Lieber Herr Kollege Dr. Klug, da Sie über geradezu herausragende Juristen in Ihrer Fraktion verfügen, frage ich mich, warum diese Bedenken in der Plenarsitzung vorgetragen werden, in der über dieses Gesetz abgestimmt wird, und
warum Sie diese nicht im Ausschuss geltend gemacht haben, sodass möglicherweise andere Fraktionen in die Lage hätten versetzt werden können, sich mit solchen bedeutsamen juristischen Argumenten zu beschäftigen?
Nun, lieber Kollege Stegner, ich hatte es einleitend gesagt: Wir hatten dem Wissenschaftlichen Dienst einen Auftrag erteilt, bestimmte rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zu prüfen. Das Ergebnis ist uns vorgestern beziehungsweise gestern zugeleitet worden. Die Stellungnahme datiert vom 6. Juni 2016. Das ist nun mal so. Sie ist uns sehr spät und jetzt erst als schriftliche Stellungnahme zugeleitet worden. Aber ich finde, es ist gleichwohl richtig, dass man die Punkte, die relevant sind, in einer zweiten Lesung hier im Parlament anspricht.
Kollege Stegner, im Übrigen spricht nichts dagegen: Wir würden Sie gern bei einem Eintritt in eine dritte Lesung unterstützen, wenn Sie diese jetzt gemeinsam mit uns beantragen. Das würden wir sofort mitmachen.
Dann können wir das alles noch bis zur Sommerpause in einer weiteren Beratung im Innen- und Rechtsausschuss auch mit den fachkundigen großen Juristen aus Ihren Reihen wie dem Kollegen Burkhard Peters und anderen - weiter erörtern.
Entschuldigen Sie, lieber Herr Kollege. Ich hatte gedacht, die hervorragenden juristischen Kompetenzen in Ihrer Fraktion seien von solcher Größe, dass es Ihnen vielleicht möglich gewesen wäre, dies schon im Ausschuss vorzutragen. Dass Sie den Wissenschaftlichen Dienst beauftragen müssen und dann solche Ergebnisse den anderen Fraktionen nicht mitteilen wollen, spricht jedenfalls nicht für die Validität Ihrer Argumente.
stand zurück, der in der Landtagsverwaltung abrufbar ist. Insoweit weiß ich jetzt wirklich nicht, was Sie mit dieser Fragerei wollen, außer dass Sie relativ stichhaltige Argumente, wenn ich dies einmal in aller Bescheidenheit sagen darf, damit irgendwie schwächen wollen, aber das können Sie tatsächlich nicht. Das gelingt Ihnen nicht. Nummer sechs ist da heute einfach nicht auf dem neuesten Stand.
Jetzt steht als Nummer sieben noch jemand da, der Ihnen eine Bemerkung zukommen lassen möchte oder eine Frage stellen möchte, nämlich der Kollege Dr. Breyer. Herr Dr. Klug, gestatten Sie das?
Herr Dr. Klug, ich habe zwei sachdienliche Fragen, erstens, wann Sie den Auftrag erteilt haben, und zweitens: Kommt der Wissenschaftliche Dienst an irgendeinem Punkt zu dem Ergebnis, dass dieser Gesetzentwurf verfassungswidrig sei?
- Der Auftrag stammt vom 10. Dezember 2015. Das liegt also schon eine ganze Weile zurück. Wenn ich das richtig erinnere, dann muss er schon im Kontext der ersten Lesung ergangen sein. Sie wissen alle, dass die Arbeitsbelastung hier im Haus sehr hoch ist. Ich kann das nur bedauern, aber vielleicht muss man sich bei den vielen Stellen, die auch ansonsten im Land neu geschaffen werden, auch um eine personelle Verstärkung des Wissenschaftlichen Dienstes Gedanken machen. Ich sage das einmal als einzelner Abgeordneter ohne Rückendeckung meiner Fraktion. Das wäre ein Punkt, den man im Zusammenhang mit den nächsten Haushaltsberatungen noch einmal gesondert diskutieren sollte.
Das war die Antwort auf die erste Frage von Ihnen. Wie lautete die andere Frage? Die habe ich leider vergessen.
- Ist der Wissenschaftliche Dienst in einem Punkt zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Gesetzentwurf verfassungswidrig sei?
- Ich habe Ihnen die Kernpunkte eben vorgetragen. Es sind verfassungsrechtliche Bedenken, die ich in den genannten - ich glaube - drei einzelnen Aspekten eben referiert habe.
Herr Kubicki, es tut mir leid, die Frage war an Ihren Kollegen Dr. Klug gerichtet. Damit wir dies jetzt geordnet weiter fortführen, möchte ich auch Herrn Dr. Klug die Möglichkeit geben, darauf zu antworten. Es gibt noch weitere Fragen und selbstverständlich die Möglichkeit, dass Sie dies vorn am Mikrofon noch einmal erläutern. - Also, Herr Dr. Klug, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Klug, sind Sie mit mir einer Meinung, dass möglicherweise dem großartigsten Fraktionsvorsitzenden der sozialdemokratischen Fraktion entgangen sein muss, dass wir erstens unsere Bedenken bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs und bei den Haushaltsberatungen sehr deutlich gemacht haben und dass zweitens eine zweite Lesung eines Gesetzentwurfs keine Abnickrunde ist, sondern dass genau solche Bedenken in einer zweiten Lesung miteinander debattiert werden?
