Aber gerne trage ich die schon in der ersten Lesung vorgetragenen Argumente noch einmal vor. Grundsätzlich lässt sich nämlich sagen, dass man das Gehalt und auch die Versorgung von Personen in leitenden Funktionen auch vor dem Hintergrund der Attraktivität der jeweiligen Position sehen muss. Hier gibt es einen Punkt, der die Stellung als Minis
Wenn man nach der persönlichen Einschätzung, aber möglicherweise auch nach der Einschätzung von außen, eine gute Leistung abliefert, bedeutet das in einem normalen Unternehmen, dass die Chancen, hier längerfristig beschäftigt zu sein, doch relativ hoch sind.
In der Politik ist das anders. Ministerinnen und Minister sind zuallererst abhängig vom jeweiligen Wahlergebnis. Die persönliche Arbeitsleistung oder auch die fachliche Kompetenz spielen hierbei also maximal nur mittelbar eine Rolle. Für jemanden, der nicht aus dem öffentlichen Dienst kommt, bedeutet das, dass er oder sie relativ schnell und ohne eigene persönliche Einflussmöglichkeiten die Funktion wieder verlieren kann, und das, ohne ein Rückkehrrecht in den früheren Job zu haben.
Nun mag man mit Recht sagen, das sei ja das persönliche Risiko des Einzelnen, aber genau deshalb muss eine Funktion wie die eines Ministers oder einer Ministerin eben auch finanziell attraktiv gehalten werden, damit jemand dieses Risiko eingeht. Das gilt sowohl für die aktiven Bezüge als auch für die Versorgung.
Ich habe dieses vorangestellt, weil ich darauf aufmerksam machen will, dass es nicht immer nur isoliert um einen Punkt im Ministergesetz gehen kann, sondern immer auch viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Gerade auch für Menschen, die aus der freien Wirtschaft kommen, müssen wir Regelungen haben, die es attraktiv machen, als Minister oder Ministerin tätig zu sein. Deshalb macht es nach unserer Auffassung wenig Sinn, sich einzelne Punkte aus dem Ministergesetz herauszupicken, es sei denn, man will populistische Kritik gegen die Politik im Allgemeinen lancieren.
Es soll die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht werden, und für bestimmte Jahrgänge soll ein früherer Pensionstermin gelten. Man hält sich hierbei im Groben an die bisherige Gesetzessystematik, die dem Beamtenrecht entlehnt ist. Schwierig wird es allerdings, wenn es um die Anrechnung von anrechnungsfähigen Zeiten gilt. Nach § 15 Absatz 2 des Landesministergesetzes, der ja laut PIRATENGesetzentwurf nicht geändert werden soll, wird das
Ruhegehalt aus einem Dienst- oder Amtsverhältnis auf die Ministerpension angerechnet. Nach fünf Ministerjahren erhält man knapp 3.000 € Pension, mit der dann aber die beamtenrechtliche Versorgung wieder verrechnet wird.
Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 10 erhält zum Beispiel mit 67 Jahren rund 2.500 € Pension. Am Ende blieben also 500 € zusätzliche Pension, wenn dieser mal Minister war. Das ist natürlich nicht wirklich attraktiv; denn das erhält der besagte Beamte auch, wenn er es noch auf den Dienstposten A 11 schafft. Für Beamte, die eine höhere Vergütung als A 11 haben, würde sich das Ministeramt dann in Bezug auf die Pension überhaupt nicht mehr lohnen, weil deren Pension ohnehin schon höher ist.
Dieser Effekt wird natürlich derzeit dadurch verhindert, dass die beamtenrechtlichen Dienstzeiten bei der Ministerpension angerechnet werden. Deshalb haben diese Anrechnungszeiten im bestehenden System durchaus ihre Berechtigung.
Im Übrigen hat aber auch die Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten einen positiven Effekt in Bezug auf die Attraktivität des Ministerpostens für Menschen aus der freien Wirtschaft. Studienzeiten und Ähnliches würden beamtenrechtlich auch bei Pensionen von Ministerinnen und Ministern, die ehemals aus der freien Wirtschaft kommen, berücksichtigt werden. Somit erhöht sich die Pension. Das entspricht in der Wirkung dem, was hochqualifizierte Personen in der freien Wirtschaft als zusätzliche Alterssicherung durch ihre Betriebe gewährt bekommen. Auch diese Alterssicherungen der Betriebe werden oft vertraglich zu einem früheren Pensionstermin gewährt. Auch hier ist also kein Skandalisierungspotenzial zu sehen, zumal die späteren normalen Renten auch hier mit der Ministerpension verrechnet werden, anders als in der freien Wirtschaft, meine Damen und Herren.
Was also auf den ersten Blick wie eine massive Besserstellung von Ministerinnen und Ministern aussieht, hat in Wirklichkeit weit weniger Skandalisierungspotenzial, als dies die PIRATEN meinen. Wir können gerne das Ministergesetz überarbeiten. Allerdings reicht es dann nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteile bedienen zu wollen. Das, meine Damen und Herren, ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik.
Erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Den Vortrag des Herrn Abgeordneten Dudda auf der Grundlage eigener Recherchen über die Auskömmlichkeit der Einkommenssituation ehemaliger Ministerinnen und Minister mit Namensnennung halte ich aus Datenschutzgründen mindestens für fragwürdig.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2621 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2621 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW sowie der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.
a) Privatsphäre in öffentlichen Verkehrsmitteln achten, flächendeckende Videoüberwachung von Fahrgästen verhindern
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Uli König für die Fraktion der PIRATEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen es, ich weiß es, wir alle wissen es: Der Kampf für Bürgerrechte und gegen Überwachung ist uns PIRATEN eine Herzensangelegenheit.
Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Verkehrsministerkonferenz neue Maßstäbe gesetzt, und zwar in negativem Sinne. Ich möchte hier nur kurz aus dem Beschlusspapier zitieren, weil das Folgende einfach nur zum Haareraufen ist:
„Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Innenministerkonferenz zudem, im Sinne einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie im öffentlichen Personenverkehr darauf hinzuwirken, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend den Regelungen im Bundespolizeigesetz anzupassen. Dadurch soll eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen werden, die gleichzeitig die Vorgaben des Datenschutzes beachtet.“
Zu allererst möchte ich hier festhalten, dass das, was hier „Sicherheitsphilosophie“ genannt wird, aus Piratensicht höchstens als Sicherheitsesoterik durchgeht; denn die Debatte weist esoterische Züge auf.
eines Götzenbildes, der Videokamera, in der Hoffnung, dass man dann, wenn man nur alles genügend überwacht, am Ende im Paradies landet, meine Damen und Herren, das ist Sicherheitsesoterik.
Jetzt noch einmal zum zweiten Teil des Zitats: Es soll eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in den öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen werden, die gleichzeitig die Vorgaben des Datenschutzes beachtet.
Das klingt doch spannend. Die Verkehrsminister schaffen ein neues Oxymoron, die datenschutzkonforme Massenüberwachung. Ein feuchter Traum der Überwachungsfanatiker von orwellschen Ausmaßen wird schaurige Realität, meine Damen und Herren.