(Martin Habersaat [SPD]: Und sieben mal Höhe ist nicht willkürlich? - Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Herr Habersaat: Für den Fall, dass sich dann die Restfläche durch die Abstandsvorgabe signifikant verringern sollte, muss man natürlich schauen. Da sind wir dann bei dem Punkt der Abwägungsbereiche und Tabukriterien. Ich finde es wirklich sehr drollig, sich hier hinzustellen und über den CDUAntrag bei der ersten Lesung zu sagen, da bleiben nur 0,3 % übrig. Dann waren es auf einmal 0,8 %, und heute waren es dann 1,1 %. Die Zahl ändert sich ja quasi stündlich! Ich bin guter Dinge, dass die Kurve weiter nach oben zeigen wird.
Seriöse Politik sieht anders aus, Herr Albig. Immer mit diesen Zahlen herumzuwerfen, nur um eine Diskussion abzuwürgen, ist definitiv der falsche Weg. Da sollten Sie sich nicht wundern, dass die Menschen Ihnen diese Punkte nicht mehr abnehmen.
Bei unserem Vorschlag kommt hinzu, dass die Möglichkeit verbleibt, die Anlagen niedriger zu bauen. Wenn die Anlagen niedriger sind, ist wieder mehr Platz vorhanden: Das ist der Sinn einer höhenabhängigen Regelung. Dass die Anlagen dadurch weniger rentabel sind, ist verfassungsrechtlich nicht relevant, wie der bayerische Verfassungsgerichtshof vor Kurzem festgestellt hat. In Bayern hat man eine Abstandsregelung „zehn mal Höhe“ getroffen. Gegen diese Regelung ist geklagt worden, aber der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es so gemacht werden kann.
Klar ist auch: Wenn nach der Novellierung des EEG nunmehr noch größere Abstände möglich sind, sollten selbstverständlich diese gelten. Entscheidend und wirklich wichtig ist, dass die Belange der Menschen wieder stärker in den Vordergrund rücken.
Aus diesem Grund werden wir uns auch dem Vorschlag von Staatssekretärin Nestle, den Gemeinden bei den Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, nicht verschließen. Wir erwarten aber auch, dass den Worten hier schnellstmöglich Taten folgen.
Wir kennen das Prinzip ja: Wenn wir nämlich eines feststellen müssen, dann, dass Sie sich immer erst dann bewegen, wenn entweder der Druck von außen zu groß wird oder Sie ohnehin keine andere Wahl haben.
Die Erfahrung, wie wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Windenergieausbau so gut wie eben rechtlich möglich beteiligen, hat doch vor allem eines gezeigt, meine Damen und Herren: In der Regel bleibt es bei dieser Regierung bei bloßen Ankündigungen.
Sie, Herr Ministerpräsident, haben vor gut einem Jahr in diesem Hohen Haus gesagt: Es ist nach dem Urteil des OVG Schleswig unsere Aufgabe, Antworten zu finden, wie wir Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern möglichst wieder verbindlich hinbekommen, und daran - das haben Sie am 20. Mai 2015 gesagt - werden wir uns gemeinsam messen lassen müssen.
Was hat die Landesregierung bisher, in über einem Jahr, gemacht? - Nichts. Jetzt, ein Jahr später, wird immerhin ein Prüfauftrag erstellt. Das ist wirklich eine ganz starke Leistung.
Wenn ich mir ansehe, was uns Ihr Umweltminister immer vorwirft, nämlich dass wir politische Abstände forderten, dass unsere Forderungen zu einem faktischen Ausbaustopp führten, frage ich mich, wie dieses Mitbestimmungsrecht der Gemeinden denn aussehen soll. Einerseits sagen Sie uns, die Abstände können nicht vergrößert werden, weil dann nicht genug Restfläche verbleibt, andererseits sagen Sie nun, es passe zu Ihrem Konzept, wenn die Gemeinden eben doch größere Abstände feststellen könnten. Was soll uns das denn sagen? Welche Abstandsregelungen wollen Sie überhaupt, Herr Albig?
Wie wollen Sie diese Abstandsflächen überhaupt rechtssicher einführen? Das OVG Lüneburg hat im letzten Dezember klargestellt, dass solche Abstände grundsätzlich nicht als harte Tabukriterien festgelegt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, auf diese Fragen brauchen wir Antworten, und zwar so schnell wie möglich. Das Verfahren schreitet voran. Sie wollen im Sommer die ersten Pläne präsentieren, und es muss ja auch schnell gehen. Ich hätte mir deshalb gewünscht, wenn Sie auch zu diesen Themen Stellung genommen hätten, Herr Albig. Sie hatten genug Zeit, Sie hätten auch gern noch eine Minute länger reden können, um dieses Thema anzusprechen. Das haben Sie leider nicht getan.
Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Planer und Kommunen brauchen Rechtssicherheit. Hier sind Sie wirklich gefordert, Herr Ministerpräsident.
