Das hat ja in der Vergangenheit nicht einmal dieses Parlament immer gemacht. Herr Kollege Schlie hat zum Beispiel als Innenminister dem Parlament damals vorgeschlagen, dass man die Amtsausschüsse nach Einwohnerzahlen gewichtet. Er hat dem Parlament damals die Anordnungsmöglichkeit von Verwaltungsgemeinschaften vorgeschlagen. Davon haben Sie Ihren eigenen innenpolitischen Sprecher, Herrn Kalinka, nicht überzeugen können. So ist es nun einmal, es ist dann anders gekommen. Dafür haben Sie uns damit überzeugt, deswegen haben wir auch eins zu eins Ihren Gesetzentwurf übernommen, abgeschrieben und umgesetzt.
Das habe ich alles auch schon 2013 gesagt, als Herr Breitner mit der Vorratsdatenspeicherung ankam. Ich lese meine Rede nicht noch einmal vor.
- Weil ich ihn gelobt habe? Ich glaube nicht. So schwierig kann das nicht sein. Ich bin mir ziemlich sicher, er steht da drüber.
Beim Thema Vorratsdatenspeicherung habe ich das alles schon einmal erläutert. Da hat der Kollege Breyer ja noch geglaubt, der Ministerpräsident hätte eine Richtlinienkompetenz gegenüber der Fachmeinung des Innenministers. Ich lese den Kommentar nicht noch einmal vor: Dem ist nicht so. Der Innenminister darf und soll seine Fachmeinung vertreten. Was das Parlament davon in welcher Konstellation übernimmt, ist ihm überlassen.
Nichtsdestoweniger wollen wir natürlich nicht auf die fachliche Meinung verzichten. Es ist im Übrigen vollkommen üblich und hat im Bund auch schon Tradition, dass Innenministerium und Justizministerium unterschiedliche Auffassungen vertreten. Dann ist es unsere Aufgabe, dies entsprechend umzusetzen, wenn wir gesetzgeberisch tätig werden oder wenn wir unsere Wünsche zum Bundesratsabstimmungsverhalten geben.
Jetzt komme ich einmal zu den einzelnen Punkten. Herr Kollege Bernstein, seien Sie doch nicht so pessimistisch! Ihr Antrag, Drucksache 18/4535, ist doch noch gar nicht abgelehnt worden. Wir haben ihn in die Anhörung gegeben. Sie haben hier behauptet, wir hätten das Thema Strafrahmenänderung, das Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte respektive Erweiterung des Strafgesetzbuchs um einen möglichen § 115 abgelehnt. Das ist nicht so. Wir haben einen eigenen Antrag gestellt, das zu prüfen. Das meinen wir ernst. Wir prüfen es, weil es fraglich ist, ob es wirksam ist. Diese Frage muss man wohl stellen können.
Wir haben auch die anderen Anregungen des Herrn Kollegen Klug aufgenommen jenseits einer Strafrahmenänderung. Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass Sie in der schwarz-gelben Koalition einen solchen Antrag gestellt hätten.
- Nein, nicht so einen Antrag zum Thema Strafrahmenerhöhung! Ich glaube nicht, dass so ein Antrag von einer schwarz-gelben Koalition gestellt worden wäre. Das ist in Koalitionen nun einmal so.
Sie haben den Satz ja schon erwähnt: In dem Papier kommt man zu dem Schluss und konzediert, dass die letzte Strafrahmenerhöhung nichts gebracht hat.
Da ist es natürlich legitim zu fragen: War das nicht genug? War das eine falsche Erhöhung? - Ein Thema ist zum Beispiel beim letzten Mal gar nicht angefasst worden: Wie ist es mit Einsatzkräften, wenn sie gerade nicht in der Vollstreckungshandlung sind? Deswegen kann man die Antwort richtig finden, man brauche mehr. Bei Geld ist es häufiger so, dass mehr hilft.
