können, ist es von Bedeutung, dass dieses Angebot möglichst niedrigschwellig gehalten wird. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich jede und jeder unabhängig von der Art des Konfliktes an die Ansprechstelle wenden kann. Die Ansprechstelle ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf stark mediativ ausgerichtet, gibt aber, sofern der Anlass dafür gegeben ist, auch die Möglichkeit, selbst Initiativen einzuleiten.
Die beziehungsweise der Polizeibeauftragte ist für die Polizeibeamtin und den Polizeibeamten neben der innerdienstlichen Möglichkeit, sich an den Personalrat wenden zu können, ein zusätzliches Instrument, bestehende Konflikte zu lösen. Polizeibeamtinnen und -beamte können sich mit einer Eingabe an die Beauftragte oder den Beauftragten wenden, wenn sie Missstände oder Fehler aufzeigen wollen oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in soziale oder persönliche Konfliktsituationen geraten oder Probleme mit ihrem Dienstherrn vorliegen.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an die Beauftragte oder den Beauftragten für die Landespolizei wenden, wenn sie bei einer polizeilichen Maßnahme den Eindruck haben, dass ein persönliches Fehlverhalten einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten vorliegt oder dass eine Polizeimaßnahme rechtswidrig war.
Dass eine Ansprechstelle außerhalb der Polizei dabei sehr hilfreich sein kann, zeigen nicht nur die Ergebnisse des ersten Berichts des Polizeibeauftragten aus Rheinland-Pfalz, aus dem ganz deutlich hervorgeht, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst den Beauftragten aufsuchen. Bereits im ersten Jahr wurden insgesamt mehr als 80 Fälle bei ihm angezeigt, 54 Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger und 29 Eingaben durch Polizeibeamtinnen und -beamte.
Wir haben anhand der Vorfälle, die sich vor nicht allzu langer Zeit in der Polizeidirektion für Ausund Fortbildung in Eutin in Schleswig-Holstein zugetragen haben, bei denen es sich um Sexismusvorwürfe und Vorwürfe von Rassismus und Diskriminierung handelt, zu denen der Sachverhalt vor wenigen Wochen im Innen- und Rechtsausschuss erläutert werden musste, selbst feststellen können, dass es einen Bedarf einer solch unabhängigen mediativen Stelle gibt.
Trotz des eingeleiteten Straf- und trotz des eingeleiteten Prüfungsverfahrens zum Disziplinarverfahren, die übrigens beide eingestellt wurden, bleibt der Konflikt. Es bleibt eine ungelöste und unbefriedigende Situation nicht nur zwischen den Auszubildenden, sondern auch zwischen den Auszubildenden und Ausbildern zurück nebst der Erkenntnis, dass hier die Funktion eines unabhängigen Polizeibeauftragten geholfen hätte. Das nämlich stellte der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium sogar selbst fest.
Frau Kollegin, ich habe eine Frage zu diesen Äußerungen. - Dass ein Polizeibeauftragter geholfen hätte, sehe ich auch so.
Die Frage ist nur: Würde es den Kern des Problems in Eutin lösen? Das Problem war ja: Die Beschwerde wurde eingelegt, sie wurde vorgetragen, sie führte aber nicht dazu, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.
Daran hätte auch ein Polizeibeauftragter nichts ändern können. Würden Sie mir deshalb zustimmen, dass gerade dieser Beispielsfall eigentlich eher ein Fall ist, der in der Polizei hätte gelöst werden müssen?