Obwohl es lange gedauert hat, scheinen die Grünen hier in Schleswig-Holstein jetzt eine angemessene Bewaffnung unserer Polizei zu unterstützen. Ich begrüße das ausdrücklich. Es wundert mich allerdings schon, wenn der Innenminister mehr Gelassenheit einfordert. Man solle das tun, was die Fachleute empfehlen, erklärt er uns in einem Namensartikel, den wir am Wochenende lesen konnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich hier alles aufzählen würde, was dem schleswig-holsteinischen Innenminister besonnene Fachleute empfohlen haben, was aber entweder von der Landesregierung oder im Parlament abgelehnt wurde, würden zehn Minuten Redezeit nicht ausreichen.
Wir werden uns aus meiner Sicht angesichts der vorstellbaren Terrorlagen auch wieder intensiv mit der Frage des finalen Rettungsschusses auseinandersetzen müssen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir hierzu eine klare Regelung im Landesverwaltungsgesetz brauchen.
Was wäre denn passiert, wenn der Berliner Attentäter nicht bei einer Polizeikontrolle in Italien, sondern in Schleswig-Holstein erschossen worden wäre? In Italien werden die Polizisten, der Schütze und der Verletzte, als Helden gefeiert. In Schleswig-Holstein besteht eine unklare Rechtslage. Wir wären vermutlich an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens überhaupt nicht vorbeigekommen.
Uns geht es darum, unseren Polizistinnen und Polizisten Handlungs- und Rechtssicherheit zu geben. Dies sind unsere Aufgabe und unsere Pflicht als Gesetzgeber. Unsere Vorschläge halten Maß und Mitte, aber sie sind notwendig, um den Herausforderungen des Terrorismus gewachsen zu sein und unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Anschlägen zu schützen.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zum Thema öffentliche Ordnung sagen. Sie wissen, dass die CDU seit Langem dafür eintritt, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung wieder Bestandteil des Gefahrenabwehrrechts in Schleswig-Holstein wird. Wer gestern Abend so wie ich Gelegenheit hatte, am Empfang des Landtagspräsidenten teilzunehmen und dort die eindrucksvollen Schilderungen von Feuerwehrleuten und Polizeibeamten gehört hat, wie respektlos ihnen zum Teil Bürger begegnen
- letzter Satz -, mit wie viel Hilflosigkeit die Einsatzkräfte dem gegenüberstehen und trotz solcher Widrigkeiten ihren Dienst leisten müssen, sollte spätestens jetzt davon überzeugt sein, dass wir, bevor es in den Bereich des Strafrechts geht, Handlungsmöglichkeiten brauchen, um die öffentliche Ordnung stärker in den Fokus rücken zu können.
Zum Abstimmungsverhalten ein letztes Wort: Wir unterstützen den Antrag der FDP und natürlich unseren eigenen Antrag. Ich werbe dafür um Zustimmung. Wenn wir in eine Ausschussberatung gehen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass wir gemeinsam einen Weg finden. - Vielen Dank.
Für den Antragsteller zu Drucksache 18/5038 hat jetzt Herr Abgeordneter Wolfgang Dudda von der Piratenfraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Wenn unsere Behörden sich um einen Terroristen kümmern, egal ob er Salafist ist oder - wie gerade gestern - ein Reichsbürger, wenn er ein Extremist ist, dann sind wir der Auffassung, dass unsere Behörden ausreichend ausgestattet sein sollen und ausreichend arbeiten können sollen. Sie können das oft genug, wie sie gestern bewiesen haben. Ich denke, so weit haben wir hier keine Meinungsunterschiede.
Jetzt kommen wir zu den Unterschieden: Wie wir heute wissen, reichte auch die Ausstattung des Staates im Fall Amri aus, um die Sache richtig zu machen und den Attentäter Amri als Gefährder zu identifizieren. Ich empfehle dazu den öffentlich abrufbaren Bericht des Landeskriminaldirektors Schürmann, den er am 5. Januar 2017 in der Sondersitzung des Innenausschusses in NordrheinWestfalen gegeben hat. Dieses Dokument ist eindrucksvoll. Es ist furchtbar, zu lesen, was passiert ist.
