Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

Gut. Noch ein letztes Wort an die Ministerin: Ich möchte mich für den Gesetzentwurf bedanken. Das habe ich zwar schon in der letzten Tagung gemacht, aber wir haben es jetzt umgesetzt. Es ist richtig, dass wir die Kreditermächtigungen der portfoliomanagement AöR absenken. Das ist ein richtiges Signal. Spannend wird allerdings, wie es dann weitergeht, ob noch ein weiterer Portfolioankauf durch die portfoliomanagement AöR getätigt wird. Ich denke, die Debatte darüber werden neue Leute führen. Das Entscheidende jedoch ist, dass die portfoliomanagement AöR jetzt arbeitet, dieses Portfolio verwaltet - nicht die Kreditermächtigungen sind als Nebenkriegsschauplatz wichtig -, ihre Arbeit vernünftig beendet und sozusagen das Risiko, das wir mit dem Portfolio haben, auch begrenzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Für die Kollegen des SSW erteile ich dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag ist ein weiterer Baustein im Verkaufsverfahren der HSH Nordbank. Es war ein weiter Weg bis hierher, und es werden noch viele weitere Schritte zu gehen sein - dieses Jahr wird mit Sicherheit noch nicht den Abschluss bilden.

Ich möchte nochmals betonen, welche Bedeutung dieser Verkaufsbeschluss für unser Land, für Hamburg, die Sparkassen und auch die anderen Miteigentümer hat. Es ist mit Sicherheit eine der wichtigsten landespolitischen Herausforderungen der letzten zehn Jahre. Es geht darum, einen Schlussstrich zu ziehen. Es ist nicht Aufgabe des Landes, sich am internationalen Bankenwesen zu beteiligen. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes, sein Vermögen zu schützen und es für die Belange der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein einzusetzen.

Ich glaube, ähnlich sieht es für die Sparkassen aus. Und ich glaube - das muss man vielleicht auch einmal sagen -, dass die Sparkassen in der Vergan

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

genheit ganz froh sein konnten, dass sie mit dem Land Schleswig-Holstein und mit dem Finanzministerium einen so guten Partner hatten, der genau auf die Belange der Sparkassen geachtet hat. Das gilt im Übrigen auch für dieses Parlament - und zwar in Gänze.

Die Verkaufsanzeige wurde vor einigen Wochen veröffentlicht, die entsprechenden Interessenten können nun ganz offiziell bis zum 27. Februar ihr Interesse an der Bank anmelden. Bis zum 28. März kann ein entsprechendes Angebot eingereicht werden. Auf Basis dieser Angebote erhalten mögliche Käufer weitere Einsichten in die Bank, die auf einer vertraglich abgeschlossenen Vertrauensabsicherung beruhen. Im Anschluss können abschließend verbindliche Angebote abgegeben werden, und der Verkaufsprozess kann weiter voranschreiten. Der weitere Weg ist, wie gesagt, zeitlich und inhaltlich genau vorgegeben. Wir müssen dies jetzt ganz in Ruhe abarbeiten. Natürlich wünschen wir uns alle, dass die Bank verkauft wird. Es kann aber auch anders laufen.

Das bedeutet natürlich auch, dass Abwicklungspläne entwickelt und nach außen hin dargestellt werden müssen. Das ist nichts Außergewöhnliches, sondern dies gehört eigentlich zu jeder Planung dazu - man muss immer einen Plan B haben. Ein Plan A funktioniert nämlich immer dann besser, wenn man eben auch einen Plan B in der Tasche hat. Dabei sollte doch der Grundsatz gelten, dass dieser Plan B lieber im eigenen Haus definiert wird, als dass andere das für uns tun. Darüber können wir uns, glaube ich, alle im Haus einig werden. Auch die Europäische Kommission hat ein großes Interesse daran, dass das Verfahren geordnet und wettbewerbsstabil abläuft; auch sie will Stabilität. Schließlich ist es die Kommission, die den Verkauf am Ende des Tages auch genehmigen muss.

