Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Frau Anke Spoorendonk, und erinnere daran, dass wir im Ältestenrat vereinbart hatten, dass die Redezeit der Ministerin zehn Minuten beträgt. - Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich dafür, dass ich ein bisschen mehr Redezeit bekommen habe. Ich denke, der Gesetzentwurf ist so, dass das der Debatte dienlich ist.
Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom Mai 2011 entschieden hat, dass Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 die Sicherungsverwahrung in einem Gesamtkonzept neu strukturieren müssen. Hierzu sind bundes- und landesrechtliche Neuregelungen erforderlich. Auf Bundesebene wurde dazu eine Änderung des Strafgesetzbuchs verabschiedet.
Wir haben nun ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz erarbeitet, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die Leitlinien des Bundesgesetzgebers umsetzt. Im Zentrum der Reform steht das Ziel, die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten durch umfassende Behandlungsangebote so schnell und so nachhaltig wie möglich zu reduzieren, sodass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen und die Sicherungsverwahrung möglichst schnell beendet werden kann. Das Gesetz garantiert die erforderlichen Therapieangebote und schafft eine Wiedereingliederungsperspektive für die Untergebrachten, die bereit sind, mitzuwirken, damit das Ziel erreicht wird.
organisatorische Trennung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, die baulich aber innerhalb einer JVA zulässig ist. Das betrifft aber auch die Ausstattung der Sicherungsverwahrungseinrichtung sowie besondere Anforderungen an die Therapieangebote und Wiedereingliederungsperspektiven.
Dies alles haben wir im Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz des Landes verantwortungsvoll umgesetzt. Die gesetzliche Ausgestaltung ist das eine, die praktische Umsetzung in der Vollzugsgestaltung das andere. Hier sind wir zu einer sehr guten Lösung gelangt. Ich sage dies auch mit Blick auf die Haushaltslage des Landes. In intensiven, konstruktiven und von großem Vertrauen geprägten Verhandlungen mit Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek und ihrem Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek ist es gelungen, eine Einigung über die Unterbringung schleswig-holsteinischer Sicherungsverwahrter in Hamburg zu erzielen. Danach stellt Hamburg uns elf Plätze für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel zur Verfügung. Die Verlegung nach Hamburg erfolgt konkret in die Abteilung für Sicherungsverwahrte der JVA Fuhlsbüttel.
Der hamburgische Entwurf eines Gesetzes zum Vollzug der Sicherungsverwahrung sieht wie unser Gesetzentwurf vor, dass Sicherungsverwahrte aus behandlerischen Gründen in der Sozialtherapie untergebracht werden können. Daher ist Hamburg berechtigt, Untergebrachte bei entsprechender Eignung und abhängig vom therapeutischen Konzept auch in die Hamburger Sozialtherapie zu verlegen.
Neben der Unterbringung in Hamburg werden in der JVA Lübeck Plätze in der Sozialtherapie und Plätze für die Entlassungsvorbereitung vorgesehen. Zudem ist es möglich, Sicherungsverwahrte in der dortigen Sicherheitsabteilung unterzubringen, wenn diese nicht gruppenfähig und im Vollzug so gefährlich sind, dass sie in Einzelhaft genommen werden müssen.
Nach unserer Prognose werden die vorgesehenen Plätze in Hamburg und Lübeck daher für die nächsten Jahre ausreichend sein. Sollte entgegen der Prognosen die Zahl der Sicherungsverwahrten in Schleswig-Holstein steigen, kann durch eine Verwaltungsvereinbarung die Anzahl der Plätze angepasst werden, da die Möglichkeit besteht, weitere Plätze für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel einzurichten.
Damit steht eine Vielzahl von unterschiedlich gearteten Plätzen zur Verfügung, die gewährleisten, dass ein individuelles, auf jeden Sicherungsver
wahrten bezogenes, geeignetes Angebot an Therapien, Training und Qualifizierungen vorliegt. Das ist wichtig; denn das Ziel muss sein, die Gefährlichkeit der Untergebrachten so weit zu reduzieren, dass sie nicht mehr in Sicherungsverwahrung müssen.
