Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

(Zurufe - Martin Habersaat [SPD]: Das ha- ben wir vergessen!)

- Das haben wir an der Stelle nicht vergessen, nein. Aber das ist die Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Kiel, damals Torsten Albig, und der

hat im Gegensatz zu Ihnen da eine ganz andere Auffassung.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Frau Abgeordnete Beate Raudies.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nicolaisen, ein Lob für die gute Recherche. Die Anhörungsunterlagen aus dem alten Verfahren haben wir uns natürlich auch noch einmal angeguckt. Und für alle, die sich nicht erinnern: Die kommunalen Landesverbände und auch der Staatssekretär im Innenministerium, zuständig für die Kommunalaufsicht, haben diesen Vorschlag damals vehement abgelehnt. Wer das im Plenarprotokoll nachlesen will, findet es dort.

(Zuruf: Hört, hört!)

Also, Respekt. Ich wollte drei Sachen zu dem Vorschlag der FDP sagen. Herr Garg, das ist dann konsequent. Das finde ich dann wenigstens konsequent. Das könnte man so machen. Ich würde heute sagen: Im Ergebnis bezahlen dann die Steuerzahler die Erschließung von privaten Grundstücken.

(Christopher Vogt [FDP]: Die Erschließung von privaten Grundstücken? - Weitere Zuru- fe)

Dann stellt sich die Frage: Soll das nur für die Straßen gelten oder auch für Gas, Abwasser, Elektrizität und Wasser? Das ist dann der nächste Punkt, über den man nachdenken muss. Das kann man machen, aber das werden wir dann sehen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die sind doch schon erschlossen!)

- Nein, Beiträge werden ja auch erstmalig erhoben, wenn Sie ein Grundstück erschließen. Und wenn Sie alle Beiträge abschaffen und ausschließen wollen, dann müssen wir uns auch darüber unterhalten.

(Zurufe)

- Wenn Sie den Kanal erneuern.

Wir diskutieren das im Ausschuss, ich glaube, da kommen wir dann auch sachlich weiter.

(Christopher Vogt [FDP]: Als wenn das das Problem wäre! - Zuruf Petra Nicolaisen [CDU])

Ich will auch mit dem Gerücht aufräumen, in Baden-Württemberg sei es nicht erlaubt. Auch die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht in § 78 den Einnahmebeschaffungsgrundsatz vor: zuletzt aus Steuern. Damit ist klar: Alle anderen Einnahmen gehen vor.

Was die wiederkehrenden Beiträge angeht, da haben wir - und deswegen sind viele Gemeinden in Schleswig-Holstein, so glaube ich, noch ein bisschen zurückhaltend damit - erst seit 2014 durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich eine klare Grundlage, auf welcher Basis man das machen kann. Ich weiß, dass Husum damit jetzt angefangen hat. Da werden wir ja sehen, wie die damit zurechtkommen, ob das wirklich so praktikabel ist und wie sich das realisieren lässt.

Ich fände das persönlich auch eine gute Möglichkeit, das zu verteilen; denn ich habe es gesagt: Ich war 23 Jahre in einer kommunalen Vertretung. Sie können mir glauben: Ich habe mit vielen Menschen zu tun gehabt, die genau vor der Situation standen. Wir haben aber in der Kommune auch immer einen Weg gefunden, den Menschen in dieser Situation zu helfen. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Lars Winter.

Danke schön, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf einige Ausführungen, die hier gemacht worden sind, zum Beispiel vom Kollegen Garg, der das alte Mütterchen wieder einmal bemüht hat und die alleinerziehende Mutter mit dem Reihenendhaus -

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

- Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will! Chillen Sie Ihr Gesicht! Chillen Sie Ihr Gesicht!

(Heiterkeit)

Ich möchte auf die beiden eingehen, die Sie hier gerade angesprochen haben. Natürlich bezahlt niemand gern Geld für das, was er vielleicht vor der Haustür auf der Straße sieht. Aber dieses Argument zieht nicht, weil es so viele verschiedene Möglichkeiten für diese bestimmten Personengruppen gibt, die vielleicht wenig Geld und trotzdem Hauseigen

(Petra Nicolaisen)

tum haben. Man hat zum Beispiel über Absatz 9 die Möglichkeit, dass man das in der Verrentung auf zehn Jahre streckt. Dann wird auch die fünfstellige Summe auf einmal erträglicher. Wir haben die Möglichkeit - viele Gemeinden wenden das an -, statt Beitragsbescheiden Ablöseverträge zu schließen. Über Ablöseverträge kann ich auch Fälligkeiten regeln, ich kann also Zahlungsverpflichtungen strecken. Das machen schon viele Kommunen, leider noch viel zu wenige.