Oder man kann in der Prüfung sagen: Das nützt nichts, und wir müssen andere Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel den Rechtsschutz für die betroffenen Polizeibeamten zu verbessern, wie wir es schon gemacht haben, wie den Entschädigungs
fonds und andere Dinge, damit man tatsächlich zeigt, dass man natürlich hinter den Polizeibeamten steht. Die Frage aber, was wirksam ist, steht hier mitten im parlamentarischen Streit. Herr Kollege Bernstein, wir werden uns die Sachverständigen anhören und dort sicherlich zu einer Beschlussfassung kommen. Natürlich hat unser Innenminister in der fachlichen Beratung eine wichtige Stimme, sonst würden wir das gar nicht erst prüfen.
Herr Kollege Breyer: Chinesische und russische Geheimdienste fragen auch jetzt nicht an. Die machen das einfach. Ich kann ja viele Ihrer Befürchtungen teilen, aber Ihre Begründungen sind manchmal hanebüchen, ich muss es so sagen. Ob wir § 100 a StPO ändern, interessiert den chinesischen oder russischen Geheimdienst nicht die Bohne.
Im Übrigen haben die Frage des Telemediengesetzes und die entsprechenden Fragestellungen, ob man die Telekommunikationsdienste unter das gleiche Regime stellt, diejenigen, die dieses Plug-in zur Verfügung gestellt haben und jetzt schon die SurfDaten gesammelt haben, überhaupt nicht interessiert. Sie nehmen da Beispiele aus der kommerziellen Welt. Im Endeffekt müssen unsere Ermittlungsbehörden in der kommerziellen Welt nach den Daten fragen, die die schon gesammelt haben. Wenn wir uns darüber unterhalten, wie wir das verhindern, müsste der Antrag ein ganz anderer sein.
Herr Kollege Dolgner, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es einen Unterschied macht, ob sich ich sage einmal - chinesische Geheimdienste über Sicherheitslücken hier in unsere Hardware einhacken oder Sicherheitslücken von privaten Unternehmen ausnutzen, oder ob wir staatlicherseits Daten sammeln und diese dann auch noch hochoffiziell an diese Dienste weitergeben? - Das hat eine vollkommen andere Qualität. Bei allen möglichen Diensten bin ich als Bürger immer noch frei, diese zu nutzen oder auch nicht zu nutzen. Wenn aber der Staat diese Sachen per Gesetz sammelt und weitergibt, wird es schwer, sich als Bürger dagegen zu behaupten.
- Herr Kollege König: Ich habe gerade den Kollegen Breyer auf diesen Unterschied aufmerksam gemacht. Ich wusste bisher nicht, dass die chinesischen und russischen Geheimdienste unsere befreundeten Dienste sind. Aber Herr Kollege Breyer hatte sowohl das Plug-in, das Surfdaten sammelt, als auch die russischen und chinesischen Geheimdienste erwähnt und gesagt, es öffne sich Tür und Tor durch eine entsprechende Gesetzesänderung.
Die Türen und Tore sind technisch teilweise schon auf. Auch bei den befreundeten Diensten haben uns die amerikanischen Geheimdienste ziemlich deutlich zu verstehen gegeben: Eure Bedenken sind uns relativ egal, wenn unsere eigene Sicherheit betroffen ist.
Das nehmen wir zur Kenntnis. Es ist eine Nebelkerze, bei der Frage, ob wir die Kommunikation aus dem Telemediengesetz Ermittlungsmaßnahmen zugänglich machen, mit russischen und chinesischen Geheimdiensten zu argumentieren. Die hören uns sowieso ab. Die können das, ehrlich gesagt, auch viel besser, habe ich manchmal die Befürchtung, wenn ich mir vor Augen führe, wie der amerikanische Wahlkampf gelaufen ist und was dort alles an E-Mails von einem gewissen Geheimdienst reingestreut worden ist. Dazu benötigten die auch keine Ermächtigung in einem amerikanischen Gesetz. Ich glaube auch nicht, dass amerikanische Geheimdienste das geliefert haben.
Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?
Zum ersten Punkt - Staatstrojaner - war meine Forderung, dass, wenn der Staat von einer Sicherheitslücke Kenntnis hat, er diese bitte schön schließen lassen und sie nicht ausnutzen soll, weil sie in dem Moment, in dem er sie ausnutzt und sie nicht schließen lässt, auch alle anderen weiterhin nutzen können. Dazu gehören zum Beispiel auch chinesische Geheimdienste.
Zum zweiten Punkt - Surfverhalten protokollieren - war mein Argument: So ein Plugin kann ich deinstallieren, ich muss es nicht benutzen. Aber was jetzt geplant ist, diesen
besonderen Datenschutz für Internetnutzer abzuschaffen, würde dazu führen, dass die Dienste und Anbieter selbst plötzlich die Möglichkeit hätten, unser Internetverhalten zu Sicherheitszwecken zu speichern.
Dagegen kann ich mich nicht wehren. Ich kann dann nicht einfach ein Plug-in deinstallieren. Das kann nur der Gesetzgeber beeinflussen. Ich glaube, der Fall mit dem Plug-in zeigt, dass, wenn einmal solche Daten anfallen und vorhanden sind, sie dann nicht sicher vor Verlust, Datenklau oder Datenhandel zu schützen sind. Das ist das allgemein bekannte Problem der Vorratsdatenspeicherung.
- Herr Kollege Breyer, ich danke Ihnen außerordentlich, dass Sie noch einmal klargemacht haben, dass die Problematik des Plug-ins nicht mit dem Thema der Gesetzesänderung zu tun hat. Das haben Sie gerade ausführlich erläutert. Es ist im Übrigen auch unter dem derzeitigen Rechtsregime bereits gemacht worden.
Ich hatte es vorher schon gesagt, dass wir uns gern noch einmal darüber unterhalten können, wie wir den Einsatz solcher Plug-In-Instrumente unter datenschutzrechtlichen Aspekten wahrscheinlich eher international regeln müssen. In diesem Fall würde ich sogar sagen, dass wir ihn schlicht und ergreifend verbieten müssen.
Sie haben das als Einführungskulisse genommen. Das werden Sie jetzt durch weitere Wortbeiträge nicht mehr ändern. Weder russische Geheimdienste noch die Frage, ob ein Plug-and-Surf Daten sammelt oder nicht, hat etwas mit der zentralen Frage zu tun. Wenn Sie mich weiterreden lassen, dann können Sie vielleicht ganz zufrieden sein.
Dieser Landtag hat aus ganz anderen Erwägungen heraus, nicht wegen russischer oder chinesischer Gemeindienste, gesagt: Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab.
Das ist nichts Neues. Der Landtagsbeschluss gilt. Der Landtagsbeschluss gilt natürlich auch, wenn es bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat um tatsächliche Gesetzesänderungen geht. Das ist gar keine Frage. Die Vorratsdaten sind bisher auch nicht im Landesverwaltungsgesetz umgesetzt worden. Mit anderen Worten: Wir haben hier als Parlament und als Koalition keinerlei Vollzugsdefizit.
Aufgrund meiner ablaufenden Redezeit verweise ich auf meine Redebeiträge vom 12. Dezember 2013 und vom November 2013 und auf sonstige Redebeiträge. Nichtsdestotrotz finde ich es immer wieder spannend, dass die PIRATEN, die sich immer gegen Meinungsmonopolisierung wehren, außer wenn es um ihre eigene Meinung geht, ein Problem damit haben, dass ein Innenminister seine fachlichen Ermittlungserfordernisse vorträgt, hier seine Fachlichkeit hat, und wir in der Ermessensabwägung sagen - denn wir sind nicht alle Innenminister, es gibt nämlich ein Innenministerium -: In der Ermessensabwägung ist das okay. Das ist die Antwort von Herrn Dr. Bernstein. Oder wir sagen: In der Ermessensabwägung ist das nicht okay. Das ist die Antwort dieser Koalition. Daran wird sich auch bis zum Ende dieser Koalition nichts ändern. Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund für eine Aktuelle Stunde oder irgendwelche Aufregung dazu.
