Protokoll der Sitzung vom 22.07.2016

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, möchte ich zumindest Folgendes vorausschicken: Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich ganz klar feststellen dass, egal was wir heute beschließen, kein Schaden für dieses Land entstehen wird.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU)

Meine Damen und Herren, schon in der ersten Lesung habe ich die Bewertung des Ursprungsvorschlags seitens des SSW erläutert. Die Schlussfolgerung seinerzeit war von unserer Seite, dass es sich bei einer Formulierung, die sich auf den Glauben an Gott und auf andere universelle Quellen bezieht, nicht um eine Demutsformel, sondern um eine Bekenntnisformel handele, die sogar andere Glaubensformen und -richtungen ausschließe.

Das gilt auch für den anderen heute vorliegenden Vorschlag mit Gottesbezug. Wir haben ausdrücklich erklärt, dass man das so machen kann, wenn der Glaube an den christlich-jüdischen Gott für den jeweiligen Betreffenden eine herausragende Grundlage für die Entscheidungen, die man trifft, sein kann. Deshalb wird meine Kollegin WaldingerThiering einer solchen Formulierung zustimmen können.

Inzwischen haben uns mehrere Vorschläge erreicht. Wirklich neu ist der Vorschlag, der sich an der Präambel der unterzeichneten, aber nicht von allen Mitgliedstaaten ratifizierten europäischen Verfassung orientiert, den mein Kollege Flemming Meyer, sieben andere Abgeordnete und ich unterzeichnet haben. Dieser Vorschlag ist ausdrücklich als Kompromissvorschlag für den Fall zu sehen, dass sich keine notwendige Mehrheit für eine Gottesbezugsformel finden sollte. Auch diese Formulierung ist keine echte Demutsformel, also keine Formulierung, die die Begrenztheit menschlichen Wissens und Handelns ausdrückt. Vielmehr weist die Formulierung darauf hin, dass man auf Grundlage des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas handelt.

Somit drückt man auch hier aus, dass man zwar nicht aus einer wie auch immer gearteten eingeschränkten Erkenntniskraft handelt, aber schon aus einem übergeordneten Wertegerüst heraus. Das ist keine klassische Demutsformel - genauso wenig wie im Übrigen die vorliegenden Gottesbezugsformeln -, aber es ist eine Formulierung, die ein gemeinschaftliches Wertegerüst ausdrückt. Dieses Wertegerüst hat bei uns dazu geführt, dass sich für uns die unveräußerlichen Menschenrechte, die Freiheit, die Demokratie und auch die Rechtsstaatlichkeit zu unabänderlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens entwickelt haben.

Ich glaube, es macht durchaus Sinn, in der heutigen Zeit diese grundlegenden Werte wieder an hervorgehobener Stellung in der Verfassung zu nennen, weil diese Werte auch heute noch immer wieder verteidigt werden müssen.

Ein wichtiger Vorteil dieser Formulierung ohne direkten Gottesbezug, die sich auch auf die religiösen Traditionen Europas bezieht, ist, dass gerade diese Formulierung andere Glaubensformen nicht ausschließt. Zum religiösen Erbe Europas gehören eben nicht nur die christlich-jüdische Religion, sondern auch der liberale Islam in Europa. Islamische Einflüsse gab es insbesondere in Spanien und Portugal bis zum ausgehenden Mittelalter, in Osteuropa bis zum heutigen Tag, und beispielsweise in Bosnien ist der Islam traditionell die bestimmende Religion. Auch in Deutschland wie in anderen mitteleuropäischen Ländern lässt sich der Islam bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückverfolgen, sodass auch bei uns mit Fug und Recht davon gesprochen werden kann, dass ein europäischer liberaler Islam in unser gemeinsames kulturelles, religiöses und humanistisches Erbe eingebettet ist.

(Dr. Patrick Breyer)

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Im Übrigen erhebt die vorliegende Formulierung nicht den Anspruch, dass die genannten Werte ausschließlich in Europa tradiert sind, im Gegenteil, auch andere Kontinente haben ähnliche Werte auf andere Art und Weise hervorgebracht. Der Wertekanon mag von Ort zu Ort unterschiedlich sein, aber die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich. Auch das wird in der Formulierung ausdrücklich hervorgehoben.

Somit kann man festhalten, dass die Formulierung, wie sie mein Kollege Flemming Meyer, ich und die sieben anderen Abgeordneten vorgelegt haben, in Bezug auf die Religion integrativer ist als die Formulierung mit Gottesbezug. Aber die Formulierung gibt auch das Wertegerüst unserer Gesellschaft besser wieder, als es ein wie auch immer gearteter Bezug auf den Gottesglauben und beliebige Werte jemals könnten. Deshalb ist dieser Vorschlag ein Vorschlag, der alle Strömungen in der Gesellschaft am besten vereinen kann.

