Protokoll der Sitzung vom 23.09.2016

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir haben einen neuen Vertrag verhandelt, der ab dem nächsten Schuljahr gilt. Alle Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein können dann nach der 4. oder 10. Klasse frei wählen, in welchem Bundesland sie zur Schule gehen wollen. Für die Schülerinnen und Schüler aus Hamburg gilt schon jetzt, dass sie in jeder Klassenstufe nach SchleswigHolstein kommen können.

Damit gehen wir neue Wege. Denn der alte Gastschulvertrag war noch vom Geist der Abgrenzung geprägt. Es wurde nämlich generell geregelt, dass der gegenseitige Schulbesuch eher nicht erwünscht ist. Davon wurden Ausnahmen definiert: für den Besuch der Gymnasiasten aus Barsbüttel, beim Zuschuss für Ersatzschulen, im Bereich der beruflichen Schulen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Regelung für die allgemeinbildenden Schulen war restriktiv.

Das neue Gastschulabkommen ist von einem anderen Geist, einer anderen Grundhaltung geprägt. Beide Länder stehen einem Schulbesuch im jeweils anderen Bundesland positiv gegenüber. Wir erfüllen damit den Wunsch vieler Eltern, die direkt im Hamburger Umland wohnen und ihre Kinder gern in Hamburg zur Schule schicken wollen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Andere Teile des Gastschulabkommens haben sich bewährt. Die Regelung für die Bezuschussung des Besuchs von Ersatzschulen gilt fort. Bei Grundschulen und Berufsschulen bleiben die alten Regelungen bestehen, da es uns insbesondere bei den beruflichen Schulen auch darum geht, die Standorte unserer Berufsschulen zu sichern, um keine Abwärtsspirale für die duale Ausbildung in Gang zu setzen. Auch der Besuch von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bleibt im Rahmen der bisher vereinbarten Größenordnung.

Zum Offiziellen kann man sagen: Im Schuljahr 2015/16 gingen 1.485 Schülerinnen und Schüler auf Schulen in Hamburg, und aus Hamburg kamen 301 Schülerinnen und Schüler. Betrachtet man die offiziellen Zahlen der allgemeinen Schulen, so ist der Schulbesuch im anderen Land rückläufig, und das in beiden Fällen. Bei den beruflichen Schulen gingen 1.322 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/16 von Schleswig-Holstein nach Hamburg, von Hamburg nach Schleswig-Holstein kamen 564.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Hier haben wir bei beiden ein leichtes Plus. Das sind die offiziellen Zahlen.

Hamburg berichtet uns jedoch - wir haben Anhaltspunkte, dass das nicht ganz falsch ist -, dass Familien jenseits der offiziellen Zahlen andere Wege gefunden haben, ihre Kinder an Schulen in Hamburg zu schicken. An diesem Punkt waren die Verhandlungen nicht ganz einfach, weil die offiziellen Zahlen rückläufig sind, es aber in Hamburg eine andere Wahrnehmung gab und wir letztlich ja auch über die Finanzen neu sprechen mussten.

Wir haben uns deshalb von drei Dingen leiten lassen. Erstens wissen wir, dass sich beide Bundesländer in verschiedenen Politikbereichen helfen können, und das tun wir auch. Zweitens begegnen wir uns großzügig. Drittens ist zwei Jahre keine Kündigung des Abkommens möglich. Das Abkommen läuft länger, aber wir werden nach zwei Jahren neu bewerten.

Im alten Gastschulabkommen bis zum Jahr 2016 war eine jährliche Steigerung um 200.000 € vereinbart. Wir haben jetzt vereinbart, dass wir 2016 bis 2019 jeweils 100.000 € mehr an Hamburg zahlen, um allgemeine Preissteigerungen auszugleichen. 2019 werden wir schauen, ob es einen Anpassungsbedarf gibt, und das vermutlich auf der Grundlage realer Zahlen.