Wenn man es liest, dann weiß man, dass die zwölf Menschen vom Breitscheidplatz noch leben könnten. Man wusste seit dem 27. Oktober 2015, dass Amri auf seinem Mobiltelefon schwarz gekleidete Menschen mit Handgranaten und Kalaschnikows hatte. Das wusste man übrigens von seinem Zimmernachbarn in seiner Asylbewerberunterkunft. Insofern brauchen wir nicht allen nachzuspüren. Viele
unserer Asylbewerber und Flüchtlinge wissen sehr wohl, was sie an unserem Staat haben, und dass das gut so ist.
Jetzt kommt es aber: Wenige Wochen später, am 17. November 2015, wurde den Behörden aus einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes bekannt, dass ein Anis etwas in Deutschland planen würde. Dieser Anis war unbekannt. Durch die Konferenz des LKA in NRW mit dem Bundeskriminalamt wurde dann bekannt, dass Anis Anis Amri ist. Man wusste also spätestens seit dem 16. Dezember 2015, über ein Jahr vor dem Attentat am Breitscheidplatz, wer das ist und was er vorhat. Man wusste aus verdeckten Überwachungsmaßnahmen, dass Amri durch Raub und Diebstahl seine terroristischen Aktivitäten finanzieren wollte. Die fünf Hauptbeschuldigten, gegen die sich das Verfahren richtete, das ist sozusagen das Nebenprodukt von den Amri-Erkenntnissen, sitzen seit dem 8. November letzten Jahres in Untersuchungshaft. Von ihnen kann keine Gefahr mehr ausgehen.
Das Polizeipräsidium Dortmund stufte Amri am 17. Februar 2016 als Gefährder in NRW im Phänomenbereich Islamismus ein. Das, was dann eine Woche später bekannt wurde, zitiere ich jetzt wörtlich aus dem Bericht des Landeskriminaldirektors:
„Durch verdeckte Maßnahmen am 24.02.2016 wurde bekannt, dass AMRI - der zu dieser Zeit schon seinen Lebensmittelpunkt in Berlin hatte - vorgeblich im Auftrag von Allah töten und sich in Berlin mit einem unbekannten IS-Sympathisanten treffen wolle, der ihn bei seiner Anschlagsplanung unterstütze.“
Wohlgemerkt, das war am 24. Februar. Was danach ermittlungstaktisch und strafrechtlich falsch lief, kann ich beim besten Willen in der mir zur Verfügung stehenden Redezeit nicht darstellen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass im Frühjahr der Generalbundesanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gebeten hat, das Verfahren zu übernehmen, weil Amri dort ansässig ist. In Berlin hat man das abgelehnt mit der starken Erkenntnislage, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe. Man kann dies eigentlich nur als grausame Fehler von Justiz und Polizei bezeichnen, was da passiert ist. Das ist aber keine Frage dessen, dass es nicht genügend Material oder Ausstattung, und zwar rechtlich und personell gegeben habe.
Das Gleiche trifft übrigens auch dafür zu, dass Amri sich 14-mal unter verschiedenen Identitäten als Asylbewerber melden konnte. Das ist nur einmal
aufgefallen, nämlich in Bochum. Das ist am 28. April letzten Jahres gewesen. Da hat man ihn erkannt, obwohl bei jeder Antragstellung daktyloskopische Maßnahmen, das heißt, es wurden Fingerabdrücke genommen, erfolgt sind, bei denen man dies erkennen müsste. Daran sehen wir, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen komplett versagt. Das lässt sich auch nicht mit den Vorfällen aus Braunschweig erklären, wo 300 Menschen zu viele Anträge gestellt haben und wo man dies mit Überlastung begründet hat. Bei Amri herrschte jedes Mal eine ganz ruhige behördliche Atmosphäre.
