Meine Damen und Herren, trotz aller Diskussionen bedanke ich mich dann doch für die konstruktive Zusammenarbeit in Bezug auf dieses Gesetz - denn es hat sie ja gegeben; zwar nicht die ganze Zeit, aber es hat eine gegeben. Dafür bedanke ich mich. Wir werden - soweit der Wunsch dazu besteht auch im Ausschuss weitere Maßnahmen miteinander diskutieren können, zum Beispiel das Thema Übergangsmanagement, zu dem ich Ihnen heute auch etwas erzählen könnte, aber vor dem Hintergrund der Zeit lasse ich das jetzt. Ich habe nämlich bereits 4 Minuten überzogen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir wissen ja, dass Sie mit Redezeiten großzügig sind. Wir sind noch großzügiger und sagen: Sie haben 5 Minuten länger gesprochen als vereinbart. Ich gebe dieses bekannt, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, diese zusätzliche Redezeit, wenn sie es wünschen, auch noch zu nutzen. - Offensichtlich ist das nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Ich lasse zunächst über den Antrag zur Geschäftsordnung der Kollegin Ostmeier für die CDU-Fraktion abstimmen. Laut § 28 unserer Geschäftsordnung ist es zulässig, einen Antrag auf Durchführung einer dritten Lesung zu stellen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von der Piratenfraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/4470. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/3153 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen ab? - Das sind die Abgeordneten der Piraten–, der CDU- und der FDP-Fraktion. - Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von PIRATEN, CDU und FDP angenommen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
c) Resolution zur Krankenhausfinanzierung und zum Umgang mit den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4472
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann erteile ich zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage, aus der ersichtlich wird, dass beide Punkte, sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag der CDU-Fraktion, zur Ablehnung empfohlen werden.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die CDU-Fraktion dem Kollegen Tobias Koch das Wort.
- Ich kann das Geheimnis des Präsidiums aufklären, Herr Kollege Dr. Garg. Es gibt eine geübte Praxis, dass, wenn die erste Befassung der Vorlagen mit Aussprache im Plenum erfolgte, bei der zweiten Befassung die Redner in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen aufgerufen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Investitionen in Krankenhäuser sind Land und Kommunen gemeinsam zuständig.
- Ja, auf den Applaus hatte ich gewartet. Ich habe bislang auch noch keinen einzigen kommunalen Vertreter gehört, der das in Abrede gestellt hätte, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW.
Erst recht hat niemand aus der kommunalen Familie die Sanierungsnotwendigkeit der Krankenhäuser an sich in Zweifel gezogen.
Der einzige Einwand, der von kommunaler Seite gegen die hälftige Kofinanzierung der Krankenhausinvestitionen aus dem IMPULS-Programm der Landesregierung vorgebracht wird, ist, dass die Kommunen finanziell nicht in der Lage sind, in gleichem Maße ihre Mittel aufzustocken, wie das Land dies zu tun beabsichtigt.
Wer in einer solchen Situation jetzt auf stur schaltet und den Konflikt eskaliert, indem er einfach Bewilligungsbescheide verschickt, der ist an einer echten Lösung des Problems überhaupt nicht interessiert.
Genau das ist es, was die Landesregierung im Augenblick tut. Der Dialog zwischen Land und Kommunen soll zukünftig in Form von Gerichtsverhandlungen stattfinden. Von den hehren Ansprüchen zu Beginn dieser Wahlperiode ist offenbar nichts mehr übrig geblieben. Von wegen: gutes Regieren, Dialog statt Konfrontation, Kompromisse statt Gerichtsverfahren! Nach vier Jahren rot-grünblauer Landesregierung ist das Tischtuch zwischen Land und Kommunen offenbar endgültig zerschnitten.
- Herr Dr. Stegner, es sind nicht die Kommunen, die Schuld an dieser Situation haben, sondern es ist die Landesregierung selbst, die mit ihren Entschei
Da ist erstens die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zu nennen, der die Schlüsselmasse ja lediglich zwischen den Kommunen neu hinund herschiebt, ohne jedoch vorher den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Die Frage, ob der Kuchen überhaupt groß genug ist, den die Landesregierung neu verteilt hat, ist also gar nicht beantwortet worden. Genau das ist der Grund, dass nicht nur die Oppositionsfraktionen, sondern auch die Kreise gegen den kommunalen Finanzausgleich klagen.
Lieber Herr Kollege Koch, ich muss sagen, das war ein sehr humoristischer Einstieg in Ihre Rede, wenn man das daran misst, dass die Vorgängerregierungskoalition, der Sie angehört haben, von den Kommunen in einer Angelegenheit verklagt worden ist, die finanziell deutlich größer war, nämlich bei der Kinderbetreuung. Dass Sie sich beim kommunalen Finanzausgleich nicht getraut haben, das zu machen, und dass ausgerechnet Sie, der Sie uns hier ständig sagen, wir müssten mehr einsparen, gleichzeitig sagen, es reiche nicht umzuverteilen, sondern wir müssten die Verbundmasse erhöhen, finde ich bemerkenswert. Das steht in gewissem Widerspruch zu Ihren sonstigen Reden, die Sie hier halten. Vielleicht könnten Sie so freundlich sein, das hier einmal aufzuklären.
Erstens möchte ich Ihnen sagen, Herr Dr. Stegner, dass wir nicht die rückwärtsgewandten Debatten führen, die Sie immer führen, sondern wir führen die zukunftsgewandten Debatten.