Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überzogen. Diese Zeit steht jetzt auch allen anderen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDP-Fraktion hat der

(Ministerin Monika Heinold)

Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es zeigt sich immer mehr, dass es zwischen den Anteilseignern unterschiedliche Auffassungen zur Zukunft der HSH Nordbank gibt. Während Schleswig-Holstein einen Gesamtverkauf bevorzugt, geht Hamburg eher in die Richtung eines Ausverkaufs einzelner Teile der Bank, zumindest sollen der operative Teil der Bank und die Bad Bank getrennt veräußert werden. Es wäre schön, wenn wir wirklich alle wüssten, wohin die beiden Landesregierungen die Geschicke der HSH Nordbank lenken wollen.

Frau Ministerin, nicht erst seit dem Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar 2017 ist klar, dass die Abwicklung der Bank zu einer schweren Belastung des deutschen Sparkassenwesens führen kann. Unter Rückgriff auf interne Dokumente der Bankenaufsicht wird dort ein Szenario dargestellt, das wirklich beunruhigend ist, nicht nur für Schleswig-Holstein. Ich zitiere:

„Sollte der Verkauf der HSH scheitern …, (müssten) die Sparkassen … prüfen, ob sie sich an einer Stabilisierung der HSH beteiligen können. Das brächte sie in eine Zwickmühle. Hilfe für die HSH würde teuer, ein Verzicht hätte aber mindestens ebenso gravierende Folgen. Denn: ‚Durch die Anwendung jeglicher Abwicklungsinstrumente würde eine Nichtleistungsfähigkeit der Institutssicherung der Landesbanken bzw. der Sparkassen evident‘, haben die Aufseher in ihrem Plan festgehalten.“

Und weiter:

„Sollte die HSH fallen, dürfte der Haftungsverbund der Sparkassen ein Ende haben.“

Dabei müssen wir zwischen der Frage Gewährträgerhaftung und dem Gläubiger-Verband der Sparkassen Schleswig-Holstein sowie dem Haftungsverbund der Sparkassen insgesamt unterscheiden. Es stellt sich für uns als Schleswig-Holsteiner auch die Frage, ob wir es für sinnvoll erachten, dass mit schleswig-holsteinischen Steuermitteln der Haftungsverbund der Sparkassen bundesweit gestützt wird, wir damit also die Sparkassen in Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und anderswo im Prinzip refinanzieren.

In allem Ernst: Wenn die Abwicklung kommt, wird genau das Szenario eintreten, was dort beschrieben worden ist, mit den entsprechenden Folgen, denn die Abwicklung ist nicht vom Tisch.

Die Mitgliedschaft im Haftungsverbund garantiert eine bessere Bonität. Für die Mitglieder des Verbundes fiele ein Privileg weg. Sie müssten ab diesem Zeitpunkt gekaufte Papiere mit Eigenkapital unterlegen, das ist etwas, was sie bis heute noch nicht machen müssen. Dies hätte - so geht es aus den internen Unterlagen hervor - die Folge, dass bei den angeschlossenen Mitgliedern des Verbundes ein erheblicher Rekapitalisierungsbedarf ausgelöst würde.

Wir wollen mit unserem Berichtsantrag keinen Popanz aufbauen, aber die Deutlichkeit des Berichts der „Wirtschaftswoche“ sollte uns alle wachrütteln, dass die Krise der HSH Nordbank nicht nur extrem teuer für die schleswig-holsteinischen Steuerzahler werden könnte, sondern auch noch weiter reichen könnte, als viele von uns in diesem Hohen Haus bisher verinnerlicht haben.

Es kommt hinzu, dass die Insolvenz der Reederei Hanjin dokumentiert hat, zu welchen Preisen man die Schiffe, die eigentlich ja vom Markt gehörten, damit Charterraten wieder steigen können, veräußern konnte, was dazu führt, dass der Druck auf die Charterraten zunehmen wird, wiederum mit fatalen Folgen für die HSH Nordbank.