Langfristig wird man sehen, ob die erweiterten und verbesserten Therapien ein weiteres Anwachsen der Zahl der Sicherungsverwahrten verhindern oder sogar zu einem Rückgang führen werden. Das wäre natürlich ideal, zumal das Bundesverfassungsgericht auch Vorgaben für den Vollzug der Freiheitsstrafe an Gefangenen gemacht hat, bei denen das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten hat. Schon im Strafvollzug sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefährlichkeit der Gefangenen zu reduzieren und so die Anordnung oder Vollstreckung der Sicherungsverwahrung möglichst zu vermeiden. Insbesondere soll die erforderliche psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlung gewährleistet sein. Auch hier werden wir entsprechende Fachkräfte zur Verfügung stellen.
Die Sicherungsverwahrung in der JVA Fuhlsbüttel entspricht den Karlsruher Vorgaben. Die intensiven Behandlungsmaßnahmen werden entweder durch eigene hauptamtliche Fachkräfte oder durch externe Therapeuten umgesetzt werden. Die Räume für die Sicherungsverwahrten in der JVA Fuhlsbüttel haben eine Wohnfläche von 17 m2 und verfügen über einen separaten Nassbereich. Duschmöglichkeiten sind auf jeder Abteilung eingerichtet. Die Sicherungsverwahrten können den ganzen Tag über einen eigenen Freibereich auf dem Gelände nutzen.
Im hamburgischen Entwurf zur Sicherungsverwahrung sind diese baulichen und räumlichen Gegebenheiten als Ausstattung festgelegt worden. Die JVA Fuhlsbüttel verfügt zudem über sehr gute Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die von den Sicherungsverwahrten mit genutzt werden können. Für Behandlungsmaßnahmen und therapeutische Sitzungen stehen gesonderte Räume zur Verfügung.
Mit Hamburg besteht Einvernehmen, dass die aus Schleswig-Holstein kommenden Sicherungsverwahrten auch dorthin entlassen werden. Zur Vorbereitung der Entlassung werden sie in der Regel wieder nach Schleswig-Holstein zurückverlegt. Hierzu werden Plätze in der geschlossenen Anstalt der JVA Lübeck vorgehalten. Darüber besteht auch die Möglichkeit, in geeigneten Fällen Sicherungsverwahrte kurz vor der Entlassung im offenen Voll
zug unterzubringen; denn wesentliche Maßnahmen der Behandlung und zur Vorbereitung des Lebens in Freiheit sind Vollzugslockerungen, also Ausführung, Ausgang und Urlaub. Diese werden sowohl von Hamburg als auch nach Rückverlegung in die JVA Lübeck von Schleswig-Holstein durchgeführt. Hier kommt der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Prozess der Wiedereingliederung und ihrer Perspektiven zum Tragen.
Schleswig-Holstein wird die Kosten für die von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgehaltenen Unterbringungsplätze erstatten. Die Sachausgaben in 2013 betragen hierfür 585.500 €. Sie sind im Haushalt 2013 ebenso veranschlagt wie die zusätzlichen Sachausgaben für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten in Schleswig-Holstein. Hier entstehen Kosten in Höhe von 18.600 € für Gutachten, externe Therapeuten oder auch für das Arbeitsentgelt. Für die Unterbringung in die JVA Fuhlsbüttel wird zwischen den Ländern ein Tagessatz von pauschal 250 € je Unterbringungsplatz festgelegt. Diese Vereinbarung gilt bis Ende Dezember 2015. Ab 2015 wird der Tageshaftkostensatz auf der Grundlage des Vorjahres alle zwei Jahre überprüft und für die folgenden beiden Jahre festgelegt.
