Vor dieser Debatte habe ich auch noch einen Bericht vom 9. August 2012 im „Hamburger Abendblatt“ gelesen, in der sich dieser Wirtschaftsminister folgendermaßen geäußert hat:
„Ich bin der Meinung, dass die Bäderregelung, die zurzeit in Schleswig-Holstein existiert, gut ist...“
„Zugleich griff er die Kirchen an, weil sie gegen das Sonntags-Shopping in SchleswigHolstein vorgehen, gegen eine ähnliche Regelung in Niedersachsen aber nicht.“
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass die Regelung im Jahr 2008 entstanden ist, als noch die Große Koalition regierte, unter Zustimmung aller Beteiligten, also auch mit Zustimmung von Gewerkschaften und Kirchen. Erlassen wurde die Verordnung von dem damaligen Minister Werner Marnette im Einvernehmen mit dem von der SPD-geführten Innenministerium. Dass Sie diesen
Herr Meyer, ganz ehrlich, Ihre Ausführungen in der letzten Landtagsdebatte zum Tourismuskonzept fand ich allesamt wirklich gut und unterstützenswert. Mit dieser Auffassung stehe ich auch nicht allein. Ich hätte wirklich gedacht, dass Sie dem Tourismus in Schleswig-Holstein einen gewissen Schub geben können. Aber sämtliche Hoffnungen auf Sie sind nun mit der neuen Bäderregelung wirklich im wahrsten Sinne des Wortes baden gegangen.
- Moment! Ich versuche das einmal in Ihrer Sprache zu erläutern. Von einem starken Minister hätte ich mir wirklich ein starkes Signal für ein starkes Schleswig-Holstein erwartet. Mit einer klugen Bäderregelung wäre dies nämlich ein starkes Signal geworden.
Ich finde es auch interessant, Herr Meyer, dass Sie sagen, Sie gingen davon aus, dass diese Regelung, die, wie gesagt, Schwarz-Rot damals unterschrieben hatte, verfassungswidrig sei. Das sagen Sie ja. Ich meine, man hätte das auch überprüfen können, aber es gibt nun durchaus einen kleinen Silberstreif am Horizont.
Herr Kollege, können Sie sich auch vorstellen, dass ein weitschauender und vorausschauender Minister für diesen Bereich auch Schaden vom Land abwenden kann, in dem er Schlimmeres verhindert, wie in diesem Fall geschehen?
(Christopher Vogt [FDP]: Warum denn? Das hat doch mit einer verfassungswidrigen Re- gelung nichts zu tun!)
- Damit kommen wir zur Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Mit dem Beispiel müssen Sie jetzt gar nicht kommen.
- Damit haben wir eine Regelung in Kraft gesetzt, dass, nachdem zwei wichtige Urteile gefällt worden sind, eines vom Gericht in Greifswald und eines vom Bundesverfassungsgericht zur Situation in Berlin -
- Aber in Mecklenburg-Vorpommern - das nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis - gibt es eine andere Landesverfassung als in Schleswig-Holstein.
- Wir reden nicht über die Landesverfassung, Herr Kollege, wenn ich Sie berichtigen darf, sondern wir reden über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Urteils.
- Ich wollte Ihnen aber jetzt gerade einmal eine Brücke bauen, Herr Kollege Eichstädt. Bei der neuen Lösung gibt es ja durchaus einen Silberstreif am Horizont.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich wollte auf den Einwurf des Herrn Kollegen Eichstädt mit Ihrer Genehmigung nur feststellen, dass über die Verfassungsgemäßheit von Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, nicht aber das OVG. Über die Verfassungsgemäßheit von Gesetzen oder Verordnungen entscheidet nicht ein OVG, sondern nur das Bundesverfassungsgericht. Deshalb kann die Entscheidung des OVG Greifswald, Herr Kollege, nicht bindend sein bei der Frage, ob eine Regelung verfassungswidrig ist.
Herr Abgeordneter Kumbartzky, es gibt den Bedarf einer weiteren Zwischenbemerkung, diesmal des Herrn Kollegen Dr. Breyer. Lassen Sie diese zu?
Danke. Mit Ihrer Genehmigung möchte ich dem Herrn Kollegen Kubicki in dem Punkt korrigieren, dass über die Verfassungsgemäßheit von Verordnungen nicht nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, sondern eben auch Oberverwaltungsgerichte.
Herr Kollege, hätten Sie Lust, den Kollegen Kubicki darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Urteil 2010 zur Situation der Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Berlin um ein Urteil und eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts gehandelt hat?
Ich komme noch einmal auf den Silberstreif am Horizont zurück. Es wurde ja eine gewisse Zahl von Orten festgelegt. Man könnte die Liste aber auch aufmachen und neuen Orten erlauben, in den
Genuss der Bäderverordnung zu kommen. Zwar gibt es durchaus auch Orte, die diese Bäderverordnung nicht nutzen; die könnte man dann herausnehmen und dafür andere in die Regelung hineinnehmen, wie beispielsweise Kiel oder Stadtteile von Kiel oder Lübeck oder Stadtteile von Lübeck. Mir fallen bestimmt auch noch andere Orte ein.