Kleine und Kleinstunternehmen sind diejenigen, die wir fördern und unterstützen sollten. Sie haben es geschafft, dass sich diese Gruppe von Unternehmen weniger oft an öffentlichen Ausschreibungen um Aufträge beteiligt. Warum ist das so? - Die Antwort finden Sie im Bericht. Fast 60 % finden, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt. Das steht so im Bericht. Da frage ich vor allem die Kollegen von der SPD: Wie sozial ist das denn, wenn man kleine und mittelständische Unternehmen systematisch behindert?
Mir gefällt auch der Teil, wie viele Unternehmen Lohnanpassungen nach der Einführung dieses Gesetzes machen mussten - nämlich praktisch gar keine. Über 90 % der Unternehmen mussten am Lohn nichts ändern, um dem Tariftreuegesetz zu genügen.
Davon abgesehen gibt es vonseiten der öffentlichen Auftraggeber sowieso keinerlei Kontrollen. Das wird im Bericht ausdrücklich kritisiert. Jeder kann in die Formblätter eintragen, was er will, und niemand überprüft das. Daher ist das Gesetz, wie es momentan gültig ist, einfach nur ein Bürokratiemonster und Papiertiger.
Noch ein Beispiel gefällig: Das gleiche Bild bei den Sozial- und Umweltschutzaspekten, die bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden sollten. 84 % der öffentlichen Auftraggeber gaben an, dass Sie institutionell oder personell überhaupt nicht in der Lage seien, die Aspekte zu berücksichtigen, die Sie hier gerade so gelobt haben, Herr Tietze. Deshalb haben wir PIRATEN auch damals abgelehnt, dass sich Kommunen verbindlich an das Gesetz halten müssen.
Zum Schluss noch ein Wort zur fehlenden Transparenz. Wir PIRATEN predigen seit fast fünf Jahren, dass Sie mehr Transparenz schaffen müssen. Die Unternehmen bemängeln bei öffentlichen Ausschreibungen die Transparenz. Jetzt wird ihnen ein Online-Portal empfohlen, um Ausschreibungen transparenter zu machen. Das ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur raten: Lesen Sie den Bericht, machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben! Anregungen für Verbesserungen finden Sie in unseren Änderungsanträgen von vor drei Jahren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der SSW im Jahr 2001 den Entwurf für ein Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein vorlegte, folgte natürlich ein starkes Echo, das bis heute nachhallt. Die einen befürchteten den Untergang des Abendlandes - das haben wir auch heute wieder gehört -, die anderen begrüßten eine solche Initiative ausdrücklich. Es war seinerzeit ein hartes politisches Ringen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Seitdem wurde es immer auf den politischen Prüfstand gehieft, und das ist auch okay so.
Zusammen mit dem Bauaufträgevergabegesetz aus Bayern war Schleswig-Holstein damals bundesweit Vorreiter für solch eine politische Initiative. Wenn wir uns die Landkarte heute anschauen, stellen wir fest, dass es mittlerweile in 14 von 16 Bundesländern landesspezifische Vergabegesetze mit Tariftreue- und Mindestlohnregelungen gibt. So ganz verkehrt scheint unser Weg also nicht zu sein, was ich durchaus als Erfolg werte.
Ich stelle fest, dass wir damals absolut richtig lagen und für viele ein gutes Vorbild waren und heute immer noch sind. Dabei handelt es sich mitnichten um Sozialromantikergesetze. Faire Löhne haben nichts mit Sozialromantik zu tun, sie sind ein Teil von guter Arbeit.
Vielmehr spielt auch der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle. Durch die Regelung sind genau die Betriebe bei uns im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Zudem sollte jeder Betrieb ein Eigeninteresse daran haben, denn es ist die beste Möglichkeit, gute Fachkräfte zu finden und zu halten.
weiterentwickelt oder neuen rechtlichen Voraussetzungen angepasst. Dagegen ist nichts einzuwenden, und auch darüber reden wir heute.
Als Koalition haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode den Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz eingereicht. Nach einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz 2013 mit Mehrheit verabschiedet. Damit haben wir ein Gesetz geschaffen, das die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt.
Wichtige Elemente des Gesetzes sind unter anderem die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns sowie die Verpflichtung zur Tariftreue was ein bisschen mehr ist als nur die Einhaltung von Mindestlöhnen - sowie weitere Verpflichtungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, das heißt soziale Gerechtigkeit und Ökologie. Zudem wurde festgeschrieben, dass das Gesetz auf seine Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die Zielerreichung und Effizienz, zu evaluieren ist. Damit sind wir beim heute vorliegenden Bericht.
Es wundert einen natürlich nicht wirklich, dass eine große Zahl der Rückmeldungen bestätigt, dass das gesamte Vergaberecht zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet. Zugegeben ist es eine bürokratische Hürde, die zu nehmen ist, wenn bestimmte Kriterien zu erfüllen sind, um den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu bekommen. Doch solche Kriterien sind vom Gesetzgeber nicht einfach aus der Luft gegriffen oder nur dafür da, Auftraggeber oder Auftragnehmer zu drangsalieren. Sie haben ihre Berechtigung.
Was den Bürokratieaufwand durch das Gesetz und seine Lesbarkeit betrifft, sollten wir die Evaluierung zum Anlass nehmen und schauen, wo und wie Vereinfachungen und gegebenenfalls eine Verschlankung möglich sind. Für den SSW steht aber fest, dass wir an den Standards nicht rütteln werden. Standards sind keine Bürokratie, sie sind ein Mehrwert und Grundlage für gute Arbeit und die soziale Marktwirtschaft.
