Protokoll der Sitzung vom 22.07.2016

Das passt nicht zum erklärten Ziel der Landesregierung, der Vermittlung von Medienkompetenz einen höheren Stellenwert einzuräumen. Deswegen brauchen wir neue Wege der Finanzierung, neue Konzepte und neue Strukturen, die wir mit Ihnen gemeinsam entwickeln wollen. Wie gesagt: Daran sitzen wir.

Zugleich fordert der Beschlussvorschlag der PIRATEN, dass sich meine Regierung dafür einsetzt - in Person bin ich das dann in der entsprechenden MPRunde -, dass der Rundfunkbeitrag nicht, wie von der KEF empfohlen, ab 2017 abgesenkt wird. Sie wissen: Was die KEF vorschlägt, ist nicht irgendein beliebiger Diskussionsbeitrag. Wir haben uns sehr ausdrücklich damit auseinanderzusetzen, wenn wir ihm nicht folgen wollten.

Ich glaube, dass man so weit gehen kann, aus den internen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz zu berichten, dass es im Augenblick weder für den einen noch den anderen Weg eine Mehrheit gibt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die KEF schon jetzt sagt, dass wir in den Folgejahren deutliches Erhöhungspotenzial haben, werbe ich wie auch Sie dafür, nicht einen Zwischenschritt zu gehen und den Beitrag um wenige Cent abzusenken, um dann diese Cents irgendwann wieder auffüllen zu müssen.

(Beifall PIRATEN)

Dafür gibt es keine Mehrheit. Im Augenblick ist aber auch keine Mehrheit dafür zu erkennen, dieses den Vorstellungen der KEF entsprechend zu nutzen, wie einige Kollegen es fordern. Die Debatten hierzu fanden zuletzt im Juni statt. Wir hoffen, dass wir im Oktober zu einer abschließenden Beratung

im Kreis der Ministerpräsidenten kommen. Aber: Einstimmigkeit muss noch erzielt werden.

Es ist zutreffend: Erreichen wir mit guten Argumenten - nicht einfach willkürlich oder politisch das Ziel, den Rundfunkbeitrag nicht zu senken, hätten wir für Hamburg und Schleswig-Holstein jährlich rund 150.000 € mehr zur Verfügung.

(Beifall PIRATEN)

Das wäre ein kleines Plus, um die besonderen Zwecke des Rundfunks finanzieren zu können.

In der schriftlichen Anhörung zur Neuordnung der Finanzierung ist gesagt worden, der mögliche Mehrbetrag käme für die Aufgaben der Medienkompetenzförderung ungefähr zu gleichen Teilen den beiden Bürgermedien in Schleswig-Holstein und Hamburg - also TIDE und OKSH - sowie der Medienanstalt zugute. Das ist zugegebenermaßen eine kleine Bevorzugung gegenüber den anderen Betroffenen, die ebenfalls wichtige Aufgaben erfüllen: die Filmförderung HSH, die Filmwerkstatt in Kiel, das Hans-Bredow-Institut und die Hamburg Media School.

Wir müssen den Rundfunkbeitragsanteil für besondere Zwecke aber zwingend neu ordnen. Es ist gesagt worden: Die Rundfunkabgabe von fast 1 Million € pro Jahr als ergänzende Einnahme bei den Medienanstalten entfällt leider aus den genannten technischen Gründen. Bei allen Betroffenen führt diese Situation bei der Verteilung des Rundfunkbeitragsanteils zu in der Tat schmerzlichen und bedauerlichen Veränderungen. Bei der Diskussion ist mir wichtig, dass wir, wenn es um die Neuverteilung geht, nicht die eine Aufgabenerfüllung gegen die andere Aufgabenerfüllung ausspielen, sondern dass wir versuchen, eine vernünftige, ausgewogene Mischung hinzubekommen.

Da für die Medienanstalt die Förderung des nicht kommerziellen Lokalfunks in Schleswig-Holstein als neue Aufgabe hinzukommt, soll aus unserer Sicht die Medienkompetenzförderung bei ihr künftig eine Kann-Aufgabe sein, allerdings vor dem Hintergrund eines Budgets, das allein in der Hoheit der Medienanstalten steht. Wir haben sonst kaum Situationen, in denen die einzelnen Einheiten so frei über das Geld verfügen können, das sie bekommen. Das ist nicht vorgegeben. Da ist in der Tat auf die heutige Pressemitteilung entsprechend hinzuweisen. Wenige haben das Privileg, frei zu verfügen. Deswegen würden wir uns sehr freuen, wenn die Medienanstalt gleichwohl im Netzwerk der Medienkompetenz weiter mitarbeiten würde. Auch die neue Situation gibt ihr diese Möglichkeit.