Es kommt weiterhin hinzu, dass wir ein weiteres Problem haben, von dem viele gar nichts wussten ich übrigens bis Dezember letzten Jahres auch nicht -, nämlich dass darin auch noch Milliarden Risiken enthalten sind, nämlich die Frage, was mit den Hybridkapitalgebern geschieht, die ihrerseits erklären, dass sie aus den Verträgen mit der HSH Nordbank Anspruch darauf hätten, dass ihr Hybridkapital wieder aufgefüllt werde. Das hat zur Folge, dass erhebliche Zahlungen - wir reden da wirklich von Milliarden - auf die HSH Nordbank zukommen können. Ich habe erfahren, dass bereits ein Rechtsstreit in Hamburg dazu anhängig ist, der noch seiner Entscheidung harrt. Aber es handelt sich dabei nicht um private Anleger, sondern es handelt sich dabei um institutionelle Anleger wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften, die ihrerseits Probleme haben, wenn die Verträge ihnen gegenüber nicht erfüllt werden. Dann haben sie beispielsweise Probleme, Lebensversicherungsverträge auszahlen zu können.

Also: Die Risiken steigern sich. Ich kann wirklich nur hoffen -, das werden wir in absehbarer Zeit er

(Präsident Klaus Schlie)

leben -, dass interessierte Käufer, die sich dieser Risiken sicher auch bewusst sind, tatsächlich ein indikatives Angebot abgeben. Das werden wir im März feststellen. Gibt es so etwas Belastbares nicht, dann können wir uns auf die Abwicklung bereits vorbereiten. Das wird dann ein langer Parforceritt. Ich wünsche Ihnen, Frau Ministerin - das wissen Sie -, in diesem Fall persönlich alles Gute. Aber nach wie vor müssen wir - auch nach dem Beitrag von Herrn von Pein im „Hamburger Abendblatt“ zu der Frage, wer ist eigentlich dafür zuständig, dass sich innerhalb von zehn Jahren mindestens 16 Milliarden € für Hamburg und Schleswig-Holstein in Luft auflösen, - der Frage, wer dafür eigentlich politisch verantwortlich ist, nachgehen. Dieser Frage werden wir noch einmal politisch nachgehen müssen; nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber sicher in der nächsten.

Noch einmal: Wir diskutieren hier teilweise über 10.000-, 15.000- oder 20.000-€-Beträge und nehmen es als gottgegeben, als Schicksalsschlag, hin, dass innerhalb von zehn Jahren 16 Milliarden € Steuermittel aus Hamburg und Schleswig-Holstein für sinnvolle Ausgaben nicht zur Verfügung stehen werden, sondern für den Größenwahn, Weltgeltung zu beanspruchen, für Länder ausgegeben werden, die das im Zweifel selbst gar nicht tragen können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, und vielen Dank für den Bericht.

(Beifall FDP)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias Koch.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitte des Jahres 2005 die Gewährträgerhaftung der Eigentümer für die HSH Nordbank den Betrag von 165 Milliarden € erreicht hatte, hätte eine Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen in Schleswig-Holstein ein Risiko von knapp 30 Milliarden € bedeutet. Bei Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 belief sich die Gewährträgerhaftung immer noch auf 65 Milliarden €, wovon knapp 12 Milliarden € auf die Sparkassen entfielen. Auch dieser Betrag wäre geeignet gewesen, nicht nur die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland, in den Abgrund zu reißen.

Diese Sichtweise macht einmal mehr deutlich, wie zwingend erforderlich die Rettung der HSH Nord

bank im Jahr 2009 gewesen ist. Sie hat einen Flächenbrand bei den Sparkassen im Land vermieden, sie war kein Selbstzweck, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Menschen im Land am wenigsten schlimme Alternative.

Seit Ende 2015 beläuft sich die Gewährträgerhaftung der Sparkassen für die HSH Nordbank jetzt nur noch auf weniger als 500 Millionen €. Darauf hat die Ministerin gerade auch hingewiesen. Dieser Betrag könnte allerdings nach wie vor zum Tragen kommen, nämlich dann, wenn es im Jahr 2018 zu einer Abwicklung der HSH Nordbank kommen sollte. Und selbst dieses deutlich reduzierte Risiko ist immer noch viel zu groß, um von den Sparkassen in Schleswig-Holstein allein bewältigt werden zu können. Sollte es eintreten, steht zu befürchten, dass alle Sparkassen in Schleswig-Holstein zu Stützungsfällen werden und sie auf die Unterstützer der gesamten Sparkassenfamilie im Rahmen der Institutssicherung angewiesen wären - mit allen damit verbundenen Folgen für die Sparkassen hier bei uns im Land.

