- Wenn Herr Arp, der jetzt gerade lacht, kommt und sagt: „Denken Sie an die Opfer“, ist das ist wirklich Neunzehnjahrhundertrhethorik.
Eines muss ich Ihnen sagen: Vielleicht nehmen Sie Artikel 1 des Grundgesetzes nicht ernst. Aber auch Täter haben Menschwürde und einen Anspruch auf Resozialisierung. Es hilft den Opfern überhaupt nichts, wenn man das nicht achtet und wenn man das Angleichungsgebot missachtet.
Denn Sie beschäftigen sich in Ihrem Antrag gar nicht mit § 52. Wenn Sie es anders haben wollten, hätten Sie es hineinschreiben können.
(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] - Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] hält ein Dokument hoch)
Zum Thema Telekommunikation: Das haben Sie aber nicht getan, wohlweislich nicht, weil Sie natürlich einen ähnlichen Spagat wie der Kollege Dudda machen, der noch einen größeren Spagat machen muss. Die PIRATEN haben abgelehnt. Mit anderen Worten: Weil Ihnen das alles nicht genug ist, wollen Sie lieber den von Ihnen zu Recht angeprangerten alten Zustand haben. Das nenne ich ein interessantes Politikverständnis.
Was bedeutet es, wenn Sie das ablehnen? Das bedeutet, dass wir den jetzt gültigen Gesetzeszustand haben. Dass man immer weiter gehende Vorstellungen fordern kann, ist doch gar keine Frage. - So, jetzt.
Ich finde es unsachlich, dass Sie der CDU-Fraktion unterstellen, sie habe einen Riesenkonflikt. Denn den gibt es nicht.
Herr Dr. Dolgner, Sie waren dabei. Wir haben über das Untersuchungshaftvollzugsgesetz gesprochen, wir haben über das Jugendarrestvollzugsgesetz gesprochen. Die Ministerin war dabei. Wir haben über jedes Gesetz sehr fair, sehr fortschrittlich gesprochen. Wir haben gemeinsam ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Bei unseren Änderungsanträgen, wenn man sie genau liest, vom 18. Jahrhundert zu sprechen, ist wirklich unfair. Da hätte ich mehr von Ihnen erwartet.
- Ich darf Bemerkungen machen! Ich formuliere meinen letzten Satz. So schlau bin ich mittlerweile, ich lerne ja auch von Ihnen. Meine Bemerkung zu Ende gebracht: Das ist Polemik, das sollten wir uns sparen.
Jetzt zu § 52: Da steht das nicht drin. Aber in Ihrer Begründung steht: Skype, E-Mail. Auf die Frage an das Ministerium im Ausschuss ist von Ihnen Skype genannt worden. Für eine Begründung des Gesetzes habe ich die Erwartungshaltung, dass das, was man dafür alles braucht, drinsteht. Es gehört auch zur Begründung, welchen Finanzrahmen ich brauche. Wir reden nicht nur über Personal, wir reden auch über den Finanzrahmen. Geben Sie mir recht, dass Skype in der Begründung steht?
- Also, da Sie zwei Bemerkungen gemacht haben, nehme ich mir die Freiheit, auf beide Bemerkungen zu antworten. Sie können es im Protokoll nachlesen, ich habe nicht auf Ihren Antrag rekurriert, son
dern auf den Zwischenruf des Kollegen Arp. Wenn Sie den vollumfänglich teilen, als es um das Thema Angleichung der Bedingungen in der Haft mit den Lebensmöglichkeiten außerhalb der Haft ging, wenn Sie den Zwischenruf: „Aber denkt an die Opfer!“ teilen, können Sie das gleich gern noch einmal einordnen. Teilen Sie den Zwischenruf? Sie sagen ja, Sie sehen keinen Dissens. Dann gehe ich davon aus, dass Sie diesen Zwischenruf teilen. Darauf habe ich mich bezogen.
Der zweite Punkt. Noch einmal, wenn Sie im Schulgesetz gewisse Dinge festschreiben, legen Sie auch keinen Finanzierungsplan bei, was Sie beschaffen. Das ist eine Anforderung an Gesetzgebung, die überhaupt nicht dem Sinn von Gesetzgebung entspricht. Sie fordern da eine Kleinteiligkeit. Welche Ausstattung man für die eine oder andere Aufgabe braucht, ist nachher eine Frage des Haushalts.