Dann ist ja schon angesprochen worden, dass es nach der Abgabenordnung - § 222 - auch eine Stundungsmöglichkeit gibt. Die Prozente, die der Kollege Breyer angesprochen hat - 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr -, seien so viel. Aber Sie mit Ihren 3 % über Basiszinssatz können teilweise weit darüber liegen, je nachdem wie die Situation ist.

(Zuruf)

Dann möchte ich dabei noch einmal sagen - da schaue ich einmal ganz kurz -: Leider stimmen die Ausführungen von Herrn Garg, dass es Kommunen gibt, die keine Beitragssatzung haben. Und es gibt welche, die Satzungen haben, sie aber nicht anwenden. Das sind alles Rechtsbrecher.

(Zurufe)

- Weil sie verpflichtet sind, das zu machen. Die Kommunalaufsichten haben darauf zu achten. In Ostholstein passiert es zum Beispiel. Da kriegen alle Kommunen das in ihr Stammbuch geschrieben.

Herr Abgeordneter Winter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

(Christopher Vogt [FDP]: Wie ist es denn in Plön eigentlich?)

- Ich weiß nicht, wie der Kreis Plön das macht. Entschuldigung.

Herr Kollege Winter, eine Anmerkung zur bisherigen Ratenzahlungsregelung, die Sie angesprochen haben. Bisher ist es so: Ratenzahlungen nur, wenn die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlässt. Können Sie uns sagen, wie viele von den über tausend Kommunen in Schleswig-Holstein eine solche Ratenzahlung einräumen? Und was spricht eigentlich

dagegen, das so zu machen wie in RheinlandPfalz und einfach kraft Gesetzes die Möglichkeit der Ratenzahlung zu schaffen?

- Was soll so eine dumme Anfrage? Woher soll ich wissen, wie viele Gemeinden das anwenden?

- Es sind sehr wenige.

- Sie wissen genau, das können Sie nämlich auch nicht sagen. Insofern bitte ich, beim nächsten Mal vernünftige Fragen zu stellen, die man auch beantworten kann und nicht so’n dumm Tüch.

Hinsichtlich der Stundungsmöglichkeiten, die ich ausgeführt habe, mit den Ablöseverträgen: Ja, da kenne ich ganz viele Gemeinden. Ich war nämlich selbst in Kommunalverwaltungen tätig, und da wurde das immer angewendet, wenn es bestimmte Voraussetzungen gab. Nicht immer, denn die Gemeinde ist keine Bank. Wenn also eine Bank eintritt, müssen Banken herhalten, und dann müssen die Verträge dort gemacht werden. Aber in besonderen Härten und besonderen Fällen - das sind Ihre Mitbürger vor Ort - finden Sie Regelungen, um das gut hinzubekommen.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen: Wenn Sie schon über die Ausbaubeiträge sprechen und meinen, dass man die nicht erheben müsse, wie sieht es denn mit Erschließungsbeitragszahlungen aus? Die CDU baut ja so gerne Neubaugebiete. Und in den Kaufpreisen sind immer auch Erschließungskosten mit drin. Konsequenterweise müsste man die auch abschaffen.

(Zurufe)

Also bitte eine Bundesratsinitiative, dass eben das Bundesbaugesetz geändert wird, dass Sie die Erschließungsbeträge auch nicht bezahlen müssen.

Herr Abgeordneter Winter, gestatten Sie eine Bemerkung?

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, dürfte ich -

(Anhaltende Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns fortfahren. Ich will Sie zwischendurch nur daran erinnern: Die Ausschussberatungen stehen ja noch bevor. Aber jetzt frage ich den Abgeordneten Winter, ob er eine Bemerkung des Abgeordneten Dr. Stegner gestattet.