Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die finanzielle Bezuschussung der Ersatzschulen neu geregelt und das Ministerium im Schulgesetz dazu verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren über die Entwicklung der Finanzierung zu berichten, um dem Gesetzgeber durch diese Evaluation Gelegenheit zu geben, gegebenenfalls nachzusteuern. Der Bericht der Landesregierung, für den ich mich bei Frau Ministerin Ernst und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanke, zeigt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für Neuregelungen gibt.
Die Zuschüsse für die allgemeinbildenden Ersatzschulen sind seit 2012 um rund 8,5 Millionen € angestiegen. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass sich damit die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht nur scheinbar verbessert hat, Herr Sönnichsen.
Auch die privaten berufsbildenden Schulen stehen nicht am Rande des Abgrunds. Sie haben recht, die Landesregierung hat über die Nachschiebeliste den Gesamtzuschuss für die deutschen Privatschulen um 1 Million € gekürzt. Auch die Koalitionsfraktionen haben bei den privaten allgemeinbildenden Schulen weitere 855.000 € zur Gegenfinanzierung wichtiger Projekte herausgenommen. Besonders finanziert haben wir damit nämlich 50 zusätzliche Referendarstellen an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen.
Das bedeutet aber nicht, dass irgendeiner Privatschule etwas weggenommen wird. Das wissen Sie ganz genau. Im Schulgesetz ist nämlich ein gesetzlicher Anspruch definiert.
Diese Haushaltsvorschläge ziehen also lediglich die Konsequenzen aus der Entwicklung der Schülerzahlen und dass der Ansatz im Haushaltsentwurf vielleicht ein bisschen zu hoch bemessen war.
Also noch einmal ganz deutlich: Sollten die jetzt vorgesehenen Mittel nicht auskömmlich sein, wovon wir nicht ausgehen, müssten wir im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder an anderer Stelle nachsteuern. Erwecken Sie hier bitte also nicht den Eindruck, wir nähmen den freien Schulen etwas weg. Das tut nämlich keiner.
Was wir allerdings auch nicht tun werden, ist, über den deutschen Privatschulen ein Füllhorn auszugießen, wie es die FDP in ihren Haushaltsanträgen gefordert hat. Keine Schule in privater Trägerschaft wird Probleme wegen unserer Finanzpolitik bekommen, aber natürlich haben einige Schulen aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen finanzielle Einbußen zu verkraften.
Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig, dass die neue gesetzliche Regelung möglichst viele Privatschulen, und zwar nicht nur aus dem WaldorfKomplex, dazu motiviert hat, sich den Herausforderungen der inklusiven Beschulung zu stellen. Da haben wir noch großen Nachholbedarf, da freue ich mich auf weitere Verbesserungen.
Die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen widerlegen auch die immer wieder gern erhobene Behauptung, es sei in Schleswig-Holstein besonders schwierig, eine Schule in privater Trägerschaft zu gründen. Im Sommer 2017 werden gleich vier Schulen in privater Trägerschaft - drei Grundschulen und eine verbundene Grund- und Gemeinschaftsschule - ihren Betrieb aufnehmen. Die Trägerverbände der Privatschulen wissen, dass sie in der SPD einen verlässlichen Partner haben, gerade weil wir immer wieder deutlich machen, dass die vorrangige Verantwortung des Staates den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und den Schulen der dänischen Minderheit gilt.
Gleichwohl dürfen wir die gesellschaftliche Diskussion darüber nicht ignorieren, inwieweit private Bildungseinrichtungen, die vom Land nicht nur zugelassen, sondern auch subventioniert werden, gegen Artikel 7 des Grundgesetzes verstoßen, der eine „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ ausdrücklich verbietet. Der DGB hat in den letzten Wochen eine sehr interessante Studie dazu vorgelegt.
Es ist richtig: Die Rechtsprechung geht jetzt davon aus, dass ein Schulgeld von 160 € pro Monat diesen Anforderungen noch gerecht wird. Aber wir wissen alle, dass Privatschulen diese Grenzen manchmal überschreiten. Es ist richtig, dass viele
Privatschulen auch Stipendien anbieten für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich kein oder nur ein geringeres Schulgeld leisten können. Dennoch hat kein Betreiber einer Privatschule das Recht, den Auftrag des Grundgesetzes als allgemeinverbindlich für jeden anzusehen außer für sich selbst.