Deshalb will ich für meine Fraktion und für mich festhalten, dass die Fehler von Menschen und organisatorisches Versagen zu dem geführt haben, was in Berlin passiert ist.
Die Ausstattung der Behörden war sehr wohl ausreichend. Sie reichte aus, um bereits im Februar 2016 zu wissen, dass Amri im Auftrag von Allah töten wollte. Es war der Hinweis eines anderen Asylbewerbers, der der entscheidende Hinweis war, dass Anis und Amri dieselbe Person sind. Dieser Hinweis war es, der die Behörden instand setzte, vernünftig zu arbeiten.
Damit lassen sich wesentliche Teile der Anträge von CDU und FDP im Grunde schon erledigen. Die Gutachtenidee der FDP finde ich hervorragend. Diese sollte beraten werden.
Ein Letztes noch: § 58 a des Aufenthaltsgesetzes sieht klar vor, dass Bundes- und Innenminister solche Menschen in Sicherungshaft nehmen können, übrigens bis zu 180 Tage lang. Wenn man sich dann aber § 62 des Aufenthaltsgesetzes anguckt, dann liest sich dieser wie ein Handlungsleitfaden für Leute, die nicht in Sicherungshaft wollen. Diese brauchen nur danach vorzugehen. An dieser Stelle muss etwas gemacht werden, um Menschen, gegen die klar wegen Terrorismus ermittelt wird, auch der Sicherungshaft zuführen zu können. Diese Lücke hätte man genauso schließen können wie das Bedürfnis von Menschen aus den Maghreb-Staaten, hierherzukommen. Das Durchschnittsalter dort beträgt 27 Jahre, und die Menschen dort sind ohne Perspektive. Ich kann verstehen, dass sie hierherkommen und sich hier eine Zukunft aufbauen wollen,
- auch wenn ihre Lebensentwürfe hier nicht funktionieren. Das hat nichts damit zu tun, dass von dort überwiegend Terroristen kommen. Wir wissen aus einer anderen Studie, dass der Anteil bei uns überhaupt nur 0,3 % der Asylbewerber ist. Von daher noch einmal: Die Rezepte, die wir haben, reichen aus, wir brauchen keine neuen aus der orwellschen Giftküche. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der feige Terroranschlag von Berlin auf friedliche Menschen in Berlin hat unsere Republik erschüttert, und selbstverständlich ist es legitim, zu fragen: Wie konnte es soweit kommen? - Je mehr aber über den Fall Amri bekannt wird, desto drängender stellt sich diese Frage. Waren es Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen, fehlende Ressourcen oder fehlende gesetzliche Grundlagen?
Ich war ein bisschen überrascht über die Meinungsstärke und die Meinungslage, das alles schon Tage nach dem Anschlag geklärt zu haben. Gründung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, versuchte Mordbeteiligung, Körperverletzung, Diebstahl, gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Drogenhandel und diverse aufenthaltsrechtliche Verstöße; wegen all dieser Straftaten wurde zwar gegen Amri ermittelt, die Beantragung eines Haftbefehls unterblieb aber wohl. Einmal ist diese eingestellt worden, weil er ja bald abgeschoben wird.
Fehlende Ausreisepapiere allein ermöglichen natürlich nicht eine längere Sicherungshaft nach Aufenthaltsgesetz. Ich halte auch eine Prognoseverlängerung, um die es im Endeffekt nur gehen kann, für nicht erforderlich. Herr Kollege Dudda, das wäre eine Rechtsänderung.
- Das ist dann eine Wertung von Ihnen! - Ich halte eine Prognoseverlängerung bei den Haftgründen, um die es im Endeffekt geht, und die Frage der Prognose nach § 62 für unerlaubte Einreise oder Wechsel des Aufenthaltsortes für nicht erforderlich. Aber: Bei einer Abschiebung wegen Terrorverdachtes nach § 58 a Aufenthaltsgesetz, Beendigung, könnte eine Lehre aus dem Fall Amri sein, dass man den notwendigen Prognosezeitraum für eine erfolgreiche Abschiebung über drei Monate so weit erweitert, wie es rechtstaatlich noch angemessen ist, um eine Sicherungshaft von Gefährdern aus unkooperativen Heimatländern überhaupt zu ermöglichen.
