Das will ich noch einmal sagen: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf sagen Sie, Konnexität greift nicht. Das sehe ich in der Tat ganz anders; denn es ist eine Ausweitung des Umfangs der Aufgaben, die von den Kommunen wahrgenommen werden. Insofern finde ich es sehr gut, wenn wir sagen, wir müssen mit den Kommunen darüber reden,
weil ich glaube, dass die Kommunen an der Stelle eine etwas andere Auffassung haben. Nur mit dem Hineinschreiben, dass Konnexität nicht entsteht, ist das Thema noch nicht vom Tisch und das Problem noch nicht gelöst.
Ganz abgesehen davon stellen sich mir noch ganz andere Fragen: Wenn es denn sein soll, wie viele digitale Endgeräte sollen es denn sein, für jedes Kind eines oder ein Klassensatz? Welche Klasse hat dann wann Zugriff darauf? Wann wird gearbeitet? Wie geht man damit um, wenn Kinder die digitalen Endgeräte mit nach Hause nehmen und zu Hause recherchieren wollen, aber zu Hause kein WLAN ist? - Also, all die Probleme, die wir damit im Augenblick haben, hätten wir damit nicht gelöst.
Mit meinen Fragen könnte ich so weitermachen. Wir müssen dabei wirklich hinterfragen: Wie kriegen wir die Finanzierung von digitalen Endgeräten in den Schulen so geklärt, dass es zu einer unkomplizierten Nutzung - vielleicht auch vorhandener eigener Geräte - und zu einer vertretbaren Finanzierung kommt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat verfügt fast jeder Schüler inzwischen über ein Smartphone. In den Schulen sind digitale Endgeräte vorhanden, nicht gleichzeitig für jeden Schüler; das ist klar. Was ist denn nun wirklich notwendig? Was kann von dem vorhandenen Material genutzt werden, und was wird darüber hinaus benötigt?
Ich würde gern einen Vorschlag machen. Wir sind, glaube ich, im Bildungsausschuss gerade auf einem ziemlich gangbaren Weg, indem wir uns insgesamt darüber unterhalten, wie wir Lehr- und Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein besser organisieren können. Wir haben am 30. März 2017 eine weitere Runde zu diesem Thema. Ich glaube, wenn wir eine Klärung brauchen, dann nicht nur zur Finanzierung von digitalen Endgeräten, sondern insgesamt eine Klärung der Frage, wie Eltern und Schulen belastet sind, was die Finanzen betrifft. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir das, was die FDP vorgeschlagen hat, in dieser Runde mit erörtern, übrigens auch mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände, weil ich glaube, dass sie noch eine etwas andere Auffassung dazu haben. Dann sollten wir uns insgesamt überlegen, welche Kosten wir Eltern von der Hand halten könnten und welche getragen werden müssten. Wo kann man welche Eltern tatsächlich entlasten, und wo ist die Gruppe von Eltern, die wir tatsächlich stark unterstützen müssen? - Wir haben, finde ich, schon einige gute Gespräche dazu geführt.
Ansonsten bleibt natürlich ganz klar: Es ist ein Gesetzentwurf. Somit ist die Überweisung in den Bildungsausschuss, mitberatend natürlich auch in den Innen- und Rechtsausschuss, notwendig.
Sie haben es gerade selber gesagt: Es wird schwierig werden, ein Anhörungsverfahren in Gang zu bringen, weil natürlich klar ist: Die nächste Tagung ist auch die letzte hier in der Legislatur. Nichtsdestotrotz werden wir uns nicht dem üblichen Verfahren entziehen und bitten um Überweisung in den Ausschuss.
- Das Gute an diesen Formulierungen ist ja, dass wir anschließend darüber abstimmen können, Herr Abgeordneter Dolgner. Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, können wir uns darauf verständigen, dass Ihr Kollege Vogel das Wort hat? - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kubicki, als Sie eben von der Sinnhaftigkeit einzelner Beratungsgegenstände sprachen, dachte ich erst, Sie sprechen über den Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen; denn auch da muss man sich fragen, warum der zu diesem Zeitpunkt in das Verfahren eingebracht wird. Über den Gesetzentwurf der FDP habe ich mich doch schon sehr gewundert. Wenn Sie wissen wollen, warum: Weil mir der Gesetzentwurf klargemacht hat, dass die FDP offenbar die Hoffnung aufgegeben hat, dem nächsten Landtag anzugehören; denn ansonsten macht diese Hauruck-Aktion nach meinem Empfinden überhaupt keinen Sinn.