Ich bitte Sie, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung dem Bildungsausschuss zu überweisen, danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen eine friedliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will auch ganz versöhnlich anfangen: Ich möchte mich zunächst bei Frau Ministerin Ernst ganz herzlich für den Bericht und auch bei Herrn Grundmann bedanken, der in den letzten vier bis fünf Jahren auch persönlich so viel Zeit und Mühe investiert hat, die Finanzierungsstrukturen neu aufzustellen. Es ist wirklich toll, was da gelungen ist.
Was ist passiert? Was hat sich seit 2012 geändert? Wir haben transparentere Regelungen, wir haben die Kosten dynamisiert. Aber erst einmal zu Herrn Sönnichsen zum Thema Transparenz.
Sie haben ja recht mit den beruflichen Schulen der Technik, aber das ist der Punkt, bei dem wir sagen: Wir wollen es insgesamt an den öffentlichen Bereich anlehnen und nicht jede kleine Schulart einzeln betrachten. Das ist dann - das haben wir schon häufiger im Bildungsausschuss besprochen sozusagen der Preis von Übersichtlichkeit. Wir haben wirklich lange geschaut, welche Regelungen und welche Übergangsfristen es gibt. Da wird schon auch versucht nachzusteuern. Aber es zeigt, wie das System vorher gewesen ist, weil es da extrem viele Einzellösungen gegeben hat, durch die
niemand mehr durchgestiegen ist. Dass das jetzt viel transparenter und an das öffentliche System angelehnt ist, das finde ich genau richtig.
Dann gibt es den Punkt, dass wir die Schülerkostensätze dynamisiert haben. Die waren unter RotGrün eingefroren. Das kann man selbstkritisch sagen. Seit 2001 waren die Zuschüsse stabil, als ob sich sonst in der Schullandschaft gar nichts getan hätte. Wir haben wirklich geschafft, das zu dynamisieren. Das heißt, alle Punkte wie zusätzliche Schulassistenten, mehr Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen kommen dann eben auch bei den Schulen in freier Trägerschaft an. Das ist wirklich gut.
Mir gefällt besonders - das war auch ein Wunsch der Schulen in freier Trägerschaft -, dass Inklusion jetzt eine Grundlage hat und es eine Möglichkeit gibt, inklusiv zu beschulen. Durch die Inklusionszuschläge, die neu eingeführt werden, durch die Kooperation mit den Förderzentren ist da - so glaube ich - etwas sehr Gutes im Dialog gelungen. Wir haben auch immer gesagt: Wenn wir merken, dass bei den von uns bereitgestellten Mitteln für Schülerkostensätze Spielraum ist, gehen wir nach oben. Wir haben auf der neuen Grundlage die Sätze von 80 % auf 82 % für die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft angehoben.
Herr Sönnichsen, es ist ein interessantes Verständnis von Wegnehmen. Der Haushaltsansatz 2012 für Schulen in freier Trägerschaft, den Sie noch mit aufgestellt haben, lag bei 50,2 Millionen €. Nach den Kürzungen, die wir in den Haushaltsberatungen jetzt vorgenommen haben, liegen wir bei 61,1 Millionen €.
Das sind 11 Millionen € mehr. Wenn man davon redet, wir nähmen es den freien Schulen wieder weg, ist das eine originelle These, die aber nicht zu belegen ist.
Sind wir uns einig darüber, dass auch der Gesamthaushalt des Landes von 2012 bis heute um den gleichen Faktor gestiegen ist?
Herr Sönnichsen, das ist eine sehr gute Frage, wenn Sie mir kurz bei der Antwort zuhören möchten: Ich habe gerade auf die Steigerung von 50 Millionen € auf 61 Millionen € hingewiesen. Da können Sie sich einmal überlegen, was das für eine Steigerung ist. Das sind über 20 %. Wenn Sie dieses Argument bemühen, stelle ich fest, dass der Ansatz in dieser Maßnahmegruppe in Kapitel 0710 weit überproportional gestiegen ist, Herr Sönnichsen.
Es bleibt die Tatsache, dass Sie aus dem Entwurf die Beträge herausgestrichen haben, und das ist ein Wegnehmen und nichts anderes.