Mir bleibt also noch eine halbe Minute übrig. - Die von Rot-Grün und SSW angestrebten gesetzlichen Regelungen zur Einführung eines Polizeibeauftragten sind eine politische Ohrfeige und eine Misstrauenserklärung gegenüber unserer Landespolizei, und darüber hinaus sind sie auch noch in rechtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht ziemlicher Murks. Daraus ergibt sich für uns klar unser Votum: Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank. - Für die Kollegen der Piratenfraktion hat der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es relativ kurz und werde auch mein Manuskript nicht ablesen oder daraus zitieren; denn dadurch würden die Argumente nur wiederholt, und wir würden Zeit verschwenden.
Ich fange damit an, dass die Polizei - anders ist es bei anderen Berufsgruppen - zu 81% bei der Bevölkerung Vertrauen genießt, wenn es um die Frage geht: Vertrauen Sie der Berufsgruppe voll und umfänglich? Die Polizei erreicht nach der Feuerwehr den zweithöchsten Wert in Deutschland, festgestellt durch die GfK im Jahr 2014.
Ganz anders verhält es sich mit unserer eigenen Klasse. Unserer Berufsgruppe bringen die Menschen bei der gleichen Fragestellung nur noch in Höhe von 15 % ihr Vertrauen entgegen. Vor dem Hintergrund kann ich mir nicht vorstellen, dass die Einrichtung eines Polizeibeauftragten den Wert von 81 % maßgeblich beeinflussen wird.
Das Zweite ist: Ich danke der Koalition für die Umsetzung auch der Anregung, die ich in meiner Rede im Dezember gegeben habe, was die Fristen angeht. Die Kollegin Lange hat das ausführlich dargestellt. Deswegen kann ich mich auch an der Stelle kurzfassen. Wir brauchen kürzere Fristen an der einen Stelle und längere Fristen an der anderen Stelle. Beides haben Sie ausreichend berücksichtigt, und ich finde es auch völlig okay, wie Sie es gemacht haben.
Zu Herrn Klug: Herr Klug, das sind Verwaltungsakte anderer Natur, die die Polizei durchzusetzen hat. Die kann man nicht mit einer Ökobehörde oder anderen Dienststellen vergleichen. Der Kontakt des Bürgers mit Polizisten in kritischen Situationen ist verbunden mit einem Verwaltungsakt, der formell anders abläuft, der von den Bürgern aber nicht so beklagbar ist wie zum Beispiel der Steuerbescheid, auch nicht rechtssensitiv ist durch Befreiung mit sofortiger Wirkung. Auch vor diesem Hintergrund brauchen wir eine Einrichtung, die sich darum kümmert, dass Bürger- und Polizeirechte gleichmäßig betreut werden. Ich finde, das dient dem Vertrauen in die Polizei und schadet ihm überhaupt nicht.
Es war gewiss auch nicht die Absicht, das als Kontrollbehörde zu etablieren. Für eine Kontrollbehörde mit den Ansprüchen, wie Sie sie unterstellen, bräuchte man eine deutlich bessere Personalausstattung. Auch vor diesem Hintergrund stimmt das nicht.
Was mich daran, dass der Gesetzentwurf nun kommt, besonders freut, das ist die Tatsache, dass damit bei uns in Schleswig-Holstein endlich ein Stück Whistleblower-Kultur rechtlich etabliert wird.
An der Stelle leben wir in Deutschland an weiten Punkten noch in der Steinzeit, wenn wir uns mit anderen europäischen Ländern vergleichen. Wir etablieren nun etwas, was unbedingt notwendig ist und was ich mir auch für andere Verwaltungsbereiche unbedingt wünsche.
Einen letzten Punkt haben Sie leider nicht ganz berücksichtigt; das ist der Punkt Evaluation. Es ist nicht ganz gelungen, die Polizei komplett mitzunehmen. Man sollte deshalb nach zwei oder drei Jahren überprüfen: Taugt das Instrument? Wie hat es sich bewährt? Welche Möglichkeiten der Nachsteuerung sollten wir ins Auge fassen? Das fehlt noch, aber das kann man noch nachbessern.
Auch was den Einwand angeht, dass der oder die Polizeibeauftragte sich in laufende Verfahren nicht einmischen darf, so wird das ein kluger Polizeibeauftragter eh nicht machen, ebenso wie ein Behördenleiter, der ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten zu leiten hat. Der wartet ab, bis die strafrechtlichen Ermittlungen erledigt sind. Das ist etwas, was in einem klugen Kopf eines Beauftragten