Meine letzte Redezeit verwende ich auf das Thema Einbruchskriminalität. Ja, grundsätzlich lese auch ich gern die Studien von Herrn Pfeiffer und mache darauf aufmerksam. Es gibt aber durchaus Bereiche, bei denen man zugeben muss, dass wir eine steigende Kriminalität haben. Das ist zum Glück nicht bei der Gewaltkriminalität der Fall, es ist aber bei der Einbruchskriminalität so. Zumindest gibt es hier steigende Hellfeldzahlen. Bei Einbruchskriminalität ist das mit dem Dunkelfeld so eine Sache. Dieses Feld dürfte nicht allzu groß sein. Hier muss man schon die Frage stellen, ob wir in diesem Bereich mit allen Maßnahmen richtig liegen oder nicht. Dazu gibt es ein Gesamtpapier.
Herr Kollege Bernstein, wir haben Ihren Antrag damals seitens der SPD nicht wegen einer möglichen Aufnahme in § 100 a StPO abgelehnt. Dazu haben wir gar nichts gesagt. Man muss sich schon überlegen: § 244 Absatz 2 Nummer 2 StGB, Bandendiebstahl, gleicher Strafrahmen, das ist der Telekommunikationsüberwachung zugänglich. Vorfälle nach Nummer 3, Wohnungseinbruchsdiebstahl mit mindestens sechs Jahren und höchstens zehn Jahren Strafrahmen, sind dem nicht zugänglich. Hier kann man sicherlich die Frage stellen, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Abgelehnt haben wir die Anträge von den Kollegen der CDU, weil in ihrem Antrag die Streichung des minderschweren Falls enthalten war. Der Kollege Peters hat Ihnen erläutert, dass dies zu weit geht. Natürlich muss es auch bei Einbruchsdiebstahl einen minderschweren Fall geben, wenn minderwertige Sachen gestohlen werden oder wenn diese Taten aus - ich sage einmal - beendeten Beziehun
gen heraus begangen werden. In diesem Fall ist sicherlich nicht das Strafrecht, sondern eher der Mediator der richtige Ansatzpunkt. Hier kriminalisiert man Menschen, die gar nicht so stark zu kriminalisieren sind. Hier haben Sie das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Wir haben gesagt, das haben wir deshalb abgelehnt. Ich sehe hier keinen Widerspruch.
Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?
Herr Kollege, Sie haben jetzt so viel gesagt. Ihre Rede neigt sich jedoch dem Ende zu, und ich habe noch nicht gehört, wie Ihre Position zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist. Daher möchte ich Sie noch nach dieser fragen.
- Das können Sie gern. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in der Form, wie sie gemacht worden ist, haben wir abgelehnt. Es gab übrigens schon unter Schwarz-Gelb ein Moratorium. Wir haben dies abgelehnt, weil unsere Sicherheitsbehörden gar nicht in der Lage gewesen sind, die entsprechend notwendige Software selbst zu erstellen. Insofern finde ich es gut, dass Sie unseren Sicherheitsbehörden inzwischen zutrauen, die Lücken selbst zu entdecken.
Wir hatten das Problem, dass wir noch nicht einmal Zugriff auf den Quellcode hatten. Das heißt, das erste Problem war: Wer garantiert uns, dass die entsprechende Quellensoftware nur die Dinge abgreift, für die die richterliche Ermächtigung besteht? Deshalb ist das gestoppt worden, und es war vollkommen richtig, dass man das stoppt.