Protokoll der Sitzung vom 24.01.2013

- Entschuldigung! Ich bin in der Zeile verrutscht.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Er heißt ja auch Wolfgang!)

Das kam vielleicht auch daher, dass Sie so oft zitiert worden sind, dass ich dachte, Sie hätten selbst schon gesprochen.

(Heiterkeit)

Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu dem konkreten Gesetzentwurf komme, möchte ich zwei Anmerkungen machen. Ein wesentlicher Teil der Rede des Kollegen Peters kann von mir unterschrieben werden. Ich habe sie auch schon einmal gehört. Ich werde einmal nachschauen, ob Sie die von Frau Leutheusser-Schnarrenberger abgeschrieben haben.

(Beifall FDP)

Es kam mir so bekannt vor, dass ich mir gesagt habe: Mein Gott, hat sie sich verwandelt. - Aber in allem Ernst: Wir reden jetzt nicht über die Frage: Was ist Sicherungsverwahrung? Welche Bedingungen müssen gelten? Sind sie in einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt zu rechtfertigen? Sie wissen, das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung, die zu einer lebenslangen Inhaftierung, zu einem lebenslangen

Wegsperren führt, mit der Würde des Menschen nicht zu vereinbaren und unzulässig ist.

Ich warne auch davor, Vollzug und Sicherungsverwahrung immer in einem Atemzug zu nennen, weil es zwei völlig verschiedene Kategorien sind. Ich habe vernommen, Frau Ministerin, dass Ihr Haus darüber nachdenkt, den offenen Vollzug zu einer Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Sicherungsverwahrung zu machen. Das jedoch schließt sich in sich selbst aus. Sicherungsverwahrung darf nämlich nur angeordnet und aufrechterhalten werden, wenn ein Täter, der verurteilt worden ist und seine Haftstrafe verbüßt hat, gefährlich ist. In dem Moment, in dem die Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist, muss er schlicht und ergreifend entlassen werden. Man kann nicht jemanden auf die Straße schicken, den man noch für gefährlich hält. Das wäre in sich selbst widersinnig. Ich wollte das nur anmerken. Man muss aufpassen, dass man Kategorien des Strafvollzuges nicht mit denen der Sicherungsverwahrung vermischt.

Der vorliegende Gesetzentwurf scheint - vordergründig betrachtet - eine gute und pragmatische Lösung des Problems zu sein, bis Mitte dieses Jahres den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 zur Sicherungsverwahrung zu genügen. Die regierungstragenden Fraktionen sind, wenn ich die bisherigen Redebeiträge meiner Kollegen richtig deute, ganz offensichtlich stolz auf diesen Gesetzentwurf.

Ich möchte allerdings auf zwei Dinge aufmerksam machen, die mich in diesem Zusammenhang, zurückhaltend gesagt, nachdenklich stimmen. Erstens. Nach Informationen des Justizministers Schmalfuß im Innen- und Rechtsausschuss am 15. Februar 2012 hat sein Ministerium, das sich durch den Wechsel an der Spitze ja nicht verändert hat, eine Hochrechnung angefertigt, wonach Schleswig-Holstein mittel- bis langfristig einen Bedarf an 20 Plätzen für Sicherungsverwahrte hat. Hier stellt sich zunächst unweigerlich die Frage, ob sich diese Zahl binnen Jahresfrist signifikant geändert hat. Falls dies nicht der Fall ist, können wir zwar längerfristig elf Häftlinge in Hamburg in der JVA Fuhlsbüttel unterbringen. Es blieben jedoch im Laufe der Zeit noch neun Häftlinge, die in Schleswig-Holstein entsprechend untergebracht werden müssten.

Hier ist es die vornehmste Pflicht des Landtages, der Landesregierung die Frage zu stellen, wie diese neun Häftlinge künftig konkret untergebracht werden sollen, wobei man auch da im Auge behalten muss, dass sich die Zahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung möglicherweise auch dadurch

(Burkhard Peters)

reduzieren wird, dass der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass die gleichzeitige Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe mit Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld und einer weiteren Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht zulässig ist. Dies ist auch logisch; denn wir wissen, dass beim Ausspruch einer besonderen Schwere der Schuld der Täter aus lebenslanger Haft nur entlassen werden darf, wenn von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgeht.