Aber nicht nur bei den Abständen sind Sie gefordert, sondern auch bei weiteren landesplanerischen Punkten. Es ist wirklich unfassbar, dass Empfehlungen der eigens eingesetzten Gutachter zum Thema charakteristische Landschaftsräume ignoriert werden. Die Gutachter empfehlen eine Einstufung als weiches Tabukriterium. Und was macht die Landesregierung? Sie stuft die CL als Abwägungskriterium ein. Da soll sich dann doch niemand wundern, wenn erste Kreise jetzt verständlicherweise dazu übergehen, großräumige Landschaftsschutzgebiete auszuweisen - mit dem dortigen Verbotstatbestand in Sachen Windkraftnutzung. Wenn Sie, Herr Albig, im nächsten Jahr nicht mit einer völligen energiepolitischen Bankrotterklärung vor die Wähler treten wollen, ist wirklich noch einiges zu tun.
Neben den schon genannten Punkten möchte ich noch einmal abschließend auf das Thema der Energiespeicherung hinweisen. Hier ist beim Engagement der Landesregierung noch deutlich Luft nach oben. Das betrifft zum einen die Forschung, zum anderen den Einsatz dafür, bürokratische und netzkostentechnische Belastungen abzubauen. Aber nicht nur die Speicherung ist von zentraler Bedeutung, sondern auch der Stromverbrauch. Hier meine ich zum einen die Energieeffizienz, zum anderen aber auch die Ansiedlung von Energieabnehmern. Wir brauchen endlich eine konsequente Ansiedlungsstrategie und ein konkretes Industriekonzept.
Nach mittlerweile über vier Jahren im Amt sind Sie es immer noch schuldig, dieses Konzept vorzulegen. Ich ahne ja schon, worauf dieses Industriekonzept, was Sie uns präsentieren wollen, hinausläuft. Das ist ein schöner Knaller für den Wahlkampf mit schönen bunten Flyern -, mehr wird es dann leider nicht sein.
Weitere Punkte sind der Wärmemarkt und der Bereich der Mobilität. Auch hier ist außer der Ankündigung zu Beginn der Legislaturperiode nicht viel herausgekommen. Ja, meine Damen und Herren, ich habe jetzt zwar noch eine Viertelstunde Redezeit, aber ich denke -
- Solche qualifizierten Zwischenrufe eines Ministerpräsidenten kann man sich auch schenken! Ganz ehrlich, die kann man sich schenken!
Was war das eigentlich vorhin? - Das war eine kollektive Selbsthypnose, die Sie hier abgehalten haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten ist, wenn man sich die Historie anguckt, in Wahrheit gar nicht von der Landesregierung angemeldet worden, sondern vielmehr von den regierungstragenden Fraktionen eingefordert worden. Offen gestanden kann ich das auch nachvollziehen, denn ich glaube, Ihnen ging es genauso wie uns und der Öffentlichkeit, dass Ihnen genauso wenig wie uns klar war, was diese Re
Ich habe mich bei Ihrem Riesenapplaus danach nur gefragt: Woran haben Sie eigentlich erkannt, dass durch die Rede von Herrn Albig davon irgendeine Frage beantwortet worden ist? - Also ich habe das nicht erkannt.
Herr Ministerpräsident, wir sind es ja gewohnt leidvolle Erfahrungen -, dass, wenn Sie Briefe an den Landtagspräsidenten schreiben und 15 Minuten einfordern, daraus 30 Minuten werden. Das macht uns nichts aus. Es macht uns auch nichts aus, dass die Reden, die Sie uns vorher als Manuskript zur Verfügung stellen, eigentlich nie etwas mit dem zu tun haben, was Sie hier am Ende sagen. Das sei auch einmal geschenkt. Aber was ich diesmal wirklich bemerkenswert fand, war - ich habe ja die sechs Seiten, die Sie uns zugeschickt haben, vorher durchgelesen und mich gefragt: „Regierungserklärung? Da steht nichts drin!“ -, dass Sie das dann in Ihrer Rede auch noch unterboten haben. Dass Sie das wenige Konkrete daraus heute nicht einmal gesagt haben, das ist wirklich eine Meisterleistung. Das haben wir hier so in der Form noch nicht erlebt.
Jetzt sage ich Ihnen auch einmal, was ich eigentlich erwartet hatte, als ich hörte, dass hier eine Regierungserklärung gehalten werden soll. Wir haben ja lange Zeit gar nicht genau gewusst, welches der Inhalt ist. Ich hätte eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie uns und den Bürgerinnen und Bürgern erklären, was diese Regierung überhaupt in einem Jahr bis zur nächsten Landtagswahl noch machen will. Sie haben seit September 2015 keine Regierungserklärung abgehalten. Im Moment ist doch das, was Sie hier treiben, nichts anderes, als dass Sie nur das umsetzen, was von den Oppositionsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefordert wird.
Bei einer Regierung, die ausschließlich die Vorschläge der Opposition umsetzt, weil die regierungstragenden Fraktionen nichts zu bieten haben, frage ich mich, warum wir sie eigentlich noch ein Jahr in Regierungsverantwortung lassen sollen.
Herr Ministerpräsident, unser Eindruck war ja ohnehin schon, dass Sie in der ersten Hälfte der Legis
laturperiode keine Idee gehabt haben, welchen Schleswig-Holsteiner Sie zum Minister berufen können. Aber in der zweiten Hälfte der Wahlperiode fallen Ihnen offenkundig nicht einmal Ideen dafür ein, wie Sie Schleswig-Holstein, dieses Land, überhaupt voranbringen wollen. Das ist doch ein Gegenstand, über den wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag einmal reden sollten.