Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

(Hartmut Hamerich)

sungsgericht der Kommerzialisierung des Sonntags einen klaren Einhalt. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es nicht nur eine irgendwie nebensächliche Pflicht des Staates ist, den Sonntag zu schützen. Es sagt zwar auch, dass auf Interessen des Handels und auch auf das geänderte Freizeitverhalten Rücksicht genommen werden müsse, aber allein das Umsatzinteresse reiche nicht aus, um Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu rechtfertigen.

Meine Damen und Herren, dies sollten wir nicht vergessen, wenn wir über unsere Bäderregelung reden. Sie muss, und das sollte doch vor allem in diesem Hause eigentlich keine ernsthaft zu diskutierende Frage sein, mit der Verfassung im Einklang stehen. Die bisherige Regelung tat das nicht, die jetzt gefundene Regelung hat hingegen gute Chancen, eine Verfassungsprüfung zu bestehen.

Ich kann sehr wohl akzeptieren, dass Sie von der CDU und der FDP die Auffassung vertreten, dass der Sonntagsschutz nicht mehr zeitgemäß sei. Dann aber müssen Sie den geraden Weg gehen, sich um eine Mehrheit bemühen und die Verfassung in diesem Punkt ändern.

(Beifall SPD)

Wir werden sicher nicht dabei sein, diesen Versuch zu unternehmen, aber wenn Sie das so sehen, dann tun Sie es. Das wäre konsequent; alles andere bedeutet, die Verfassung der Beliebigkeit preiszugeben.

Natürlich gibt es Besorgnisse dahin gehend, die neue Regelung könnte in den Badeorten jetzt zu Verschlechterungen führen. Es wird einen Prozess der Anpassung geben, aber ich erinnere daran, dass es aus Sicht des Handels und des Tourismus in den Bäderorten weitaus schlimmer hätte kommen können. Die völlig überzogenen Behauptungen, es würden jetzt in den Bäderorten grundsätzlich die Promenadenlichter ausgehen, finde ich fahrlässig. Wenn diese Behauptungen dann noch von denjenigen kommen, die am Runden Tisch selbst dem Kompromiss zugestimmt haben, dann ist das das Gegenteil von glaubwürdig.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, die Bäderregelung steht. Sie schafft Frieden durch den Dialog und die Kraft der Argumente, und zwar durch eine Dialogform, die die alte Landesregierung in keiner Weise beherrscht hat. Im Übrigen bin ich froh, dass auch auf Ihrer Seite Abgeordnete sind, die die Bäderregelung

positiv beurteilen. In der „Eckernförder Zeitung“ stand zum Beispiel am 31. Januar 2013:

„Der Landtagsabgeordnete der CDU, Daniel Günther, begrüßt den Kompromiss bei der Bäderregelung.“

Er sagte, die Beschränkung der Einkaufszeiten auf sechs Stunden sei in Ordnung. Es sei gut, dass mit dem eingeschlagenen Kompromiss eine Klage vor Gericht abgewendet worden sei.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Der Kollege - ist er da? - sagte kurz und knapp: „Kann man akzeptieren.“ Wo er Recht hat, hat er Recht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt, so schreibt es unser Grundgesetz vor. Demzufolge findet diese Bestimmung des Grundgesetzes im Arbeitszeitgesetz und in dem Gesetz über Ladenöffnungszeiten ihre Entsprechung. Das hat in einem oft hektischen Alltag und einem aufreibenden Erwerbsleben eine große Bedeutung.

Richtig ist, dass die Sonntagsruhe für viele Berufsgruppen nicht gilt: Bei den Feuerwehren, in den Krankenhäusern, in Hotels, in Kraftwerken oder bei der Bahn und an vielen anderen Orten müssen Menschen auch am Wochenende arbeiten und sind in Bereitschaft. Vergessen wir nicht die Milchbäuerinnen und Milchbauern, die jeden Tag morgens früh aufstehen und ihre Tiere melken und füttern müssen, oder Notdienste aller Art und die Gastronomie. All diese Menschen arbeiten, damit wir alle sicher und komfortabel leben können. Aber nur, weil es für bestimmte Berufsgruppen nicht zu gewährleisten ist, am Wochenende frei zu haben und weil dies in den jeweiligen Familien oft zu großen Belastungen führt, müssen wir dies nicht der Mehrheit aller Menschen zumuten.