Etwas Licht ins Dunkel bringt die Pressemitteilung des Justizministeriums vom 8. Januar 2013. Hierin können wir lesen, dass Schleswig-Holstein die Wahl habe „zwischen einer Verlegung nach Hamburg oder einem Verbleib in der JVA Lübeck entweder in der Sozialtherapie, auf der Sicherheitsabteilung oder auf zwei an dem dortigen Hafthaus noch zu errichtenden Plätzen zur Vorbereitung auf die Entlassung“.

Dass Schleswig-Holstein in einer solch wichtigen Frage die Wahl hat, klingt erst einmal vernünftig. Es klingt andererseits jedoch nicht danach, als wüssten Sie genau, wie die Verteilung der Häftlinge auf die unterschiedlichen Bereiche künftig vonstatten geht. Darüber können wir im Ausschuss noch reden. Ich will das nur anmerken.

Um es klarzustellen: Es geht nicht darum, das Haar in der Suppe zu finden. Es geht vielmehr darum, dass uns das Ministerium weitere Informationen zuliefern muss, damit wir genau wissen, was auf uns und auf das Land Schleswig-Holstein in dieser Angelegenheit zukommt. Kollege Rother, die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist eine Selbstverständlichkeit. Aber ich finde es gut und nett, dass Sie das angesprochen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Punkt berührt den Grundsatz der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen. In dem Gesetzentwurf des Ministeriums können wir auf Seite 10 zu den Kosten Folgendes lesen - Zitat -:

„Die Einrichtung von zwei Plätzen für die Entlassungsvorbereitung von Sicherungsverwahrten im B-Haus sowie für die Gestaltung von Räumen zur optionalen Nutzung für die Unterbringung von bis zu drei Sicherungsverwahrten führt zu keinen zusätzlichen Baukosten gegenüber den ursprünglichen Planungen (Schaffung einer Wohneinheit für die Unterbringung von Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung,“

- jetzt kommt es

„Kabinettsvorlage Nr. 178/2012).“

Dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine vertrauliche Kabinettsvorlage als Nachweis für die Kostenaufstellung heranziehen, habe ich im Laufe der letzten 20 Jahre noch nicht erlebt. Aber das ist die neue Kultur. Da der Gesetzgeber nicht über Dinge entscheiden sollte, die ihm nicht vorliegen, erwarten wir jetzt, Frau Ministerin, dass die Landesregierung dem Parlament diese Kabinettsvorlage zügig, spätestens bis zur Ausschusssitzung vorlegt, damit wir auch auf dieser Grundlage eine klare Vorstellung davon bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe PIRATEN, das ist Transparenz. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und PIRATEN)

Das Wort hat jetzt für die Piratenfraktion der Abgeordnete Wolfgang Dudda.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie glauben gar nicht, wie unendlich ich mich freue, Herr Kubicki, dass Sie das Wort „Transparenz“ jetzt von sich auch benutzt haben. Schön; ich freue mich darüber, vor allem, weil wir es im gleichen Sinne bedienen wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat - wie wir schon mehrfach gehört haben - einmal mehr seine Rolle als rechtsstaatliches Korrektiv wahrgenommen und den Gesetzgeber aufgefordert, mit den Menschen, die absolut nichts mit unserer Rechtsordnung und unserem Zusammenleben anfangen können und extrem gefährlich sind, vernünftiger umzugehen, als es bisher der Fall war. Es hat damit auch sehr konkret formuliert, was den Sicherungsverwahrten zusteht und wann der Staat an der Stelle richtig funktioniert.

Mich stört aber daran, dass wir als Parlamentarier einmal mehr dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundestag offensichtlich nicht ausreichend Respekt entgegengebracht haben. Wie sonst erklärt es sich, dass wir jetzt erst kurz vor Toresschluss, nämlich im Mai, dazu kommen, diese vom Bundesverfassungsgericht sehr einfach und klar formulierten Regelungen umzusetzen? Ich glaube, insoweit müssen wir alle als Parlamentarier deutlich besser werden.

