Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

gen und dann zu überlegen, wie es weitergehen soll? Ich denke, nein. Immer wieder zeigen in die Öffentlichkeit getragene Fälle, unter welchem Druck die Opfer stehen. Falschanzeigen - der Kollege Dudda führte es aus - führen oft dazu, dass Misstrauen gegenüber der Glaubwürdigkeit des Opfers an der Tagesordnung ist.

Schleswig-Holstein ist nicht das erste Bundesland, das die anonyme Spurensicherung befürwortet. Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen sind bereits flächendeckend sehr gut aufgestellt. BadenWürttemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz sind weitere Bundesländer, die neben Schleswig-Holstein die Entwicklung der anonymen Spurensicherung betreiben. Schleswig-Holstein kann sich an die Spitze dieser Bewegung setzen.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt CDU)

Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Institut für Rechtsmedizin und dem Frauennotruf, die in Zusammenarbeit bereits jetzt freiwillige anonyme Spurensicherung anbieten.

Nun zum Antrag der Regierungsfraktionen. Sie bekräftigen damit, dass es ein niedrigschwelliges Angebot geben muss, welches die Tatspurensicherung ohne Strafanzeige am Institut für Rechtsmedizin ermöglicht. Soweit ist das in Ordnung.

Wenn Sie aber im ersten Absatz sagen, Sie wollen dieses Instrument ausbauen, dann klingt das gut, aber es ist nicht konkret. Er spricht vor allen Dingen an keiner Stelle von flächendeckend.

(Beifall PIRATEN)

Sie sagen weiter, das Institut für Rechtsmedizin und andere Institutionen, Kliniken und Ärzte müssten gestärkt werden. Zu den Fragen der Kosten, zu den Fragen einer Ausstattung - Sachausstattung, Personalausstattung - und zu der Frage einer eventuellen Unterstützung durch das Sozialministerium steht in Ihrem Antrag nichts. Man hat schon ein bisschen den Eindruck - ich betone: zu Recht -, dass Hilferufe der Betroffenen und auch Hilferufe des UKSH von Ihnen nicht beachtet werden. - Ich habe gesagt: den Eindruck. Es ist auch keine Begründung beigefügt.

Alle Beteiligten brauchen rechtssichere Rahmenbedingungen insbesondere auch im Hinblick auf die Frage der Kosten, die derzeit nur im Falle einer Strafanzeige übernommen werden.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt CDU)

Wir wollen - das bringt der Antrag zum Ausdruck eine tatsächliche Verbesserung und nicht nur ein Bekenntnis.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt CDU)

Meine Damen und Herren, daher sage ich heute deutlich: Wir müssen unmissverständlich an der Seite der Opfer stehen, damit es auch einen guten Tag für Vergewaltigungsopfer in Schleswig-Holstein gibt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Ich habe soeben Signale bekommen, dass es die Möglichkeit gibt, hier doch zu einem gemeinsamen Antrag, tatsächlich einmal zu einem fraktionsübergreifenden Antrag, zu kommen. Daher freue ich mich wirklich auf die gemeinsamen Beratungen im Ausschuss - ich sage deutlich: nicht Diskussionen -,

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

damit wir hier zu ganz konkreten Fakten, zu Rechtssicherheit und zu Rahmenbedingungen kommen, die Schleswig-Holstein an die Spitze in der Bundesrepublik bringen.

(Beifall CDU, FDP, PIRATEN und SSW)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Simone Lange.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass ich die Initiative sehr begrüße. Ich glaube, das wird etwas um mein Ergebnis vorwegzunehmen.

Frau Ostmeier, Herr Dudda und ich hatten noch ein kurzes Gespräch darüber, ob man über den Antrag in der Sache abstimmen sollte oder den Antrag in den Ausschuss überweisen sollte. Ich habe mich sehr für die Ausschussüberweisung ausgesprochen und bedanke mich an dieser Stelle schon vorab, dass wir da zusammengekommen sind.

Doch nun zu meinem Beitrag. Fast jede siebte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben eine strafrechtlich relevante Form sexueller Gewalt erfahren. Jede siebte Frau! Das sind in Schleswig-Holstein 156.000 Frauen, die in ihrem Leben Opfer einer Sexualstraftat geworden sind. 156.000!