Die verschiedenen Szenarien sind analysiert und kommuniziert, auch hier im Parlament. Wir wissen also alle Bescheid, was jetzt geschehen wird. In den Medien und in der öffentlichen Debatte wird gern immer wieder über den Worst Case spekuliert. Eine Abwicklung - sie gilt als Worst Case - bedeutet die volle Ausschöpfung der Garantie, die Abwicklung des Portfolios und eine Gewährträgerhaftung, die dann bedient werden muss. Das Land würde genauso wie die Sparkassen - in diesem Fall weiterhin in der Verantwortung einer Eigentümerschaft stehen und hier über einen längeren Zeitraum abwickeln müssen. Wir wissen noch gar nicht, wie lang dieser Zeitraum sein wird und in welchen Schritten dies getan werden muss. Wenn wir wis

sen, dass das durchaus auch länger dauern kann, bedeutet das aber auch, dass man die Abwicklung auch geordnet vollziehen kann.

Das sind die Fakten. Bei allem Weiteren, wenn gesagt wird: „Wenn das Ding abgewickelt wird, liegt morgen sofort alles in Schutt und Asche, und nichts passiert mehr!“, handelt es sich mehr um Stimmungsmache als um Fakten. Fakt ist: Wir werden länger brauchen, um das Institut in Gänze abzuwickeln, und wir haben noch Zeit, Dinge zu regeln, die man im ersten Moment möglicherweise als nicht oder nur schwer regelbar ansieht. Ich glaube, wir sind da auf einem vernünftigen Weg.

Dabei sollte es bei der Abwicklung doch darum gehen, im Interesse unseres Landes an einem Strang zu ziehen. Es geht dabei nicht nur um die kommenden Generationen, sondern auch um eine gemeinsam getragene Verantwortung. Die haben wir nämlich inzwischen alle hier im Hohen Hause, meine Damen und Herren. Deshalb soll jeder etwas dazu beitragen, das laufende Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Diese Verantwortung haben wir alle. Denn die Betrachter von morgen werden uns an unserem Verhalten von heute, in dieser entscheidenden Zeit, messen - nicht an dem, was wir möglicherweise sagen, verkünden oder meinen, was in der Zukunft passiert. Sie messen uns nur an dem, was wir hier und heute tun, und es ist das gute Recht der Leute, uns nach unserem Tun und nicht nach dem zu bemessen, was wir hier möglicherweise nur sagen.

Ich glaube, dass wir hier ganz gut davor sind. Die Ministerin, der Staatssekretär und ihr Team zeigen in diesem Zusammenhang vollen Einsatz und pflegen dabei - das ist ganz wichtig, weil das in vergangenen Zeiten nicht immer der Fall war - einen zuverlässigen und offenen Umgang mit uns und geben uns die Informationen, die für dieses Parlament nötig sind. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken. Ein solches Team wäre auch dem Parlament der kommenden Wahlperiode zu wünschen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag zu b), Drucksache 18/5160, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

(Lars Harms)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksachennummer 18/5006. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs, Drucksache 18/5006. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? - Das ist niemand. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen von FDP- und CDU-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Piratenfraktion angenommen.

Meine Damen und Herren, bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt beraten, bitte ich Sie, gemeinsam mit mir auf der Tribüne weitere Gäste zu begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Am Hamberg aus Burg in Dithmarschen. - Seid uns hier im Kieler Landeshaus alle herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 3, 27 und 59 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum (Wohn- raumsicherungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2108

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 18/5105

b) Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4851 (neu)

c) Bezahlbaren Wohnraum durch Zweckentfremdungsverbot sichern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/899

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 18/5183

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Damit erteile ich dem Berichter

statter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Kollegen Kai Dolgner, das Wort.

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlagen.

(Vereinzelter Beifall)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesentwicklungsplan ist wesentliche Planungsgrundlage, um die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen und Konflikte zu minimieren. Er setzt die Leitlinien für die räumliche Entwicklung in unserem Land bis zum Jahr 2025 und soll dort steuernd eingreifen, wo Entwicklungen falsch laufen.