Da die Prognosen für die Anzahl der Sicherungsverwahrten mit Unsicherheiten behaftet sind, müssen die Entwicklung der Unterbringung, der Platzbedarf und der Personalbedarf ständig beobachtet und eingeschätzt werden. Dies sollte in einem Zeitraum von zwei Jahren erfolgen.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen war es für Hamburg wichtig, auch zusätzliche Möglichkeiten für die Unterbringung von entlassenen Sicherungsverwahrten zu erhalten. Dieses Recht, entlassene Sicherungsverwahrte auch in SchleswigHolstein unterzubringen, wurde dahin gehend konkretisiert - ich betone das -, dass sich die Unterbringung auf Einrichtungen bezieht, die Hamburg auf schleswig-holsteinischem Hoheitsgebiet selbst betreibt oder die im Auftrag Hamburgs auf dem Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins vorgehalten werden. Vor einer Unterbringung ist das Einvernehmen der Länder herzustellen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass der Hamburger Senat am Dienstag seine Zustimmung gegeben hat, unsere Ländervereinbarung in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Ich werde diesen Vertrag am 7. Februar im Hamburger Rathaus zusammen mit meiner Amtskollegin Jana Schiedek unterzeichnen. Wenn die Hamburger Bürgerschaft und Sie im Landtag dem Regelwerk zu
Die Vertragsparteien streben eine dauerhafte Kooperation an. Daher wird der Staatsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Vertragsparteien haben aber das Recht, den Staatsvertrag zum 31. Juli eines jeden Jahres mit Wirkung zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres zu kündigen. Damit hätte Schleswig-Holstein die Möglichkeit, innerhalb der Kündigungsfrist einen eigenen Unterbringungsbereich in der JVA Lübeck zu schaffen.
Meine Damen und Herren, der zu beschließende Staatsvertrag zwischen Hamburg und SchleswigHolstein ist ein Erfolg, und zwar für beide Länder. Er ist zugleich ein Ausdruck politischer Verantwortungsbereitschaft und ein Erfolg der politischen Vernunft und Souveränität beider Landesregierungen. Denn seien wir uns gegenüber doch ehrlich: Niemand nimmt politisch gern unbequeme Lasten anderer auf sich. Auch darum sind die Bemühungen eines größeren norddeutschen Verbundes in der Sicherungsverwahrung früh gescheitert. Bundesweit gibt es neben Hamburg und Schleswig-Holstein auch mit Thüringen und Hessen eine weitere Kooperation zweier Bundesländer auf der Basis eines Staatsvertrages.
Sie alle wissen, dass die Sicherungsverwahrung für den Justizhaushalt eine erhebliche zusätzliche Finanzlast bedeutet, die dann auch geschultert werden muss. Daher lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Die von mir genannten Kosten würden alljährlich auch anfallen, wenn wir die Sicherungsverwahrten allein in Schleswig-Holstein unterbringen würden. Was wir uns aber durch die wirklich gute Kooperation mit Hamburg ersparen, ist der Neubau einer eigenen Millionen teuren Sicherungsverwahrungseinrichtung mit allen vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Details. Dies hätte uns als Land mehr als 7 Millionen € gekostet. Das, meine Damen und Herren, ist sehr viel Geld, das wir sparen oder anderswo sinnvoll verwenden können.
Ich will aber gerade in diesem Zusammenhang auch betonen: Die größtmögliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger darf für uns nie eine Frage des Geldes sein. Es war aber höchste Zeit, dass wir eine Lösung für die Sicherungsverwahrung gefunden haben. Es ist eine optimale Lösung, finde ich. Daher als Letztes noch einmal herzlichen Dank an diejenigen, die dieses geleistet haben, nicht zuletzt - das erlaube ich mir hier zu sagen - an den Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer und an seinen Kollegen Ralf
Kleindiek, aber auch an die Justizsenatorin und die beiden Fachabteilungen, die sehr vertrauensvoll und sehr kompetent zusammengearbeitet haben. Herzlichen Dank.
Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier das Wort. - Noch kurz eine Anmerkung: Die Redezeit wurde um 2 Minuten überzogen. Sie haben jetzt 7 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der Innen- und Justizpolitik existiert sicherlich kaum ein Themenkomplex, der sich als derart sensibel und zugleich zentral darstellt wie der der Sicherungsverwahrung. Unser Rechtssystem kennt kaum einen intensiveren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen als die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zum Schutze der Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential einer Person.
Nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat es in der juristischen Fachwelt und in der Politik Diskussionen über den Umgang und die Unterbringung von Menschen mit einem extremen Gefährdungspotential gegeben. Aus diesem Grunde bin ich sehr froh, dass wir heute die Möglichkeit haben, über einen Gesetzentwurf zu diskutieren, der zum Ziel hat, für unser Land Regelungen zu schaffen, die sowohl den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit als auch den individuellen Rechten von Menschen in der Sicherungsverwahrung Rechung tragen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung bildet - dies sei an dieser Stelle zugestanden - eine brauchbare Diskussionsgrundlage. Ich freue mich insoweit, dass man sich seitens der Landesregierung weitgehend an dem Musterentwurf von Schleswig-Holstein und zahlreicher anderer Bundesländern orientiert hat, der - auch darauf sei hingewiesen - bereits während der Regierungszeit von CDU und FDP auf den Weg gebracht wurde.