Übrigens versucht ein weiterer Vorschlag - hier „Stegner“-Vorschlag genannt -, alle Strömungen zu vereinen, indem er einfach die Ursprungsformulierung mit einem Gottesbezug und die Formulierung aus der Europäischen Verfassung vereint. Dazu kommt dann noch in der Tat eine echte Demutsformel, die die Unvollkommenheit menschlichen Handelns ausdrückt. Im ersten Moment könnte man also glauben, hier einen weiteren Kompromissvorschlag vor sich zu haben. Allerdings enthält dieser Vorschlag ebenso wie der Ursprungsvorschlag auch einen Gottesbezug, der für manch einen nicht akzeptabel ist und Menschen, die nicht im christlichjüdischen Glauben verankert sind, explizit nicht mit einschließt. Wer seine Entscheidung grundlegend an seinem christlich-jüdischen Glauben ausrichtet, der kann das tun, wer dies aber nicht grundlegend oder sogar gar nicht tut, der kann hier eigentlich nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren, zu allerletzt möchte ich darauf hinweisen, dass es kein Beinbruch wäre, wenn keiner der Vorschläge eine notwendige Mehrheit erhalten würde. Unsere Verfassung hat glücklicherweise schon jetzt eine sehr gute Präambel, die insbesondere regionale Besonderheiten beachtet, aber auch die Grundrechte sind in unserer Verfassung mit enthalten. Ich glaube, so, wie die Verfassung jetzt formuliert ist, wäre sie auch völlig ausreichend. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Marlies Fritzen.

(Unruhe)

- Ach so, das haben wir nicht gesehen. Dann ist zuerst Burkhard Peters dran.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Haltung zu Gott ist die eines Agnostikers: Meinen beschränkten Erkenntnismöglichkeiten ist es verschlossen, ob es Gott gibt oder nicht. Wir müssen es uns in dieser Welt schon selber so einrichten, dass alle zu ihrem Recht kommen. Vor diesem Hintergrund könnte es mir fast egal sein, ob und in welcher Form wir einen Gottesbezug in die Landesverfassung aufnehmen.

Weshalb ich mich hier heute dennoch zu Wort gemeldet habe, ist folgende Überlegung: Von Befürwortern des Gottesbezugs wurde verschiedentlich vorgetragen, wir bräuchten eine Demutsformel oder Verantwortungsformel gegen menschliche Hybris und wertvergessenen Nihilismus. Die Gottesformel soll wie ein Schutzschild wirken gegen totalitäre Ideologien, gleichsam wie ein in die Verfassung gestelltes Amulett zur Abwehr böser Geister, zum Beispiel die des Faschismus oder des Kommunismus. Herr Di Fabio hat das hier im Landeshaus so ausgebreitet, aber auch Kollege Albig oder der lutherische Landesbischof aus Niedersachsen, Ralf Meister.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es tatsächlich so - ich wäre der Letzte, der gegen die Gottesformel sprechen würde. Allein mir fehlt der Glaube. Zu oft wurde der Name Gottes von den schlimmsten Bösewichten der Geschichte missbraucht. Nur ein Beispiel - Herr Magaard, ich weiß, dass ich jetzt etwas Schmerzliches anspreche -: das Verhalten vieler lutherischer Protestanten im Vorfeld der nationalsozialistischen Machteroberung 1933. 1932 gründete sich die lutherische Kirchenpartei Deutsche Christen, kurz DC. Sie bekam einen Riesenzulauf. Bis 1933 hatte sie schon eine Million Mitglieder. Etwa ein Drittel aller lutherischen Pastoren wurden Mitglied.

Fußend auf den antisemitischen Schriften Luthers propagierte die DC einen christlichen Glauben, der sich von seinen alttestamentarischen jüdischen Wurzeln lösen sollte. Hitler wurde zu einem neuen nordischen Heiland verklärt. Ihr Symbol war ein christliches Kreuz mit einem eingebauten Haken

(Lars Harms)

kreuz in der Mitte. Der Reichsbischof Ludwig Müller verfügte nach der Machteroberung Hitlers die sofortige Entlassung aller Pastoren jüdischer Herkunft.

Diese Strömung war innerhalb der norddeutschen Lutherkirche keine versprengte Sekte, sie dominierte in der Phase der Machteroberung der NSDAP 1932 bis 1933 die innerkirchliche Positionierung zum deutschen Faschismus. Der Pfarrernotbund und später die Bekennende Kirche blieben eine verschwindend geringe und auch von eigenen Glaubensbrüdern verfolgte und denunzierte Minderheit. Dominierend waren die Gläubigen und Pfarrer, die Hitler schafsfromm bis in den Untergang folgten.