Ein Grundsatz im Landesentwicklungsplan zielt darauf ab, in allen Teilen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen. Insbesondere sollen die demografischen Veränderungen berücksichtigt werden. Es sollen in ausreichendem Umfang Wohnungen für die steigende Zahl älterer Menschen, für Familien mit Kindern und für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.

Im Juni 2016 hat das Statistikamt Nord im Auftrag der Staatskanzlei Annahmen und Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 bis 2030 für die Kreise und kreisfreien Städte in SchleswigHolstein einschließlich Modellrechnungen zu Haushalten und Erwerbspersonen veröffentlicht.

Laut Landesplanung sind für ganz Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 100.000 Wohnungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen - 55.000 Wohnungen in den nächsten fünf Jahren. Der Siedlungsdruck ist enorm, Baukosten und Mietpreise sind deutlich angestiegen. Es gibt also konkreten Nachsteuerungsbedarf, den die Landesplanung umgehend angehen muss,

(Beifall CDU)

dies aber auf direkte Nachfrage von mir im Landesplanungsrat nicht vorhat. Ich wurde auf funktionierende Kooperationen und Stadt-Umland-Planungen vertröstet.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

(Zurufe SPD: Ja!)

Diese sind laut Landesentwicklungsplan zulässig. Das steht dort so drin, 2.5.2. Nur die Landesplanung lebt diese Kooperationen eben nicht. Es werden interkommunale Vereinbarungen mit Nachbargemeinden schlichtweg nicht akzeptiert beziehungsweise gekündigte Stadt-Umland-Kooperationen nicht wieder zum Laufen gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wachen Sie aus Ihrem Dornröschenschlaf auf!

Ich skizziere Ihnen die Situation anhand meines eigenen Kreises Schleswig-Flensburg. Hier wird auf Basis der ersten Einschätzung die Zahl der Haushalte im Zeitraum 2015 bis 2030 voraussichtlich um rund 900 ansteigen. Außerdem werden etwa 2.270 neue Wohnungen gebraucht als Ersatz für Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusammengelegt werden. Darüber hinaus sollen im Kreis bis 2030 als Mobilitätsund Leerstandsreserve etwa 960 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können. Das heißt, dass 4.130 neue Wohnungen gebraucht werden, 930 davon sind bereits gebaut.

Die Stadt-Umland-Kooperation mit der Stadt Flensburg ist aufgekündigt und keine neue Vereinbarung in Sicht; somit fällt der Sonderstatus in diesem Bereich ebenfalls weg. Die Stadt Flensburg kann den zusätzlichen Wohnraumbedarf des Kreises nicht aufnehmen, da hier ebenfalls über 5.000 neue Wohnungen gebraucht werden.

Ich stelle fest, dass die Anwendung des Landesentwicklungsplans derzeit für die Landesregierung offensichtlich viel zu unflexibel und restriktiv erscheint.

(Beifall CDU)

Alle Landesteile - nicht nur einzelne Bereiche müssen ihren Anteil am Wohnungsbau leisten können, damit günstigere Mieten in den Zentren des Landes erreichbar werden.

Ich möchte Ihnen einmal anhand eines Abrisses zeigen, was das heißt, ein Nachhaltigkeitsaspekt für das Sterben eines Dorfes. Eine Gemeinde mit 4.500 Wohneinheiten, Abgang durch Alter ein Achtzigstel pro Jahr. Das sind 56 Wohneinheiten. Der Ersatz sind nach Genehmigung der Landesplanungsbehörde die normalen 10 % laut LEP in 15 Jahren; das sind 30 Wohneinheiten. Das bedeutet einen jährlichen Bestandsverlust von 26 Wohneinheiten, wenn nichts passiert, ein Bestandsverlust nach elfeinhalb Jahren von 301 Wohneinheiten. Mein ehe