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Sie erlauben eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Krumbeck?

Ja.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Albig, wie beurteilen Sie denn, dass die schleswig-holsteinische und hamburgische Medienanstalt die einzige Medienanstalt in der Bundesrepublik wäre, die die Medienkompetenzförderung als Kann-Aufgabe ausschreibt?

- Ich beurteile es folgendermaßen: Wenn ich denn auf so viel Geld verzichten muss und ich eine Neuordnung der besonderen Zwecke der Medienanstalt vornehmen muss, muss ich auf irgendeine Art und Weise reagieren. Das sind 900.000 €, die uns dann fehlen. Insofern ist die Konzentration auf die Kernaufgaben eine, die man, glaube ich, nachvollziehen kann und die ich für richtig halte. Nichtsdestotrotz sieht das Budget Möglichkeiten vor - auch die freie Verfügbarkeit -, dass die Medienanstalt, anders als eben gesagt wurde, aus „kann“ automatisch „habe ich keine Lust zu, mache ich nicht“, macht, sondern sich auch dazu bekennen kann - auch aus ihrer eigenen, aus der Pressemitteilung folgenden Wertschätzung für die Aufgabe. Diese politische Debatte müssen wir führen. Die müssen wir auch Richtung Medienanstalt senden. Nichtsdestotrotz wollen wir auch als Regierung bei der Finanzierung all dessen, was wir mit Medienkompetenz auf den Weg bringen wollen, neue Wege und neue Quellen suchen. Lassen Sie uns dies parallel betreiben, es ist uns wirklich ein wichtiges Thema. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich möchte zunächst einmal nachfragen, ob es einen Überweisungsantrag gegeben hat. - Ich sehe beim Antragsteller nicken. Es wird beantragt, den Antrag mit der Drucksachennummer 18/4316 dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Dann ist dieser Antrag auf Überweisung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wir stimmen über den Antrag Drucksache 18/4316 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist bei Enthaltung der FDP mit einigen CDU-Stimmen und mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW dieser Antrag abgelehnt. Vielen Dank.

(Volker Dornquast [CDU]: Die ganze CDU hat abgelehnt!)

- Das war nicht ganz eindeutig, aber es hat gereicht, um ein klares Votum zu bekommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Schleswig-Holstein als Standort für Unternehmensansiedlungen zukunftsfähig ausrichten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4385

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, da die Reden zu Protokoll gegeben werden.

Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob die Drucksache 18/4385 dem Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll. Wer der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die CDUFraktion, die FDP-Fraktion und die Piratenfraktion gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW.

(Zurufe)

Damit ist die Überweisung abgelehnt, und wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich bitte um Konzentration.

(Heiterkeit - Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- Ich werde mich auch bemühen. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag mit der Drucksache 18/4385 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU. Gegenstimmen? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und der PIRATEN. - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDPFraktion ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:

Kein Fracking in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4406

Fracking ausschließen

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4473 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Landtag hat sich mehrfach mit den Gefahren befasst, die vom Fracking-Verfahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Wir alle wissen, dass dieses Verfahren nicht vollständig kontrollierbar ist. Wir alle wissen, dass das Risiko besteht, dass krebserregende Stoffe, dass Giftstoffe in das Wasser oder in die Umwelt gelangen können, wenn Gestein aufgebrochen wird. Wir wissen, dass auch das sogenannte herkömmliche konventionelle Fracking in der Vergangenheit an verschiedenen Bohrstellen auch in Niedersachsen dazu geführt hat, dass Unfälle aufgetreten sind.

Nun hat der Bundestag trotz aller Bedenken ein Fracking-Gesetz beschlossen, das in konventionellen Lagerstätten den Einsatz dieser Technik weiterhin und ausdrücklich ermöglichen soll. Und im Bundesrat hat unser Land nicht einmal mehr für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, obwohl wir uns ursprünglich auch für ein klares und vollständiges Fracking-Verbot eingesetzt haben.

Was nun tun? - Umweltminister Habeck sagt immer: „Das Wasserrecht ist unser schärfstes Schwert.“ Fakt ist aber, dass das Wasserrecht, was jetzt der Bundestag beschlossen hat, Fracking in konventionellen Gebieten erlaubt. Was heißt das für Schleswig-Holstein? - Wir hatten in SchleswigHolstein schon Dutzende von Frackbohrungen, bei denen bei uns konventionelles Fracking eingesetzt worden ist. Das heißt mit anderen Worten, dass jederzeit auch wieder an diesen Stellen in sogenannten konventionellen Fördergebieten gefrackt werden könnte, um weiter auszubeuten. Bei uns droht also ganz konkret ein Einsatz des Fracking-Verfahrens.