Deshalb ist es richtig, bei allen Entscheidungen zur HSH Nordbank neben den Auswirkungen auf das Landesvermögen und die Landesverschuldung immer auch die Situation der Sparkassen mit im Blick zu halten.

Der Unterschied bei den Auswirkungen für das Land einerseits und für die Sparkassen andererseits besteht darin, dass die Sparkassen in SchleswigHolstein diese bundesweite Hilfe der gesamten Sparkassenorganisation tatsächlich erhalten würden. Dafür zu sorgen, dass kein einziger Kunde der Sparkassenfinanzgruppe seine Einlagen verliert, gehört zum Grundgedanken des Sparkassensystems.

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Kubicki?

Immer gern.

Herr Kollege Koch, weil ich immer begeistert bin, wie Risiken aus der Gewährträgerhaftung sozusagen hier hineingeschüttet werden: Würden Sie mir freundlicherweise erklären, ob Sie wissen, wie viel von der Gewährträgerhaftung der Sparkassen Nordrhein-Westfalens nach der Abwicklung der WestLB tatsächlich zum Tragen gekommen ist, sodass die Spar

(Wolfgang Kubicki)

kassen als Gewährträger haben eintreten müssen?

- Wenn es mich nicht täuscht, bisher kein einziger Euro. Die Abwicklung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Gewährträgerhaftung kommt ganz zum Schluss zum Zuge, wenn alle Verbindlichkeiten zurückgezahlt sind. Wenn das nicht der Fall ist, würde die Gewährträgerhaftung ziehen. Insofern ist es für ein abschließendes Fazit noch etwas verfrüht, Herr Kollege.

(Beifall CDU)

Für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind dagegen Hilfen des Bundes oder der EU, wie sie der Ministerpräsident leichtfertigerweise ins Spiel gebracht hat, rechtlich definitiv ausgeschlossen. Darauf hat mittlerweile nicht nur der Bundesfinanzminister hingewiesen, sondern auch der Hamburger Finanzsenator hat das klar und eindeutig erkannt.

Umso schmerzlicher und erschreckender ist es, dass die Landesregierung derzeit alles dafür tut, damit am Ende der Kollege Kubicki recht haben wird. Hören Sie zu, Herr Kollege Kubicki, jetzt lobe ich Sie einmal.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Man kann sich das nicht aussuchen!)

- Nein.

(Zurufe SPD)

Herr Abgeordneter, fahren Sie ruhig mit Ihrem Lob fort.

So groß soll das Lob nicht sein, weil Sie immer in den Raum geworfen haben, dass es auch mehr als 16 Milliarden € werden könnten. Sie erinnern sich an die Januar-Tagung, in der ich die 16 Milliarden € hier vorgerechnet habe. Aus der zwischenzeitlichen Ausschussberatung stammt die Erkenntnis, dass es in der Tat mehr als 16 Milliarden € werden könnten, denn die Ausschussberatungen über die Änderung des Staatsvertrages zur „hsh portfoliomanagement AöR“ haben deutlich gemacht, dass die überhöhte Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden € für die AöR keineswegs nur vorsorglich auf dem Papier steht, sondern dass dahinter ganz reale Risiken stecken, die die Länder zusätzlich eingegangen sind und aus denen weitere finanzielle Belastungen resultieren können.