Wohlgemerkt: Ich achte und schätze die heutige gesellschaftliche Rolle der Kirche ganz außerordentlich. Bei den Themen Erhaltung der Schöpfung, Verteilungsgerechtigkeit in der Welt und vor allem in der Haltung zur Flüchtlingsfrage, zum Beispiel beim Kirchenasyl, stehe ich voll und ganz an ihrer Seite. Aber die eingangs erwähnte AmulettTheorie halte ich für eine große, letztlich schädliche Illusion.

Die bestehende Präambel sollte so bleiben, wie sie ist. Ich kann keinem der vorgelegten Änderungsanträge zustimmen. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nunmehr die Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf drei Aspekte eingehen. Zunächst möchte ich sagen, dass die Verfassung tatsächlich so etwas ist wie ein Grundlagenvertrag für unsere Gesellschaft. Da gebe ich Patrick Breyer vollkommen recht. Sie ist identitätsstiftend oder Abbild der gesellschaftlichen Identität, die wir heute haben. Wir wissen nicht, wie das später einmal aussieht. Wir können nur aus dem Jetzt entscheiden. Eine Verfassung ist in der Tat kein Glaubensbekenntnis.

Ich finde allerdings nicht, dass die Debatte über die Verfassung und die vorliegenden Entwürfe eine Machtfrage ist. Herr Kubicki, ich finde, es zeugt von mangelndem Respekt gegenüber allen, die sich bemüht haben, verschiedene, einigende Kompromissvorschläge vorzulegen.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass, wenn wir heute einem Kompromiss zustimmen wie dem letzten, dies allein Respekt gegenüber den Gläubigen ist, wie Daniel Günther es angesprochen hat. Im Gegenteil, ich finde, dass die letzte Variante offen und tolerant auch Agnostiker, Atheisten oder Menschen anspricht, die sich anderen Grundlagen, Quellen oder Hinweisen verpflichtet fühlen.

Ich hätte meine Rede auch mit dem Satz von Burkhard Peters beginnen können: Auch ich würde mich eher als Agnostikerin oder vielleicht sogar als Nichtgläubige bezeichnen, und ich habe bei der ersten Abstimmung über die Verfassung gegen einen Gottesbezug gestimmt.

Ich finde aber, dass der vorliegende letzte Vorschlag nach den geführten Diskussionen - die einen, wie ich finde, sehr respektvollen interkulturellen Dialog angestoßen haben, einen Dialog in der säkularisierten Gesellschaft über die Rolle oder den Sinn von Religion, die bei dem einen oder anderen auch noch einmal vielleicht die Frage, ob man gläubig ist oder nicht, berührt haben - dazu geführt hat, dass man über die Frage noch einmal neu nachgedacht hat.

Ich möchte zwei Gründe nennen, warum ich mich heute dem letztgenannten Vorschlag, der heute vorgestellt wurde, anschließen werde. Das eine ist die Frage des Respekts und der Offenheit der Formulierung, die ich gerade schon einmal dargestellt habe. Sie richtet sich wirklich einigend an alle, egal ob sie gläubig oder nicht gläubig sind. Noch einmal: Es ist kein Glaubensbekenntnis.

Das zweite ist die Frage der Demutsformel. Bei den Diskussionen vorher hat mich immer gestört, dass sie von Gott abgeleitet wurde. Auch wenn ich nicht an einen solchen glaube, finde ich, dass damit ein Gott instrumentalisiert wird. Das geht aus meiner Sicht nicht. Ich bin keine Theologin, aber ich finde, man kann Gott nicht instrumentalisieren. Burkhard Peters hat das bereits angesprochen, es sind schon schreckliche Dinge sozusagen in Gottes Namen passiert, nicht nur in der Zeit der Nationalsozialisten, sondern schon weit, weit vorher.

Ich finde es aber richtig, dass wir eine Demutsformulierung haben, die die Begrenztheit unserer eigenen Möglichkeiten zum Ausdruck bringt. Ich leite sie ausdrücklich nicht von einem Gott ab, nicht nur, weil ich an einen solchen nicht glaube, sondern weil ich finde - und das ist der zweite Begriff, der mir wichtig ist -, dass wir schon selber für unser Handeln verantwortlich sind. Wir können es nicht

(Burkhard Peters)

auf irgendeinen Gott beziehen oder uns auf irgendeinen Gott berufen, wenn wir Fehler machen.