(Peter Eichstädt)

Das freie Wochenende ist eine soziale Errungenschaft. Es wurde von den Gewerkschaften hart erkämpft. Der Minister führte damals die Parole aus: Am Samstag gehört Vati mir. Wir würden das heute sicherlich durchgendern. Das Wochenende hat in unserer Gesellschaft einen hohen Wert. Der freie Sonntag steht in einer sehr viel tieferen geschichtlichen, kulturellen und religiösen Tradition.

Nach dem Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325 bestimmten Kaiser Konstantin und Papst Silvester I gemeinsam den Sonntag als christlichen Ruhetag. Seit den 1980er-Jahren, also sehr viel später, Herr Kubicki, wurde die Sonntagsruhe im Ladenschlussgesetz vor allem von der FDP, aber auch von Teilen der CDU/CSU sowie vom großen Einzelhandel angegriffen. Aufweichungen der Sonntagsruhe waren die Folge.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich führe das deswegen so ausführlich aus, weil man bei der FDP sowieso, aber auch bei der CDU insbesondere nicht den Eindruck gewinnen kann, dass diese Werte des Grundgesetzes, diese kulturellen Wurzeln unserer Gesellschaft, eine Bedeutung hätten. Herr Kollege Hamerich, ich habe genau zugehört. Ich habe dies Ihrem Beitrag nicht entnehmen können. Die CDU hat sich unterschiedslos der FDP mit ihrem neoliberalen Ökonomismus angepasst. Den Dank dafür konnte sie gerade in den „Lübecker Nachrichten“ zur Kenntnis nehmen. Das letzte Aufgebot der CDU wurde vom ehemaligen Koalitionspartner gegrüßt.

Meine Damen und Herren, wo bleibt eine politische Identifizierbarkeit der CDU gerade in dieser Frage? - Wie ist bei Ihnen das verkommen, was man im positiven Sinne als politischen Konservatismus der CDU zuordnen möchte, es aber schlechterdings nicht finden kann? - Der Sonntag ist zu schützen? Schweigen bei der CDU. Es gibt schnell noch einmal ein missglücktes Witzchen, und der Kollege Dr. Tietze wird mit Wallfahrtsorten lächerlich gemacht. Dr. Tietze wird sich in dieser Debatte als Präses der Nordkirche verständlicherweise zurückhalten. Der Sonntag ist zu schützen. Dies ist jedenfalls unsere grüne Überzeugung, und es entspricht den Werten, für die wir weiter eintreten werden. Der Schutz der Sonntagsruhe ist auch ein Bestandteil des nachhaltigen Lebens.

Ich komme zur Bäderordnung. Für unser Land als Tourismusstandort ist die Sonntagsöffnung der Geschäfte von großer Bedeutung. Es gilt, dieses Spannungsverhältnis politisch zu befrieden. Im Koalitionsvertrag steht: Wir werden im Dialog mit den Akteuren die schleswig-holsteinische Bäderrege

lung auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis zurückführen. Der Minister hat dies ausgeführt. Uns Grünen geht es darum, im Ladenschlussgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine Balance zwischen den ökonomischen Interessen des Einzelhandels und der Tourismuswirtschaft und den Ruhebedürfnissen der Beschäftigten und der Bevölkerung zu finden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki?

Gern, Herr Kubicki. Es ist bestimmt sehr spannend, zu hören, was Sie dazu beizutragen haben.

Herr Kollege Matthiessen, ich möchte Ihnen eine Frage stellen. Bei Ihren ganzen Aktionen zum Neoliberalismus ist Ihnen doch sicher bewusst, dass die von den Kirchen beklagte Bäderregelung eine solche der Großen Koalition aus CDU und SPD gewesen ist.

- Ihnen ist hoffentlich klar, welche Rolle die FDP mit Ihrem neoliberalen Druck in dieser Frage ständig gespielt hat?