(Wolfgang Kubicki)

Der Bund hat mit dem § 66 c des Strafgesetzbuches seine Hausaufgaben an dieser Stelle korrekt erledigt, auch relativ zeitnah. Nach meinem Eindruck bedient der Gesetzentwurf der Landesregierung, der in der Folge der Föderalismusdiskussion dann in der Strafvollzugsgesetzgebung bei uns zu erfolgen hatte, auch gute Aspekte, die sich daraus ergeben. Der Weg, das in einem Artikelgesetz zu machen, Frau Spoorendonk, war gut und sinnvoll und ist nur zu begrüßen.

Dass in diesem Entwurf noch mehr als in dem § 66 c des Strafgesetzbuches der Wille zur Integration von Menschen erkennbar ist, die schlimmste Straftaten mit einer für normale Menschen kaum vorstellbaren kriminellen Energie begangen haben, ist gut und Ausdruck dessen, was wir als gesamtgesellschaftliche Souveränität verstehen. Sie macht sich immer dann fest und ist erkennbar erstens am Umgang mit den Schwächsten und zweitens am Umgang mit denen, die den Staat bedrohen. Daran erkennt man, wie souverän eine Gesellschaft ist. Ich finde, dieses Gesetz zeigt sehr viel Souveränität.

Vor diesem Hintergrund haben wir PIRATEN uns den Entwurf angesehen und überprüft. Wir sind zu dem Resultat gekommen, dass das Land mit diesem Gesetzentwurf diese Dinge hervorragend bedient. Stellvertretend für vieles nehme ich einmal heraus das klare Bekenntnis zur Individualtherapie, wenn Standardtherapien nicht erfolgversprechend sind, die höhere Vergütung von Arbeit, die Möglichkeit zur Selbstverpflegung und die Erhöhung beziehungsweise die Verlängerung der Besuchszeiten einschließlich der Möglichkeit von Langzeitbesuchen, die bisher nicht vorgesehen waren.

Der Entwurf zeigt also nach unserer Meinung, dass nicht nur die Karlsruher Vorgaben verstanden worden waren, sondern er beinhaltet auch den Optimismus, den man braucht, um tatsächlich scheinbar nicht resozialisierbare Täter wieder in die Gesellschaft zurückzuführen. Diesen Optimismus brauchen wir, er ist notwendig; denn nur wenn er ausreichend vorhanden ist, kann der Staat glaubwürdig die sehr schwierige Aufgabe erfüllen, die Brücke zwischen dem Schutz der Gesellschaft zum einen und den Rechten eines Sicherungsverwahrten zum anderen zu bauen.

Dieser Optimismus wird verständlicherweise von den Opfern und Angehörigen von Straftaten, die von Sicherungsverwahrten begangen worden sind, nicht geteilt. Das verstehe ich, aber wir dürfen das als Gesetzgeber nicht gutheißen. Die Vorstellung der Opfer und Angehörigen ist natürlich bequemer als das, was wir zu tun haben.

Trotzdem müssen wir auch den Schutzanspruch der Gesellschaft gegenüber denen gewährleisten, die trotz der besten therapeutischen Angebote so geschädigt sind, dass sie keinesfalls in die Freiheit entlassen werden können. Dazu muss aber die Gesellschaft den Nachweis erbringen, dass sie alles unternommen hat, um diesen Menschen die Möglichkeit eines Lebens in Freiheit wiederzugeben.

Mit der Einführung eines standardisierten Diagnostikverfahrens - das habe ich in Ihrem Gesetzentwurf gelesen - zur Beurteilung der tatsächlichen Gefährdung, die von einem Sicherungsverwahrten ausgeht, trägt man dem eigentlich auch ausreichend Rechnung. Aber damit sind wir bei einem kritischen Punkt der Sicherungsverwahrung insgesamt, unabhängig von Ihrem Gesetzentwurf. Die Ausgestaltung eines solchen Diagnostikverfahrens ist die schwierigste Aufgabe im Gesamtkomplex. Das müssen wir einräumen.