Der Blick in die Kriminalstatistik 2012 erschreckt, denn dort sind 1.630 Sexualstraftaten aufgezeigt. Das ist eine Einjahresbetrachtung. Das zeigt immer

(Barbara Ostmeier)

hin, wie groß die Dunkelziffer in diesem Bereich sein muss. Das ist gesellschaftlich bekannt, und die Dunkelziffer ist bis heute nicht wirklich benennbar. Experten gehen davon aus, dass nur ungefähr jede zehnte Tat angezeigt wird.

Ich will den Umfang gleich etwas erweitern; deswegen auch der Änderungsantrag. Zu den Sexualstraftaten gehören mehr als nur die Vergewaltigungstat. Dazu gehört auch die sexuelle Nötigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern - um nur die Taten zu nennen, bei denen ein medizinischer Sachbeweis eingeholt werden kann. Deswegen macht es schon Sinn, noch einmal die Fachdiskussion zu führen.

Genau da wollen wir ansetzen. Wir wollen das bereits bestehende Hilfs- und Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein miteinander verbinden. Es stimmt: In unserem Antrag kommt das Wort „flächendeckend“ nicht vor - ein kleines Versäumnis -, aber das ist natürlich unser Ziel.

(Beifall PIRATEN)

Wir sind ja hier, um das gesamte Land an dieser Stelle besser zu machen. Wir würden uns freuen, wenn wir die Beratungsangebote, die es im Land von unterschiedlicher Qualität gibt, zusammenbinden könnten.

Wir wollen auch, dass Beweismaterial ohne polizeiliche Anzeige gesichert werden kann. Dazu gehören nicht nur die weiblichen Opfer, sondern auch die männlichen. 10 % aller Sexualstraftäter sind weiblich. Wir wollen nicht nur an die Erwachsenen denken, sondern auch an die Kinder.

Schon jetzt bietet Schleswig-Holstein durch eine große Opferschutzorganisation die Möglichkeit der Spurensicherung ohne polizeiliche Anzeige an. Das ist in Schleswig-Holstein an vielen Orten möglich. Herr Dudda hat drei genannt. Aber ich weiß, dass es noch an vielen weiteren Orten möglich ist. Da zeigt, dass wir diese Möglichkeiten konzeptionell zusammenbinden sollten. Wir wollen, wie gesagt, alle Opfer im Blick haben, ob weiblich, ob männlich, ob Erwachsener oder Kind. Wir wollen nicht nur eine fachgerechte medizinische Sicherung des Spurenmaterials. Wir wollen vor allem das ist für mich eine ganz spannende Frage - eine beweissichere Aufbewahrung.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie eine Aufbewahrung für zehn Jahre wollen. Wir wünschen uns, dass wir auch darüber noch einmal sprechen. Denn Sie wissen, dass bei Sexualstraftaten gegen Kinder die Verjährungsfristen erst dann beginnen, wenn

das betroffene Kind 18 Jahre alt wird. Das heißt, Verjährungsfristen können sich hier möglicherweise sogar verdoppeln. Insofern müssen wir genau diese Punkte auch juristisch sauber klären. Wir müssen dann auch dafür sorgen, dass, wenn solches Beweismaterial nach zehn oder mehr Jahren tatsächlich vor Gericht zum Tragen kommt, klar ist, dass es genau das exakte Beweismaterial ist und dass dies nicht infrage gestellt werden kann. Das ist für mich ein ganz spannender und ganz wichtiger Punkt. Denn das eine ist es, ein niedrigschwelliges Angebot für Opfer zu schaffen, damit sie überhaupt hingehen, und das andere ist, wirklich über Jahre dafür zu sorgen, dass auch später noch sauber bewiesen werden kann, dass das das Beweismaterial von diesem Opfer ist, damit nicht auch noch Zweifel darüber entstehen.

Wir wünschen uns, dass Opfer nicht allein zur medizinischen Untersuchung müssen; denn Opfer von Gewalttaten, erst recht Opfer von Sexualgewalttaten brauchen Begleitung, Beratung und vor allem Fingerspitzengefühl.