Seit 2014 ist das Thema „Lernen in einer digitalen Gesellschaft Bildung“ einer der zentralen Bausteine des Bildungsministeriums. Es gibt kaum ein schulpolitisches Thema - die Kollegin Franzen hat es eben schon gesagt -, das im Bildungsausschuss so intensiv diskutiert wurde wie dieses Thema. Ich fand auch - das wurde eben auch gesagt -, wir lagen
inhaltlich meistens gar nicht allzu weit auseinander. Das Bildungsministerium hat mehrere Veranstaltungen durchgeführt und zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Schulträger sind in den vergangenen Jahren sehr weit vorangekommen, was die Ausstattung der Schulen mit Computern angeht. Die Landesregierung hat ihre digitale Agenda vorgelegt, in der der Anschluss der Schulen an das schnelle Netz eine zentrale Rolle spielt.
Ich würde meine Rede jetzt gern fortsetzen. Wenn dann am Ende der Rede trotzdem noch Fragebedarf besteht - ich vermute, dass genau die Antwort auf die Frage gleich in meiner Rede drin ist -, dann können Sie sie gern noch stellen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Mein Gott, wie intelligent Sie sind, dass Sie wissen, was ich fragen will!)
Unsere Landesregierung hat Schleswig-Holstein einen Quantensprung vorangebracht, denn nun wird bis zum Jahr 2020 jede Schule einen Glasfaseranschluss haben.
Heute findet nun in die erste Lesung des Vorschlags der FDP zur Änderung des Schulgesetzes statt. Jetzt komme ich zu der vermuteten Frage von Ihnen, Herr Kubicki: Ihr Gesetzentwurf ist eigentlich vollkommen in Ordnung, doch der Zeitpunkt kurz vor Ende der 18. Legislaturperiode kann nur Kopfschütteln hervorrufen - jedenfalls hat er das bei uns in der Koalition.
In 14 Tagen findet die letzte reguläre Sitzung des Bildungsausschusses in dieser Legislaturperiode statt, in vier Wochen die vermutlich letzte Plenartagung. In diesem Zeitfenster soll der Bildungsausschuss ein geregeltes Anhörungsverfahren durchführen? Frau Franzen, was Sie vorgeschlagen haben, ist ja kein geregeltes Anhörungsverfahren, wenn im Rahmen des Runden Tisches mit den kommunalen Landesverbänden darüber gesprochen wird. Ein schriftliches Anhörungsverfahren hat eine relativ lange Frist, dann folgt ein mündliches Anhörungsverfahren, dazwischen gibt es eine Sitzung des Bildungsausschusses, bei der wir uns über die Ergebnisse austauschen. Die Fraktionen sollen die Stellungnahmen auswerten, der Ausschuss soll die
Wir haben in dieser und in allen früheren Legislaturperioden immer wieder die alles andere als einfachen finanziellen Beziehungen zwischen Land, Kreisen und Kommunen erörtert. Vielleicht hat die FDP an diesen Debatten nicht teilgenommen: Sonst würde sie nicht mit einer bemerkenswerten Formulierung feststellen, dass ein Gesetzentwurf, wonach die Schulträger den Schulen leihweise bedarfsdeckend Tablets und Laptops zur Verfügung zu stellen haben, nichts mit Konnexität zu tun habe. Das hat mich sehr verwundert. Es mag Ihnen als Partei, die in den Kommunen schwächer als andere verankert ist, nicht geläufig sein, dass die Kommunen und die kommunalen Landesverbände nicht darauf warten, dass das Land ihnen erzählt, welche Aufgaben sie überhaupt zu verrichten haben.