Sie wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert. Das hat Ihnen übrigens auch der Staatssekretär erklärt. Sie haben sehr lange gefragt, und es wurde sehr lange erklärt. Deshalb ist die Antwort vielleicht untergegangen. Herr Schmidt-Elsaeßer hat Ihnen gesagt: Im Augenblick haben Sie im Verfahren at the door Skype. Natürlich ist das eine Grundlage für alle möglichen anderen Verfahren, die wir heute teilweise noch gar nicht kennen und kennen können. Deswegen wird der Gesetzgeber in der Begründung beispielhaft etwas aufführen, aber garantiert nicht irgendwelche Verfahren und deren Finanzierung, die er noch gar nicht kennt, im Gesetz festlegen. Auch ich hätte vor einem Jahr nicht damit gerechnet, dass Menschen durch den Landtag laufen und versuchen, irgendwelche virtuellen Viecher einzufangen.
An der Stelle hört meine prophetische Gabe komplett auf. Deshalb ist es richtig, § 52 in der Allgemeinheit zu definieren, dass moderne Verfahren zugelassen sind.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere und ich würde vorschlagen - letzte Bemerkung der Frau Kollegin Ostmeier?
Ich bin gefragt worden, ob ich den Zwischenruf teile. Ich teile, dass wir die Opfer auf keinen Fall vergessen dürfen, wenn wir an Strafvollzug denken.
Zur Frage, ob die Kosten im Gesetz stehen müssen oder nicht. Meine Erwartungshaltung ist das schon. Zu Beginn des Gesetzentwurfs stehen Kosten und Verwaltungsaufwand. Ich hätte mir schon vorgestellt, dass man so etwas wie Haftraum, Mediensysteme oder Sicherungssysteme - wenn man denn so visionär denkt - aufnimmt. Dass wir Sicherungssysteme schaffen müssen, wenn wir Internetzugänge zulassen, damit nicht mehr Verbrechen aus der Haftanstalt heraus geschehen als draußen, da sind wir uns doch wohl einig, oder?
Ja, da sind wir uns einig. Trotzdem werden Sie in Gesetzentwürfen normalerweise nicht detaillierte Kosten zu Dingen finden, die noch gar nicht im Einsatz sind, deren Einsatz nicht geplant ist. In diesem Fall - auch das ist Ihnen erklärt worden - ist Skype konkret geplant. Dann gucken wir einmal, wie Skype oder Videotelefonie funktionieren. Frau Ostmeier, das müssen Sie übrigens auch erst einmal ausschreiben, wenn Sie das flächendeckend machen. Das wissen Sie doch auch alles. Wir können das gern eine Weile fortführen. Das hat bei Ihnen im Ausschuss auch nichts gebracht. Wenn Ihr Hauptkritikpunkt ist, dass wir nicht jedes Telekommunikationsverfahren der Zukunft vorausschauend einplanen und mit Kosten unterlegen, wenn das Ihr großer Hebel gegen den Gesetzentwurf ist, dann ist das für uns kein Grund, die Reform weitere zehn Jahre zu verschleppen.
Herr Kollege Dolgner, teilen Sie meine Auffassung, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Gedanke des Opferschutzes in hervorragender Weise repräsentiert ist, nämlich durch eine Extravorschrift über den Täter-Opfer-Ausgleich, der im Gesetz ausdrücklich zusätzlich geregelt worden ist?
- Herr Kollege Peters, das teile ich. Ich hatte aber nicht den Eindruck, dass der Zwischenruf von Herrn Arp zu dem nicht gehaltenen Teil Täter-Opfer-Ausgleich sozusagen als präventiver Zwischenruf für mögliche zukünftige Redebeiträge gemeint war. Insofern ist es natürlich richtig, was Sie sagen. Ich hatte den Eindruck, dass ein Teil der Zwischenrufe nicht daraus geboren war, dass der Gesetzentwurf heute beim Frühstück noch einmal gelesen wurde. Insofern ist das vielleicht ja auch verzeihlich.
Ich stelle fest, wie häufig bei Gesetzentwürfen - insofern muss man dankbar sein, dass wir die PIRATEN im Landtag haben -: Dem einen ist es zu wenig, dem anderen ist es zu viel. Es ist das gute Recht der Opposition, Gründe zu finden, Punkte abzulehnen. Es ist aber die verdammte Pflicht der Regierungskoalition, Dinge endlich zu bewegen, die andere liegengelassen haben. Genau das werden wir heute tun, und deswegen machen wir auch keine dritte Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Dolgner, ich möchte Ihnen noch einen Grund geben, noch dankbarer dafür zu sein, dass wir PIRATEN hier im Landtag sind.