Insofern freue ich mich auf die gemeinsame Beratung im Fachausschuss. Das kann gerne der Sozialausschuss sein. Der Innen- und Rechtsausschuss muss aber unbedingt mitberatend eingebunden werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die anonyme Spurensicherung ist ohne Zweifel sinnvoll und notwendig zur Stärkung des Opferschutzes. Das war die einhellige Meinung auf der bereits zitierten Veranstaltung am 8. Februar 2013 auf der Grundlage des sehr spannenden Vortrags von Herrn Professor Kaatsch.

Die Chance für ein Opfer sexualisierter Gewalt, durch eine Anzeige nach einem längeren Zeitraum nach der Tat im Rahmen eines Strafverfahrens die Verurteilung des Täters zu erwirken, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo und unter den strengen Vorgaben der Strafprozessordnung verschwindend gering. Wenn nicht wenigstens objektive Tatspuren in Form von DNA beziehungsweise dokumentierten Verletzungen in

(Simone Lange)

folge von Gewalteinwirkung gesichert worden sind, wird bei einer späteren Anzeige meistens schon keine Anklage mehr erhoben; denn der Beweiswert der reinen Zeugenaussage ist gering. Unter Juristen gilt die Zeugenaussage als das schwächste aller zulässigen Beweismittel.

Dies wirkt sich wegen der besonderen Deliktsnatur in besonders starkem Maße bei Sexualstraftaten aus, weswegen in diesem Fall die Verurteilungsquote, also die Zahl der Verurteilten bezogen auf die ohnehin geringe Anzeigenzahl bei nur cirka 13 % liegt. Man muss sich einmal klarmachen, dass nur 13 % der angezeigten Fälle letztlich zu einer Verurteilung führen.

Je länger die Tat zurückliegt, umso geringer sind die Chancen auf eine Verurteilung des Täters.

Professor Kaatsch führte in seinem Vortrag aus, dass an beiden UKSH-Standorten, also in Lübeck und in Kiel, die Möglichkeit besteht, eine anonyme Spurensicherung kostenfrei und forensisch professionell durchführen zu lassen. Dort kann auch die anonymisierte Lagerung der gesicherten Spuren erfolgen. Es gibt somit in Schleswig-Holstein bereits zwei Standorte, an denen die Forderung der Piraten vollständig erfüllt wird.

Das dortige Angebot kann zurzeit wegen der relativ geringen Zahl der Fälle noch aus dem laufenden Kliniketat mitfinanziert werden. Sollten sich die Fallzahlen der anonymen Spurensicherung deutlich erhöhen, müsste man - so Professor Kaatsch - über die weitere Finanzierung mit anderen Kostenträgern, zum Beispiel den Krankenkassen, sprechen. Eine Finanzierung aus dem Justizhaushalt ist ausgeschlossen, solange noch kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt worden ist.

Den Opfern selbst sollten die Kosten, die sich pro Einsatz auf 300 € bis 500 € belaufen, auf keinen Fall auferlegt werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und SSW)

Ob unter diesen Umständen die Forderung des PIRATEN-Antrags, das Angebot der anonymen Spurensicherung flächendeckend vorzuhalten, sinnvoll ist, müssen wir im Ausschuss ausführlich diskutieren. Dies würde bedeuten, dass mindestens in jedem Krankenhaus des Landes eine professionelle und den hohen strafprozessualen Ansprüchen genügende Beweissicherung rund um die Uhr ermöglicht wird. Alle Bereitschaftsärztinnen und -ärzte müssten praktisch mit den Anforderungen an eine gerichtsverwertbare Beweissicherung vertraut

sein und entsprechend geschult werden. Das erforderliche medizinische Equipment müsste überall bereitstehen. Auch der professionelle Umgang des Krankenhauspersonals mit den häufig schwer traumatisierten Tatopfern müsste gewährleistet werden.

Angesichts der Zahl der in Betracht kommenden Fälle erscheint es uns notwendig, über den damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwand zumindest zu diskutieren.

Genauso wichtig ist es, die Frauen- und Opferberatungsstellen im Land in die Lage zu versetzen, flächendeckend und effektiv über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung zu unterrichten. Ein Angebot, das nicht ausreichend bei den potentiell Betroffenen bekannt ist, kann im Bedarfsfall auch nicht wahrgenommen werden.