Wie wir jetzt wissen, ist das Risiko bei dem von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Ankauf von Schiffskrediten der HSH Nordbank nicht darauf beschränkt, dass diese am Ende möglicherweise nur noch Schrottwert haben werden. Nach Angaben der Landesregierung besteht nicht nur die Gefahr, dass der gezahlte Kaufpreis von immerhin 2,4 Milliarden € abzüglich eines verbleibenden Schrottwertes verloren geht, sondern dass darüber hinaus noch weitere Milliardenrisiken hinzukommen. In der Vorlage werden 120 Millionen € genannt aus der Kreditermächtigung von den 4,9 Milliarden € für den Einsatz von Derivaten zur Zinssicherung, um die Kredite, die zur Zahlung des Kaufpreises aufgenommen wurden, vor Zinsschwankungen zu schützen. Weitere 850 Millionen € der Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden € sind zum Ausgleich von Währungsschwankungen eingeplant, da die Kredite zur Refinanzierung des Kaufpreises überwiegend in US-Dollar aufgenommen wurden. Der schleswigholsteinische Landeshaushalt ist damit jetzt also auch einem Währungsrisiko ausgesetzt, und wir sind ein Stück weit davon abhängig, welche Entscheidungen der amerikanische Präsident in Zukunft treffen wird. Das ist insgesamt somit ein zusätzliches Verlustrisiko von knapp 1 Milliarde €, das mit dem Ankauf der Schiffskredite eingegangen worden ist.

Ich glaube kaum, Herr Dr. Stegner, dass auch nur einem einzigen Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW klar gewesen ist, was mit der Blankovollmacht im Dezember 2015 beschlossen wurde, wenn noch nicht einmal die zu übernehmenden Kredite und deren Bewertung damals bekannt war.

Deshalb ist es richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns über die Auswirkungen auf die Sparkassen Gedanken machen. Der Schaden, der für das Land und die Steuerzahler in SchleswigHolstein allein durch die Entscheidung der letzten eineinhalb Jahre verursacht wurde, ist allerdings um ein Vielfaches größer. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und Wolfgang Kubicki [FDP])

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Rother.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg bitte ich natürlich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzaus

(Tobias Koch)

schusses zu TOP 8, dem Gesetz zur Änderung des Staatsvertrages mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur „hsh portfoliomanagement“. Herr Koch, Sie hatten sich mit Ihrer Fraktion enthalten. Jetzt haben Sie gerade begründet, warum Sie dagegen stimmen würden. Aber ich meine, dass alle Fragen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Garantie geklärt werden konnten und dass der Gesetzentwurf folgerichtig den Auftrag des gesamten Parlaments aus dem Dezember 2015 abgearbeitet, alles aufgenommen hat und daher auch zustimmungsfähig ist.

Für die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt „Folgen einer Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen in Schleswig-Holstein“ danke ich der Ministerin. Zu dem in der Ausgabe der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar 2017 - das wurde angesprochen - beschriebenen Gefahrenszenario und viele haben das auch noch abgeschrieben -, eine Abwicklung der HSH Nordbank würde die Existenz der Sparkassen gefährden, wurde damit angemessen Stellung genommen. Dieses Thema ist auch kein neues. Frau Heinold hat darauf hingewiesen, dass sie bereits im Herbst 2015 mehrfach auf die Bedeutung des Gesamtprozesses für die Sparkassen hingewiesen hat. Die HSH Nordbank gehört zum Sicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe. Damit sollen nicht nur die Existenz der Bank, sondern auch die Einlagen gesichert werden, auch wenn Ersteres leider nicht möglich ist.

Die Vereinbarung mit der EU-Kommission zum Verkaufsprozess der Bank oder ihrer Abwicklung betrifft daher auch die Mitgliedschaft im Sicherungssystem der Sparkassen, die von der EU-Kommission bestätigt wurde. Die Beteiligung der Sparkassen am Eigenkapital der HSH Nordbank ist bei den Sparkassen mittlerweile längst auf einen symbolischen Betrag abgeschrieben. Auch das ist bekannt. Die Gewährträgerhaftung der Sparkassen hat sich im Laufe der Zeit reduziert und ist auf 500 Millionen € gesunken. Das ist für die Sparkassen in Schleswig-Holstein schlimm genug, wenn es denn so kommen sollte. Das bestätigt aber noch einmal die Richtigkeit der Entscheidung, die Bank 2015 nicht abzuwickeln. Hinzu kommt die damalige Haftung der Gewährträger Hamburg und Schleswig-Holstein.