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?
Herr Kollege Dr. Dolgner, ich wollte einfach nur ergänzen, dass auch die Nichtmitwirkung einer Feststellung der wahren Identität ein entsprechender Haftgrund sein kann. Es wurde schon einmal gesagt: Das wurde 2010 in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs bestätigt.
- Das ist richtig, Herr Kollege Kubicki. Wenn sich Herr Amri da geweigert hätte, dann hätte man in Kleve auch die Haft beantragt. Aber sie haben es ihm nicht vorgeworfen. Sie haben tatsächlich nur den Haftgrund Sicherheitshaft überprüft, auch bezüglich dessen, dass die Dokumente gefehlt haben. Also können wir uns auch darüber streiten. Genau aus diesem Grund halte ich auch für diesen Fall eine Verlängerung des Prognosezeitraums nicht für erforderlich. Sie können sechs Monate beantragen, Sie können diesen Zeitraum sogar noch um zwölf Monate verlängern, wenn es Gründe gibt, die er entsprechend zu vertreten hat. Aber ich gehe jetzt einmal von einem smarten Gefährder aus, der, wie gesagt, die Anleitung, was man tun muss und was man nicht tun muss, richtig gelesen hat.
Deshalb glaube ich, dass man unabhängig von der Kooperativität bei einem Gefährder - um den geht es, nicht um jemand, der mit einem falschen Pass eingereist ist und der deshalb in Sicherungshaft genommen werden kann - den notwendigen Prognosezeitraum verlängert, damit Gefährder aus Staaten,
bei denen man länger als drei Monate braucht, um eine Abschiebung durchzuführen, das nicht umgehen können, also durch absichtliches Wohlverhalten noch die Zeit zu gewinnen, hier Dinge zu tun, bevor sie abgeschoben werden. Das ist meine These.
Auch das ist zutreffend. Aber, Herr Kollege Dolgner, Sie wissen auch, dass die Ausländerbehörde in Kleve Herrn Amri in Kenntnis seiner wahren Identität ein Dokument mit falscher Identität ausgestellt hat.
- Herr Kollege Kubicki, das ist richtig. Ich habe ja am Anfang gesagt, es kann sein, dass es einfach eine Fehleinschätzung war oder dass es vielleicht doch für eine U-Haft ausgereicht hätte, wenn man sich nur getraut hätte, eine solche entsprechend zu beantragen.
Ich habe ja die Frage gestellt: Was kann man eventuell aus dem Fall Amri lernen? Wenn Herr Amri ein Gefährder gewesen wäre, bei dem andere Gründe nicht vorgelegen hätten, hätte Kleve keine Möglichkeit gehabt. Ich glaube schon, dass Kleve aufgrund anderer Möglichkeiten auch die Handhabe gehabt hätte; es fällt aber sehr schwer, das lediglich aus einer Liste des Bundesministeriums der Justiz sozusagen von zu Hause aus beurteilen zu wollen.
Die Frage ist aber: Haben wir eine Lücke, die eventuell im Fall Amri hätte bestehen können? Herr Dudda hat das ja auch zur Sprache gebracht. Ich glaube, das Zusammenspiel der §§ 58 a und 62 erlaubt es gerade bei Gefährdung - das ist ja auch eine Keule, die wir gegen jeden Ausländer schwingen können -, den notwendigen Prognosezeitraum zu differenzieren nach Sicherungsgründen, die ein Gericht meistens sowieso nicht mehr ernsthaft anerkennt. Wir brauchen bei einem Familienvater, der mit einem falschen Pass eingereist ist, keinen drei Monate verlängerten Prognosezeitraum. Das würde ich unterscheiden von denen, die nach § 58 a rechtskräftig abgeschoben werden können. Das unterliegt auch einer rechtlichen Prüfung. Da sehe ich durchaus ein verstärktes öffentliches Interesse, den