Ich bin zwar Ihrer Meinung, Frau Klahn, dass die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten keine grundsätzlich neue Aufgabe für die Schulträger ist. Wenn wir aber die Anhörung durchführen würden, kann ich mir nicht vorstellen, dass die kommunalen Landesverbände dieser Einschätzung ohne Weiteres zustimmen würden, ohne sofort nach Konnexität zu rufen. Was Sie fordern, ist in vielen Kommunen und Schulen ohnehin Praxis. Wir sind uns im Ziel einig, dass es ausnahmslos an allen Schulen Praxis sein muss. Der Weg dorthin führt aber nicht über eine einfache Gesetzesänderung, sondern über Dialoge und Verhandlungen zwischen Land und den Vertretungen der Schulträger. Das ist der Weg, den wir in der nächsten Legislaturperiode gehen werden. Dabei wird eine belastbarere Regelung herauskommen als die, die Sie uns heute vorgeschlagen haben.
- In Ordnung, dann werde ich es ja gleich hören. Da es ein Gesetzentwurf ist, muss er selbstverständlich an den Bildungsausschuss überwiesen werden, wo wir das weitere Verfahren festlegen werden. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulen für das digitale Lernen fit zu machen, ist deutlich mehr als die Klärung der Frage, wer die Endgeräte zahlt. Es geht um die digitale Infrastruktur mit allem Drum und Dran und um die Frage, wie fit die Lehrkräfte hier sind. Unserer Meinung nach geht es auch um den Hausmeister 2.0. Es reicht nicht mehr, den klassischen Hausmeister zu haben. Wir brauchen Leute, die die digitale Infrastruktur vor Ort am Laufen halten. Momentan machen das sehr oft noch die Mathe- und Informatiklehrkräfte, teilweise auch Schülerinnen und Schüler. Hier müssen wir einen Schritt nach vorn gehen. Es ist ein richtig großes Paket.
Bevor ich sage, wie man hier weiterkommt, möchte ich zuerst einmal ein Lob an die Ministerin aussprechen. Ich gratuliere also nicht nur zum Geburtstag, Britta Ernst, sondern auch zu all dem, was im Bereich digitales Lernen in den letzten Jahren passiert ist.
Ich fand das beeindruckend. Es gab ja auf Anregung der PIRATEN am Anfang der Legislatur eine Veranstaltung des Bildungsausschusses. Ich weiß noch, dass die Lehrkräfte loslegen wollten und sagten, ihnen fehle eine Plattform. Nach 100 Tagen Bedenkzeit gab es dann vonseiten des Ministeriums mit den wenigen Mitteln, die zur Verfügung standen, ein wirklich knackiges, kleines Programm, das in den Schulen einen großen Effekt und Schwung ausgelöst hat. Vielen Dank dafür.
Wir hoffen, dass auch das Bundesprogramm von Frau Wanka einen Schritt nach vorn bedeutet. Es wird aber noch nicht umgesetzt, Frau Klahn. Es steht noch nicht einmal im Haushalt. Es wäre schön, wenn es jetzt käme. 5 Milliarden €, verteilt über fünf Jahre: Das ist schon etwas, wovon wir hoffen, dass es in den Schulen einen Schwung auslöst.
Tatsächlich brauchen wir aber die Gespräche mit der kommunalen Familie. Man kann das nicht einfach hier mit zwei Worten in die Begründung hineinschreiben. Ich bin dankbar, dass die Ministerin
genau über diesen Punkt, wer eigentlich die digitale Ausstattung trägt, schon mit der kommunalen Familie ins Gespräch gekommen ist. Man kann die Kommunen damit nicht alleinlassen, denn es ist eine große, neue Aufgabe.
Im Vordergrund steht daher das Gespräch, nicht ein Gesetz. Wenn es nach mir geht, kommen noch die zwei Punkte Inklusion und Ganztagsbetreuung dazu. Auch dort müssen wir die Finanzströme und Finanzierungsbeziehungen im Bereich Schule neu ordnen, damit wir eine Form der Dynamik entwickeln und nicht nur das Heiße-Kartoffel-Spiel haben. Das ist aber nur der Rahmen, innerhalb dessen es funktionieren kann.
Ich gehe nun noch einmal konkret auf den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ein: Entweder löst dieser Gesetzentwurf so viel Konnexität aus, dass einem schwindelig wird.
Das ist etwas unklar. Sie schreiben, dass digitale Endgeräte, die verpflichtend im Unterricht eingesetzt werden sollen, künftig von den Schulträgern gezahlt werden sollen. Da ist die Frage, wer eigentlich entscheidet, ob es zum Beispiel Tablet-Klassen gibt.