In dem nun anstehenden Verfahren kommt es darauf an, dass wir alle miteinander konstruktiv und zielgerichtet daran mitwirken, möglichst schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen - und damit die
Sicherheit für die Allgemeinheit - und auch die Gewissheit für die Betroffenen zu schaffen. Das Thema der Sicherungsverwahrung eignet sich dabei nicht für ideologische Debatten. Ich bin deswegen schon ein bisschen erschrocken, dass gestern während der Haushaltsdebatte wieder damit agiert wurde, hier sei von der letzten Landesregierung eine richtige Verschleppungstaktik verfolgt und die Angelegenheit nicht weiter betrieben worden. Gestern ist das gesagt worden. Das eignet sich nicht dafür.
Die letzte Landesregierung hat mit einer Unterbringung in Lübeck einen anderen Weg vorgehabt. Es ist das Recht der jetzigen Landesregierung, auf diesem Weg umzukehren und eine Kooperation mit Hamburg vorzuschlagen und auf den Weg zu bringen, der durchaus auch von der CDU-Fraktion ins Auge gefasst wurde. Es hat keinerlei Verschleppungsaktion gegeben, und ich hoffe, dass wir bei den Debatten beziehungsweise Beratungen im Ausschuss über dieses so wichtige Gesetz - auch wenn wir keine Zeit verlieren können - die dafür geltenden parlamentarischen Regularien einhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung der Politik einen klaren und vor allem inhaltlich bestimmten Auftrag zur Gesetzgebung erteilt. Diese Umsetzung ist jedoch nur der erste Schritt, denn die Schaffung der tatsächlichen Voraussetzungen wird das Land vor eine nicht zu unterschätzende Herausforderung stellen. Sie bietet aber auch eine Chance zu einem grundsätzlichen Neuanfang. Die Sicherungsverwahrung ist eben nicht allein das Einsperren von Menschen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Zwar ist die Rechtfertigung ihrer Existenz in diesem Schutzgedanken verankert, aber das Bundesverfassungsgericht hat klar aufgezeigt, dass die von Sicherungsmaßnahmen Betroffenen nicht aus dem Blick verloren werden dürfen.
Das Ziel - und zwar nicht nur der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch der tatsächlichen Umsetzung - muss auch sein, die in Sicherungsverwahrung befindlichen Personen zu therapieren, ihre soziale Anbindung so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern und alle Versuche zu unternehmen, ihr Gefährdungspotential so zu reduzieren, dass eine Entlassung in die Gesellschaft - und das betone ich besonders - risikofrei möglich wird. Vor diesem Hintergrund wird es bei der Umsetzung auch darum gehen, ein besonderes Auge auf die Therapieintensität einerseits und die Therapiebereitschaft der Sicherungsverwahrten andererseits zu werfen.
Das wichtige Signal, dass von den Beratungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung ausgehen sollte, ist das, dass wir alle gemeinsam unsere Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land wahrnehmen, aber eben auch gegenüber denjenigen, die sich aufgrund ihrer Gefährlichkeit in staatlicher Obhut befinden. Ein gemeinsames Signal über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinaus ist bei diesem sensiblen Thema von besonderer Bedeutung.
Vor dem Hintergrund des hohen Wiedereingliederungsansatzes des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger im direkten Umfeld von Einrichtungen für Sicherungsverwahrte eher gering - wie wir in der Vergangenheit an verschiedenen Orten erfahren haben -, und die Umsetzung wird mit großer Sorge und sehr wenig Verständnis begleitet.
Diesen berechtigten Sorgen gilt es, gemeinsam, vor allem derzeit auf Hamburger Seite, gerecht zu werden. Denn nur mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu dem gewünschten Erfolg führen. Ich halte es gerade vor dem Hintergrund, dass wir den Vertrag mit Hamburg von Jahr zu Jahr erneuern müssen und wir eher eine nachhaltige Lösung brauchen, für wichtig, auch die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und in die Ausgestaltung dieses Gesetzes einzubinden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler und Zugehörige zum Regionalen Bildungszentrum Eckener-Schule aus Flensburg. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!