Die Kritik, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vom Vergabegesetz benachteiligt werden, teile ich überhaupt nicht. Denn da der Rücklauf der Meldungen relativ gering war, scheint es so zu sein, dass der weit überwiegende Teil der angefragten Unternehmen überhaupt kein Problem mit dem Gesetz hat. Wenn man den Ausführungen des Kollegen Tietze folgt, der alle positiven Rückmeldungen der verbleibenden Umfrageteilnehmer genannt hat, sieht man, dass das Tariftreuegesetz wirkt und ein Erfolg ist.
Deutlich wird durch die Evaluation aber auch, dass die Regelungen des Tariftreuegesetzes einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Einsatzes von Niedriglohnkräften bei der Ausführung öffentlicher Aufträge leisten. Damit wird bestätigt, dass wir ein wesentliches Ziel mit dem Gesetz erreichen, und das ist auch gut so. Etwa 40 % der Rückläufe der Umfrage bescheinigten dem TTG zudem, die sozialen Sicherungssysteme auf diese Weise zu entlasten. Aber auch die Wirkungen des vergabespezifischen Mindestlohns seien in begrenztem Umfang spürbar und hätten in einigen Branchen zu Lohnerhöhungen geführt.
Dass unsere Leute an der Tür, an denen wir jeden Morgen vorbeigehen, einen ordentlichen Lohn und mehr Geld als vorher bekommen, darauf bin ich stolz, darüber bin ich froh. Ich freue mich für die Leute und die Familien.
Das sind die Effekte des Tariftreuegesetzes, die ich auch aus persönlichen Gesprächen, nicht nur aus dem Kreis Nordfriesland, bestätigen kann. Fest steht: Wir werden das Tariftreuegesetz weiterentwickeln und neuen Herausforderungen anpassen. Dies gilt beispielsweise für den vergaberechtlichen Mindestlohn, den wir auf 9,99 € anheben werden und damit an das niedrigste TVL-Gehalt anpassen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass alle Vergabestellen - sprich alle Kommunen - das Tariftreuegesetz anwenden. Es wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein, das hinzubekommen. - Vielen Dank.
Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Johannsen Callsen von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es bemerkenswert, mit welcher Euphorie die Redner der Koalition den Eindruck erwecken, allein das TTG sei schuld, dass es maßgebliche Einkommenszuwächse in Schleswig-Holstein gegeben habe. Wer so etwas behauptet, hat das Gutachten nicht gelesen.
Noch einmal: 90 % der Unternehmen zahlen jetzt schon über dem Mindestlohn. Es bleibt das Gebäudereiniger-Handwerk. Die haben jetzt schon 10 €. Das liegt über Ihrem neuen Mindestlohn. Auch das Sicherheitsgewerbe wird entsprechend auf dieses Niveau anziehen.
Was ich allerdings in dieser Debatte viel interessanter finde, ist der Unterschied, den wir jetzt zwischen Ihren Ansichten zum vergaberechtlichen Mindestlohn und zu dem üblichen Landesmindestlohn herausgearbeitet haben. Beim vergaberechtlichen Mindestlohn sagen Sie, es sei sozial gerecht, dass jemand, der öffentliche Aufträge für die öffentliche Hand erhält, mindestens 9,99 € pro Stunde bekommt. Das ist soziale Gerechtigkeit à la Koalition.
Der Landesmindestlohn ist der Mindestlohn, den die Zuwendungsempfänger, die vom Land Schleswig-Holstein Zuwendungen bekommen, zahlen müssen. Das betrifft den ganzen Bereich der Jugendarbeit, der Kultur, die sozialen Verbände, die Arbeiterwohlfahrt und so weiter. Da sagen Sie: Na ja, dieser Landesmindestlohn, der bleibt so, wie er ist, bei 9,18 €.
Das müssen Sie mir erklären, warum diese unterschiedliche Behandlung von zwei Personengruppen Ihrer Ansicht nach sozial gerecht ist. Dazu werden wir im Wirtschaftsausschuss ja ausreichend Gelegenheit haben. - Herzlichen Dank.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Ralf Stegner von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Callsen, ich versuche es noch einmal in aller Ruhe mit Ihnen. Erst beklagen Sie hier, wir hätten mehrere Mindestlöhne. Das haben Sie die ganze Zeit beklagt.
Im Bund waren Sie übrigens gegen den Mindestlohn. Im Land waren Sie gegen die beiden anderen. Dann erklären wir Ihnen, dass unser Ziel ist, mit dem Mindestlohn Arbeitnehmer ganz nach unten
Dann wird der Mindestlohn auf unseren Druck hin eingerichtet - am Ende in der Großen Koalition von der Union abgezwungen -, und wir kehren zur Tarifautonomie zurück. Die Tarifautonomie finden wir übrigens richtig. Das ist eigentlich der Prozess, wie Löhne gefunden werden sollten. Das passiert im Bund jetzt mit einer Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Vorschläge machen. Dann werden die Landesmindestlöhne, die wir haben, überflüssig, weil wir den Bundesmindestlohn erkämpft haben.
Ich füge hinzu: Wir finden es gut, wenn die Löhne steigen, und zwar nicht nur die Mindestlöhne, sondern generell die Löhne. Wir wollen, dass die Menschen ordentlich verdienen. Die erwirtschaften nämlich unseren Reichtum in Deutschland, und nicht diejenigen, die hier klug daherreden und gegen höhere Löhne sind und immer von Bürokratie reden.
Bei dem anderen Punkt, beim Tariftreue-Vergabemindestlohn, geht es um etwas ganz anderes. Da geht es darum, dass wir keine Privatisierungsanreize schaffen wollen, indem Menschen, die Aufträge von uns bekommen, schlechter bezahlt werden als diejenigen, die für uns arbeiten. Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun, Herr Kollege.