Das neue Gastschulabkommen löst das alte ab, es schafft Rechtssicherheit und sorgt für mehr Ehrlichkeit in den Familien, übrigens auch im Umgang an den Schulen, die wussten, dass die Adressen nicht immer ganz die wahren waren. Insofern decken wir jetzt komplett die Lebenswirklichkeit von Familien ab.

Wir freuen uns, dass es zu diesem Austausch kommt. Wir glauben, dass wir auch in anderen Bereichen der Bildungspolitik voneinander profitieren können. Wir freuen uns, wenn Schülerinnen und Schüler eine gute Wahlmöglichkeit haben und zum Beispiel ihre Oberstufenprofile auch über die Grenze hinweg wählen können. Wir freuen uns insbesondere, dass wir ganz reale Alltagsprobleme von Familien gelöst haben. - Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember 2009 berichtete Staatssekretär Zirkmann dem Bildungsausschuss, Hamburg habe das Gastschulabkommen gekündigt. Es folgten zahlreiche Ausschusssitzungen, in denen abwechselnd Staatssekretär und Minister vorgetragen haben und ebenfalls abwechselnd von mal konstruktiven Verhandlungen und mal von überraschenden Volten der Hamburger Gesprächspartner berichteten. CDU und FDP wehrten sich damals vehement gegen eine gemeinsame Sitzung der beiden Bildungsausschüsse. Wer gute Unterhaltung schätzt, sollte sich die Protokolle von damals ruhig noch einmal ansehen.

Im Juli 2010 wussten sich 750 Menschen nicht anders zu helfen, als mit einer Menschenkette auf die durch das ausgelaufene Gastschulabkommen entstandenen Probleme ihrer Kinder hinzuweisen. Allerdings hatten CDU und FDP damals als Leitlinie ihrer Politik ausgegeben, Kosten zu sparen, und sei es auf Kosten der Familien im Hamburger Rand.

Eigentlich hatten die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein versprochen, in den Sommerferien den Streit über das Gastschulabkommen beizulegen, schrieb die „Bergedorfer Zeitung“ im August 2010. Doch diese Hausaufgaben sind liegen geblieben. Offenbar waren die Ferien wichtiger.

Im Oktober 2010 wandte sich schließlich Bildungsminister Dr. Klug über das „Schenefelder Tageblatt“ an die wartende Öffentlichkeit mit der Botschaft: Nur Geduld!

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Aha!)

Etwa zur gleichen Zeit begann eine Mahnwache vor dem Landeshaus, am 2. Dezember 2010 demonstrierten 1.000 Menschen vor dem Landtag für ein neues Gastschulabkommen.

Beim „sh:z“ scheint man sich in der kurzen schwarz-gelben Phase an ein solches Regierungshandeln gewöhnt zu haben. Denn im August 2015 kommentierte man die laufenden Gespräche dieser Landesregierung mit den Worten, das Thema sei so gut wie beerdigt, ein neues Gastschulabkommen werde es auf absehbare Zeit nicht geben. - Ganz falsch!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Denn es gibt seit 2012 eine neue Landesregierung, und es gibt einen neuen Geist in der Zusammenarbeit. Vielen Dank, Frau Ministerin!

(Ministerin Britta Ernst)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir hatten schon im Frühjahr dieses Jahres das Vergnügen, uns auf Antrag der Opposition - das war dem Kollegen Koch zu verdanken - mit dem Verhandlungsstand des Abkommens zu befassen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Guter Mann!)

Sie hegten damals die leise Hoffnung, dass sich Frau Ernst und Herr Rabe ähnlich festhaken würden wie seinerzeit Herr Dr. Klug und seine wechselnden Gesprächspartnerinnen und -partner auf Hamburger Seite.

Was nun vorliegt, ist mehr als eine Fortschreibung bisheriger Vereinbarungen. Es ist ein großer Schritt nach vorn und eine neue Qualität in der Zusammenarbeit. Für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wird der grenzüberschreitende Schulbesuch nicht mehr von einer Ausnahmegenehmigung abhängig sein, sondern vom Wunsch der Eltern. Dieses Recht kann nur da eingeschränkt werden, wo die Kapazitäten der betreffenden Schule erschöpft sind.