Von der Verlässlichkeit dieses Verfahrens hängt der Anspruch der Gesellschaft auf Schutz vor nicht therapierbaren und dem Anspruch der therapierbaren Täter auf Freiheit ab. Wir als Gesetzgeber übergeben damit der forensischen Wissenschaft ein sehr großes Stück an Verantwortung. Wenn wir das tun, müssen wir dafür sorgen - deswegen bedauere ich, dass Frau Wende nicht hier ist -, dass genügend Forschung betrieben werden kann, damit die Wissenschaft immer auf dem neuesten Stand bedient werden kann. Das vernünftige Cross-over Ihres Ministeriums mit dem von Frau Wende ist an der Stelle also unbedingt erforderlich und, wenn noch nicht da, unbedingt einzurichten.

Erst wenn das gelingt, hat der Gesetzgeber auch hier den Nachweis erbracht, wie gut er seine Hausaufgaben erledigt hat, die sich aus dem Karlsruher Urteil ergeben. Bis dahin ist noch eine große Wegstrecke zu erledigen, auf der wir Sie sehr gerne begleiten. Dieser Gesetzentwurf gefällt uns. Lassen Sie uns darüber vernünftig im Ausschuss beraten.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Bundesverfassungsgericht wurde vorgegeben, dass Bund und Länder bis Ende Mai

(Wolfgang Dudda)

dieses Jahres die Sicherungsverwahrung in einem normativen Gesamtkonzept neu gestalten müssen. Das heißt, dass ein Rahmen geboten werden muss, wonach sich der Vollzug in der Sicherungsverwahrung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe unterscheidet. Das Ministerium hat deshalb ein entsprechendes, neu redigiertes Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgelegt. Die Ministerin und ihre Mitarbeiter haben sich innerhalb kürzester Zeit sich dieser Sache angenommen und ein, wie ich finde, vernünftiges sowie finanziell tragbares Ergebnis vorangebracht.

Neben der Karlsruher Vorgabe zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht auch eine Wiedereingliederungsperspektive veranlasst. In der Praxis bedeutet das, dass von nun an auch die Therapie im Gesetz verankert und somit auch eine echte Voraussetzung der Umsetzung dieser Sicherungsverwahrung darstellt.

In der Therapie geht es auch um Motivation; denn der Untergebrachte bekommt hier die Möglichkeit zur Mitwirkung. Durch ein Anreizsystem bekommt der Untergebrachte eine echte Chance, etwas beizutragen. Dank der Schaffung von Zielen bietet sich die Möglichkeit, den Untergebrachten aus der Passivität zu holen.

Wenn man dem Ziel folgt, dass der Insasse eine Freiheitsperspektive ermöglicht bekommen soll, dann ist ein solches Anreizsystem die Grundlage dafür. Diese therapeutische Vorgabe soll schon im Strafvollzug die Gefährlichkeit des Untergebrachten so gut wie möglich reduzieren.

Die Therapie wird sich demnach nicht nur mit der Psyche, sondern auch mit den sozialen Angelegenheiten des Untergebrachten beschäftigen. Es soll ein möglichst realistisches Bild von der „Welt da draußen“ gegeben werden, und darauf soll entsprechend vorbereitet werden.

Berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden angewandt. Oftmals bringen die Untergebrachten nämlich schwere Defizite im schulischen sowie im beruflichen Bereich mit.

In Anlehnung an die Therapie, also zusammen mit der Therapie, werden den Untergebrachten im Vollzug Qualifizierungsmaßnahmen geboten. Diese sind nicht nur für das „Leben da draußen“ wichtig, sondern auch für das Selbstwertgefühl, das eine Grundlage dafür ist, dass man überhaupt eine Chance hat, diesen Menschen zu therapieren.

Ebenso wird in der Betreuung darauf geachtet, dass die finanziellen, familiären und sozialen Verhältnisse des Untergebrachten so gesund wie möglich sind. Die Idee ist, dass hier ein stabiles Netzwerk für „später“ aufgebaut wird.