Das sind die zwei Gründe, weshalb ich finde, dass der letztgenannte Vorschlag ein einigender Vorschlag ist. Ich würde mich all denjenigen anschließen, die dafür werben, ihn doch zu unterstützen, damit wir sozusagen damit die Debatte aufgreifen, die es gegeben hat, und tatsächlich in großem Respekt vor und mit Toleranz gegenüber allen hier eine Formulierung finden, die einigt. - Danke.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP])

Das Wort hat der Ministerpräsident Torsten Albig.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte beginnen, indem ich mich für diese ganz besondere Debatte in den letzten Wochen, in den letzten Monaten, ja eigentlich in den letzten zwei Jahren, bedanke, die wir geführt haben. Auch ich habe den Eindruck, dass es gut für unser Land war, eine solche Diskussion zu führen, eine solche Debatte in die Mitte unseres Landes zu tragen. Wir haben gezeigt - über alle politischen Grenzen hinweg -, wie verantwortlich wir das tun können. Nichts wäre falscher als zu sagen, dass wir am Ende einer solchen Debatte dem Land Schaden zufügen würden - egal, wie sie jetzt ausgehen wird. Die Debatte an sich war ein besonderer Wert.

Mein Dank gilt besonders dem Fraktionsvorsitzenden der CDU und dem Fraktionsvorsitzenden der SPD dafür, dass sie über die Fraktionsgrenzen hinaus versucht haben, eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Das ist eine Kompromisslösung, die ich als Christ, als Bürger, als Mensch für geeignet halte, sie an den Beginn unserer Verfassung zu stellen.

Es wird oft gesagt, dass der Umstand, dass eine Berufung auf Gott ja auch missbraucht werden könne, dem entgegenstehe, das in die Verfassung zu schreiben. Meine Damen und Herren, wir sollten nicht so kleinmütig sein, uns unsere Interpretation, was denn unser Wertekanon und unser Wertegerüst ist, von denen vorschreiben zu lassen, die es schon missbraucht haben oder möglicherweise irgendwann in Zukunft missbrauchen werden. Das können wir natürlich nicht verhindern, so wie wir beziehungsweise andere, die anders gedacht haben, es

auch in der Vergangenheit nicht haben verhindern können.

Aber das ist doch nicht unser Verständnis, die wir hier heute sitzen. Wenn dort steht, dass die Verfassung sich auch aus dem Glauben an Gott oder an andere Quellen schöpft, dann meint das doch uns, die wir hier heute sitzen, und unser Verständnis, das, was uns heute prägt, was wir als Verfassungsgeber in die Debatte geben wollen. Natürlich können wir nur dafür werben, dass unser Verständnis von Nächstenliebe und unser Verständnis von Friedlichkeit das ist, was auch künftige Generationen aus dieser Präambel ableiten. Wir wissen aber nicht, ob wir damit Erfolg haben. Wir wissen nicht, ob irgendwann wieder jemand auf eine Koppel schreibt: „Gott mit uns“. Das wissen wir nicht. Aber wir müssen doch mutig werbend nach draußen treten und sagen: Unser Verständnis dessen, was aus dem Glauben abgeleitet wird, ist etwas zutiefst Positives, zutiefst Humanes und zutiefst Herzliches und Warmes.

In dieser Formel, wie die Präambel sie jetzt in diesem guten Kompromissvorschlag beschreibt, findet jeder, der in diesem Parlament mitwirkt, einen Teil, zu dem er stehen kann. Das religiöse und humanistische Erbe Europas - ja, aber auch mein Verständnis von Bergpredigt, das davor greift. Ich durfte damit etwas mit hineinlegen und der Verfassung etwas mitgeben. Das schließt niemanden aus, es bindet alle zusammen, und es zeigt, dass wir diese Verfassung selbstbewusst auf den Weg bringen aus all den Quellen, die für uns von Bedeutung sind.

Diese Formulierung der Präambel grenzt eben nicht aus, sondern sie bindet ein. Sie nimmt die mit, die sich anders ableiten, als ich es tue, sie nimmt aber eben auch mich mit, mit den Werte aus meinem Glauben an Gott - und zwar so, wie ich meinen Glauben an Gott und auch viele andere hier ihren Glauben an Gott sehen. Wir wollen sie mit in die Verfassung hineingeben, damit sie daraus „schöpfen“ kann. Das ist natürlich kein Widerspruch und auch keine semantisch misslungene Formulierung; nein, die Verfassung schöpft, sie ist mehr als ein Text. Die Verfassung schöpft aus der Vollheit dessen, was wir in das Gefäß geben.

Ich würde mich freuen, wenn wir nach der Beschlussfassung alle den Eindruck haben, dass wir in dieses Gefäß haben etwas einlegen dürfen - egal von wo aus wir uns selber speisen. Diese Formulierung sagt nichts über Gott oder andere, sie sagt etwas über uns, darüber, wo wir stehen und wo wir herkommen. - Herzlichen Dank.

(Marlies Fritzen)