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Im Umweltausschuss hat uns das Umweltministerium erklärt, dass auch der Landesentwicklungsplan, in dem das Ziel, kein Fracking einzusetzen, verankert wird und werden soll, kein rechtssicheres Verbot von Fracking ermöglicht, und dass deswegen, Frau Kollegin, jeder Fracking-Antrag außerhalb von Schutzgebieten im Einzelfall zu prüfen wäre. Das heißt nichts anderes, als dass er im Einzelfall zulässig und genehmigungsfähig sein kann.

Deswegen beantragen wir PIRATEN heute, in unserem Landeswassergesetz abzuweichen von der bundesrechtlichen Möglichkeit zu fracken und Fracking bei uns ganz klar zu untersagen. Ich vermute stark, dass die nachfolgenden Redner und auch der Umweltminister wieder sagen werden, ihnen seien die Hände gebunden. Das sagt er immer und gerne. Das hat er ursprünglich dann gesagt, als er nicht veröffentlichen wollte, für welche Gebiete Anträge eingereicht worden sind. Heute wird es übrigens auf Ihrer Homepage veröffentlicht, Herr Habeck. Ich gratuliere. Warum ist das auf einmal möglich, wenn Sie sich anfangs mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben, dass so etwas offengelegt werden könne? Sie haben sich auch darauf berufen, als Sie Genehmigungen erteilt haben, dass Ihnen die Hände gebunden seien.

Fakt ist aber, dass in diesem Punkt dem Land eben nicht die Hände gebunden sind. Das Verbot unkonventionellen Frackings, Frau Kollegin, ist doch im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verankert - § 13 a. Wenn der Bund reinschreiben darf, er verbiete unkonventionelles Fracking, und wir dürfen vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes abweichen, dann dürfen wir doch auch hineinschreiben, dass wir kein Fracking haben wollen, und zwar auch kein konventionelles Fracking. Und das ist auch dringend nötig. Das Verbot von Fracking, das in unkonventionellen Gebieten gilt, ist eben nicht im Bundesberggesetz verankert, sondern im Wasserhaushaltsgesetz, und von dem dürfen die Länder abweichen.

Übrigens hat das grün-rot regierte Baden-Württemberg damals schon eine solche Abweichung speziell für Bohrungen eingeführt. Das können Sie im Wasserhaushaltsgesetz dort nachlesen. Und in Bayern fordert selbst die grüne Landtagsfraktion - deren Antrag haben wir hier ja übernommen, damit uns nicht entgegengehalten werden kann, dass gehe nicht -, Fracking im Wasserhaushaltsgesetz des Landes zu verhindern.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Der Antrag der Koalitionsfraktionen, Ihr Änderungsantrag, gibt mir jetzt Rätsel auf. Wie soll ich den Antrag verstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es dort heißt: Die Länder hätten einen engen Handlungsspielraum bei Abweichungen vom Bundeswassergesetz? Heißt das jetzt: Wir haben einen Spielraum? Heißt das, Sie wollen ihn nutzen? Oder heißt das: Wir haben keinen Spielraum? Wir wollen ihn nicht nutzen?

Wir sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir seit zwei Jahren gesagt haben: Wir müssen das Landeswassergesetz ändern und verschärfen, um Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern. Dazu fordern wir Sie auf. Da hilft kein Änderungsantrag etwas.

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Heiner Rickers das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Breyer! Ich kann mich relativ kurz fassen: Ihr Antrag liegt vor. Sie beziehen sich sowohl auf unkonventionelles als auch konventionelles Fracking. Wenn ich den Antrag intensiv lese, dann, denke ich, Sie haben einiges auf Bundesebene in den letzten Monaten nicht mitbekommen. Es ist ein wirklich umfassendes Maßnahmenpaket mit Zustimmung der Länderkammer verabschiedet worden, das eindeutig die Möglichkeit, wie bei CCS über eine Länderklausel auch Fracking verbieten zu können, hier auf Landesebene impliziert. Selbst für Probebohrungen oder Geothermie-Probebohrungen und Tiefenbohrungen hat die Länderkammer ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, was diese Dinge, wenn man will, auf Landesebene absolut verbietet. Das unterstützen wir von der CDU. Das war bundeseinheitlich Konsens, auch in der Großen Koalition.

Erinnern Sie sich bitte an die Pressemitteilung des grünen Umweltministers hier in Schleswig-Holstein. Er hat gesagt - das ist zwar nicht Habeck pur -: Ich kann diesem ganzen Maßnahmenpaket auf Bundesebene nur zustimmen, das unterstützen und gutheißen.