(Tobias Koch [CDU]: Aha!)

- Herr Koch sagt: „Aha“. Herr Koch, jetzt denken wir einmal darüber nach: Wenn eine Schule voll ist, ist sie wohl voll. Sie werden sicherlich gleich näher erläutern, wo Sie da den Skandal sehen.

Die Regelungen für Berufsschülerinnen und -schüler sind etwas restriktiver. Frau Ernst hat das erläutert. Es gibt allerdings auch hier Härtefallregelungen. Ich werbe dafür, sich hier jeweils im Einzelfall die Auswirkungen auf das Angebot an Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein genau anzusehen. Das Gastschulabkommen belegt, dass die enge Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Nachbarn von unten her wächst und zur täglichen Selbstverständlichkeit wird. Ich bedanke mich bei der Landesregierung und beim Hamburger Senat für diesen Durchbruch, der die Lebens- und Bildungsqualität für viele junge Menschen in unseren beiden Bundesländern verbessern wird.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Zeit von Tarnen, Tricksen und Täuschen - so lautete einmal eine Überschrift über das Gastschulabkommen und die für die Eltern damit verbundenen Handlungsnotwendigkeiten - ist vorbei. Die Städte und Gemeinden im Hamburger Rand werden sich mutmaßlich über steigende Einwohnerzahlen freuen können, einfach, weil Eltern und Kinder sich

nicht mehr formal ummelden müssen. Das Grundprinzip ist eben nicht mehr, Schülerinnen und Schüler des anderes Bundeslandes von den eigenen Schulen fernzuhalten. Das Grundprinzip heute heißt Kooperation auf Augenhöhe, konstruktive Zusammenarbeit in vielen unterschiedlichen Bereichen. Ein neuer Geist ist in die Zusammenarbeit eingezogen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias Koch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine freie Schulwahl über die Landesgrenzen von Hamburg und Schleswig-Holstein hinweg das hatten SPD und Grüne im Landtagswahlkampf versprochen, und so fand es sich auch im rot-grünblauen Koalitionsvertrag wieder.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Danach passierte erst einmal jahrelang nichts. Am Ende waren sich die Koalitionäre selbst nicht mehr ganz sicher, ob sie tatsächlich eine freie Schulwahl oder vielleicht doch nur eine gemeinsame Bildungsplanung mit Hamburg versprochen hatten.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ja!)

Dann aber kurz vor der Sommerpause der vermeintliche Durchbruch: eine freie Schulwahl zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein für alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 5 und 11, zwar nicht sofort, aber immerhin ab dem Schuljahr 2017/2018. - Was für eine fantastische Nachricht für die Kreise in der Metropolregion.

(Demonstrativer Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Beifall Hans- Jörn Arp [CDU])

Tausenden von Schülern, denen bislang ein Schulbesuch in Hamburg verwehrt war, können zukünftig ihre Wünsche erfüllt werden. All diejenigen, die sich bisher mit einer getürkten Adresse bei Verwandten oder Freunden in Hamburg angemeldet hatten,

(Martin Habersaat [SPD]: „Getürkt“ wollen wir nicht mehr verwenden, 2016!)

(Martin Habersaat)

können jetzt wieder zu ihren Eltern nach Hause ziehen und trotzdem die Schule in Hamburg besuchen. Und all die Ehepaare, die sich extra getrennt hatten, damit ein Elternteil mit dem Sprössling nach Hamburg ziehen konnte, können jetzt wieder eine Familie sein.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ich hoffe, Sie sind nicht persönlich betroffen!)

Und für all das muss Schleswig-Holstein noch nicht einmal einen einzigen Cent dazubezahlen; denn die Ausgleichszahlung bleibt auf dem jetzigen Niveau einschließlich der jährlichen Dynamisierung. Somit geradezu ein sensationelles Ergebnis für den Landeshaushalt, wenn man an frühere Hamburger Millionenforderungen zurückdenkt.