Während der Großen Koalition von Schwarz-Gelb hier in Schleswig-Holstein?

- Herr Kubicki, ich bin schon länger hier im Hohen Haus, und ich habe die FDP in all diesen Debatten, die wir zu diesem Thema geführt haben, nicht als Wahrer der Sonntagsruhe identifizieren können. Ich habe die FDP ständig als eine treibende Kraft erlebt, die Bäderordnung möglichst auszudehnen und die Sonntagsruhe abzuschaffen. Das ist mein Eindruck. Sie haben noch eine Bemerkung? - Sie dürfen sie gern machen. Frau Präsidentin, ich freue mich.

Herr Matthiessen, ich möchte Ihnen schlicht und ergreifend die Frage stellen, welchen unserer Anträge Sie in Erinnerung haben, die Bäderregelung der Großen Koalition auszuweiten?

- Sie haben sich in den Debatten ständig in dem Sinne beteiligt, wie ich das eben skizziert habe. Wenn Sie da so einen Gedächtnisschwund haben, Herr Kollege Kubicki, sollten Sie vielleicht einmal die Protokolle nachlesen.

(Detlef Matthiessen)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat einen guten Grundkonsens für eine Bäderregelung für Schleswig-Holstein gefunden. Dieser Kompromiss im kulturellen, rechtlichen und ökonomischen Zielkonflikt ist unserem Wirtschaftsminister gut gelungen.

Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion auch bei den Gewerkschaften, bei der Tourismuswirtschaft und nicht zuletzt bei den Kirchen.

Dem Verfahren einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss - dies wird in diesem Fall wohl der Wirtschaftsausschuss sein - werden wir zustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zu- ruf SPD)

Dazu kommen wir später.

Entschuldigung! Das geht zur abschließenden Kenntnisnahme in den Ausschuss.

Kolleginnen und Kollegen, es ist so, wenn ich dem vorgreifen kann: Der Kollege Hamerich hatte darum gebeten, darüber noch einmal im Ausschuss zu beraten. Es ist in der Tat nicht vorgesehen, mündlich gegebene Berichte in den Ausschuss zu überweisen. Das kann ich vielleicht an dieser Stelle schon kurz bemerken; ich hätte es sonst am Ende der Debatte getan.

Es ist aber natürlich jederzeit möglich, im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung Anträge auf die Tagesordnung zu nehmen und dann darüber auch noch einmal zu sprechen, Herr Kollege Matthiessen. Insofern fahren wir jetzt in der Debatte fort.

Dazu erteile ich dem Herrn Kollegen Kumbartzky von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte liebe Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Matthiessen, ich mache jetzt einmal etwas ganz Verrücktes. Ich fange nämlich direkt mit dem Thema an.

(Beifall FDP - Zuruf CDU: Sehr gut!)

Ich verrate jetzt wohl kaum ein Geheimnis, wenn ich sage, dass sich die FDP-Fraktion durchaus eine liberalere Regelung gewünscht hätte. Ich will darauf aber gar nicht länger eingehen, weil ich wirklich erschrocken bin. Ich bin erschrocken darüber, Herr Matthiessen, meine Damen und Herren, wie Sie sich für diese Neuregelung abfeiern. Das war vor zwei Wochen schon im Wirtschaftsausschuss so, wo Sie sich sehr abgefeiert haben, und heute ist es auch wieder so.

Wenn man den Sachverhalt einmal ganz nüchtern betrachtet, dann muss man doch festhalten: Eine Weiterentwicklung, von der Sie immer sprechen, ist diese Neuregelung nicht.

(Beifall FDP)

Denn dazu wurden viel zu viele Einschnitte vorgenommen, die sich auch negativ auswirken werden. Ich hoffe, dass sich die negativen Auswirkungen für das Wirtschafts- und Urlaubsland Schleswig Holstein in möglichst geringem Rahmen halten werden.

Von einem Wirtschaftsminister, der zugleich Präsident des Deutschen Tourismusverbandes ist, hätte ich wirklich gedacht, dass er sich mehr für die Tourismusorte einsetzt.

(Beifall FDP)